„Eine illusionäre Forderung und keine soziale Alternative – Gewerkschaftliche Argumente gegen das Grundeinkommen“…

…ein Beitrag von Ralf Krämer, Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Bundesvorstand, den die Nachdenkseiten abgedruckt haben, und der aus dem jüngst erschienen Buch „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“, herausgegeben von Christoph Butterwegge und Kuno Rinke, stammt. Krämer war auch Mitautor einer Stellungnahme zum BGE von ver.di im vergangenen Jahr, siehe hier.

„Grüne sägen Hartz IV ab“ – oder doch nur schöne Gedanken?

Laut dem Beitrag von Ulrich Schulte in der taz sollen Überlegungen in einem Papier von Anton Hofreiter (MdB, Fraktionsvorsitzender) und Sven Lehmann (MdB) als Grundlage für den Bereich Soziales im neuen Grundsatzprogramm der Grünen, das 2020 vorgelegt werden soll, dienen. Von einer „sanktionsfreien Garantiesicherung“ sei in dem Papier die Rede, ohne dass weitere Konkretisierungen genannt werden. Im Frühjahr hatte Wolfgang Strengmann-Kuhn sich zu dieser Frage ebenfalls geäußert (siehe den Kommentar dazu von Thomas Loer). Inwiefern beide Überlegungen miteinander verknüpft ist, geht aus dem Beitrag nicht hervor.

Das Ziel, Sanktionen abzuschaffen, um das Existenzminimum unverfügbar zu machen, strebt auch der Vorschlag einer „repressionsfreien Grundsicherung“ an, die seit längerer Zeit von verschiedenen Seiten in die Diskussion gebracht wurde, siehe unsere Kommentare dazu hier.

Die guten Absichten sind zu erkennen, allerdings stellt sich die Frage, wie es möglich sein soll, eine solche Grundsicherung zu garantieren, sie gar „repressions-“ bzw. sanktionsfrei zu gestalten, wenn das Erwerbsgebot  zugleich nicht aufgehoben werden soll? Denn Grundsicherungsleistungen sind seit Bestehen der Leistungen immer mit Sanktionsmöglichkeiten versehen und sollen nur übergangsweise bezogen werden. Ein dauerhafter Bezug ist nicht erwünscht, wenngleich es praktisch durchaus dazu kommt. Ist die Rede von einer Garantiesicherung nur ein ähnlich schöner Gedanke wie die Behauptung, das „solidarische Grundeinkommen“ sei ein Abschied von Hartz IV?

Sascha Liebermann

„Pfadwechsel ins soziale Nirwana?…

…Das bedingungslose Grundeinkommen als Irrweg der Wohlfahrtsstaatsentwicklung“, ein Beitrag von Christoph Butterwegge für das Portal für Politikwissenschaft. Dort findet sich auch ein Beitrag von Thomas Straubhaar. Siehe unsere früheren Kommentare zu Ausführungen Christoph Butterwegges hier, zu Thomas Straubhaars hier.

Erster Arbeitsmarkt statt dauerhafter Beschäftigungstherapie?

Das ist die Alternative, die Ursula Weidenfeld in ihrem Beitrag für den Tagesspiegel zum „solidarischen Grundeinkommen“ aufmacht, das in Berlin einer Umsetzung näherrückt. Stefan Sell wies schon im Frühjahr auf „Hoffnungen und Illusionen“ in diesem Zusammenhang hin, dass es ein besonderer Personenkreis sei, der von solchen Maßnahmen profitiere und für den es keine anderen Chancen gebe. Weidenfeld schreibt hingegen:

„Viele schlecht qualifizierte Langzeitarbeitslose brauchen eine individuellere und intensivere Betreuung. Bekommen sie die in einer Beschäftigungsgesellschaft, in der es nicht einmal mehr den Anspruch gibt, sie für den richtigen Arbeitsmarkt zu qualifizieren? Profitieren Menschen tatsächlich von einer dauerhaften Beschäftigungstherapie?“

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„Die kantianische Ethik im Bedingungslosen Grundeinkommen“…

…ein philosophischer Blick auf das BGE von Michael Sienhold auf Philosophie.ch. Sienhold betreibt auch den Twitter Account BGE Eisenach.

Vor zwei Jahren gab es auf der Internetpräsenz Philosohie.ch eine ganze Reihe von Beiträgen zum Bedingungslosen Grundeinkommen, auch einen von Sascha Liebermann.

Selbstblockade oder Befreiung?

Dieser Tweet ist nicht mehr ganz neu, in seiner Bedeutung aber aktuell. Ist es denn heute so, dass wir „immaterielle Werte“ gar nicht schätzen? Eine solche These ist schnell aufgestellt. Ist die Sorge nicht verkehrt herum gedacht? Wenn es überhaupt zu einer Einführung eines BGE kommen können soll, dann setzt dies doch voraus, mit der heutigen Vorstellung von Leistung = Erwerbstätigkeit und der Nachrangigkeit von allgemeinen Einkommenssicherungsleistungen zuerst einmal brechen, wenigstens sich aber von ihnen distanzieren zu müssen. Wenn dieser Schritt gemacht ist, ist auch anderes möglich. Sich diese Möglichkeit abzusprechen läuft auf Selbstblockade hinaus. Die Vorstellung Lebensweisen seien hermetisch dicht gegen Veränderungen tragen dazu bei.

Sascha Liebermann

Nach der Volksinitiative ist vor der Volksinitiative (ist Rheinau)?

So – ohne den Einschub in Klammern – formulierten es zumindest manche Befürworter der Eidgenössischen Volksintiative „Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen“ (siehe auch hier) in der Schweiz nach der Volksabstimmung am 5. Juni 2016. Ist das bloß Selbstcharismatisierung oder eine realistische Einschätzung? Grundsätzlich gilt für jede demokratisch legitimierte Entscheidung, dass nach ihrem Zustandekommen diejenigen, die mit ihr nicht zufrieden sind, sich erneut für die von ihnen favorisierte Alternative einsetzen können. Das ist trivial. Einen anderen Sinn könnte man dem abgewinnen, wenn beachtet wird, wie die Abstimmung über die Volksinitiative auf Kantonsebene 2016 ausfiel. Dann zeigt sich, dass von insgesamt 27 Kantonen in 20 mit über 30 Prozent für die Volksinitiative gestimmt wurde. Zwei von diesen 20 votierten sogar mit über 40 Prozent dafür. Nun werden die einen sagen, dennoch ist sie abgelehnt worden, das ist richtig. Richtig ist allerdings ebenso, dass eine Zustimmung von 30 Prozent und mehr nicht mehr als Ausrutscher verbucht werden kann und sich die Frage stellt, wie die starke Zustimmung zu verstehen ist und was daraus folgen könnte.

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