Auch in Deutschland merken wir gerade jetzt in der #CoronaKrise, an welchen und wie vielen Stellen das Existenzminimum nicht gesichert ist.
Ein #Grundeinkommen würde diese Löcher im Sozialsystem stopfen. https://t.co/8bZOe05Pzz— Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (@W_SK) April 19, 2020
Kategorie: Existenzminimum
„EuGH erklärt Sanktionen für EU-widrig: Menschenwürdige Existenz muss bedingungslos garantiert werden!“…
…meldet Aktive Arbeitslose Österreich und auch auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin.
Systemfrage gestellt, umschifft und was folgt daraus?
Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen zum einen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen mit der medialen Kommentierung befasst. Zum ersten Beitrag lautet sein Fazit:
„Fazit: Das höchste Gericht hat ein Urteil gefällt, dass die Systemfrage einerseits erkennbar umschifft, also die Letztfrage der Bedingungslosigkeit eines existenziellen Minimums. Auf der anderen Seite hat es die Systemfrage eindeutig geklärt, denn im bestehenden System der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe darf der Staat ein Sub-Existenzminimum installieren. Für viele Menschen wird es pragmatisch nun darum gehen müssen, dass das, was in den Jobcentern passiert, rechtlich möglichst klar normiert und zugleich eine zivilgesellschaftliche Anwaltsfunktion installiert wird, die Hilfestellung leisten kann, wenn man im letzten Außenposten unseres Sozialstaates unter die Räder kommt.“
Das Urteil besagt aber lediglich, dass der Gesetzgeber Sanktionen einsetzen darf, sie folgen aber keineswegs aus dem Grundgesetz. Es bleibt darüber hinaus der Widerspruch zwischen der Würde nach Artikel 1 GG, die unverfügbar ist – wie es das Existenzminimum sein sollte – und doch zugleich verfügbar ist. Erst wenn das Existenzminimum bedingungslos gilt, gilt die Würde bedingungslos. Was es dazu braucht? Nur eines: ein entsprechendes Grundeinkommen.
Sascha Liebermann
„Hartz IV – Wo liegt der Handlungsbedarf?“…
…ein Beitrag von Ingmar Kumpmann auf Ökonomenstimme. Darin sind folgende Passagen besonders heraushebenswert:
„Erstens muss das erste oben genannte Ziel, also die Garantie eines nicht zu unterschreitenden Existenzminimums betont werden. Die eigenständige Bedeutung des Existenzminimums folgt aus der Verpflichtung des Staates durch das Grundgesetz auf die Menschenwürde und entspricht grundlegenden moralischen und humanen Prinzipien. Sie ist zugleich für die Wohlfahrt der Gesellschaft insgesamt wichtig.“
„Die Zeitenwende ist eingeläutet“…
…schreibt Alina Leimbach in neues deutschland über die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II).
„Fördern UND Fordern“ – doch, wozu?
Das fragt sich angesichts eine Plädoyers in diese Richtung von Kolja Rudzio auf Zeit Online angesichts der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Arbeitslosengeld II (siehe unsere bisherigen Kommentare hierzu, zum Autor selbst hier). Nach einleitenden Worten fragt Rudzio:
„Ist nun also die Zeit reif, ein Relikt der Hartz-Reformen abzuräumen – Strafen für Arbeitslose? Wenn man es so formuliert, mag das einleuchtend klingen. Doch für den radikalen Schnitt – ein bedingungsloses Grundeinkommen, vor dem viele Fachleute warnen [andere Fachleute aber nicht, SL] – gibt es keine politische Mehrheit. Und ob viele Menschen es wirklich gerechter fänden, wenn beispielsweise das wiederholte Versäumen von Gesprächsterminen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger keinerlei Konsequenzen hätte, ist keineswegs klar.“
„Immer wieder Konflikte um die Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger. Und eine eigenartige Seitwärtsbewegung des Bundesverfassungsgerichts“…
…ein Beitrag von Stefan Sell, der deutlich macht, dass politische Gestaltungsentscheidungen nicht über das Bundesverfassungsgericht gelöst werden können. Kommentare von unserer Seite zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier, zu überzogenen Erwartungen an diese Entscheidungen hier und hier.
Ralf Stegner – Vorkämpfer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?
Erstaunliche Äußerungen sind von Ralf Stegner (SPD) via Twitter zu vernehmen:
Es muss Unterschied geben zwischen denen, die nicht erwerbstätig sein können und denen, die das nicht wollen. Für alle muss Existenzminimum gewährleistet sein.
Konzept des solidarischen Grundeinkommens mit Mindestlohn+Sozialversicherungspflicht lässt sich für erstere kombinieren. https://t.co/OB3x7zT1xK— Ralf Stegner (@Ralf_Stegner) March 26, 2018
Das klingt noch verhalten (siehe auch hier), aber dann:
Können wir gerne tun. Solidarisches Grundeinkommen ist ist allerdings etwas anderes als sogenanntes bedingungsloses Grundeinkommen- setzt nämlich weiterhin auf gute Arbeit.
Existenzminimum muß allerdings bedingungslos und sanktionsfrei gewährleistet werden! https://t.co/KwADwVgUBU— Ralf Stegner (@Ralf_Stegner) March 26, 2018
Wenn wir ihn beim Wort nehmen, müsste nun eigentlich daraus die Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens folgen, oder? Warten wir es ab.
Sascha Liebermann
Was muss eine Existenzsicherung leisten? Disput zwischen Angela Merkel und einem Studiogast
Erstaunlich, wie unbeholfen die Bundeskanzlerin auf die Frage aus dem Publikum antwortet und wie beharrlich sie mit dem Ausbleiben einer Antwort konfrontiert wird. Allerdings ist es auch an den Bürgern, eine entsprechende Regelung oder Form der Mindestsicherung zu fordern, wenn sie eine solche wollen.
„Die Starre vor dem Fall. Wie ein junger Mensch vom Jobcenter unter das Existenzminimum gedrückt wird – und wie er aus dem System fällt“…
…eine Reportage von Timo Stukenberg auf der Website CORRECT!V.
Angesichts dessen, dass die Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter nach wie vor von „Jubelberichten über den Arbeitsmarkt“ (siehe auch hier) überstrahlt werden, kann nicht oft genug daran erinnert werden, wie wir heute mit denjenigen umgehen, die im Leistungsbezug sind. Und nicht nur mit denjenigen, denn die Gesetzgebung gilt für alle, sie ist also ein Zeichen dafür, wie wir als Gemeinwesen zu den anderen und uns selbst stehen.