Sprachkosmetik und Verschleierung – das Bürgergeldkonzept der SPD…

…ist voller wohlfeiler Aussagen und drückt sich um eine klare Sprache. Es stechen pädagogisierende Formulierungen hervor, die sich in Werbebroschüren nicht besser finden könnten. Der Beschluss vom Wochenende stimmt im wesentlichen mit dem Konzeptpapier überein, das schon im Februar, noch unter dem Vorsitz von Andrea Nahles, vorgestellt wurde. Man beachte schon den Titel „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“ und die gewählte Reihenfolge der Begriffe, sie steht ganz in der Tradition der SPD. Im Beschluss aber wird die Reihung mit einem „Sozialstaat für eine neue Zeit“ verbunden – der alte also für den neuen? Schon auf S. 1 heißt es:

„Zum anderen ist es, da in unserem System soziale Absicherung stark an Erwerbsarbeit geknüpft ist, Aufgabe der Politik und des Staates, für einen hohen Beschäftigungsstand zu sorgen.“

Als sei es ein ehernes Gesetz, dass dies so sein müsse, von einem Nachdenken über Alternativen keine Spur. Der Beschäftigungsstand dient der Finanzierung des Sozialstaates, das ist der vorrangige Sinn von Arbeitsplätzen – so die Aussage. In der Folge ist die Rede vom emanzipatorischen Charakter des Sozialstaats, von Freiheit, von der „Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben“. Bei letzterem muss man stutzig werden, inwiefern befähigt der Sozialstaat? Unterstützt er nicht vielmehr eine vorhandene Fähigkeit und die Möglichkeit, im Fall einer Einschränkung dieser Fähigkeit, sich Hilfe zu holen? Das setzt aber schon Fähigkeiten voraus, der Sozialstaat schafft sie nicht – oder ist hier nur die finanzielle Absicherung gemeint? Dann gilt um so mehr, dass nur etwas unterstützt wird, das schon vorhanden sein muss.

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Sanktionen oder Befähigung oder einfach: vom mündigen Bürger ausgehen?

https://twitter.com/EskenSaskia/status/1199594625104785408

So nachvollziehbar und naheliegend Saskia Eskens Haltung zu Sanktionen ist, so sehr ist doch die Vorstellung, „Menschen“ müssten motiviert oder befähigt werden – was ja immer heißt: von anderen – nicht Lösung, sondern Teil des Problems. Befähigung ist mehr als Unterstützung, denn letztere setzt Eigenaktivität voraus, erstere nicht. Mangelt es wirklich an Motivation oder sind es nicht eher unangemessene Erwartungen, die an jemanden herangetragen werden, die es dann so erscheinen lassen, als mangele es an Motivation? Oder ist diese Erwartung gerade der Grund für Resignation? Wer unter Traumatisierungen leidet, bedarf ebenso wenig der Motivation, sondern einer angemessenen Unterstützung gemäß seiner Möglichkeiten. Das erfordert eine andere Haltung, es muss vom Einzelnen ausgegangen werden, nicht von Erwartungen anderer.

Sascha Liebermann

„Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen“ – aber wie genau?

Diese Deutung, die wir mit unseren Stellungnahmen schon lange vertreten, äußert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dem er vorhält, eine Chance verpasst zu haben. Prantl schreibt unter anderem:

„Das war und ist aber ein grober Irrtum, denn bei der Hilfe für Menschen, die nicht genug Arbeit oder genug Arbeitslohn zum Leben haben, geht es um die Konkretisierung von Artikel 1 Grundgesetz. Und dort steht nicht, dass die Würde der Banken, sondern dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV die Schuld an der Arbeitslosigkeit an diejenigen abschiebt, die arbeitslos sind. Dazu passt es nicht, dass die Hartz-IV-Gesetze die Arbeitslosen kontrollieren und sanktionieren und mit Unterstützungsleistungen unglaublich knausern. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV, trotz Mindestlohn, hilft, die Löhne zu drücken.“

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„Das bessere Grundeinkommen“ – oder: keinen Sinn für normative Differenzen…

…so könnte man Roman Pletters Beitrag auf Zeit Online übertiteln, der im Original nur aus dem zitierten Teil des Titels besteht. Er beschäftigt sich mit der BGE-Diskussion, den Lagern und Alternativen, die keine Überschreitung des heutigen Sozialstaats verlangen. Die Frage, wie es zu Veränderungen kommen kann, die langfristig wirklich hilfreiche Lösungen für die Herausforderungen des Lebens darstellen, ist berechtigt. In der Tat benötigt man dafür Mehrheiten und ebenso richtig ist, dass es Vorschläge gibt, mit denen das einfacher wäre als mit anderen. Wer also mit dem Erwerbsgebot nicht brechen will, findet Möglichkeiten innerhalb des erwerbszentrierten Sozialstaats: höhere bzw. anders konstruierte bedarfsorientierte Grundsicherungsleistungen, geringere Transferentzugsraten (dass sich Zuverdienst „lohnt“), eine andere Absicherung von Kindern (Kindergrundsicherung) usw. Wenige Passagen seien hier zitiert, um die Stoßrichtung seiner Überlegungen deutlich zu machen. Gegen Ende schreibt er:

„Um die Stigmatisierung aus dem Hartz-IV-System zu vermeiden, muss nicht gleich die Pflicht zur Gegenleistung wegfallen. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Auszahlung in Zukunft über Finanzämter organisiert würde: Wer wenig verdient, kann wie in den USA eine Steuergutschrift bekommen. Es ist schließlich ein Unterschied, ob man eine Aufstockung des Lohns beantragt – oder ob man sich eine Steuererstattung holt, um ein Grundeinkommen zu erreichen.“

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„Gegen ein Grundeinkommen gibt es viele Argumente“ – das eine ist nicht besser als das andere…

…wäre Jan Petter entgegenzuhalten, der sich auf bento gegen Andrea Nahles Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen wandte, da die SPD für ein Recht auf Arbeit, nicht aber für „bezahltes Nichtstun“ stehe. Zwei Varianten gebe es, sich gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen auszusprechen, so Petter:

„Man kann sagen, es sei ungerecht, wenn Reiche dasselbe Geld wie alle anderen erhalten, obwohl sie es gar nicht brauchen.

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Wer ist auf dem Irrweg – Henning Vöpel oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Diese Frage stellt sich angesichts eines Beitrags von Henning Vöpel für Die Welt.

Es handele sich bei der Diskussion um ein BGE um eine Scheindiskussion, es sei gerade nicht, was es vorgebe zu sein, eine Lösung. Mit diesem Auftakt kann man gespannt sein, was Vöpel zu sagen hat, die Stoßrichtung ist mehr als klar. Vöpel schreibt:

„Die Eignung des bedingungslosen Grundeinkommens als sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument lässt sich sinnvoll nur anhand möglicher Ziele diskutieren, die damit erreicht werden sollen. Im Wesentlichen sind das erstens eine bessere soziale Sicherung gegen (technologisch verursachte plötzliche und vorübergehende) Arbeitslosigkeit und zweitens eine humanere und effizientere Einbindung von Menschen gemäß ihrer Fähigkeiten und Motivation am Arbeitsmarkt.“

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„Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland 2019“ – welche Grundsicherung?

Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland entwirft Nobert Häring in seinem Blog und stellt manch interessante Forderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

An einer Stelle kommt er auf die Frage nach einer Grundsicherung zu sprechen und formuliert:

„Erhöhen Sie die Grundsicherung auf ein Niveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, insbesondere für Familien mit Kindern.
Beenden Sie die Kürzungen von Leistungen unter das Existenzminimum. Stellen Sie (falls und wo finanzielle Anreize tatsächlich nötig sein sollten) auf ein Bonussystem um.“

Was folgt hieraus genau?

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„Dem Sozialstaat wieder eine Zukunft geben“…

…ein Beitrag von Carsten Sieling in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Mit einer einleitenden Kritik an der Perspektivlosigkeit im heutigen Sozialstaat, schreibt Sieling:

„Es ist deshalb an der Zeit, dem Sozialstaat wieder eine Zukunft zu geben. Er muss neue Sicherheiten und Chancen bieten, muss Antworten geben auf die Herausforderungen der Zeit und dem zunehmenden Fachkräftemangel wie den Abstiegsängsten vieler Menschen gleichermaßen begegnen. Die Frage ist: Wie gelingt es, Hartz IV die Grundlage zu entziehen?“

Dazu macht er Vorschläge, wie z. B. eine Kindergrundsicherung, die mit steigendem Einkommen abschmilzt, auskömmliche Löhne und ein „Anrecht auf Arbeit für alle“. So berechtigt seine Kritik ist, verbleibt er doch im Geist von Hartz IV, wenn dieser als Geist der Arbeitsgesellschaft verstanden wird. Arbeit, also Erwerbsarbeit, wird zum Selbstzweck, statt sie am Wertschöpfungsbeitrag zu messen bzw. daran, ob sie zu einer Problemlösung beiträgt. Wird sie dazu nicht mehr ins Verhältnis gesetzt, wird sie zur Beschäftigungsmaßnahme, das untergräbt die Grundfesten von Leistungsbereitschaft. Entsprechend wird argumentiert:

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