„Die Kehrseite des Grundeinkommens“ oder wie verschieden über ein und dasselbe berichtet wird

Das lässt sich am Beitrag von Reinhard Wolff  in der taz über das Grundeinkommensexperiment in Finnland ablesen, der vor allem über die Verschärfungen der Bezugsbedingungen von Leistungen für Arbeitslose, die nicht am Experiment teilnehmen, berichtet. Diese Verschärfung zeigt deutlich, wenn der Bericht zutrifft, wie wenig die finnische Regierung an dem Experiment ernsthaft interessiert ist, sonst würde sie doch zumindest die, wenn auch wenig aussagekräftigen, Ergebnisse aus der Begleitforschung abwarten. Ein Haudrauf liefert wiederum Wolffs Kollegin Ulrike Herrmann, die sich wiederholt mit dem BGE befasst hat und am Beispiel Finnland ihre ganze Ablehnung zu Wort kommen lassen kann. Ganz anders gestimmt ist der Bericht bei Business Insider. Einen differenzierten Beitrag hat wiederum Stefan Sell verfasst, in dem er die polarisierte Diskussion zwischen Befürwortern und Gegner, die fundamentalistische Züge habe, kritisiert. Er lässt aber keinerlei nüchtern unaufgeregte Einschätzung zum BGE zu Wort kommen.

Frühere Kommentare meinerseits zu den Ausführungen von Ulrike Herrmann finden Sie hier, zu Stefan Sells Überlegungen hier.

Sascha Liebermann

Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen) über das Bedingungslose Grundeinkommen

In einem Interview mit der Zeitung Mittelbayrische äußerte sich Claudia Roth unter anderem zum BGE. Hier die Passage:

„Was halten Sie vom Bedingungslosen Grundeinkommen?“

Roth: „Bei uns in der Partei diskutieren wir dieses Thema sehr heftig. Manche Menschen in der Partei wollen das Grundeinkommen unbedingt haben, weil sie glauben, dass Deutschland dadurch gerechter wird. Und dass es allen Menschen dadurch besser geht. Ich selbst bin mir nicht sicher, ob das Grundeinkommen gut für uns wäre. Ich habe Angst, dass der Staat dann weniger Verantwortung für die sozial schwächeren Menschen übernimmt. Der Staat könnte zum Beispiel sagen: Ich gebe den Menschen jetzt ein bestimmtes Einkommen, egal ob sie arbeiten oder nicht – dann muss ich mich aber nicht mehr um neue Arbeitsplätze kümmern. Wir streiten in der Partei seit Jahren darüber, ob wir das Grundeinkommen haben wollen. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt: Wir wollen es gerne einmal ernsthaft ausprobieren.“

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„…nicht zu unterschätzende Gefahr[en]“ und die Wagnisse der Demokratie

In seinem Blogbeitrag „Jetzt doch morgens jagen und abends Viehzucht betreiben? Die Debatte über ein bedingungslose Grundeinkommen 150 Jahre nach der Zangengeburt des ersten Bandes des ‚Kapital'“ beschäftigt sich Stefan Sell wieder einmal differenziert mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen (siehe einen Kommentar von meiner Seite hier und weitere Beiträge von Sell hier). Er weist auch darauf hin, dass die Diskussion darüber teils sehr spekulativ geführt wird, macht in meinen Augen allerdings zu wenig deutlich, dass Gestaltungsfragen in der Demokratie immer Entscheidungen erfordern, die ins Offene gehen. Von daher sind sie stets unvermeidbar „riskant“, „ungewiss“ oder gar „gefährlich“.

Diese Unklarheit findet sich in der abschließenden Passage:

„Aber die Vision eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ reicht deutlich über diese Frage hinaus, deshalb die Verknüpfung mit der Vision von Karl Marx – denn hier geht es um die Ermöglichung eines ganz anderen Lebens, nicht „nur“ um die Frage einer aus finanziellen und disziplinarischen Motiven möglichst niedrig zu haltenden Grundsicherung, deren Inanspruchnahme dann auch noch mit zahlreichen, voraussetzungsvollen Restriktionen gespickt ist.“

Hier geht Sell in meinen Augen viel zu weit, denn um ein „ganz andere[s]“ Leben geht es nicht, um die Erweiterung von Lebensentwürfen durch die Aufhebung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit allerdings schon. Dabei darf nicht übersehen werden, dass schon heute viele eigensinnig ihre Anliegen verfolgen, sogar unter widrigen Bedingungen. Genau diese könnte das BGE verändern.

„…nicht zu unterschätzende Gefahr[en]“ und die Wagnisse der Demokratie weiterlesen

„Sie wächst und wächst, „die“ Beschäftigung. Aber welche eigentlich? Eine Dekomposition der Erwerbstätigenzahlen“…

…ein Beitrag von Stefan Sell auf der Website Aktuelle Sozialpolitik.

Zu diesem Thema haben auch wir wiederholt Beiträge erstellt, da nicht oft genug darauf hingewiesen werden kann, dass Statistiken nur erheben, was per Erhebungsinstrument definiert wurde.

Siehe frühere Beiträge von uns hier und hier.

Agenda 2010 zurückdrehen? I wo

Nachdem das erste Aufheulen um die Äußerungen des Spitzenkandidaten der SPD, Martin Schulz, passé ist, wird wieder Klartext geredet. Mehrfach ist, nun auch von der taz (siehe ebenso die Kommentare von Stefan Sell hier und hier), darauf hingewiesen worden, dass lediglich die etwaige Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Bezieher über 50 Jahre in Erwägung gezogen wird. Von Veränderungen im Arbeitslosengeld II war in seinen Äußerungen gar nicht der Rede. Die Agenda 2010 ist von ihm also überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

In dieselbe Richtung weisen Äußerungen aus der CDU. Bleiben also noch die Linke und die  Grünen übrig. Aber was ist von dort zu erwarten? Von den Grünen wurde jüngst ein „8-Punkte-Plan“ veröffentlicht. Darin wird eine sanktionsfreie – andere nennen sie repressionsfreie – Grundsicherung „angestrebt“. Ein schönes Ziel, denn das klingt gut angesichts der Sanktionspraxis im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wie realistisch ist das?

Ein Sozialstaat, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, kann auf Sanktionen gar nicht verzichten. Sie dienen dazu, Leistungsbezieher anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen. Ohne Sanktionen hätten die Jobcenter keine Druckmittel. Auf diesen Zusammenhang hat Helga Spindler, eine vehemente Kritikerin gegenwärtiger Sozialpolitik, sehr deutlich und durchaus widersprüchlich hingewiesen.

Wer also eine Abkehr vom Sanktionsregime will, muss die Erwerbszentrierung aufheben und das Mindesteinkommen ohne Wenn und Aber bereitstellen. Alles andere ist illusionär. Wer also weder Repressionen noch Sanktionen will, muss einen Schritt weiter gehen, um das zu erreichen. Dann wäre er aber schon beim BGE.

Sascha Liebermann