„Grundeinkommen light – zu Robert Habecks Garantiesicherung“…

…ein Kommentar von Michael Opielka zum Vorschlag von Robert Habeck, der auf Widersprüchlichkeiten hinweist und zugleich die Möglichkeit eines weitreichenden Bruches mit bisherigen Prinzipien des Sozialstaats erkennt. Siehe dazu auch die Beiträge hier und hier.

„Mathematics of Basic income. The illusionary high cost“…

…ein Beitrag zur Frage nach den Kosten bzw. den Bruttokosten eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Siehe auch die Überlegungen von Gregory Mankiw (Harvard University), Karl Widerquist und Michael Lewis.

Gregory Mankiws Beitrag ist interessant für die Frage, was der normative Unterschied zwischen einer Negativen Einkommensteuer und dem Bedingungslosen Grundeinkommen ist, er sieht ihn nämlich nicht. Ähnlich ist es in einem Beitrag, den Malcolm Torry gerade veröffentlicht hat.

Sascha Liebermann

„Teuer und riskant. Bedingungsloses Grundeinkommen birgt Gefahren“…

…so die Überschrift des Leitartikels von Hans-Peter Kastenhuber in den Nürnberger Nachrichten. Welche Gefahren sieht der Autor im BGE?

„Natürlich ist das eine charmant klingende Idee: Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll den Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit befreien, ihm ohne Rechtfertigung ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen. Den Beginn der wahren Freiheit sagen die Befürworter voraus. Jeder könne sich, abgesichert durch die vom Staat zur Verfügung gestellte materielle Basis, endlich jenen Tätigkeiten widmen, die er als sinnvoll und erfüllend erachtet. Der alte Traum, das Paradies auf Erden zu verwirklichen, er schiene damit zumindest ein Stück weit realisiert.“

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Was macht den Unterschied: was dabei herauskommt oder wie es herauskommt?

Gregory Mankiw, Professor of Economcs an der Harvard University, hat im Sommer 2016 einen Blogbeitrag zum „Universal Basic Income“ verfasst. Es geht darin zwar nicht um detaillierte Ausgestaltungsfragen, doch der Beitrag ist insofern interessant, als er zum einen den normativen Unterschied zwischen Negativer Einkommensteuer (siehe auch hier und hier) und Bedingungslosem Grundeinkommen unterschätzt, zum anderen, weil er auf die enorme Ablehnung hinweist, die einer nicht bedarfsgeprüften Leistung entgegenschlägt (siehe unten „smart people“).

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„Klug, liberal, gerecht, effizient“ – ein Interview mit Thomas Straubhaar

„Klug, liberal, gerecht, effizient“, so ist ein Interview mit Thomas Straubhaar in kreuzer – Das Leipzig-Magazin übertitelt.

In diesem Interview klingt es wieder so, als sehe Straubhaar doch nicht vor, dass das BGE eine eigenständige Einkommensquelle sei, die nicht verrechnet wird. Er antwortet an einer Stelle:

„Eine Steuerreform ist es in dem Sinn, dass es alle heute geleisteten Zahlungen an den Staat und Unterstützungsleistungen vom Staat an die Menschen in einem einzigen Instrument, dem BGE zusammenfasst. Alle Einkommen werden gleichermaßen besteuert, egal ob Arbeits- oder Kapitaleinkommen. Das sind die laufenden Einzahlungen an den Staat. Auf der anderen Seite ist es so, dass alle Menschen den gleichen Betrag vom Staat erhalten. Als würde man einen Vorschuss vom Staat erhalten, der dann am Ende des Jahres mit den Einkommensteuerleistungen zu verrechnen ist.“

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„…weil der Mensch zur Lethargie neigt“ oder: Nur lesen, was zu den eigenen Vorstellungen passt

In der Neuen Zürcher Zeitung hat Christoph Eisenring eine Rezension des neuen Buches von Thomas Straubhaar „Radikal gerecht“ veröffentlicht. Ich kenne das Buch nicht, da es noch nicht erschienen ist, es wird für diejenigen, die mit Straubhaars Überlegungen vertraut sind, womöglich keine Überraschungen enthalten (siehe meine Kommentare zur Straubhaars Ausführungen). Die Rezension ist dennoch bemerkenswert – ihrer Vorurteile und ihrer Nachlässigkeit wegen.

Eisenring wundert sich darüber, weshalb Straubhaar die verschiedenen Feldexperimente mit einer Negativen Einkommensteuer in den den USA und Kanada nicht diskutiert, denn, so Eisenring, schlage Straubhaar doch eine Negative Einkommensteuer vor (was allerdings nicht dasselbe wäre wie ein BGE). Nun sind die Befunde zu den Experimenten in Nordamerika gar nicht so leicht zu deuten, die Rezeptionsgeschichte der Befunde ist widersprüchlich, wie Karl Widerquist in einem Artikel deutlich machte. Sie ähnelt in manchem offenbar der Rezeption der Speenhamland-Gesetzgebung, die nicht selten als Beleg für das Scheitern eines BGE herhalten muss oder mancher Fehldeutung, auf die Evelyn L. Forget aufmerksam gemacht hat. Eisenring bezieht sich lediglich auf eine Quelle aus dem Jahr 1983, obwohl es etliche Untersuchungen gibt, deren komplexe Befunde genauere Sichtung verlangten. Der schon erwähnte Karl Widerquist hat dies in seinem Beitrag unternommen und schreibt S. 66 (im Schlussteil des Beitrags):

„Hopefully, Sections 2 and 3 have demonstrated that the findings of the NIT experiments are far more complex, subtle, and ambiguous than one might be led to believe by findings such as an X% decline in hours worked. But as this section shows, the complexity of the results was largely lost on politicians and members of the media to whom the findings were reported.“

Er fährt fort (S. 67):

„Results of the fourth and largest experiment, SIME/DIME, were released while Congress was debating PBJI. Dozens of technical reports with large amounts of data were simplified down to two statements: It decreased work effort and it supposedly increased divorce. The small size of the work disincentive effect that pleased so many of the researchers hardly drew any attention. Never mind that everyone going into the experiments agreed that there would be some work disincentive effect; members of Congress were appalled; and columnists across the country responded with a chorus of negative editorials decrying the guaranteed income and ridiculing the government for spending millions of dollars to find out whether people work less if you pay them not to work. “

Auf S. 69:

„Even if the public had been made to understand more of the complexities of results, as long as there is a significant political block believing that any work disincentive is unacceptable, the NIT experiments were bound to give ammunition to NIT opponents. To that extent it was a mistake for any guaranteed income supporters to agree to the ex- periments in the first place. […]

„To those who believe that low-wage workers need more power in the labor market, the NIT experiments demonstrated the feasibility of a desirable program. To those who believe all work-disincentives are bad, the experiments demonstrated the undesirability of a well-meaning program. These normative issues separate supporters from opponents of the basic income guarantee, and therefore, the NIT experiments, as long as they are discussed, will always mean different things to different people. […] It is better to understand that the NIT experiments were able to shed a small amount of light on the positive issues that affect this normative debate. They we able to indicate only that a basic income guarantee is financially feasible at a cost of certain side effects that people with differing political beliefs may take to be desirable or disastrous. To claim more would be to overstate the evidence.“

Eisenring folgt denen, die, wie Widerquist demonstriert, die Ergebnisse so rezipieren, wie sie zu ihren normativen Vorstellungen passen. Das wird den Ergebnissen aber nicht gerecht. Davon abgesehen weist er selbst darauf hin, dass die damalige Situation in den USA nicht der heutigen entsprach. Ja, wäre zu ergänzen, es war ja nicht einmal ein BGE und schon gar kein allgemeines.

Einen wunden Punkt in Straubhaars Überlegungen scheint er zu treffen, wenn er ihm vorhält, auf eine Umfrage als Beleg dafür zu verweisen, was Menschen mit einem BGE machen würden. Er wisse sicher welchen Erkenntniswert Umfragen haben. Recht hat er diesbezüglich.

Zeit Online hat einen Auszug aus dem neuen Buch abgedruckt, der ein wenig Einblick gibt:

„
Zwischen den Arbeitsanreizen jener, die staatliche Unterstützung erhalten, und den Leistungsanreizen der anderen, die staatliche Transfers durch Steuern zu finanzieren haben, besteht ein Spannungsfeld – immer, nicht nur beim Grundeinkommen. Ein hohes Grundeinkommen macht hohe Steuersätze erforderlich. Dadurch werden Anreize zu eigener Leistung geschmälert. Erwerbsarbeit wird dann weniger attraktiv. Ein niedriges Grundeinkommen lässt sich mit niedrigen Steuersätzen finanzieren. Eine geringe Steuerbelastung wirkt sich positiv auf die Leistungsanreize aus. Erwerbsarbeit wird erstrebenswerter.“ [Hervorhebung SL]

Bei aller Befürwortung eines BGE erweist sich Thomas Straubhaar hier doch einer sehr vereinfachenden Sozialmechanik verhaftet, als orientiere sich jemand in seinen Entscheidungen direkt daran, was dabei herausspringt. Der Begriff Anreiz wird wie eine Blackbox behandelt, die irgendwie wirke. Im Grunde argumentiert er wie Christoph Eisenring, der dem Menschen attestiert, dass er zu Lethargie neige. Da Straubhaar vollkommen undifferenziert Leistungsanreize und Steuersätze miteinander verknüpft, setzt das voraus, dass der Mensch nichts macht, wenn es sich nicht lohnt. Aber was heißt sich lohnen? Eine differenziertere Betrachtung von Handlungsmotivation (wie z. B. hier) würde deutlich machen, dass die Zusammenhänge komplexer sind. Es lohnt sich etwas relativ dazu, was ich als Ziel habe oder worin ich den Erfolg erkenne. Und wenn ich in jedem Fall zum BGE ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit hinzu erhalte, lohnt sich das immer. Allerdings macht es einen Unterschied, ob ein BGE immer zur Verfügung steht und nicht dem steuerbaren Einkommen zugeschlagen wird oder ob es mit diesem verrechnet wird.

Sascha Liebermann

„Deutschland bekommt seine allererste BGE-Partei“…

Rico Grimm schreibt auf Krautreporter über das Bündnis Grundeinkommen.

In dem Beitrag macht der Autor Aussagen, die ich für kommentierungswürdig halte. Er schreibt:

„Trotzdem hat es nie eine [Enquetekommission, SL] gegeben. Die Grünen haben ihr Versprechen gebrochen. Aber auch andere hätten sich ohne weiteres des Themas annehmen können, denn jede große deutsche Partei hat Grundeinkommens-Modelle im Programm.“

Welche Parteien meint der Autor? Die CDU hat kein Modell „im Programm“ oder meint er den Vorschlag von Ministerpräsident a. D. Dieter Althaus? Der hat in der CDU keine große Unterstützung, zumindest keine sichtbare. Und die SPD? Welches Modell hat er da vor Augen? Lediglich die SPD Rhein-Erft hat ein solches erarbeitet. Guido van den Berg und Bernd Coumanns sind rührig, aber der Rest der SPD? Die FDP, etwa der Beschluss zum Bürgergeld? Das ist etwas ziemlich anderes als ein BGE. Da bleiben nicht mehr viele übrig, die Linke z.B., dort gibt es einen Vorschlag von der BAG Grundeinkommen? Aber wie sieht es mit Mehrheiten in der Partei dafür aus? Fehlanzeige.

Eine weitere Einschätzung:

“ Erst 20 Jahre später [nachdem die Diskussion Anfang der siebziger Jahre in den USA eingebrochen war, SL] begannen wieder Politiker aller Parteien, sich mit dem Thema zu beschäftigen, vor allem die Grünen setzten es früh auf die politische Agenda der Republik.“

Wieder so eine dahingeschmissene Behauptung: Politiker aller Parteien begannen es zu diskutieren? Eine wirklich öffentliche Diskussion gab es kaum, sieht man von wenigen Beiträgen in großen Tages- bzw. Wochenzeitungen ab. Und bei den Grünen? Mir ist diese Behauptung immer wieder begegnet, ich habe keine Belege dafür gefunden, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht bloß eine liberale, pauschalisierte Ersatzleistung darstellen sollte – eher im Modus einer Negativen Einkommensteuer (auch hier), nicht als BGE – je Eingang in Beschlüsse gefunden hätte (siehe auch hier). Schon gar nicht kann die Rede davon sein, dass das BGE dadurch auf die „Agenda der Republik“ gesetzt wurde. Es verschwand sang- und klanglos mit der bevorstehenden Wiedervereinigung.

Grimm schreibt an anderer Stelle:

„Eine breite Koalition aus Silicon-Valley-Millionären, Sozialutopisten und ehemaligen Gewerkschaftlern kämpft inzwischen für die Einführung. In den Niederlanden und in Finnland gibt es bereits Modellversuche, um herauszufinden, welche Folgen ein Grundeinkommen für die Gesellschaft hätte. In Deutschland gibt es – noch – nichts Vergleichbares.“

In den Niederlanden passiert noch gar nichts, wie mir kürzlich bestätigt wurde, und in Finnland muss erst noch das Gesetz verabschiedet werden, das ins Parlament eingebracht wurde.

An einer Stelle wird Ronald Heinrich, Sprecher des Bündnis Grundeinkommen zitiert:

„„Wenn du das erreichst [2% Wählerstimmen, SL], hören sie dir zu“, sagt Ronald Heinrich, der als Sprecher der Initiative fungiert. „Sie“ – damit meinte er die anderen Parteien.“

Ja, das mag sein, aber wäre es nicht wichtiger, dass die Bürger einem zuhören, diejenigen, die noch nichts vom BGE gehört haben oder bislang Vorbehalte dagegen hatten?

Sascha Liebermann

„Milton Friedman ist der falsche Kronzeuge“…

…schrieb Serge Aiolfi in der Neuen Zürcher Zeitung und resümiert am Ende:

„Ist der BGE-Plan, der uns angeblich allesamt vom Zwang zur Arbeit befreien soll, mit der Idee Friedmans zu vergleichen? Die beiden Konzepte sind einander etwa so ähnlich wie eine Luxuslimousine und ein Militärvelo.“

Recht hat er, wenn er auf diese in meinen Augen nicht haltbare Bezugnahme hinweist, denn eine Negative Einkommensteuer funktioniert anders als ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Michael Opielka sieht das offenbar anders und verlinkt in seinem Tweet auf eine Studie zum Solidarischen Bürgergeld. Auf S. 27 der Studie wird dann ganz treffend auf den Charakter der Negativen Einkommensteuer hingewiesen, dass nämlich Steuerschuld und Steuergutschrift bei der Veranlagung der Einkommensteuer verrechnet werden. Während auf S. 46 zwischen Sozialdividende und Negativer Einkommensteuer unterschieden wird, wird dann wiederum das Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer mit der Negativen Einkommensteuer in eins gesetzt. Wenn die Funktionsweise von BGE und NES so deutlich unterschieden ist – BGE: von der Wiege bis zur Bahre ohne Einkommensprüfung, NES: Gutschrift nach Einkommensprüfung oder Verrechnung von Einkommen und Gutschrift/ Freibetrag – wird deutlich, dass der Bereitstellungsmodus beide voneinander unterscheidet. Das BGE soll nicht mit Einkommen verrechnet werden, für die NES hingegen ist das charakteristisch. Das BGE hebt den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf, die NES behält ihn bei, denn die Verrechnung von Steuerschuld und Steuergutschrift ist nur dann notwendig, wenn die Einkommenserzielung über Erwerbsarbeit der normativ bevorzugte Fall bleibt. Dadurch wird das Grundeinkommen als Steuergutschrift eine Ausgleichsleistung für ein Erwerbseinkommen, das unter der Mindeshöhe x liegt.

Insofern ist es also nicht haltbar, sich auf Milton Friedman als Ideengeber für ein BGE bzw. die NES als Bedingungsloses Grundeinkommen zu berufen.

Sascha Liebermann

„Um frei zu sein, müssen Menschen ihre Zukunft planen können“

Vor kurzem haben wir auf ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Strengmann Kuhn und Bernd Riexinger in der Frankfurter Rundschau hingewiesen, in dem es um das Verhältnis von Freiheit und sozialer Sicherheit ging. Zu Beginn des Gesprächs, als es um dieses Verhältnis geht, herrscht Einigkeit. Das ist nicht überraschend, denn wer würde dem schon ernsthaft widersprechen, dass das eine nicht ohne das andere zu haben ist. Im weiteren Verlauf hingegen zeigen sich deutliche Unterschiede.

Hier seien nun wenige Passagen kommentiert:

„Riexinger: Um frei zu sein, müssen Menschen ihre Zukunft planen können – dafür braucht es neben einer Demokratie vor allem eine materielle Grundversorgung. Das wäre in der heutigen, wohlhabenden Gesellschaft ohne größere Probleme für alle möglich. Doch es fehlt an einer gerechten Verteilung. Dafür bedarf es Rahmenbedingungen, die den Schwächeren gleiche Chancen ermöglichen.
Strengmann-Kuhn: Der Wohlstand ist heute tatsächlich so groß, da müsste es möglich sein, für alle Menschen eine materielle Freiheitsgrundlage herzustellen.“

Hier ergeben sich schon interessante Unterschiede zwischen beiden, die in einer Nuance liegen. Riexinger spricht davon, dass Menschen diese Sicherheit brauchen, um „ihre Zukunft planen zu können“. Nun, kann man sie denn planen? Man kann etwas vorhaben, sich etwas vornehmen, es beharrlich verfolgen usw., Vorhaben kann man planen, z. B. einen Urlaub – nicht aber die Zukunft. Strengmann-Kuhn ist da viel vorsichtiger und spricht von einer Grundlage, der die Freiheit bedürfe, die Freiheit, Entscheidungen treffen zu können. Darüber hinaus wäre die Frage zu stellen, ob nicht der Einzelne schon frei sein muss, um übehaupt planen zu können, denn wer sollte denn sonst planen?

„Wäre das bedingungslose Grundeinkommen, also die Idee, allen ein garantiertes Einkommen zu gewähren, nicht eine gute Möglichkeit, eine solche Grundlage zu schaffen?
Riexinger: Die dahinterstehenden Gedanken sind richtig: Wir wollen nicht, dass Menschen ihre Arbeitskraft um jeden Preis verkaufen müssen…“

Nicht um jeden Preis, aber auf jeden Fall sollen sie ihre Arbeitskraft verkaufen müssen. Weshalb? Sie könnten doch genauso selbst darüber befinden, ob sie sie verkaufen wollen oder nicht – das geht aber erst mit einem ausreichend hohen BGE.

Weiter sagt Riexinger:

„…Wir wollen auch nicht, dass die Arbeitenden keine Verfügung über die Arbeit haben. Und wir wollen auf keinen Fall die unwürdigen Sanktionen von Hartz IV, die die Menschen unter das Existenzminimum drücken…“

„Unwürdige Sanktionen“? Solange Mindesteinkommen bedarfs- oder beitragsabhängig sind, wird es immer Sanktionsmechanismen geben müssen, denn sie dienen dazu, den Leistungsbezieher mit den Bezugsbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Erst wenn man sich damit begnügte, lediglich den Einkommensbedarf festzustellen, z. B. durch eine Steuererklärung (siehe auch hier, hier und hier), könnte von Sanktionen abgesehen werden. Sanktionen stehen für das Leistungs-Gegenleistungs-Prinzip des heutigen Sozialstaats.

Dass Riexinger diesen Zusammenhang nicht sieht, wird nachfolgend sehr deutlich. Strengmann-Kuhn hingegen differenziert auch hier stärker:

Experten gehen davon aus, dass 40 Prozent der Bedürftigen in verdeckter Armut leben und keine oder zu wenige Leistungen in Anspruch nehmen. Herr Riexinger, ließe sich durch das bedingungslose Grundeinkommen die Stigmatisierung der Bedürftigen nicht verhindern? Riexinger: Man kann auch eine Mindestsicherung einführen ohne den bürokratischen Aufwand – und ohne Sanktionen, denn die drangsalieren die Menschen und führen indirekt einen Arbeitszwang ein.
Strengmann-Kuhn: Wir kommen bei einer Grundsicherung nicht aus der Logik von Leistung und Gegenleistung heraus. Das schränkt die Freiheit ein und eine Bedürftigkeitsprüfung führt fast automatisch zu Stigmatisierung.“

Bedarfsprüfung in der Logik eines Gefüges, das den Vorrang von Erwerbsarbeit vor anderen Tätigkeiten beibehält, bleibt stigmatisierend. Denn die Bedarfsprüfung entspringt aus dem Gedanken, dass es eines ausgleichenden Einkommens bedarf, weil derjenige es nicht selbst erzielen kann, das soll er aber können. Mit einem BGE würde die Bedarfsprüfung auf ein anderes Fundament gestellt, denn dann diente sie dazu, herauszufinden, was jemand benötigt, um selbstbestimmt, eben freiheitlich, Entscheidungen treffen zu können (siehe hier, hier und hier). Bedarfsprüfung für den Fall, dass Leistungen oberhalb eines BGE benötigt würden, dienten der Selbstbestimmung, sie wären nicht kompensatorisch.

Auch in der nachstehenden Passage wieder ein deutlicher Kontrast:

„Aber ganz ohne Zwang, sozusagen in totaler Freiheit, würden viele Menschen da nicht aufhören zu arbeiten?
Strengmann-Kuhn: Die meisten Menschen wollen arbeiten, Arbeit gehört in unserer Gesellschaft zur Selbstverwirklichung und zur sozialen Teilhabe.
Riexinger: Arbeit konstituiert ja unser menschliches Leben…“

Letztere Bemerkung allerdings entspricht eher der Vorstellung von Friedrich Engels als unseren Lebenszusammenhängen. Menschliches Leben konstituiert sich zuerst einmal durch Gemeinschaft und Solidarität, das sind die entscheidenden sozialisatorischen Erfahrungen, auf deren Basis sich ein Mensch seine Handlungsfähigkeit erwirbt. Dafür gibt es zwei Lebenszusammenhänge, die entscheidend sind: Familie und Gemeinwesen. Dann erst ist er in der Lage, sich mit der Welt auseinanderzusetzen, um Güter und Dienste zu erstellen. In dieser Welt aber ist der Einzelne, anders als in Familie und Gemeinwesen, austauschbar. Er zählt nicht um seiner selbst willen. Wäre es anders stünde nicht im Zentrum, wie gut jemand zu einer zu erledigenden Aufgabe passt und falls er dazu nicht passt, die Aufgabe an andere übertragen werden muss. Arbeitnehmer als Aufgabenbewältiger müssen austauschbar sein. Dass Riexinger, wie viele heutzutage, das nicht unterscheidet, liegt unter anderem in der normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit.

Weiter heißt es:

„… wenn Menschen also auch ohne Druck arbeiten, dann könnte man doch bedenkenlos ein Grundeinkommen einführen?
Riexinger: Ich gehe wie meine Parteikollegin Katja Kipping, die das Grundeinkommen befürwortet, davon aus, dass die allermeisten Menschen an gesellschaftlicher Arbeit teilnehmen wollen – wenn diese vernünftig ausgestaltet ist. Aber das ist mit einem Grundeinkommen nicht garantiert. Nur in einem System, in dem demokratisch festgelegt wird, was wie produziert wird und wie das Verhältnis zwischen Arbeit und Leben ausgestaltet ist, nur in solchen Verhältnissen können und wollen alle an gesellschaftlicher Arbeitsorganisation teilnehmen. Und nur so würden alle möglichst wenig Lohnarbeit machen müssen und wären freier.“

Hier unterscheiden sich Riexinger und Strengmann-Kuhn grundsätzlich. Was heißt „vernünftig ausgestaltet“? Und weshalb muss das erst hergestellt sein, damit Menschen „teilnehmen“ wollen? Wollen sie es gegenwärtig etwa nicht? Sind es nicht gerade Menschen als Bürger, die für die Gestaltung von Erwerbsarbeitszusammenhängen sich einsetzen müssen? Muss dafür nicht schon auf ihre Vernünftigkeit gesetzt werden? Wer entscheidet nun über die vernünftige Ausgestaltung? Die Bürger? Oder doch ein anderes Gremium? Welches? Wie kann es möglich sein, dass auf der einen Seite etwas vernünftig ausgestaltet wird, auf der anderen denen, die es in seiner Ausgestaltung tragen müssen, diese Vernunft abgesprochen wird? Letzteres macht Riexinger, wenn er behauptet, die Menschen seien heute nicht bereit „an gesellschaftlicher Arbeitsorganisation“ teilzunehmen, folglich kann ihnen auch kein BGE bereitgestellt werden, denn das würde – so muss geschlossen werden – die Arbeitsabstinenz befördern.

Zu folgender Äußerung hat Riexinger offenbar nichts zu sagen:

„Strengmann-Kuhn: Es ist ein häufiges Missverständnis, dass ein Grundeinkommen dazu dient, nicht zu arbeiten. Es geht nicht darum Faulheit, sondern Arbeit zu ermöglichen, aber selbst entscheiden zu können, was und wie man arbeitet. Und es geht um die Freiheit, auch mal weniger zu arbeiten oder sich auf Erziehungs- oder Ehrenamtsarbeit zu konzentrieren.  
Trägt das Grundeinkommen so zu einer Stärkung der Verhandlungsposition von Arbeitnehmern bei?
Strengmann-Kuhn: Ja, die Gewerkschaften werden durch das Grundeinkommen gestärkt, weil die Menschen nicht mehr so leicht erpressbar sind und auch sagen können, für so wenig Lohn arbeite ich nicht …
Riexinger: … die meisten Gewerkschaften sehen das aber anders. Sie sagen: Wenn jemand schon 1000 Euro bekommt und nur noch 500 oder 800 Euro dazuverdienen muss, um das Gleiche zu haben wie jetzt, dann sinkt die Motivation, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Das nutzt dann den Unternehmen.“

Wer den Bürgern nicht vertraut, dass sie zu vernünftigen Entscheidungen in der Lage sind, vernünftig nach ihrem Dafürhalten, der kann nicht zugleich glaubwürdig vertreten, dass über die Lebensverhältnisse demokratisch zu bestimmen sei – denn das müssten wiederum die Bürger tun, die aber dazu nicht in der Lage sind. Oder denkt Riexinger an Experten? Dann würde das die Demokratie aushebeln, aus ihre würde eine Expertokratie.

Nun antwortet Strengmann-Kuhn auf Riexingers Vorbehalte:

„Das Grundeinkommen als Kombilohn?
Strengmann-Kuhn: Um das zu verhindern, braucht es einen Mindestlohn …
Riexinger: … das reicht nicht. Man braucht eine sinnvolle Tarifpolitik, die höhere Löhne oder Arbeitszeitverkürzungen durchsetzt. Außerdem gibt es unterschiedlich produktive Sektoren, deswegen muss man neben der tariflichen auch eine gesellschaftliche Arbeitszeitpolitik machen.“

„Durchsetzen“ kann keine Tarifpartei etwas, denn Tarifpolitik besteht aus Verhandlungen und Kompromissbildung. „Gesellschaftliche Arbeitszeitpolitik“ verlangt wieder vernünftige Bürger, die „teilnehmen, die sah Riexinger oben heute nicht gegeben, was zu der Frage führt, wo denn die Vernünftigen sind? Und wozu einen Mindestlohn, der wiederum den Bürgern ebenfalls signalisiert, sie wären zum vernünftigen Verhandeln nicht bereit. Sie könnten doch, bei ausreichendem BGE, selbst über ihr Mindesteinkommen verhandeln, und zwar von sicherer Warte aus. Dass sich im Zuge dessen so etwas wie Einkommensstandards informell herausbilden, an denen sich beide Verhandlungsseiten orientieren, ist zumindest sehr wahrscheinlich.

In der folgenden Passage werden erstaunlich kurzsichtige Einwände von Riexinger vorgebracht, auf die Strengmann-Kuhn treffend antwortet:

„Riexinger: Wenn Erwachsene 1050 Euro und Kinder die Hälfte bekommen, das sind fortschrittlichere Konzepte, dann müsste man etwa 800 Milliarden Euro umverteilen – das ist mehr als die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Wenn man zudem noch ein gutes Sozialsystem, eine angemessene Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge haben will, dann wären wir bei einer Staatsquote von 70 bis 80 Prozent! Für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung in gleicher Höhe müsste weit weniger Geld aufgebracht und umverteilt werden. Dafür könnten wir deutlich mehr Geld in gebührenfreie Erziehung, Bildung, Pflege und ÖPNV investieren sowie die öffentliche Infrastruktur ausbauen.
Strengmann-Kuhn: Das ist so nicht richtig. Das Grundeinkommen ersetzt Steuerfreibeträge und einen Teil der staatlichen Leistungen wie die Sozialhilfe oder das Kindergeld. Was man volkswirtschaftlich finanzieren muss, ist immer der Unterschied zwischen dem Bruttoeinkommen und dem, was die Menschen letztlich zur Verfügung haben. Da unterscheidet sich das Grundeinkommen nicht von einer Mindestsicherung. Man kann das auch sofort verrechnen. Für Besserverdiener wäre das Grundeinkommen dann nur noch eine Art Steuerfreibetrag und für Geringverdiener würde eine Unterstützung vom Finanzamt ausgezahlt. Das heißt dann negative Einkommenssteuer.“

Nur letztere Schlussfolgerung würde ich nicht teilen, siehe dazu hier und hier. Denn das BGE mit Einkommen direkt zu verrechnen, hieße, es um seine besondere Stellung zu bringen, an die Person um ihrer selbst willen zu gehen, unabhängig davon, welche Einkommen sie bezieht.

Und hier wieder die Bevormundung durch Riexinger:

„Riexinger: Gerade die negative Einkommenssteuer wird hauptsächlich von Neoliberalen vertreten. Ich sehe da eine große Gefahr: Jede gesellschaftliche Entwicklung muss hart erkämpft werden, es hat alleine 15 Jahre gedauert, bis der Mindestlohn eingeführt wurde. Der Kampf um ein echtes Grundeinkommen dürfte da fast aussichtslos sein – und am Ende womöglich dazu führen, dass dieses zu einem neoliberalen Projekt wird, das dazu benutzt wird, den Sozialstaat weiter zu schleifen.“

Nun, was die Bürger wollen, entscheiden sie selbst, und wenn sie dann eine Sparversion des BGEs anstreben würden, dann wäre das eben so. Ist es gegenwärtig etwa anders? Und der gegenwärtige Mindestlohn – was ist daran als Erfolg zu verbuchen, wenn man sich klar macht, dass er zu einem Bruttoeinkommen bei Vollzeit von 1473 Euro im Monat führt?

Sascha Liebermann

Irrungen, Wirrungen – wo Klarheit not täte

Man sollte meinen, dass die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens, die damit verbunden ist, dass Arbeit als Quelle von Einkommen einerseits, als Quelle von Wertschöpfung und Lebenssinn andererseits endlich – gedanklich zumindest – unterschieden werden, auch die fixe Idee, Menschen arbeiteten nur, weil sie dazu angereizt würden, in den Orkus der Verirrungen in der Vorstellung von Menschen befördert hätte. Aber dies selbst ist ein Irrtum: Der Mensch als Reiz-Reaktions-Mechanismus schwirrt auch durch die Vorstellungen von BGE-Befürwortern.

So sagte unlängst Georg Vobruba in einem Interview in der SZ: „Wenn das [Grund-] Einkommen eine Höhe haben soll, die finanzierbar ist, würde es vermutlich den wenigsten reichen. Deshalb würden die meisten trotzdem arbeiten.“ (Hampel, Lea; Vobruba, Georg (2014): „Es gibt die Bereitschaft zu mehr Umverteilung“. Der Leipziger Volkswirtschaftler und Soziologe Georg Vobruba über die Kultur des fröhlichen Forderns. In: SZ: 20./21.9.2014; Hervorhebung TL) Menschen arbeiten also – so die Grundannhame hinter dieser Äußerung – nicht etwa, weil sie eine Aufgabe bewältigen wollen, weil sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten wollen, weil sie sich selbst bewähren wollen – sondern, weil sie müssen, wenn sie weiter konsumieren wollen. Anders Lea Hampel in ihrem öffnenden Kommentar: „Menschen arbeiten für Anerkennung, soziale Kontakte und weil es Ihnen Freude bereitet. Das Geld spielt eine Rolle, aber nicht die einzige.“ (Hampel, Lea (2014): Grundeinkommen. Der Wert der Arbeit. In: SZ: 20./21.9.2014) Für Vobruba sind umgekehrt solche Gründe lediglich ein add on: „Hinzu kommt: Viele Leute arbeiten gern.“ – Immerhin.

Dann aber heißt es wieder – mit Bezug auf die sozialen Sicherungssystem in Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland und Österreich –: „Vor allem die an Grundsicherung ausgerichteten Beispiele haben doch eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Grundeinkommen. Bedingungslos sind sie natürlich nicht, aber die Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist wahrlich nichts Neues.“ Hoppla, da wird die Tatsache, dass ein Arbeitsloser etwa rein formal betrachtet sein Arbeitslosengeld II nicht aufgrund einer Lohnarbeit erhält, bereits als Entkopplung von Arbeit und Einkommen bezeichnet. Dass es aber normativ auf’s Engste miteinander gekoppelt bleibt, da es je stets ein Ersatzeinkommen für das eigentliche, das primäre Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist, woraus sich auch die ganzen Sanktionen speisen, denen derjenige, der auf die Idee käme, das Transfereinkommen als primäres Einkommen zu betrachten, ausgesetzt ist, das sieht Vobruba nicht. Diese gedankliche Unklarheit erweist der Verbreitung der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens allenfalls einen Bärendienst – habt Euch doch nicht so, könnte man sagen, Alo II ist doch quasi ein Grundeinkommen…

Aber im weiteren Verlauf sieht man dann auch, dass Vobruba gar nicht für das Bedingungslose Grundeinkommen eintritt, sondern für die Negative Einkommenssteuer und dabei eben zugleich an der Erwerbseinkommensfixierung festhält – nur benennt er es nicht klar, sondern tut im Gegenteil so, als sei die Negative Einkommenssteuer eine Form der Bedingungslosen Grundeinkommens. Da kann man nur konstatieren: Irrungen, Wirrungen. Und das geht weiter so: „die Effekte [des Grundeinkommens] sind ähnlich wie die des Mindestlohns. Ein Stück Autonomie wäre drin.“ – Wie bitte? Durch Mindestlohn, der verordnet wird und die Erwerbsfixierung noch weiter festigt, sollen wir Autonomie erlangen? Das ist eine Reduktion von Autonomie auf Cash in de Täsch, von dem man sich ein Stück Autonomie kaufen kann wie ein Stück Kuchen…

Dann aber will Vobruba immerhin „Kontrollexzesse bei Harz IV ab[…]schaffen“ – aber halt: nur die Exzesse? Damit hält er also an der Kontrollhaltung als normativ gerechtfertigt fest, was sich auch daran zeigt, dass er die „Verküpfung von Arbeitseinkünften und Sozialleistunge intelligenter […] gestalten“ will – eben nicht auflösen. Wer uns hier von der SZ als Vertreter des BGE verkauft wird und sich selbst wohl auch als solcher begreift, ist letzlich ein Vertreter des Status Quo der Ewerbsfixierung, den er mit einigen Veränderungen humanisieren – nicht aber hin zu einer Anerkennung des ganzen Menschen durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen überwinden möchte.

Thomas Loer