…ein Beitrag von Ralf Krämer, Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Bundesvorstand, den die Nachdenkseiten abgedruckt haben, und der aus dem jüngst erschienen Buch „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“, herausgegeben von Christoph Butterwegge und Kuno Rinke, stammt. Krämer war auch Mitautor einer Stellungnahme zum BGE von ver.di im vergangenen Jahr, siehe hier.
Autor: Sascha Liebermann
„Grüne sägen Hartz IV ab“ – oder doch nur schöne Gedanken?
Laut dem Beitrag von Ulrich Schulte in der taz sollen Überlegungen in einem Papier von Anton Hofreiter (MdB, Fraktionsvorsitzender) und Sven Lehmann (MdB) als Grundlage für den Bereich Soziales im neuen Grundsatzprogramm der Grünen, das 2020 vorgelegt werden soll, dienen. Von einer „sanktionsfreien Garantiesicherung“ sei in dem Papier die Rede, ohne dass weitere Konkretisierungen genannt werden. Im Frühjahr hatte Wolfgang Strengmann-Kuhn sich zu dieser Frage ebenfalls geäußert (siehe den Kommentar dazu von Thomas Loer). Inwiefern beide Überlegungen miteinander verknüpft ist, geht aus dem Beitrag nicht hervor.
Das Ziel, Sanktionen abzuschaffen, um das Existenzminimum unverfügbar zu machen, strebt auch der Vorschlag einer „repressionsfreien Grundsicherung“ an, die seit längerer Zeit von verschiedenen Seiten in die Diskussion gebracht wurde, siehe unsere Kommentare dazu hier.
Die guten Absichten sind zu erkennen, allerdings stellt sich die Frage, wie es möglich sein soll, eine solche Grundsicherung zu garantieren, sie gar „repressions-“ bzw. sanktionsfrei zu gestalten, wenn das Erwerbsgebot zugleich nicht aufgehoben werden soll? Denn Grundsicherungsleistungen sind seit Bestehen der Leistungen immer mit Sanktionsmöglichkeiten versehen und sollen nur übergangsweise bezogen werden. Ein dauerhafter Bezug ist nicht erwünscht, wenngleich es praktisch durchaus dazu kommt. Ist die Rede von einer Garantiesicherung nur ein ähnlich schöner Gedanke wie die Behauptung, das „solidarische Grundeinkommen“ sei ein Abschied von Hartz IV?
Sascha Liebermann
„Grundeinkommen – Zukunftskonzept oder Utopie?“ – Ralf Stegner und Meera Zaremba diskutieren
Im Vorfeld des Diskussionsabends veröffentlichten beide schon Beiträge auf vorwärts, den von Meera Zaremba haben wir kommentiert, Ralf Stegner bei früheren Gelegenheiten schon.
„Pfadwechsel ins soziale Nirwana?…
…Das bedingungslose Grundeinkommen als Irrweg der Wohlfahrtsstaatsentwicklung“, ein Beitrag von Christoph Butterwegge für das Portal für Politikwissenschaft. Dort findet sich auch ein Beitrag von Thomas Straubhaar. Siehe unsere früheren Kommentare zu Ausführungen Christoph Butterwegges hier, zu Thomas Straubhaars hier.
Erster Arbeitsmarkt statt dauerhafter Beschäftigungstherapie?
Das ist die Alternative, die Ursula Weidenfeld in ihrem Beitrag für den Tagesspiegel zum „solidarischen Grundeinkommen“ aufmacht, das in Berlin einer Umsetzung näherrückt. Stefan Sell wies schon im Frühjahr auf „Hoffnungen und Illusionen“ in diesem Zusammenhang hin, dass es ein besonderer Personenkreis sei, der von solchen Maßnahmen profitiere und für den es keine anderen Chancen gebe. Weidenfeld schreibt hingegen:
„Viele schlecht qualifizierte Langzeitarbeitslose brauchen eine individuellere und intensivere Betreuung. Bekommen sie die in einer Beschäftigungsgesellschaft, in der es nicht einmal mehr den Anspruch gibt, sie für den richtigen Arbeitsmarkt zu qualifizieren? Profitieren Menschen tatsächlich von einer dauerhaften Beschäftigungstherapie?“
Erster Arbeitsmarkt statt dauerhafter Beschäftigungstherapie? weiterlesen
„Die kantianische Ethik im Bedingungslosen Grundeinkommen“…
…ein philosophischer Blick auf das BGE von Michael Sienhold auf Philosophie.ch. Sienhold betreibt auch den Twitter Account BGE Eisenach.
Für @Ralf_Stegner ist der Vorschlag, die Gewährung des Existenzminimums von sozialer Kontrolle zu befreien, eine "polierte Kopfgeburt elitärer Praxisuntauglichkeit". #BGE #Grundeinkommen https://t.co/rVKS4nO8XA
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 3, 2018
Vor zwei Jahren gab es auf der Internetpräsenz Philosohie.ch eine ganze Reihe von Beiträgen zum Bedingungslosen Grundeinkommen, auch einen von Sascha Liebermann.
Hohe Erwartungen – das solidarische Grundeinkommen führt nicht weiter
Darüber schreibt Antje Lang-Lendorff in der taz, angesichts dessen, dass wohl eine Umsetzung des Vorschlags des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, bevorsteht. Siehe unsere Beiträge zum „solidarischen Grundeinkommen“ hier.
Selbstblockade oder Befreiung?
Warum das BGE in der heutigen Konsumgesellschaft nicht funktionieren wird? Erst, wenn wir wieder immaterielle Werte zu schätzen gelernt hat, wird eine rein materielle Zuwendung ihre erzielte Wirkung entfalten. #isso
— Sina Trinkwalder (@manomama) August 1, 2018
Dieser Tweet ist nicht mehr ganz neu, in seiner Bedeutung aber aktuell. Ist es denn heute so, dass wir „immaterielle Werte“ gar nicht schätzen? Eine solche These ist schnell aufgestellt. Ist die Sorge nicht verkehrt herum gedacht? Wenn es überhaupt zu einer Einführung eines BGE kommen können soll, dann setzt dies doch voraus, mit der heutigen Vorstellung von Leistung = Erwerbstätigkeit und der Nachrangigkeit von allgemeinen Einkommenssicherungsleistungen zuerst einmal brechen, wenigstens sich aber von ihnen distanzieren zu müssen. Wenn dieser Schritt gemacht ist, ist auch anderes möglich. Sich diese Möglichkeit abzusprechen läuft auf Selbstblockade hinaus. Die Vorstellung Lebensweisen seien hermetisch dicht gegen Veränderungen tragen dazu bei.
Sascha Liebermann
Nach der Volksinitiative ist vor der Volksinitiative (ist Rheinau)?
So – ohne den Einschub in Klammern – formulierten es zumindest manche Befürworter der Eidgenössischen Volksintiative „Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen“ (siehe auch hier) in der Schweiz nach der Volksabstimmung am 5. Juni 2016. Ist das bloß Selbstcharismatisierung oder eine realistische Einschätzung? Grundsätzlich gilt für jede demokratisch legitimierte Entscheidung, dass nach ihrem Zustandekommen diejenigen, die mit ihr nicht zufrieden sind, sich erneut für die von ihnen favorisierte Alternative einsetzen können. Das ist trivial. Einen anderen Sinn könnte man dem abgewinnen, wenn beachtet wird, wie die Abstimmung über die Volksinitiative auf Kantonsebene 2016 ausfiel. Dann zeigt sich, dass von insgesamt 27 Kantonen in 20 mit über 30 Prozent für die Volksinitiative gestimmt wurde. Zwei von diesen 20 votierten sogar mit über 40 Prozent dafür. Nun werden die einen sagen, dennoch ist sie abgelehnt worden, das ist richtig. Richtig ist allerdings ebenso, dass eine Zustimmung von 30 Prozent und mehr nicht mehr als Ausrutscher verbucht werden kann und sich die Frage stellt, wie die starke Zustimmung zu verstehen ist und was daraus folgen könnte.
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Künstliche Intelligenz – zwei Dokumentationen auf ARTE…
…hier geht es zu „Künstliche Intelligenz – schlauer als wir?“
und „Roboter – Noch Maschine oder schon Mensch?“