„Auf dem Rücken der Arbeiter und der Armen“ – Anna Mayrs Polemik gegen ein Grundeinkommen setzt sich fort…

…man fragt sich nur, mit wem sie wohl Gespräche darüber führt, dass ihre Schlussfolgerungen so ausfallen wie bisher schon (siehe frühere Kommentare dazu). Ihr Beitrag auf Zeit Online, in dem sie die Herablassung gegenüber Bürgern in Armut kritisiert und fordert, auch sie anzuerkennen, wie sie sind, mit ihren Sorgen und Nöten, setzt fort, was sie schon früher geäußert hat. Weshalb sie einem BGE abspricht, was gerade es erst zu leisten im Stande ist, nämlich eine Anerkennung strukturell zu schaffen, statt es bei warmen Worten und großzügigen Gesten zu belassen, lässt einen rätselnd zurück:

„[Mayr] Vor allem in der linken Debatte sieht man leider recht deutlich, wie tief der Ekel des Bürgertums vor den Armen sitzt. Er ist etwa in der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen angelegt, das es (laut Bürgertum) unbedingt für diejenigen bräuchte, die sich „frei entfalten“ wollten, unabhängig von ökonomischen Zwängen. Klar: Arbeitslosengeld ist für Asoziale, das muss man gar nicht mehr kritisieren – stattdessen verlangt man eine neue Einrichtung für die Freunde und Bekannten des Bürgertums, die nach dem Abitur ein Gap-Year einlegen wollen.“

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Arbeitslosengeld ist nicht für „Asoziale“, aber für Erwerbstätige bzw. Erwerbsbereite, andere haben davon nichts. Dass auf Arbeitslose herabgeblickt wird, hat nicht nur mit Vorbehalten oder Vorurteilen zu tun, es ist die Stigmatisierung selbst, die zu dieser Herablassung führt. Diese Folgen hat es gerade, weil es an Erwerbstätigkeit bzw. -bereitschaft gebunden ist, die Bezieher nur unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden, nicht um ihrer selbst willen. Deswegen kann ein Arbeitslosengeld gerade diese Anerkennung nicht aussprechen, um die es Mayr offenbar geht. Woher rührt die Polemik, die mit der Sache nichts zu tun hat?

Sascha Liebermann

„…denn Arbeitslosigkeit ist ein großes Gift für die Menschen individuell und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt…“…

…eine doch erstaunlich affirmative und undifferenzierte Einschätzung, die Achim Truger, Mitglied des deutschen Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auf Kontrast (Österreich) abgegeben hat. Hier die ganze Passage:

„DIE ARBEITSLOSIGKEIT IST DURCH DIE CORONA-KRISE STARK ANGESTIEGEN, ABER AUCH DAVOR GAB ES SCHON EINE HOHE SOCKELARBEITSLOSIGKEIT IN VIELEN STAATEN DER EU. AUCH IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND. IST VOLLBESCHÄFTIGUNG ÜBERHAUPT NOCH EINE PERSPEKTIVE?
Truger: Vollbeschäftigung muss eine Perspektive sein, denn Arbeitslosigkeit ist ein großes Gift für die Menschen individuell und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Insofern sollte die Wirtschafts- und Finanzpolitik alles tun, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das beginnt bei einer konjunkturgerechten Makropolitik mit starken öffentlichen Investitionen, die sich nicht an willkürlichen Kredit- oder Schuldengrenzen, sondern am nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlergehen orientiert.
Es umfasst dann natürlich viele weitere Bereiche wie die Bildungs- und Forschungspolitik, sowie die Industrie-, Regional- und Strukturpolitik. Von zentraler Bedeutung ist auch eine gezielte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik mit starken Tarifparteien und starkem Sozialstaat.“

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Resilienz – ein schimmernder Begriff, seine optimierungsbezogene Umdeutung und die Verbindung zum Grundeinkommen

Remo Largo, der in seiner Zeit am Zürcher Kinderspital eine der wenigen Longitudinalstudien zur kindlichen Entwicklung verantwortete, kommt im NZZ Podcast auf Resilienz zu sprechen und erläutert, wie er sie versteht, was sie auszeichnet und geht auf Anfänge der Forschung dazu ein. Aufschlussreich ist, welchen Stellenwert Largo – nicht überraschend vor dem Hintergrund seiner über die Jahre zahlreichen Stellungnahmen – den Beziehungen zwischen Menschen, der Anerkennung des Gegenübers um seiner selbst willen, in diesem Zusammenhang beimisst. Bildungsprozesse im umfassenden Sinne, die in der Familie beginnen, haben hierfür eine große Bedeutung, ebenso für die Nicht-Herausbildung von Resilienz. Largo kommt in seinem letzten Buch „Das passende Leben“ im Schlusskapitel auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen, allerdings nur bezogen auf Folgen der Digitalisierung, ohne die Brücke zwischen einem BGE und seinen eigenen Ausführungen zum Stellenwert von Beziehungen zu schlagen. Was Largo im Podcast für die konkrete Begegnung mit einem Gegenüber angeht, gilt strukturell auch für ein BGE, denn es bringt zum Ausdruck, dass ein Gemeinwesen, vor allem anderen, jeden, der ihm angehört, so anerkennt, wie er ist, ohne seine Existenzsicherung von anderen Leistungen abhängig zu machen.

Siehe auch unseren früheren Beiträge zu Remo Largo hier, zu Bildung hier.

Sascha Liebermann

Wenn das eine nicht aus dem anderen folgt – der Sozialphilosoph Axel Honneth zum Grundeinkommen

Axel Honneth, Prof. em. an der Goethe-Universität Frankfurt, äußerte sich in einem Interview mit dem Handelsblatt ausführlich zum Bedingungslosen Grundeinkommen und weiteren Fragen, die damit in Verbindung stehen. Dabei fällt auf, dass Honneth sich recht abstrakt mit gesellschaftlichen Entwicklungen befasst, so z. B. hier:

„[Handelsblatt] Dabei hatte der Mensch wohl noch nie so viel Freizeit wie heute.
[Honneth] Es ist aber eine freie Zeit, die viel stärker als früher gleichzeitig von Forderungen des Arbeitslebens durchzogen ist – was durch die Digitalisierung inzwischen noch gesteigert wurde. Nur die wenigsten von uns sind doch konsequent offline am Abend und am Wochenende.“

Hier wie auch an späteren Stellen verliert Honneth kein Wort darüber, wie sehr die Bedeutung des  „Arbeitslebens“ durch sozialpolitische Reformen verstärkt wurde. Zwar reagierten die Agenda 2010 und ihre Vorläufer schon auf Wandlungen in der Deutung des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, sie haben zugleich aber diese verstärkt. Die Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten so wie die workfare-Ausrichtung der Sozialpolitik haben diese Entwicklung institutionalisiert. Die Entleerung des Leistungsbegriffs (siehe auch hier), die Bejubelung jegliches Zuwachses an Erwerbstätigen, ganz gleich in welchem Umfang, sind Ausdruck dessen. Es sind nicht einfach „Forderungen des Arbeitslebens“, wie Honneth sagt, es handelt sich um einen breiten normativen Konsens bezüglich des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, der dazu führt, dass sich die „Forderungen des Arbeitslebens“ so entwickeln können. Vielleicht würde Honneth das auf Rückfrage ähnlich sehen, es fällt allerdings auf, dass er es gar nicht erwähnt.

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Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.

Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues „Regime“ installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine „Garantiesicherung“ geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.

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„Soziales Grundeinkommen erforderlich“…

…schreibt Ursula Engelen-Kefer auf der Website des Sozialverbands Schleswig-Holsteins. Doch der Titel ist irreführend, handelt es sich eher um eine Abrechnung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen und einem Festhalten am bestehenden Sozialstaat. Interessant, dass zur Sanktionspraxis, den stigmatisierenden Folgen der heutigen Bedarfsprüfung und der Degradierung unbezahlter Arbeit kein Wort gesagt wird. Aber das mag schwer sein für jemanden, der jahrzehntelang in führenden Positionen der Gewerkschaften tätig war. Engelen-Kefer nahm auch an der Diskussionsveranstaltung der SPD in Kiel kürzlich teil, hier geht es zum Video.

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„Ich finde, dass wir jedem Arbeitsfähigen Arbeit geben sollen“ – wie die Erweiterung des Arbeitsbegriffs zur Ausweitung von Erwerbsarbeit führt

meinte der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal in der Tiroler Tageszeitung Online. Er äußert sich in dem Interview zum gegenwärtig dominanten Verständnis von Arbeit und im Zuge dessen auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Auf die Frage, wie es mit Arbeit im Sinne von Erwerbsarbeit in Zukunft aussehen werde, sagt er:

„Uns geht die Arbeit aus?“
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„Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize…“…

…so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA: „Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?“
S: „Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft.“

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf „ökonomische Anreize“, das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar – letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf „Bequemlichkeit“, als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass „Anreize“ – ein missverständlicher Begriff – lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne „ökonomische Anreize“ darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

„Soziale Kontakte“, die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind – ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: „Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?“
S: „Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren.“

Sascha Liebermann

„Arbeit diszipliniert, aber sie gibt dem Leben auch Sinn und Struktur.“…

… so schreibt Roman Köster in seiner Ökonomiekolumne in Heft 808 der Zeitschrift „Merkur“, die er der „Technologischen Arbeitslosigkeit“ widmet. Damit kehrt er am Ende seines Aufsatzes zu der altvertrauten Begründung der zentralen Rolle der Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft zurück. Das Bevormundende dieser Begründung scheint er aber nicht zu sehen. Zuvor hatte er als Wirtschaftshistoriker die Debatten um die durch technischen Fortschritt erzeugte – besser wohl: mit verursachte – Arbeitslosigkeit nüchtern Revue passieren lassen und aufgezeigt, dass in früheren Jahrzehnten einerseits Arbeit durch Maschinen ausgeführt und damit als lebendige Arbeit überflüssig wurde und mit ihr ganze Berufe verschwanden: „Knopfmacher, Schleifer, Schwertfeger oder Zinngießer braucht es nicht mehr, weil die entsprechenden Produkte heute industriell, in großen Serien und – im Vergleich zum Ausstoß – von viel weniger Menschen hergestellt werden.“ (S. 81); dass andererseits „den verlorenen alten Arbeitsplätzen bislang auf Dauer stets mehr neugeschaffene Arbeitsplätze gegenüberstanden.“ (S. 82) Die Hoffnung aber, die noch Jean Fourastier hatte: „Die von der Industrie freigesetzten Arbeiter fänden also problemlos in Dienstleistungsberufen Unterschlupf.“ (S. 84), hat sich, wie wir wissen und wie auch Köster darlegt, nicht erfüllt: „Hier hat insbesondere die Durchsetzung der Computertechnik seit den 1970er Jahren zu einer durchgreifenden Rationalisierung geführt, und vieles deutet mittlerweile darauf hin, dass diese Entwicklung sich noch einmal deutlich intensivieren könnte.“ (ebd.) Dass also mit dem technologischen Fortschritt stets neue Arbeitsplätze entstehen, bezweifelt auch Köster – so verweist er etwa auf eine 2014 veröffentlichte Studie „die zu dem Ergebnis kam, nahezu die Hälfte aller Arbeitsplätze in den USA unterliege einem hochgradigen Automatisierungsrisiko.“ (S. 86) – und er stellt ausdrücklich klar: „Denn selbst wenn verlorene Arbeitsplätze durch neue ersetzt werden, sind es nur selten dieselben Menschen, die die neuen Jobs dann auch ausüben.“ (S. 83) Weil er aber die eingangs zitierte Wertschätzung der Arbeit als pädagogisches Instrument zugrundelegt, verkennt Köster, dass die „technologische Arbeitslosigkeit“ ja in Wirklichkeit eine durch technischen Fortschritt ermöglichte Befreiung von überflüssiger Arbeit darstellt. Und darüber hinaus sieht er nicht den Widerspruch zwischen der Arbeit als pädagogischem Instrument und der Arbeit als Quelle von Anerkennung, was er verräterisch so formuliert: „Arbeit […] verschafft auch Anerkennung.“ (S. 87) Quelle von Anerkennung kann Arbeit nämlich nur sein, wenn sie nicht Mittel dazu ist, sondern wenn man sich in ihr als in der Bewältigung einer ernsthaften Aufgabe bewährt. Das aber geht nur, wenn es sich nicht um überflüssige Arbeit handelt, die geradeso gut, ja meist besser, von Maschinen erledigt werden könnte. Die Beantwortung der Frage, die er am Schluss seines Aufsatzes stellt: „Worüber sollte auch sonst gesellschaftliche Reputation begründet werden? Über die Anzahl der Kinder oder den künstlerischen Erfolg?“ (S. 87) könnte Köster getrost den Bürgern seines Gemeinwesens überlassen, wenn sie denn durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen, auf das Köster als Aufhänger seiner Darlegungen verweist (S. 81), in die Lage versetzt wären, auf Einkommen aus überflüssiger Arbeit zu verzichten und ihre aus ihrem eigenen Leben sich speisende Kreativität zu entfalten. Mit dieser Perspektive wird auch klar, dass Köster, wenn er von Arbeitsplätzen redet, nicht Arbeitsplätze meint, sondern einerseits Einkommensplätze und andererseits Arbeitsplacebos: Plätze, an denen ich mich so fühlen soll, als leiste ich etwas, damit ich mich anerkannt und reputiert fühlen kann – so geht es Kindern, die man beim „Mensch ärger Dich nicht“-Spiel gewinnen lässt…

Thomas Loer