„Nicht nur Gutverdiener stehen sich mit Erwerbsarbeit finanziell besser als nicht erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher“…

…schreibt Johannes Steffen auf dem Portal Sozialpolitik. Wie schnell auf die von Steffens monierten falschen Darstellungen aufgesprungen wurde, zeigt die Stellungnahme des Wirtschaftsrats der CDU.

Steffen reagiert auf einen Beitrag von Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann

Hoffnungen und Illusionen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

Dem ZDF gab der Sozialwissenschaftler Stefan Sell ein Interview, in dem er kritisch und differenziert mit dem Vorschlag eines solidarischen Grundeinkommens umging. Auf die Rückfrage von Claus Kleber, ob mit diesem Instrument nicht eine Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung entstehe, verwies Sell auf den besonderen Personenkreis, der von einem solidarischen Grundeinkommen profitieren solle. Es handele sich um Personen mit schweren biographischen Beschwernissen, deren Perspektive, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, ohnehin nicht überschätzt werden dürfe. Selbst mit einem Lohnzuschuss von 100% würden diejenigen, um die es hier geht, nicht eingestellt werden (siehe zur Komplexität der Förderung in diesem Bereich die Studien von Frank Bauer). Zugleich jedoch betonte Sell, dass Langzeitarbeitslose mit diesen Beschwernissen unbedingt eine Beschäftigung suchen, so dass ein sozialer Arbeitsmarkt sinnvoll sei.

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„Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit“…

….so Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als schnelle Antwort auf die Armutsdebatte, die jüngst die Äußerungen von Jens Spahn ausgelöst hatten. Es dauerte nicht lange, da musste die FAZ allerdings ihren Beitrag, der sich auf eine Berechung des Bundes der Steuerzahler bezieht, korrigieren, da im Beispiel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern Kindergeld und etwaige Wohngeldansprüche nicht berücksichtigt wurden. Entscheidend war offenbar für die Zeitung allerdings der Tenor, es lohne sich für Leistungsbezieher, vor allem für Familien mit Kindern kaum, erwerbstätig zu sein.

Wieder einmal ist es nötig, auf die Untersuchungen zu dem vermeintlich so gesicherten Armutsfallentheorem hinzuweisen, das hinter der Schlussfolgerung des FAZ-Autors steht. Siehe dazu:

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„Die falsche Gerechtigkeit“ und die Frage der Individuierung…

…damit befasste sich ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der auf ein Gespräch mit dem Soziologen Stefan Liebig (Universität Bielefeld/ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zurückgeht. Darin ging es um die Frage, ob der Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit, also der Verteilung von Einkommensströmen, nicht ein anderes Gerechtigkeitsmoment an die Seite gestellt werden müsse, denn in jüngerer Vergangenheit hätten Vorschläge zu einer stärkeren Umverteilung im klassischen Sinne nicht die entsprechende Resonanz erhalten. Liebig, folgt man dem Bericht, macht damit auf einen interessanten Punkt aufmerksam, ob nämlich der heutige Sozialstaat und seine Vorstellung von Umverteilung nicht einem anderen wichtigen Moment des modernen Lebens entgegensteht: Selbstbestimmung und individuellem Freiraum. Diese Frage führt direkt, ohne dass es im Beitrag erwähnt würde, zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das genau damit gerechtfertigt werden könnte. Dabei ist mit der Stärkung des Individuums nicht der Marktteilnehmer gemeint. Im Zentrum steht dabei eine Existenzvoraussetzung der modernen Demokratie: der mündige, autonome Bürger.

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„Computer kosten vor allem Männer ihre Stellen“…

…so ist ein Beitrag von Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung übertitelt, der über die Digitalkonferenz DLD berichtet, auf der Carl Benedict Frey, Universität Oxford, vorgetragen hat. Frey veröffentlichte gemeinsam mit Michael Osborne eine häufig zitierte Studie zu den Auswirkungen der Digitalisierung, siehe hier und hier.

„Paris will Arbeitslose stärker kontrollieren“…

…so die Vorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Solange im bestehenden Gefüge sozialer Sicherung gedacht wird, ist das konsequent, man denke nur an Äußerungen von Christoph Butterwege, der gemeinhin als Kritiker scharfer Sozialpolitik gilt, aber von der notwendigen Schärfe gegenüber Erwerbsfähigen gar nicht absehen will. Aber auch andere halten Sanktionen im bestehenden Sozialstaat für unerlässlich, so z. B. auch Helga Spindler (siehe auch hier).

„es würde Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt geben“…

Balzter ist der Auffassung, der Arbeitsmarkt signalisiere, was einer Gesellschaft wichtig ist, das BGE würde hier zu einer Verzerrung führen. Balzter spricht selbstverständlich von Erwerbstätigkeit und lässt alle anderen Leistungsformen, die nicht über den Arbeitsmarkt vermittelt werden, unter den Tisch fallen.

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„Näher bei de Leut“ – über Trivialeinsichten der Verhaltensökonomie…

…ein treffender Kommentar von Christian Geyer (leider nur für Abonnenten) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Verleihung des sogenannten „Wirtschaftsnobelpreises“. Über die als erstaunlich gefeierten Einsichten in den Verhaltenswissenschaften aber auch der Anthropologie über Altruismus, Fairness und ähnliches kann man nur staunen als erfahrungswissenschaftlich arbeitender Soziologie. Geyer legt den Finger in die Wunde, auch was die methodischen Vorgehensweisen betrifft, die in der Disziplin vorherrschen. Treffend spießt er auf, dass bei allen Einsichten am gesetzten Maßstab – der Rationalität – wenig geändert wird. Der Begriff ist schon viel zu eng. Bei aller berechtigten Kritik erstaunt einen allerdings, welche große Bedeutung den kritisierten Annahmen in öffentlichen Diskussionen zukommt.

Sascha Liebermann

„Weg mit den Zwei-Monats-Vätern“ – im Zweifelsfall doch Pflicht

Das ist letztlich, worauf der Beitrag von Tatjana Heid „Weg mit den Zwei-Monats-Vätern“ in der Frankfurter Allgemeine Zeitung hinausläuft.

(Zur Struktur des Elterngeldes siehe frühere Beiträge von mir)

Die Autorin beklagt den fehlenden Erfolg des Elterngeldes in Sachen Umerziehung der Väter. Zwar nehmen ein Viertel der Väter Elterngeldmonate in Anspruch, doch nur zwei Monate. Das sei zu wenig:

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