Sozialgericht Gotha bringt Sanktionen erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Geschehen ist das schon im vergangenen August, nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Vorlage zurückgewiesen hatte. Auch Tacheles e. V. aus Wuppertal wurde um eine Stellungnahme zur Vorlage und dem Sachverhalt gebeten, ebenso der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Stellungnahme von Tacheles Sozialhilfe e. V. ist auch interessant, um Einblick in die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes und die es betreffende Rechtsprechung zu erhalten. Siehe auch den Kommentar in Christel T’s Blog (Beitrag nicht mehr zugänglich, SL 2.11.18) und die Aufzeichnung einer Diskussion zur Frage: Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig – ein Streitgespräch.

„Juha testet das Grundeinkommen – macht es faul?“…

…die Standardfrage stellt der Zürcher Tagesanzeiger und berichtet in einem langen Beitrag über das Pilotprojekt in Finnland. Juha Järvinen, einer der Bezieher, wird porträtiert – nicht das erste Mal. Zur Standardfrage siehe auch das Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner bei Zeit Online aus dem Jahr 2011 sowie „Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft?“, die Langfassung des Zeit-Interviews.

Bündnis Grundeinkommen – Sammeln für Zulassung zu Landtags- und Bundestagswahlen

Für das Saarland ist es schon gelungen, für Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und den Bund wird noch gesammelt. Beide Landtagswahlen finden im Mai, die Bundestagswahl im September statt. Die Unterstützerunterschriften werden benötigt, damit die Zulassung zu den Wahlen erfolgen kann. Weitere Informationen und Formulare zum Herunterladen finden Sie hier.

KörberForum: „Radikal gerecht“ Thomas Straubhaar und Ulrike Herrmann

Die Aufzeichnung des Gesprächs zwischen Thomas Straubhaar und Ulrike Herrmann (taz) enthält auch Zuschauerfragen. Eine Leseprobe des Buches finden Sie hier.

An einer Stelle des Gesprächs kommt Frau Herrmann auf die Rente zu sprechen und dass es sich dabei um Eigentumsansprüche handele. Wie wollte Straubhaar damit umgehen? Zuerst verweist er auf den Bestandsschutz. Dann allerdings stellt er die Frage, was denn von diesem Rentensystem in Zukunft zu erwarten sei. Mit dem Hinweis auf die erworbenen Eigentumsansprüche könne noch jeder Wandel verhindert werden. An dieser Stelle hätte ein einfacher Hinweis auf die aktuelle Durchschnittsrente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (S. 34 f.) ausgereicht. Sie lag Ende Dezember 2015 in den alten Bundesländern bei 1040 (Männer) bzw. bei 580 € (Frauen). Auf S. 38 des Berichts der Deutchen Rentenversicherung zeigt sich, dass etwa 50% der Männer und etwa 89% der Frauen eine Rente bis 1050 € erhalten. Mit einem BGE würden also für die große Mehrheit erhebliche Verbesserungen erreicht gemessen an heutigen Daten.

Sascha Liebermann

Die Bodenzeitung – einfach und hilfreich

Es liegt nun schon zwei Jahre zurück, dass wir auf die Bodenzeitung hingewiesen haben, die von der Kölner Initiative Grundeinkommen seit einiger Zeit genutzt wird. Henrik Wittenberg informierte gemeinsam mit Felix Coeln bei der jüngsten BGE:open17.2 in Köln über die Erfahrungen damit, die Herstellung und manches mehr. Bei Henrik Wittenberg kann sie auch bestellt werden:
Ansprechpartner: Henrik Wittenberg
h.wittenberg@bgekoeln.de
Telefon: (0177) 170 93 99

Agenda 2010 zurückdrehen? I wo

Nachdem das erste Aufheulen um die Äußerungen des Spitzenkandidaten der SPD, Martin Schulz, passé ist, wird wieder Klartext geredet. Mehrfach ist, nun auch von der taz (siehe ebenso die Kommentare von Stefan Sell hier und hier), darauf hingewiesen worden, dass lediglich die etwaige Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Bezieher über 50 Jahre in Erwägung gezogen wird. Von Veränderungen im Arbeitslosengeld II war in seinen Äußerungen gar nicht der Rede. Die Agenda 2010 ist von ihm also überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

In dieselbe Richtung weisen Äußerungen aus der CDU. Bleiben also noch die Linke und die  Grünen übrig. Aber was ist von dort zu erwarten? Von den Grünen wurde jüngst ein „8-Punkte-Plan“ veröffentlicht. Darin wird eine sanktionsfreie – andere nennen sie repressionsfreie – Grundsicherung „angestrebt“. Ein schönes Ziel, denn das klingt gut angesichts der Sanktionspraxis im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wie realistisch ist das?

Ein Sozialstaat, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, kann auf Sanktionen gar nicht verzichten. Sie dienen dazu, Leistungsbezieher anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen. Ohne Sanktionen hätten die Jobcenter keine Druckmittel. Auf diesen Zusammenhang hat Helga Spindler, eine vehemente Kritikerin gegenwärtiger Sozialpolitik, sehr deutlich und durchaus widersprüchlich hingewiesen.

Wer also eine Abkehr vom Sanktionsregime will, muss die Erwerbszentrierung aufheben und das Mindesteinkommen ohne Wenn und Aber bereitstellen. Alles andere ist illusionär. Wer also weder Repressionen noch Sanktionen will, muss einen Schritt weiter gehen, um das zu erreichen. Dann wäre er aber schon beim BGE.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen, bedingungslos – was bedeutet das?

Wir erhalten immer wieder einmal Anfragen zu Aspekten der Grundeinkommensdiskussion, die offenbar für Verwirrung sorgen oder zumindest missverständlich sind. Jüngst ging es dabei um die genaue Bedeutung des Adjektivs „bedingungslos“. Angesichts seiner Unterbestimmtheit beißen sich manche Kritiker gerade daran fest, um gegen das BGE zu wettern, statt wohlwollend an einer Klärung mitzuwirken.

Das Attribut bedingungslos ist nicht frei von Missverständlichkeiten, denn es ist unterbestimmt. Sowohl in der deutschen als auch in der internationalen Diskussion werden deswegen noch andere Attribute gebraucht, wie z. B. „universal“, garantiert, allgemein. Sie sind jedoch nicht weniger missverständlich, denn sie könnten gleichermaßen zur Beschreibung von Hartz IV verwendet werden, auf das immerhin ein Rechtsanspruch besteht. Vereindeutigen lässt sich diese Unklarheit des Adjektivs „bedingungslos“ nur, wenn man sich vor Augen führt, worum es beim BGE geht und weshalb in der deutschen Diskussion das Attribut „bedingungslos“ eine so große Rolle spielt. Der ganze Vorschlag eines BGE richtet sich zuallererst gegen die Bedürftigkeitsprüfung bzw. die Regelung, Ansprüche durch Erwerbsarbeit erworben haben zu müssen, damit eine Einkommenssicherung (ALG I und Rente) gewährt wird. Diese Bedeutung der Bedingungslosigkeit ist ziemlich klar und findet sich ebenso beim Basic Income Earth Network, ohne dass dort von Bedingungslosigkeit die Rede ist.

Wird Bedürftigkeit bzw. Anspruchserwerb durch Beiträge als Kriterium für die basale Existenzsicherung hingegen aufgegeben, dann hat das Folgen für die bedürftigkeitsgeprüften Leistungen, die oberhalb eines BGE in Zukunft weiterhin bestehen sollen. Denn im Zentrum steht nun nicht mehr die Bedürftigkeit auf Grund des Ausfalls von Erwerbseinkommen bzw. von Erwerbsunfähigkeit, sondern die Bedürftigkeit aufgrund besonderer Lebenslagen, ohne dass Erwerbstätigkeit normativ Vorrang genösse. Erwerbstätigkeit als normatives Ziel stünde nicht mehr im Zentrum des Sozialstaats, sondern das Individuum. Damit änderte sich fast alles.

Dass die Bedingungslosigkeit selbst Bedingungen kennt (siehe meine Ausführungen hier), ist selbstverständlich. Es sind dies aber nicht Gegenleistungsbedingungen wie in den heutigen Systemen sozialer Sicherung, sondern Bereitstellungsbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es ein BGE geben kann. Das fängt schon damit an, dass ein Gemeinwesen die Bereitstellung durchsetzt und absichert. Dann muss es verteilbare Überschüsse geben, also ein bestimmter Wohlstand ist erforderlich. Wir können noch andere Bedingungen nennen, die in der Sache selbst liegen. Ein BGE wird, das ist als solches interessant, nur in den Staaten bzw. Kulturen auf Resonanz stoßen, die einen starken Begriff von Individualität und Gemeinschaft zugleich haben. Das erklärt, weshalb es bislang vor allem in westlichen Demokratien debattiert wird. Selbstbestimmung muss also schon zu den selbstverständlichen Werten gehören, damit ein BGE überhaupt für relevant erachtet wird. Weiterhin muss es eine Bezugsbedingung geben, die mit Zugehörigkeit zum Gemeinwesen bzw. dem Lebensmittelpunkt verbunden ist. Heute wird das über Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus geregelt. Erstere ist unerlässlich, weil es einen Souverän, der über sich selbst bestimmt, nur geben kann, wenn zwischen Angehörigen und Nicht-Angehörigen eines Gemeinwesens unterschieden wird. Staatsangehörige müssen das Gemeinwesen tragen, Entscheidungen verantworten und zur Aufrechterhaltung der politischen Ordnung beitragen. Nicht-Angehörige müssen all dies nur akzeptieren.

Dass zur Bereitstellung eines BGE Steuern notwendig sind, ist selbstverständlich, denn ohne Steuern können hoheitliche Aufgaben nicht erfüllt werden. Wenn nun in der Diskussion hier und dort behauptet wird, bedingungslos sei ein BGE nur, wenn es die Steuerlast nicht verändere insgesamt, dann ist das eine eigenwillige Ausdeutung der Bedingungslosigkeit. Sie ist ebenso eigenwillig wie die Haltung mancher Befürworter, ein „echtes“ BGE davon abhängig zu machen, ob es mit Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung oder anderen Regelungen einhergeht.

Sascha Liebermann