Ein schlagkräftiger Einwand gegen ein BGE: „Kann man auch anders sehen“ – eine Art Argumentationsverweigerung…

…auf die Michael Sienhold treffend reagiert. Dass Holger Schäfer, der immerhin Mitarbeiter an einem Institut (Institut der deutschen Wirtschaft) ist, das forscht, sich auf eine solch beliebige Haltung zurückzieht – man kann immer alles anders sehen – nimmt einen Wunder.

Siehe unsere Kommentare dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

Arbeitsplätze vor Wertschöpfung, zugleich eine Verkürzung…

…die Stephan Kaufmann in seinem Beitrag in neues deutschland vornimmt, wenn er am Ende schreibt:

„Dass Unternehmen für den Gewinn produzieren, dass sie nur Menschen einstellen, damit diese einen Gewinn erwirtschaften – diese existierende Abhängigkeit der Beschäftigten von der Betriebskalkulation erfährt damit eine Umdeutung: Der Profit wird zu einem Instrument zur Schaffung von Arbeit und Einkommen. Aus der behaupteten Harmonie von Profit und Lohn wiederum wird der eigentliche Gegensatz konstruiert: Klimaschutz, Gesundheitsschutz – alles, was dem Profit schadet, sei eine Gefahr für Jobs. Und das könne niemand wollen.“

Dass aber „Jobs“ schon lange als Begründung für alles Mögliche herhalten, ist kein neues Phänomen, werden sie doch für den sozialen Zusammenhalt, Integration in die Gesellschaft oder wie es sonst noch genannt wird, für unerlässlich gehalten. Selbst Unternehmer vertreten dieses Verständnis, und zwar keineswegs strategisch. Im Grunde müssten sie dafür plädieren, Wertschöpfung in den Mittelpunkt zu stellen, andere Fragen hat das Gemeinwesen zu beantworten, denn Erwerbsarbeitsplätze sind eben kein Selbstzweck.

Kaufmann weist zu Beginn auf den Zweck von Unternehmen hin, verkürzt ihn aber, wie häufig anzutreffen, wenn es um Kapitalismuskritik geht. Sicher, Unternehmen produzieren für einen Gewinn, doch ist der nicht unmittelbar erreichbar, weil sie dazu Güter und Dienstleistungen anbieten müssen – die nichts anderes sind als standardisierte Problemlösungen. Erst mittels dieser können sie Gewinne erwirtschaften und um solche Güter anbieten zu können, müssen sie in Erfahrung bringen, was nachgefragt ist bzw. nachgefragt sein könnte, ohne dass ein Produkt schon gefragt ist. Unternehmerinteressen sind hier eben keineswegs identisch mit den Interessen von Kapitalgebern.

Sascha Liebermann

Auf den Schultern vorangehender Generationen (vertikal) und auf denen aller Bürger (horizontal) – immer, ausnahmslos…

…deswegen kann ein BGE vollkommen zutreffend als Prämie oder Rente aus diesem Erfolg betrachtet werden, über dessen Verteilung ein Gemeinwesen entscheiden muss. Denn die Abhängigkeiten voneinander sind vielfältig, siehe hier.

Sascha Liebermann

Normative, nicht psychologische Differenz – letztere verweist auf erstere, es geht darum, wie Handeln bewertet wird

Normen (siehe auch hier) sind andere Realitäten als psychische Dispositionen, die Bewertung von Handeln durch Normen ist also etwas anderes als die Bewertung von Handlungsmöglichkeiten durch eine Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur. Diese Differenzierung wird häufig nicht beachtet und führt zu unangemessenen Schlussfolgerungen, so auch in der Gleichsetzung von Negativer Einkommensteuer und Sozialdividende. Dass diese Unterscheidung kaum beachtet oder auf psychologische Differenzen reduziert wird, lässt erahnen, dass die Bedeutung von Normen und Regeln vollkommen unterschätzt wird. Das ist wiederum für die BGE-Diskussion aufschlussreich, wenn es darum geht, etwaige Auswirkungen zu ermessen, denn die entscheidende Umwertung, die ein BGE vornimmt, ist normativer Art, sie hebt den heute bestehenden Widerspruch zwischen Demokratie und Sozialstaat auf.

Sascha Liebermann

„A basic income is also a recognition of our collective social and ecological inheritance“

„Bedingungsloses Grundeinkommen und direkte Demokratie“ – ein Beitrag aus dem Archiv…

…der im Jahr 2013 entstand, als die Initianten der „Eidgenössischen Volksinitiative Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ noch dabei waren, Unterschriften zu sammeln und es keineswegs klar war, ob es zu einer Volksabstimmung kommen wird. Hier wird die leicht überarbeitete Fassung aus dem Jahr 2016 veröffentlicht, da sie im Internet nicht mehr frei zugänglich ist.

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„Wo kämen wir dahin?“ oder „Sicher nöd“ – in der Schweiz können Reaktionen auf die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens durchaus ähnlich entschieden sein wie in Deutschland. In dieser Hinsicht also sind die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Ländern groß. In anderer indes sind sie klein. Wer in unserem Land angesichts eines solchen Vorschlags skeptisch ob seiner Folgen wäre, würde wohl eher nicht dazu beitragen, dass es dennoch – so es sie denn gäbe – zu einer Volksabstimmung über ihn käme. In der Schweiz hingegen habe ich es selbst erlebt, dass beim Sammeln von Unterschriften für die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“, über die in diesem Sommer abgestimmt werden soll, auch jemand, der skeptisch – nicht ablehnend – ist, es dennoch dem Volk überlassen will, wie es dazu steht – und die Volksinitiative unterstützt. Das ist für die Schweizer so selbstverständlich, darüber ist keine Verständigung nötig. Sicher, wer skeptisch ist, vertraut darauf, dass andere es womöglich ebenso sehen. Durch die Unterstützung der Volksinitiative setzt sich jeder, der das zustande kommen unterstützt, jedoch der Möglichkeit aus, dass sie in der Abstimmung eine Mehrheit erhält. Er lässt sich also darauf ein, dass andere es anders sehen mögen und bringt damit zum Ausdruck, die Folgen dennoch tragen zu wollen. Schon das Sammeln von Unterschriften, das Werben für eine Alternative bei den Bürgern – gesammelt wird auf der Straße – setzt eine Offenheit voraus, allen als Bürgern und damit möglichen Unterstützern zu begegnen. Darin bekunden sich unmittelbar Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger und Solidarität Demokratie wird so auf einfache Weise erfahrbar und lebendig.

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„Heuss hätte vorsichtiger sein sollen“ – plebiszitäre Elemente hielt er aus historisch nicht zutreffenden Erwägungen für gefährlich…

…erläuterte der Trierer Politikwissenschaftler Winfried Thaa in einem Interview mit 16VOR Nachrichten aus Trier schon vor einigen Jahren. Er äußerte sich darin auch zu Bürgerbeteiligungsverfahren („Bürgerhaushalten“). Theodor Heuss‘ Deutung hält sich dennoch hartnäckig, dass der Untergang der Weimarer Republik auch an den plebiszitären Elementen der Weimarer Reichsverfassung hing, doch waren Volksentscheide eher wenig erfolgreich, siehe dazu hier. Angesichts der Einwände, die jüngst wieder gegen Volksentscheide bzw. Volksabstimmungen vorgebracht wurden, ist es hilfreich, sich eine Schweizer Einschätzung dazu anzuhören (siehe hier), in der Andreas Gross, der sich seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst, gerade die Konfrontation mit den Folgen einer Abstimmung für die Bürger für äußerst klärend und hilfreich hält.

Weitere Beiträge zu diesem Thema finden Sie hier. Viele Einwände, die gegen direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eingewandt werden, werden auch gegen ein BGE eingebracht.

Sascha Liebermann