Kindergrundsicherung ist kein Hoffnungsschimmer…

…schreibt Arfst Wagner treffend, denn selbst, wenn es aus dem Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ herausgelöst würde, blieben die Eltern noch in ihm drin mit allen Folgen, die das „Bürgergeld“ nach bisherigen Ausführungen mit sich brächte (Mitwirkungspflicht, Sanktionen). Siehe frühere Beiträge von uns zum Kindergrundeinkommen und zum Bürgergeld.

Sascha Liebermann

„SPD will Kinderarmut bekämpfen“ – mit oder ohne Eltern?

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe die SPD ein Papier für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, um etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Solche Vorschläge gibt es schon länger, es ist also keine neue Diskussion. Aber, was ist der Haken? Wenn man etwas für Kinder tun will, müsste man etwas für ihre Familien tun, denn Kinder ohne ihre Eltern zu betrachten, führt zu einer individualistischen Reduzierung von Familie und Bildungsprozessen (siehe frühere Beiträge dazu von uns hier). Hat die SPD also Familie im Blick und nur Kinder? Eine Kindergrundsicherung wird manchmal als Einstieg in ein Bedingungsloses Grundeinkommen gesehen, das halte ich für unplausibel, denn heute schon erwartet man von Kindern nicht, erwerbstätig zu sein, von Erwachsenen aber sehr wohl. Eine Kindergrundsicherung würde daran gar nichts ändern.

Sascha Liebermann

Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit

Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.

Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit weiterlesen

„Kinderarmut ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?“…

…ein informativer und instruktiver Beitrag zur Diskussion über Kinderarmut von Helga Spindler. Sie reagierte damit auf Beiträge auf den Nachdenkseiten zu diesem Thema. In dem Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Betrachtung der Vorschläge nötig ist, die unter dem Label Kindergrundsicherung bzw. -grundeinkommen kursieren. Denn in der Diskussion wird häufig vergessen, dass Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. Auf diesen Punkt habe ich in meiner Stellungnahme im Rahmen einer Landtagsanhörung zur Thematik „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Landtag NRW ebenfalls hingewiesen (Ausschußprotokoll, meine Stellungnahme), siehe auch hier, und Kommentare zur  Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie „Eltern als Störung“.

Helga Spindler hat in einer Stellungnahme für den Landtag von Nordrhein Westfalen vor einiger Zeit auch deutlich gemacht, dass zwar mit Sanktionen im Sicherungsssystem heute anders umgegangen werden könnte, auf Sanktionen aber keinesfalls verzichtet werden könnte, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt (siehe hier).

Sascha Liebermann

„Wir brauchen eine Haltungsänderung“…

…allerdings nur für Kinder- und Jugendliche in Gestalt eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Darüber berichtet domradio.de in einem Gespräch mit Pfarrer Bernd Wildermuth. An einer Stelle des Gesprächs wird deutlich, dass es Wildermuth aber um mehr geht:

„domradio.de: Das Gegenargument ist ja: Eine starke Wirtschaft stärkt auch die Gesellschaft…

Wildermuth: Mir geht es darum: Wir brauchen eine grundlegende Haltungsänderung, die dahin geht: Der Mensch ist nicht für die Wirtschaft da, sondern die Wirtschaft für den Menschen. Es geht darum, dass das Prinzip der Solidarität, das auch im christlichen Glauben tief verwurzelt ist, dass das wieder Geltung erlangt.“

Warum er dann nicht für ein allgemeines BGE plädiert, ist nicht nachvollziehbar. Zu den Eigenheiten und Schwierigkeiten eines Kindergrundeinkommens siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen – Protokoll der Anhörung online

Am 27. Oktober 2016 fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Nun ist das Ausschussprotokoll online verfügbar, so dass man sich einen Eindruck von den Ausführungen machen kann, die über die vorab eingereichten Stellungnahmen hinausgehen. Eindrücke von der Anhörung hatte Sasche Liebermann hier geschildert.

Kindesunterhalt und Bedingungsloses Grundeinkommen – Anmerkung zum Unterhaltsvorschuss

Wie kürzlich gemeldet, plant die Bundesregierung ein Gesetz zum Unterhaltsvorschuss. In der Stellungnahme heißt es:

„Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.“

Weiter heißt es dort:

„Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu 5 Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.“

Dieses Vorhaben mag eine Besserung im Verhältnis zur gegenwärtigen Lage alleinerziehender Eltern sein. Doch hilft es ihnen auch, mehr Zeit für ihre Kinder aufwenden und weniger erwerbstätig sein zu können? Ähnlich wie eine Kindergrundsicherung handelt es sich wohl eher um einen Tropfen auf den heißen Stein angesichts der erwerbszentrierten Sozialpolitik. Daran würde auch eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen nichts ändern. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hingegen für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen, das wäre wirklich ein Schritt.

Siehe auch meinen früheren Kommentar zum Kindesunterhalt.

Sascha Liebermann

Brückentechnologien und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?

Mit den Erfolgen der Piratenpartei werden ihre Überlegungen und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen stärker wahrgenommen. Das hat sicher zur Verbreitung der Idee beigetragen, manche Debatten, die schon geführt schienen, leben wieder auf (siehe hier und hier). Dass bei manchen der Eindruck entsteht, die Piraten hätten das BGE überhaupt in die Debatte gebracht, dazu trägt sicher die Vergesslichkeit der Medien bei, aber auch unterlassene Recherche derjenigen, die sich dafür interessieren. An der Präsenz von Informationen, die jede Google-Suche ausspuckt, kann es nicht liegen.

Dabei gibt es zwei Aspekte, deren Tragweite meines Erachtens unterschätzt wird. Der eine ist die Frage der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn, der andere die Bedeutung von detaillierten Konzepten für das Vorankommen der Diskussion.

In der Piratenpartei wird offenbar keine notwendige Verbindung zwischen BGE und Mindestlohn gesehen, letzterer jedoch für unerlässlich erachtet, solange es kein BGE gibt (siehe Pressemitteilung zum Beschluss im vergangenen Dezember). Deswegen wird der Mindestlohn auch als Brückentechnologie bezeichnet, er soll in der Zeit des Übergangs den Weg absichern oder ihn gar bahnen helfen. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es gut für das Grundeinkommen, wenn der Mindestlohn vorankommt (siehe auch die Kommentare). Diese Hoffnung ist nachvollziehbar angesichts der heutigen Lage, doch ist sie tragfähig oder etwa trügerisch? Beantworten lässt sich diese Frage nur, wenn man sich vergegenwärtigt, weshalb es das BGE so schwer hat. Das größte Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, ihre normative Bedeutung und damit einhergehend die Abwertung aller nicht erwerbsförmigen Tätigkeiten. Was würde nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an diesem Missstand ändern?

Nichts. – Ein Mindestlohn soll die Erwerbstätigen schützen, ihnen ein Mindesteinkommen sichern (allerdings ein niedriges). Er soll Lohndumping verhindern usw. All das lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn Erwerbstätigkeit ein besonderer Rang eingeräumt wird, wenn also genau an dem festgehalten wird, was es zu überwinden gilt. Der Mindestlohn ist bestenfalls solange ein Schutz, solange jemand erwerbstätig ist. Weder öffnet er eine Tür zum Grundeinkommen, noch ist er ein Schritt auf dem Weg dahin. Er rüttelt nicht an der normativen Höherbewertung von Erwerbstätigkeit, er befestigt sie, weil sie für besonders schützenswert gehalten wird. Ob all die Hoffnungen der Mindestlohnbefürworter realistisch sind, sei dahingestellt. Dazu vorliegende Studien sind ebenso bloße Simulationsmodelle wie alle Berechnungsversuche zum BGE. Sie sagen nichts über die tatsächliche Welt von morgen.

Wenn zutrifft, dass ein Mindestlohn die gegenwärtigen Rechtfertigungsverhältnisse für Tätigsein nicht überwindet, dann verstellt er den Weg zum Grundeinkommen. Er würde sich als Beschäftigungsfalle erweisen ganz wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, denn er befestigt die Bedeutung von Erwerbstätigkeit und hebt die dadurch verursachte Abwertung von Familie nicht auf. Dasselbe gälte auch – neben anderen Missständen, die es erzeugte – für ein Kindergrundeinkommen (siehe „Gleiches Geld für alle, Kinder-BGE“, „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern“, Beitrag von Susanne Wiest).

Manche Befüworter eines BGE begründen den Mindestlohn auch als Entgegenkommen oder Annäherung an diejenigen, die Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert beimessen und das BGE als Bedrohung wahrnehmen. Ein solches Entgegenkommen könnte bisherige Kritiker, so die Hoffnung, womöglich von einem BGE überzeugen. So wird häufig auch begründet, weshalb es detaillierte Umsetzungskonzepte geben müsse, nur mit ihrer Hilfe seien Skeptiker zu gewinnen. So einleuchtend solche Begründungen scheinen, so trügerisch sind sie. Detaillierte Umsetzungskonzepte (wie auch Finanzierungsrechnungen, manchmal gehen beide Hand in Hand) müssen, wollen sie ihren Zweck erfüllen, viele Annahmen treffen, Annahmen darüber, wie das BGE aussehen, welche Leistungen es ersetzen soll usw. (siehe z.B. hier). Damit nehmen solche Vorschläge vorweg, was erst zu diskutieren wäre. Noch ist die politische Willensbildung des Souveräns gar nicht so weit, überhaupt ein BGE zu wollen, geschweige denn, über eine Einführung nachzusinnen.

Soll denn, könnte hier eingewandt werden, über Umsetzungsschritte gar nicht nachgedacht werden? Keineswegs, das geschieht seit Beginn der Diskussion, viele Vorschläge sind schon gemacht worden, viele Wege gibt es, damit anzufangen. Man denke nur an den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bzw. der schon heute geltenden Definition des steuerfreien Existenzminimums. Letztlich, da beide schon bestehen, müssten sie nur umdefiniert werden, um anzufangen. Der Grundfreibetrag könnte als Positivum ausgeschüttet werden.

Da es beim BGE jedoch um einen großen Schritt geht – zumindest was die Vorstellungen über unser Zusammenleben betrifft, nicht etwa seine tatsächlichen Voraussetzungen – ist eine öffentliche Diskussion, eine dadurch geförderte Willensbildung unerlässlich. Vorankommen wird das BGE nur, wenn es gelingt, für die grundsätzlichen Fragen, die das BGE stellt, Interesse zu finden. Bislang ist das schon erstaunlich gut gelungen, schaut man auf die letzten neun Jahre zurück. Es kommt darauf an, dass die Diskussion breiter wird, das ist Herausforderung genug.

Sascha Liebermann

„FDP: Kinder-Grundeinkommen statt Elterngeld“ – wäre das ein Schritt zum allgemeinen Grundeinkommen?

Dieser Vorschlag kommt aus der FDP (siehe auch hier), klingt zuerst gut, erweist sich schnell aber als beschränkt. Was hilft es Eltern, wenn ihre Kinder ein Grundeinkommen erhalten, sie aber weiter erwerbstätig sein müssen, um das Auskommen der Familie zu sichern? Wie wir die FDP kennen, soll das Grundeinkommen sicher nicht so üppig ausfallen, dass Eltern zuhause bleiben könnten. Selbst wenn das der Fall wäre, bliebe aber die normative Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit für Erwachsene bestehen, denn das Kindergrundeinkommen richtet sich an Kinder und entlässt Eltern nicht aus der Erwerbsverpflichtung.

Dass ein Kindergrundeinkommen nicht notwendig ein Einstieg in ein allgemeines Grundeinkommen wäre, darauf hat Sascha Liebermann in einem früheren Blogbeitrag hingewiesen, siehe „Gleiches Kindergeld für alle, Kinder-BGE – Schritte zum BGE für alle Bürger?“, „Förderung des Kindeswohls ohne Eltern“ und „Elterngeld abschaffen?“.