„Aber eine gute Beziehung aufzubauen, braucht schon Zeit“ – ein anderer Blick auf Schule…

…von Remo Largo in einem Interview für Das deutsche Schulportal. Largo, emeritierter Professor am Zürcher Kinderspital, hat mehrere Jahrzehnte die Zürcher Longitudinalstudien zur kindlichen Entwicklung geleitet und sich schon öfter zu Fragen des Lernens und der Schule geäußert, siehe auch hier. Ähnlich wie seine Überlegungen klingen Ulrich Oevermanns Argumente dafür, die Schulpflicht abzuschaffen, siehe hier. Der Leistungsdruck ist nicht ohne die Bedeutung von Erwerbstätigkeit zu verstehen, die Art der Schule ist damit alleine aber nicht zu erklären, denn kaum ein Land kennt eine so rigide Schulpflicht wie Deutschland, in der ihre Einlösung an staatliche Schulen und vergleichbare anerkannte gebunden ist. Homeschooling ist nicht vorgesehen.

Sascha Liebermann

„Erwerbstätigkeit für 47% der Bevölkerung Haupteinkommensquelle“…

…oder andersherum 53% haben andere Einkommensquellen, leben also nicht „von der eigenen Hände Arbeit“, wie illusionsgeneigt die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts deutet. Der „eigenen Hände Arbeit“ ist eine beliebte Verklärung der angeblich individuell erbrachten Leistung, um von der umfänglichen Abhängigkeit von Leistungen anderer abzulenken. Alleine am Phänomen der „unbezahlten Arbeit“ wird deutlich, wie sehr das eine ohne das andere gar nicht möglich ist, doch wer will sich das schon anhören, wird damit doch der Vorstellung das Wasser abgegraben, Leistung sei irgendwie eins zu eins zurechenbar – das ist die Illusion des Leistungslohns. Es lebt sich gut mit dem Märchen davon, dass die „einen für die anderen“ bezahlen, die Erwerbstätigen also für die Nicht-Erwerbstätigen, ohne zu erwähnen, was die Nicht-Erwerbstätigen für die Erwerbstätigen leisten.

Sascha Liebermann

„Obwohl sie bedingungslos Geld bekommen, arbeiten die Menschen weiter“…

…darüber schrieb Marie Rövekamp im Tagesspiegel.

Zwar sagt dieser Befund nicht direkt etwas über ein Leben mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen von der Wiege bis zur Bahre (siehe hierzu unsere Kommentare zu Feldexperimenten), er macht aber auf etwas aufmerksam, dass gemeinhin übersehen wird. Leistungsbereitschaft und Vergütung hängen überhaupt nicht unmittelbar miteinander zusammen, Leistungsbereitschaft ist eine davon unabhängige Dimension. Sie scheinen heute nur miteinander zusammenzuhängen, weil Einkommen nicht ohne Leistungsbereitschaft erzielt werden kann, das Erwerbsgebot verknüpft beides.

Dafür interessant ist diese Dokumentation:

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Abwertung durch Belobigung…

…so könnte man nennen, was der Bürgemeister von Raunheim laut der Regionalzeitung Echo angesichts der „Sportler- und Meisterehrung“ zum Ausdruck brachte:

„Das Wichtigste, was wir mit dieser Veranstaltung erreichen wollen, ist, dass die Menschen, die Leistungen erbracht haben, von uns gesehen werden“.

Wer ist „uns“ in diesem Zusammenhang? Meint er hier Amtsträger, meint er die Bürger der Gemeinde oder Kommune? Woher weiß er, dass die Geehrten nicht gesehen wurden und auf diese Weise erst von anderen gesehen werden können? Dann geht es um Leistung, ihre Bedeutung für unsere „Gesellschaft“ und wie „wir“ dazu stehen. Etwas überraschend kommt er auf die Diskussion um ein Grundeinkommen zu sprechen:

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„Recht auf Arbeit“ – Verharrung statt Aufbruch, Leistungsentwertung

Hier die ganze Rede (3 Minuten 48 Sekunden).

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„…dass der Reichtum unseres Landes eher auf Leistungswillen basiert als auf schrankenloser Selbstverwirklichung…“

…so Dieter Sattler in der Frankfurter Neuen Presse. Ein Beitrag, der sich auf die Sache nicht einlässt und schlicht die Position des Autors zementieren will. Wer Leistungswillen und Selbstverwirklichung in einen Gegensatz bringt, übergeht die Frage, worin der Zusammenhang zwischen beiden bestehen könnte. Leistungsbereitschaft kann es nicht geben, ohne dass der Einzelne einen Sinn in der Sache erkennt, der er dienen soll.

Sascha Liebermann

„Darf das Existenzminimum gekürzt werden?“…

…fragt Anja Nehls im Deutschlandfunk anlässlich der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionierung des Existenzminimums, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall ist. An einer Stelle zitiert sie den Sozialrichter Jens Petermann (siehe auch hier), der vor vier Jahren dem BVerG diese Frage vorgelegt hat:

„Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: ‚Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?'“

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„Für gesunde Menschen unter 35 kein Hartz IV ohne Gegenleistung“…

…dieser Überzeugung ist der FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen laut einem Beitrag in der Rheinischen Post. Desweiteren wird er so zitiert:

„Der Arbeiter, der 40 Stunden in der Woche schrubbt, ist frustriert, wenn Hartz-IV-Empfänger mit Mietzuschuss und Freibeträgen für andere Leistungen ähnlich viel Geld haben, ohne einen Finger zu rühren.“

Es wäre manchmal hilfreich, sich die Sozialgesetzgebung anzusehen, bevor Empörung artikuliert wird. Die Diskussion um Sanktionen scheint am MdB vorbeigezogen zu sein und von der FDP, wenn man sie denn je für eine Unternehmerpartei gehalten hätte, ist nichts übrig geblieben. Unternehmen, hier der Spargelbetrieb, als Erziehungsanstalt (siehe auch hier), das war in jüngerer Zeit wiederholt zu vernehmen. Doch Unternehmen sind keine Erziehungsanstalten, Mitarbeiter, die bei ihnen nicht arbeiten wollen, dorthin zu verdammen – hier zum Spargelstechen – ist nicht sinnvoll. Der Spargelbetrieb wird sich bedanken.

Sascha Liebermann

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht sozial“…

…schrieb Eva Quadbeck bei RP-Online. Wieder eine oberflächliche BGE-Abrechnung, man fragt sich unweigerlich, weshalb der Unwille so groß ist, sich differenziert damit zu beschäftigen.

Wenn Frau Quadbeck schreibt, eine BGE stehe – sie verweist auf Andrea Nahles – im Gegensatz zu einem „Recht auf Arbeit“, dann stellt sich doch die Frage, ob Arbeit, also Erwerbsarbeit, nicht mehr am Leistungsbeitrag gemessen werden soll? Denn nur wenn dieser Zusammenhang aufgelöst wird, lässt sich ein Recht auf Arbeit einlösen.

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