Wozu die provokante Abgrenzung von den „Sozialromantikern“, die das BGE befürworten, dienen soll, sei Herrn Weik überlassen, vielleicht dem Marketing. Was es nun mit der Digitalisierung auf sich haben wird, ist ja keineswegs ausgemacht. Unumstritten ist lediglich, dass sich die Arbeitswelt verändern wird, aber wie genau, wird sich zeigen. Siehe unsere Kommentare zur Digitalisierungsdebatte hier.
Kategorie: Digitalisierung
Bildung top down, Planung ist alles – das Individuum nichts
So könnte eine Veranstaltung, organisiert von der CDU Wiesloch, am 7. April, zusammengefasst werden, wenn man nur die Diskussion auf dem Podium vor Augen hat. Da ich dort teilnahm, habe ich am eigenen Leib erlebt, wie schwer es noch sein kann, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren (dieser Bericht spiegelt das nur ungenügend wider). Entweder waren diejenigen, die Vorbehalte gegenüber dem BGE hatten, mit der Diskussion nicht vertraut oder wollten sich mit ihr nicht vertraut machen. Das war nicht so leicht zu erkennen.
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Das hat es doch immer gegeben in der Vergangenheit,…
…das hat es so noch nie gegeben. Zwischen diesen beiden Polen schwanken die Stellungnahmen zur Digitialisierung häufig. Weder Hysterie noch Verharmlosung helfen allerdings weiter. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche erläutert Carl Frey seine Sicht auf die Digitalisierung. Frey hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Osborne vor einigen Jahren eine Studie veröffentlicht, die nach wie vor viel zitiert wird, allerdings nicht selten verkürzt. Auch wird oft übersehen, dass es sich nicht wirklich um eine empirische Studie handelt. Auf den spekulativen Charakter wurde deswegen oft hingewiesen. Ein Grund zur Verharmlosung ist das allerdings auch nicht. Siehe frühere Beiträge dazu von uns hier.
„Investiert in die Gesellschaft!“ – doch weshalb aus dem bedingungslosen ein bedingtes Grundeinkommen machen?
Darüber schreibt Doris Aebi in der Neuen Zürcher Zeitung und weist auf die etwaigen Herausforderungen durch Digitalisierung, ihre Folgen für soziale Ungleichheit, die Aufgabe des Gemeinwesens, die Freiheitsrechte in der Schweiz, die direkte Demokratie – und das Grundeinkommen hin. Allerdings geht es nicht um das Bedingungslose Grundeinkommen, sondern eines, das an soziale Pflichten gekoppelt wird. Ein solches hatte vor vielen Jahren schon der vor wenigen Monaten verstorbene Anthony Atkinson vorgeschlagen. Siehe dazu den Kommentar von Sascha Liebermann.
Digitalisierung – drei Positionen…
…eine im Handelsblatt „Jetzt wird es richtig ernst – für alle Berufsgruppen“, eine weitere bei Zeit Online „Die Pi-mal-Daumen-Studie“ (gegen naive Technologie-Verherrlichung) und zuletzt ein Arbeitspapier aus der AG Digitalisierung in der Partei Die Linke. Kommentare zu dieser Frage von unserer Seite finden Sie hier.
Krisenalarmismus bei Markus Lanz (ZDF) – ist das der Grundeinkommensdiskussion förderlich?
Es war wieder einmal Richard David Precht zu Gast (zur ganzen Sendung geht es hier), der offenbar ein Abo für die Teilnahme hat. Diesmal äußerte er sich recht ausführlich zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Wie schon früher geht er die Sache vor allem von der Digitalisierung aus und ihren Folgen für die Arbeitswelt an – teils ziemlich undifferenziert, als sei alles Mögliche auch wünschenswert. Wie jüngst Thomas Straubhaar weist Precht auf die wichtigste Frage hin, die es für ein Gemeinwesen gibt, die Frage danach, wie wir leben wollen. Dass Precht die Gegenwart unterschätzt und den Bürgern zu wenig zutraut, war in einer anderen Sendung zu erkennen, siehe hier. Weitere Kommentare von Sascha Liebermann zu Prechts früheren Ausführungen finden Sie hier.
„Obrigkeit“ und „Nanny-Staat“: Thomas Sattelberger hat die Demokratie nicht verstanden
Thomas Sattelberger, vielfältig engagierter ehemaliger Manager u. a. bei der Deutschen Telekom, hat sich in einer Kolumne im manager magazin mit der Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen befasst. Der Titel seines Beitrags, „Arbeit statt Opium“, lässt keinen Zweifel daran aufkommen, wohin die Überlegungen führen. Von einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem BGE zeugt der Beitrag nicht (siehe auch hier), ohne Unterstellungen kommt er ebenfalls nicht aus.
So schreibt er über die „Silicon-Valley-Heroen“, dass sie „mit der sozialen Maske des Grundeinkommens die Folgen ihres unsozialen Plattformkapitalismus vergesellschaften“ wollen. Es mag solche Stimmen geben, aber allen dies vorzuhalten kommt doch einem Haudrauf gleich. Und wenn Sattelberger besonders unter „Grüne[n] und Altlinke[n]“ diejenigen sieht, die „die Befreiung von (Lohn-)Abhängigkeit und Erpressbarkeit“ erhofften, dann übersieht er, wie breit die Debatte mittlerweile ist und die genannten bislang nicht zu den großen Unterstützern des BGE gehörten, sieht man von Einzelnen ab.
Von der einfachsten Sorte ist Sattelbergers Vorwurf an „deutsche Unternehmensführer“, mit dem BGE einen Vorschlag zu unterstützen, der eine „Gesellschaft“ entstehen lasse, „die, ohne eine Leistung zu erwarten, die Existenz von Individuen absichert“. „Leistung“ ist hier, wie unschwer zu erkennen ist, ausschließlich als Erwerbsleistung gedacht, sonst hätte Sattelberger das so nicht schreiben können. Sie entsteht offenbar nur, wenn die Existenz von „Individuen“ nicht abgesichert ist. Interessen an einer Tätigkeit, weil sie für richtig und wichtig erachtet wird, scheint es in seinen Augen nicht zu geben, allenfalls als Ausnahmefall wird sie zugestanden. Davon einmal abgesehen fallen alle anderen Leistungsformen, die für unser Zusammenleben ebenso unersetzlich sind, unter den Tisch.
Sattelberger wettert gegen „ein naives gesellschaftliches Modell eines Nanny-Staats, in dem Menschen von der Obrigkeit oder von den Tech-Plutokraten alimentiert werden“. Nur, wer ist die „Obrigkeit“ in einer Demokratie? Legitimationsquelle ist der Volkssouverän, das ist die höchste „Obrigkeit“. Genauso ist es im Grundgesetz niedergelegt, das sich der Souverän gegeben hat und das ihn schützt. In diesem Sinne sieht der demokratische verfasste Staat gerade nicht vor, den Bürgern eine bestimmte Lebensform vorzuschreiben, zumal die Rede von der Nanny unterstellt, die Bürger seien nicht mündig. Das sind sie in der Demokratie aber qua Stellung, die sie darin einnehmen. Die Mündigkeit wird ihnen auch abverlangt. Weder das Grundgesetz noch das BGE sind also Ausdruck eines „Nanny-Staats“, die Obrigkeit kommt von unten, wenn man so will. Von dieser Demokratie hat Sattelberger offenbar noch nichts gehört oder ihre Grundlagen nicht verstanden.
Interessant wird es, wenn Sattelberger angesichts der „Digitalisierung“ „eine Riesenaufgabe nicht nur für (Hoch-)Schulen, sondern auch für die betriebliche Weiterbildung und die qualitative Personalplanung“ erkennt:
„Bildungsinstitutionen und Unternehmen stehen in der Verantwortung, den Erwerb interdisziplinärer Fachkompetenz mit ethisch und moralisch fundierter Lernkultur zu verknüpfen – für eine menschenwürdige Zukunft der Arbeit. Gerade Wirtschaftslenker dürfen hier nicht einem technizistischen Determinismus verfallen.“
Wer hätte im Großen und Ganzen etwas gegen dieses Anliegen? Weshalb aber den Appell an Unternehmen und „Wirtschaftslenker“ richten, als seien sie die Speerspitze derer, die wüssten, welche Bildung wichtig ist. Waren es nicht die Interessenverbände der Wirtschaft, die in den letzten Jahren sich zuerst für Bachelor- und Masterstudiengänge starkgemacht haben, unbedingt kürzere Studienzeiten wollten, um dann festzustellen, dass der falsche Weg beschritten wurde? Waren es nicht dieselben Verbände, die von Hochschulabsolventen eine größere Nähe zu den Erfordernissen der Wirtschaft erwarteten, um dann festzustellen, dass sie zu stromlinienförmig werden? Menschenwürdig wird die „Zukunft der Arbeit“ dann sein, wenn Arbeitnehmer sich unwürdigen Bedingungen verweigern bzw. über widrige verhandeln können. Heute sitzen sie in vielerlei Hinsicht am kürzeren Hebel. Das aber sieht Sattelberger nicht.
Es bedarf nicht, wie er dann schreibt, einer „öffentlichen Debatte über ganz neue Gesellschaftsmodelle“. Hätte er seine Augen auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens heute gerichtet, dann hätte er ein „Gesellschaftsmodell“ erkennen können, das längst auf die Anforderungen der Zukunft vorbereitet ist und längst praktiziert wird. Es ist gerade die Verfasstheit der Demokratie, die Pluralität fördert, dadurch die besten Bedingungen dafür schafft, dass Neues entstehen kann. Lebensführung heute ist Lebensführung angesichts einer enormen Autonomieerwartung an den Einzelnen, die Grundlage der Demokratie ist und im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Wenn Sattelberger Zweifel daran hat, ob die heutige Form der Sozialpartnerschaft noch für die Herausforderungen geeignet ist, dann wäre es naheliegend, im BGE eine Chance zu sehen, die aus dem Geist der Demokratie erwächst. Dass zu erkennen setzt jedoch voraus, nicht mehr die Erwerbstätigen im Zentrum zu sehen, sondern die Bürger. Dazu müsste ihre Mündigkeit ernstgenommen werden, statt sie paternalistisch zu unterlaufen.
Sascha Liebermann
Bedingungsloses Grundeinkommen? Aber nicht ohne Umwandlung der Bildungssysteme
Richard David Precht hat sich schon öfter zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, ich habe seine Ausführungen immer wieder einmal kommentiert und finde die jüngsten in einem Interview mit Tilo Jung ebenso kommentierenswert. Wie begründet Precht seine Haltung zum BGE (Ab Stunde 1:43)?
Wenn die „Auflösung der Arbeitsgesellschaft“ bevorstehe, dann sei ein BGE aus verschiedenen Gründen wichtig, sagt er: 1) Um den Binnenmarkt zu stärken (Kauftkraftstabilisierung; 2) für das Glück jedes Einzelnen, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, und 3) weil ein BGE in Verbindung mit einem umgewandelten Bildungssystem erlaube, auch dann ein erfülltes Leben zu haben, wenn man keinen „nine-to-five-job“ habe.
Ob die „Arbeitsgesellschaft“ sich auflösen wird im Sinne mancher Prognosen bezüglich etwaiger Folgen der Digitalisierung sei dahingestellt. Es mag so sein, vielleicht auch nicht, und wenn es so kommen sollte, so können wir über den Umfang der Auswirkungen nichts Genaues sagen.Technologienutzung ist ein sozialer Prozess und erfolgt nicht automatisch. Das zeigte der französische Historiker Marc Bloch schon für die Verbreitung der Wassermühle. Darüber hinaus steht in Frage, ob es überhaupt angemessen ist, unsere heutigen Lebensverhältnissen als „Arbeitsgesellschaft“ zu bezeichnen, siehe meine früheren Ausführungen dazu hier und hier. Eine Demokratie stützt sich nicht auf Erwerbstätige, sie benötigt Bürger, die sie tragen.
Dass ein BGE den Binnemarkt stärken würde, steht außer Zweifel, denn die Kaufkraftstabilisierung würde zugleich eine Stabilisierung von Investitionen und Verbrauch nach sich ziehen können. Ein Argumente, das viel zu selten bemüht wird.
Von daher wäre es auch erheblich einfacher für den Einzelnen, seinen Bedürfnissen nachzugehen, sofern er dazu ein stabiles Einkommen benötigt. Die normative Relativierung von Erwerbstätigkeit würde dazu führen, heute degradierte Tätigkeiten aufzuwerten, so dass sie zu Haupttätigkeiten werden könnten, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Das wäre ein großer Unterscheid. Precht spricht von solchem Engagement allerdings gar nicht konkret, es ist also nicht ganz klar, was er an dieser Stelle vor Augen hat.
Der dritte Aspekt, den er nennt, ist besonders interessant, weil sich darin eine sehr häufig anzutreffende Vorstellung von Autonomie und Bildungsprozessen zu erkennen gibt. Er unterscheidet zwei Varianten von BGE, die anthroposophisch-humanistische und die Silicon Valley-Version. Diese Gegenüberstellung ist zugespitzt, denn „die“ anthroposophische Variante gibt es ja nicht, da sich unter Anthroposophen ebenso Gegner eines BGE finden, und zwar vehemente. Unter den Befürwortern aus dem Silicon Valley gibt es auch Stimmen wie Albert Wenger, der sehr differenziert argumentiert, wenn es um das BGE geht. Dann sagt Precht etwas, was folgenreich ist. Das BGE alleine könne nicht die gewünschten oder erhofften Wirkungen entfalten, es müsse eine Umwandlung des Bildungssystems dazutreten, da es heute die Menschen „fehlkonditioniert[e]“. Nun kann man manche Kritik am Bildungssystem anbringen, doch von einer Konditionierung zu sprechen, geht in meinen Augen zu weit. Abgesehen davon, dass Bildungsprozesse sich nicht durch Konditionierung vollziehen, fördert das Bildungssystem im besten Fall Bildungsprozesse, im schlechtesten hemmt sie diese. Es kann also entweder dazu beitragen, dass der Apfel etwas weiter vom Stamm fällt oder aber eben genau dies nicht tun. Es ist aber nicht in der Lage, Menschen zu etwas zu machen, das sie nicht sind. Hier überschätzt Precht den Einfluß des Bildungssystems und unterschätzt die Bedeutung von Bildungsprozessen in familialen Zusammenhängen. Kinder müssen auch nicht „lernen“, intrinsisch motiviert zu sein, das sind sie in der Regel ohnehin. Die Frage ist vielmehr, ob dieser Erkundungsdrang von Eltern – und später vom Bildungssystem – unterstützt oder gehemmt wird.
Was traut Precht den Bürgern heute zu? Offenbar nicht allzuviel, wenn er ein BGE nur dann für erstrebenswert erachtet, wenn es ein anderes Bildungssystem gibt. Man könnte dementgegen gerade in die andere Richtung argumentieren, dass, wenn ein BGE einmal gewollt wird, das Denken über Bildung sich vermutlich ebenfalls schon verändert hat. Letztlich läuft Prechts Haltung darauf hinaus, das BGE vorzuenthalten, weil die Bürger nicht selbstbestimmt genug seien, um mit ihm umgehen zu können. Das sehen andere durchaus auch so, z. B. Wolfgang Engler. Wer aber so denkt, muss auch die Gefahr sehen, dass sich Bürger mit etwas „abspeisen“ lassen. Wenn sie das tatsächlich täten, hätten sie es nicht selbst zu verantworten? Ist es aber nicht anmaßend, davon auszugehen, dass sich jemand abspeisen lässt, ohne dafür Gründe zu haben?
Entsprechend entwirft Precht am Ende ein Szenario, welches BGE wohl zu erwarten sei und fragt „Auf wen hört die Bundesregierung“? Nun, auf wen die Regierung hört, das entscheiden die Bürger, wenn sie es wollen. Und wenn nicht, wer ist dann dafür verantwortlich? Die Bürger, wer sonst.
Sascha Liebermann
„Neuer Gesellschaftsvertrag“ – das Bedingungsloses Grundeinkommen bei „titel, thesen, temperamente“
Hier geht es zur Sendung vom 29. Januar. Wieder ist der Aufhänger die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt. Der „neue Gesellschaftsvertrag“, nach dem gefragt wird, besteht einzig in der Einkommensverteilung, nicht aber darin, die Grundfesten unseres Zusammenlebens anzuerkennen und dem in Form eines BGE zu entsprechen. Einzig Götz W. Werner verweist auf die „Würde des Menschen“, um die es dabei gehe.
„…lieber im geltenden System […] bleiben“…
…so wird der Wirtschaftswissenschaftler Peter Bofinger im Beitrag von Alexander Hagelüken, „Der Absturz lässt sich stoppen“, in der Süddeutschen Zeitung, zitiert. Es geht darin vor allem um die Digitalisierung und ihre etwaigen Folgen, das Sinken der Erwerbsarbeitszeit seit dem Jahr 2000, Produktivität usw. Dann führt Hagelüken das Grundeinkommen als etwas an, das „neben den linken Initiatoren“ nun auch von Unternehmesvorständen vertreten werde. Abgesehen, dass dies historisch so nicht eingeordnet werden kann, stimmt es nicht einmal für die jüngere deutsche Diskussion, wenn man an das Engagement von Helmut Pelzer, Götz W. Werner und manch andere denkt, die von Anfang an sich für das BGE eingesetzt haben. Man wundert sich manchmal, wie Journalisten recherchieren oder ob sie überhaupt recherchieren. Dann folgt dieser Absatz:
„Dann beginnen die Fragen: Wie viel? Die 560 Euro, die beim Modellversuch in Finnland an Arbeitslose fließen, werden vielen Menschen zu wenig sein. Für 1200 bis 1400 Euro, die ebenso im Gespräch sind, gilt dies womöglich auch, allemal, wenn davon Kinder satt werden müssen. 1400 Euro entsprechen dem, was in Deutschland mit Mindestlohn zu verdienen ist. Brutto. Wer macht noch solche Jobs, wenn er das Geld auch so kriegt, und ist das Grundeinkommen finanzierbar, wenn es sehr viele in Anspruch nehmen? Ist es überhaupt finanzierbar? Wie stehen die Bezieher der Grundeinkommens da, wenn jene Steuerzahler, die es finanzieren, politisch eine Abschaffung durchsetzen?“
Beim BGE soll es sich ja um ein Individualeinkommen handeln, in einem Haushalt kumuliert es also zu sovielen BGE wie es Personen gibt. Selbst ein BGE in der Höhe von 800 Euro würde hier – je nachdem, was davon bezahlt werden muss – zu einem Haushaltseinkommen bei drei Personen von 2400, bei vier von 3200 Euro führen. Ist das zu wenig, um davon „satt werden“ zu müssen? Eine sonderbare Perspektive. Bedenkt man darüber hinaus, dass über Erwerbstätigkeit weitere Einkommen hinzukommen könnten, wundert man sich um so mehr.
Interessanter als die Nachlässigkeiten Hagelükens ist aber die Bemerkung Bofingers über das „geltende System“. Sicher, man kann es sich einfach machen, und damit die heute mit Leistungsbedingungen versehenen, bereitgestellten Einkommen der verschiedensten Art bezeichnen (Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.). Das ist aber nur ein Teil des „Systems“, denn das andere würde einem BGE ganz entsprechen: die demokratische Verfasstheit mit ihren ausdrücklichen Geltungsbedingungen. Dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, dieses Volk sich durch die Staatsbürger bildet und die Stellung der Staatsbürger, also als Souverän, durch bedingungslose verliehene Rechte geschaffen und abgesichert ist. Diese Seite des Systems, das in gewissem Widerspruch zu unserem heutigen Gefüge sozialer Sicherung steht, ruft geradezu nach einem BGE. Doch das wird viel zu wenig gesehen und entsprechend zu wenig darüber diskutiert.
Sascha Liebermann