…die Expertise trägt den Titel „Bedingungsloses Grundeinkommen. Gegenmodell zum Sozialstaat 4.0“. Autoren sind Tanja Smolenski, Katrin Mohr und Silke Bothfeld. Letztere hatte im vergangenen September einen Beitrag in den Blättern für deutsche und internationale Politik – ablehnend zum BGE.
Diese ablehnende Stellungnahme passt auch zu Meldungen in den vergangenen Tagen z. B. bei tagesschau.de und faz.net, dass die Gewerkschaften ein BGE ablehnen. Ein BGE wird wieder als „Stillhalteprämie“ bezeichnet, da weiß man, mit wem man es zu tun hat – siehe hier.

Es heißt ja immer, der Arbeitsmarkt habe sich seit 2005 enorm positiv entwickelt, wenn heutige Zahlen zur Arbeitslosigkeit herangezogen werden. Entscheidend ist dabei immer, welcher Vergleichszeitpunkt gewählt wird. Nimmt man statt 2005 (damals galt „Deutschland“ als „der kranke Mann Europas“) das Jahr 2001, sieht die Entwicklung ziemlich anders aus. Statt 4,9 Mio Arbeitslose laut offizieller Statistik sind es dann nur 3,9.
Vergleicht man das Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen mit der Zahl der Erwerbstätigen zeigt sich eine gegenläufige Entwicklung. Das lässt sich vor allem mit dem relativ hohen Zuwachs an Teilzeiterwerbstätigkeit erklären. Mit den Jubelmeldungen ist es dann nicht weit her.