Nachdenkseiten. – Werthaltung die zweite

Macht es Sinn, eine Idee zum Dauerthema zu machen, wenn sie nie realisiert werden wird?“ – fragt Albrecht Müller in der Überschrift seiner Antwort auf Kritik an seinen Auslassungen zum Grundeinkommen, die wir und andere kürzlich vorgebracht haben. Die Kritik ist also gehört worden, die Antwort bietet die Chance einer Klärung.

Zuerst sei ein Blick auf die Überschrift der Antwort geworfen. Woher weiß Albrecht Müller, dass das Grundeinkommen nie realisiert werden wird? Er spricht nicht davon, dass er geringe Chancen sehe oder dass es unwahrscheinlich sei, nein, es wird nicht realisiert, das steht für ihn fest. Diese Gewissheit kann niemand haben, denn wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Hat die Gewissheit allerdings ihren Grund in einer inneren Realität, in einem Nicht-haben-wollen, dann leuchtet die Haltung ein. Albrecht Müller will das bGE nicht, warum spricht er es dann nicht gleich aus. Hier sehen wir schon eine erste Bestätigung für die Vermutung, dass nicht Argumente entscheidend sind, sondern eine Werthaltung, die sich Gründe sucht. Unsere politische Ordnung hingegen bietet keinen Anlass, das bGE für eine weltfremde oder unrealistische Idee zu halten. Wir leben heute schon auf den Voraussetzungen, die das Grundeinkommen benötigt. Es will sie nicht beseitigen, sondern stärken – es sind die Voraussetzungen der Demokratie. Deswegen ist es nicht an den Haaren herbeigezogen zu sagen, das Menschenbild des Grundeinkommens ist dasjenige unserer Demokratie. Dass über die Ausgestaltung unserer Demokratie immer wieder nachgedacht und gestritten werden muss, gehört dazu, der Grund dafür ist die stetig neue Suche nach Kompromissen, die alle zu tragen bereit sind.

Weiter heißt es:

„…Ich habe auch bisher schon mehrmals erklärt, dass ich es durchaus verstehe, wenn sich Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht und die in totaler Unsicherheit leben, an eine solche Idee wie das bedingungslose Grundeinkommen klammern.“

Albrecht Müller ist mit der Diskussion keineswegs vertraut. Es sind eben nicht überwiegend Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht, die sich für das bGE einsetzen, wie ein näherer Blick auf die intensive Diskussion schnell gezeigt hätte. Interessanter noch aber ist eine zweite Aussage, die er hier trifft. Müller spricht den Befürwortern ab, gute und tragfähige Argumente für das Grundeinkommen zu haben und kanzelt sie als Verzweifelte ab, die in der Not nach dem nächsten rettenden Strohhalm greifen. Sie sind, das soll wohl auch die Botschaft sein, leicht verführbar. Elitär und hochnäsig kann man diese Haltung getrost nennen.

Wie geht es weiter:

„Aber diejenigen, die als Politiker/innen oder Wohlsituierte diese Idee seit Jahren propagieren, müssten wissen, dass sie damit bodenlose Hoffnungen machen. Denn die Idee hat so viele Schwächen, dass sie nie realisiert werden wird. (Über die Schwächen haben wir übrigens schon ausführlich berichtet – siehe hier). Es erhebt sich deshalb hier wie bei anderen Themen auch die Frage, ob es Sinn macht, Ideen zu einem politischen und gesellschaftlichen Dauerthema zu machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nie umgesetzt werden.“

Ein Blick in die Beiträge, die die vermeintlichen Schwächen aufzeigen, reicht aus, um zu erkennen, wie wählerisch Gründe gegen das bGE gesucht werden. Da wird Christoph Butterwegge zitiert, auf dessen erstaunlich undemokratische Haltung in seiner Argumentation wir kürzlich wieder hingewiesen haben. Im Mantel der Fürsorge plädiert er für im wesentlichen für eine Erneuerung des alten bevormundenden Sozialstaats. Die größter Gefahr sieht er darin, dass Bürger durch den bGE-Vorschlag zu etwas verführt werden könnten, das sie gar nicht haben wollten. Des weiteren wird vor allem das Althaus-Modell angegriffen, auf dessen Schwächen die bGE-Befürworter selbst schon wiederholt hingewiesen haben (siehe auch unseren Brief an die Nachdenkseiten). Die üblichen Einwände gegen den Konsumsteuervorschlag werden vorgebracht und an der Illusion einer angeblich paritätisch finanzierten Sozialversicherung festgehalten, als seien Bruttokosten eines Unternehmens, also auch alle Aufwendungen für einen Arbeitnehmer nicht auf bloß einem einzigen Weg zu decken: über den Absatz. Folglich tragen eben die Verbraucher auch die paritätische Sozialversicherung. Das alles könnte auch Albrecht Müller sehen, wenn er sich denn mit den Argumenten für ein bGE und der Kritik am Bestehenden, die Befürworter vorbringen, auseinandergesetzt hätte.

Die Befürworter, so Albrecht Müller, müssten einige Fragen (nachfolgend fett gesetzt) beantworten können, wenn das bGE ernst genommen werden soll. Welche sind das?

„Ist die Idee irgendwann realisierbar? Wann?“
Wenn es dafür eine Mehrheit gibt, das gilt für alle politischen Vorhaben, dann ist sie auch realisierbar.
An Argumenten dafür, welche Veränderungen ein bGE mit sich brächte und wie es sich auf bestehende Leistungen des Sozialstaats auswirken könnte, mangelt es nicht. Hier sei auf wenige Beispiele aus unserem Blog verwiesen: Kunst und Wissenschaft, Familie, Leiharbeit, Mindestlohn (hier und hier), Bevormundung durch Fürsorge, Bildung, Demokratie, strukturschwache Regionen.

„Wie steht es um die Finanzierbarkeit wirklich? Auch unter Beachtung der Reaktionen im Verhalten der Menschen? Welche Folgen für das Verhalten der Menschen haben die verschiedenen Finanzierungsvorschläge?“
Hierzu gibt es verschieden Studien, unter anderem von Helmut Pelzer und Ute Fischer, aber auch zum Vorschlag von Dieter Althaus und weiteren. Die Frage bleibt eine politische, welches Grundeinkommen man will, ein wirklich freiheitsförderndes oder ein Sparmodell, davon hängt ab, welche Aufwendungen zu bestreiten sind. Grundlegender jedoch als die Frage der Finanzierungsrechnung (Anmerkungen zur Problematik des Berechnens) ist, wie Albrecht Müller zurecht hervorhebt, die danach, weshalb Menschen wie handeln, was letztlich darauf hinausläuft zu verstehen, warum die Bürger sich überhaupt einbringen wollen. Auch dazu gibt es genügend Darlegungen, siehe z.B. hier.
Auch könnte auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgegriffen werden, um Möglichkeiten und Folgen eines bGEs auszuloten, aber wie es sich für die Wissenchaft gehört, wird dort über Ergebnisse und Erklärungen gestritten. Vorliegende Erkenntnisse beantworten auch die normative Frage nicht, was wir denn wollen. Von daher ist eine verbindliche Antwort zum bGE nicht aus der Wissenschaft zu beziehen, es handelt sich vielmehr um eine genuin politische Entscheidung, es geht darum, ob wir es wollen. Manche mutmaßen deswegen, dieses Plädoyer laufe auf ein riskantes Unterfangen hinaus, auf ein Abenteuer, dessen Ausgang wir nicht kennen und deswegen sei es abzulehnen. Nun, zum einen gilt für jede Entscheidung, dass wir um ihren Ausgang nicht wissen. Wir hoffen das Beste, sind vom Gelingen eines Vorhabens überzeugt usw. – wie es ausgehen wird, wissen wir aber niemals (siehe auch „Die Ungewissheit der Zukunft“). Was bleibt? Ein Blich auf die Grundlagen unseres gegenwärtigen Zusammenlebens, also auf die Grundlagen der Demokratie.

Einfacher zu beantworten ist diese Frage, wenn wir uns die Grundlagen der Demokratie vor vor Augen führen, dann wissen wir, was zählt. Wir gehen wie selbstverständlich davon aus und sind darauf angewiesen, dass die Bürger sich einbringen. Eines der frappierendesten Phänomene der öffentlichen Diskussion ist, wie sehr auf der einen Seite diese Bereitschaft stets gefordert wird, auf der anderen aber, wie wenig ernst das tatsächliche Engagement genommen wird, ganz gleich von welcher Seite. Wir haben dies einmal zum Anlass genommen, Neoliberale und Verteidiger des alten Sozialstaats als Brüder im Geiste zu bezeichnen.

„Lässt sich die Idee in einem System realisieren, das von Wettbewerb und marktwirtschaftlichen Elementen geprägt ist?“
Mühe hat man hier, die Frage zu verstehen. Es muss ja unser System gemeint sein, zweifelt die Frage etwa am Vorrang des Politischen, sofern er gewollt ist? Haben wir nicht – bei aller Kritik am Bestehenden – auch heute Leistungen, die überhaupt nicht nach dem Marktprinzip erfolgen (z.B. öffentlicher Dienst, Sozialleistungen)? Und ist, zuletzt noch, die Demokratie nicht als solche etwas vollkommen Marktfernes in ihren Geltungsprinzipien? Es geht also nicht um eine Systemfrage, die sich mit dem Grundeinkommen stellt, sondern darum wie ernst wir es mit der Demokratie und der Stärkung der Bürger meinen. Es handelt sich um eine systemimmanente Frage.
Ähnlich wie Albrecht Müller argumentiert auch Spiegelfechter, in einer Replik auf den Beitrag „Schafft die Arbeitslosenversicherung ab!“ von Frank Thomas .

Wird die Idee zur politischen Profilierung genutzt? Beim früheren Ministerpräsidenten von Thüringen, Althaus, war dies deutlich erkennbar. Die Idee diente dem Aufbau eines sozialen Images unabhängig von der realen Politik dieses Politikers.
Also, was hat das mit dem bGE zu tun? Solange die Profilierung damit einhergeht, dass Umgestaltungen auf den Weg gebracht werden, die zu einem radikalen bGE führen, spielt das keine Rolle. Wo das nicht geschieht, ist für jeden sichtbar, ob jemand nur sein Image pflegen oder tatsächlich verändern will. Die Glaubwürdigkeit steht dann auf dem Spiel – so wie für die Nachdenkseiten, wenn sie Werthaltungen hinter Argumenten verstecken, statt sie offen zu benennen.

Was könnten die Motive des Chefs der Drogeriekette DM, Götz Werner, sein? Meines Erachtens sind es in diesem Fall lautere Motive und dennoch muss er sich die Frage gefallen lassen, ob sein Dauerthema nicht inzwischen die Funktion von Spielmaterial hat.
Auch diese Frage ist nicht so einfach zu verstehen. Soll damit gesagt sein, dass das bGE missbraucht werden kann für andere, unlautere Absichten? Wenn das gemeint ist, ist die Frage banal, denn Missbrauch ist mit jeder Idee möglich, wo er beabsichtigt ist. Weil also Ideen missbraucht werden können, sollte man sie erst gar nicht verfolgen? Das endete in Selbstblockade, man bliebe in der Gegenwart stecken. Soll das ein ernst gemeinter Einwand sein? Streiten die Nachdenkseiten nicht gerade gegen dieselben „Missbräuche“ und halten ihr Vorhaben keinesfalls für abwegig?

Woran liegt es, dass sich bisher keine der Parteien das Thema zum Bestandteil ihres Programms erkoren hat? Liegt das nur an unseren Parteien und ihrer angeblichen Ideenlosigkeit? Das glaube ich nicht. Es hat viel mit der Unausgegorenheit der Idee zu tun.
Die maßgebliche Antwort hierfür findet sich in der Idolatrie der Erwerbsarbeit, die nun gerade in den letzten zehn Jahren die politische Debatte besonders deutlich geprägt hat. Gepaart mit dem gewaltigen Misstrauen (wider alle Lebenswirklichkeiten) in die Bereitschaft des Einzelnen, sich einzubringen, bilden sie – Idolatrie und Misstrauen – die wahren Hindernisse für eine andere Politik. Schon die früheren Einwände von Albrecht Müller (Replik darauf von Sascha Liebermann) und Heiner Flassbeck gegen das Grundeinkommen bestätigen, welche geringe Bedeutung es für sie hat, die Freiräume der Bürger zu erweitern. Auch sie predigen das Erwerbs- bzw. Beschäftigungsmantra. Von einer Ideenlosigkeit der Politiker im Sinne einer Orientierungslosigkeit kann man sehr wohl sprechen. Das Festhalten an einst bewährten Wegen hat zu dem geführt, wo wir heute stehen. Unsere heutige Lage rührt nicht vor allem vom Verlassen bewährter Wege, sondern vom Festhalten an Zielen, die mit diesen Wegen verbunden, die aber nicht mehr unseren Lebensmöglichkeiten gemäß sind. Statt Erwerbsarbeit vom Sockel zu holen ist sie in den letzten Jahren um so mehr zum höchsten Ziel erklärt worden. Obwohl unser Wohlstand volkswirtschaftlich gewaltig ist, soll die Erwerbsquote erhöht werden. Wo also mehr Freiräume möglich wären, wird um so strikter an Erwerbsarbeit festgehalten. Die Orientierungslosigkeit ist eine Verunsicherung, die der Lösung harrt. Solange es also ein jenseits der Erwerbsidolatrie normativ nicht geben darf, kommt ein Grundeinkommen als Alternative auch nicht in Frage. So einfach ist die Antwort, mit der Unausgegorenheit der Idee hat sie gar nichts zu tun, sondern mit den Werthaltungen, die vorherrschen. Sie sind auch viel bedeutsamer als irgendwelche Ideologien, seien sie neoliberal oder sonst etwas.

„Transportiert die Debatte wenigstens Ideen und Ziele, die helfen könnten, anderes Wichtiges zu erreichen? Hier bin ich sehr skeptisch. Denn die Agitation für das Grundeinkommen lenkt ab von der notwendigen politischen Arbeit für eine Beschäftigungspolitik, die der Mehrheit der Menschen Arbeitsplätze und Alternativen schafft…“
Zu betonen ist hier wohl „Arbeitsplätze“, nicht aber „Alternativen“. Konsequent wird von „Beschäftigungspolitik“ (Erwerbsarbeit) gesprochen, wo das bGE diese Frage ganz anders stellt: es fragt nach Möglichkeiten und Freiräumen dafür, dem nachzugehen, was man für wichtig und richtig erachtet, ganz gleich, ob es sich um Erwerbsarbeit handelt oder nicht. Diese Perspektive scheint den Nachdenkseiten vollkommen fremd, da nimmt es auch nicht Wunder, dass das bGE in seiner Tragweite nicht interessiert.

Folgerichtig geht der vorangehende Absatz weiter:

„Deutlich erkennt man das beim Öffnen einer Seite, die mir zu lesen gestern als Reaktion auf meinen Beitrag empfohlen worden ist. Dort wird “Freiheit statt Vollbeschäftigung” propagiert. An diesem Titel wird schon sichtbar, dass hier eine Alternative zur Beschäftigungspolitik gesehen wird. Diese sehe ich nicht. Im Gegenteil: Menschen Beschäftigung zu schaffen und alternative Arbeitsplätze zu schaffen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie zu Zumutungen der Leiharbeit, der Niedriglöhne und der Minijobs Nein sagen können…“
Sehen wir einmal ab, wie das gelingen soll, was hier vorgeschlagen wird. Sicher, „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ streitet für eine Alternative zur Beschäftigungspolitik, die stets nur Erwerbsarbeit vor Augen hat. Wir streiten für eine weitreichende Alternative zur Erwerbsidolatrie, ohne aber den Leistungsgedanken aufzugeben, auch wenn wir ihn umdeuten. Den Nachdenkseiten hingegen geht es nur um Variationen der Erwerbszentrierung.
Wundern kann einen, dass nicht gesehen wird, welch ein Segen gerade ein bGE für die Arbeitswelt wäre. Es erlaubte Arbeitsbedingungen mit zu definieren, ohne auf sie angewiesen zu sein und sie im Zweifelsfall abzulehnen bei gleichzeitiger Absicherung. „Niedriglöhne“ (siehe eine Anmerkung zu Mindestlöhnen) hätten eine andere Bedeutung als heute, wenn die Freiheit bestünde, „Nein“ sagen zu können. Hinzukommt, was heute als Niedriglohn ein Problem darstellt, auf der Basis der Grundeinkommens keines mehr sein müsste, wegen des Grundeinkommens. Auch hier gilt: es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Weiter heißt es:
„…Die Debatte um das Grundeinkommen könnte eine gute Vorbereitung auf eine Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit sein. Wenn man dies für möglich hält, wenn man das Ende der Arbeit für möglich hält und propagiert, dann ist auch die Debatte um das Grundeinkommen sinnvoll. Aber an diese Perspektive glaube ich nicht.“
Auf unserer Website hat Herr Müller das sicher nicht gelesen, auch beim von ihm erwähnten Götz W. Werner nicht, denn von einer Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit ist nirgendwo die Rede – von einem anderen Arbeitsbegriff sehr wohl. Zwar hantieren auch bGE-Befürworter mit der These vom Ende der Vollbeschäftigung oder dem Ende der Arbeit, doch lässt sich dies auch anders deuten: als Einsicht in ein stetig sinkendes Arbeitsvolumen bei steigender volkswirtschaftlicher Leistung. Erwerbsarbeit abschaffen, wollen die bGE-Befürworter unseres Wissens nicht, ihr den angemessen Platz zuweisen schon. Albrecht Müller baut sich hier einen Pappkameraden auf und argumentiert ganz wie es üblich ist, um das bGE loszuwerden.

Schlussendlich bleibt ein Fazit: Der Gedanke, dass ein bGE eine Anerkennung der Person in Absehung von ihrer Leistung ausspricht, damit also urdemokratisch ist, denn es richtet sich an den Souverän als Souverän; dass es Freiräume gerade für dasjenige Engagement schafft, das wir heute sträflich missachten, das Ehrenamt; dass es eine wirklich brauchbare Förderung von Familie ermöglicht, ohne dirigistisch zu sein wie das Elterngeld und endlich mit der Ideologie der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bricht, die treffender heißen sollte „Vom doppelten Verzicht“; dass Eltern für ihre Kinder zuhause bleiben könnten, solange sie es wollten – all das wird keines Blickes gewürdigt und bestätigt nur, was in meinem ersten Beitrag die Feder führte: Herauszustellen, wie sehr Werthaltungen Denkmöglichkeiten bestimmen und wie wenig ein bGE als Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann, wenn es überkommene Werthaltungen – wie die Vorrangstellung der Erwerbsarbeit – in Frage stellt. Genau deswegen ist auch im neuen Jahr die Diskussion darum so wichtig, wie wir leben wollen und welche Chancen ein bGE bietet. Beharrlich für es zu werben und geduldig sich mit den Einwänden auseinanderzusetzen sind das A und O. Es bedarf keiner Jünger und Jasager, sondern mündige Bürger.

Sascha Liebermann

„Vielen Akademikern droht Altersarmut“ – von Sonntagsreden zur Realität

Unter diesem Titel berichtet der Focus über die Rentenaussichten von Hochschulabsolventen. Der Artikel widerspricht der verbreiteten Einschätzung, Bildungsabschlüsse schützten vor Altersarmut. Vor allem jüngere Absolventen trifft die Rentenpolitik der vergangenen Jahre besonders hart. Nur Bruchteile der Studienzeit werden anerkannt, was angesichts eines Rentensystems, das sich in der Ermittlung der Rente an Beitragsjahren orientiert, besonders folgenreich ist. Hinzukommt die schwierige Lage am Arbeitsmarkt insbesondere innerhalb der Hochschulen und Universitäten.

Im Mittelbau gibt es beinahe nur befristete Beschäftigungsverhältnisse und die Aussicht, eine Professur zu erreichen, sind noch ungewisser denn zuvor. Hinzu kommen die von der Rot-Grünen Bundesregierung eingeführten Anstellungsverhinderungsgesetze wie die „12-Jahresregelung“, die dafür sorgt, dass junge Wissenschaftler, ist ihre Zeit einmal abgelaufen, alsbald „verschrottet“ werden müssen. Befristete Anstellungen (hierzu zählt auch die Zeit als anerkannter Doktorand einer Fakultät ohne Anstellung) sind nur für eine gewisse Zeit, insgesamt 12 bis 15 Jahre (6 Jahre vor und 6 nach der Promotion), möglich. Zwar wurde die Regelung insofern gelockert, als Anstellungen in Drittmittelprojekten (alson ich auf Haushaltsstellen) auch nach den 12 Jahren erfolgen können, doch sie hängen vom Wohlwollen der Hochschulen ab. Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung.

Statistiker werden nun einwenden, relativ gesehen sei die Lage von Akademikern immer noch besser als die von Nicht-Akademikern. Nun, was nützt die statistische Wahrscheinlichkeit dem konkreten Leben, wenn es den Einzelnen trifft? Gar nichts. Sicher, eine Universitätskarriere war immer schwierig und ungewiss. Durch die genannten Regelungen wurden die Chancen unnötig beschnitten, wenn schon nicht auf einer Professur, so wenigestens auf befristeten Stellen weiter forschen und lehren zu können. Die Gewerkschaften, die in Kettenverträgen von befristeten Beschäftigungen einen Missstand erkannten und die 12-Jahresregelung unterstützten, bewiesen damit nur, von universitären Verhältnissen keine Ahnung zu haben. Auch wenn befristete Beschäftigung nicht das ist, worauf man hofft, so lange es keine Alternative gibt, ist sie besser als nichts. Die Gewerkschaften entschieden sich dafür, dem Nichts vor dem Etwas den Vorrang zu geben.

Ja, aber Drittmittelbeschäftigung ist doch zumindest eine Chance, könnte man einwenden. In der Tat, eine Chance, die ihren Preis hat. Ob beantragte Projekte bewilligt werden, ist immer ungewiss, wer Pech hat, geht mehrfach leer aus. Anträge zu verfassen, ist aufwendig, kann durchaus ein Jahr dauern. Ist ein Projekt bewilligt für 2-3 Jahre, muss nach dem ersten Jahr schon über ein neues Thema nachgedacht werden, damit rechtzeitig eine Folgeprojekt eingeworben werden kann. Während also am laufenden Projekt gearbeitet wird, muss der Antrag für das nächste verfasst werden. Da die Begutachtungsdauer um die neun Monate beträgt, sollte der Antrag am besten entsprechend noch eingereicht werden, solange eine Beschäftigung aus dem laufenden Projekt möglich ist. Und immer so weiter, so lange man aus Drittmitteln beschäftigt werden können soll. Wieviele Projekte hier alleine aus Einkommensnot erdacht, wieviele Modediskussionen aufgeworfen werden, ist leicht auszumalen. Der Preis ist also hoch, stetige Einkommensunsicherheit und ungewisse Aussichten.

Hochschulen und Universitäten haben den Nachwuchs schon lange vergessen, seine Lage bekümmert sie nicht wie auch die Honorierung von Lehraufträgen beweist. Der Glamour von Exzellenzrhetorik und „internationalem Wettbewerb“ kann nur diejenigen blenden, die schon länger keine Universität mehr von innen gesehen haben. Wo Kritik geäußert wird, handelt es sich nach wie vor um Einzelphänomene. Veränderungen sind nicht ernsthaft gewollt, sonst hätten sich Professoren fakultätsübergreifend längst zusammengeschlossen, Gegenvorschläge unterbreitet und ihre Bereitschaft bekundet, die Zerstörung der Universität nicht weiter betreiben zu wollen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde zwar an dieser Lage in den Hochschulen und Universitäten unmittelbar nichts ändern, mittelbar aber sehr wohl: Es würde Einkommenssicherheit sorgen. Interessante Perspektiven, denn wer würde sich noch auf Verhältnisse einlassen, die der Forschung abträglich sind? Forschen kann man auch außerhalb solcher Institutionen, solange der Zugang zu Bibliotheken garantiert ist, solange es möglich ist, sich Forschergruppen zu assoziieren. Und Studenten? Auch studieren kann man durchaus in anderen Zusammenhängen, wenngleich die Möglichkeiten, die eine Universität bieten könnte, nicht zu unterschätzen sind. Angesichts der desolaten Entwicklung würde ein bGE womöglich eine Diskussion in Gang bringen. Wie seine Einführung selbst schon Ausdruck eines Umdenkens wäre, würde es auch ein Umdenken in anderen Bereichen anstoßen können.

Sascha Liebermann

Ein Ausblick auf das Wahlkampfjahr – das bedingungsloses Grundeinkommen bei Maischberger

Am 10.3. war Susanne Wiest, Initiatorin der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen an den Deutschen Bundestag, bei Maischberger (Link zur Sendung) zu Gast. Schon der Titel der Sendung „Panik um den Job. Muss der Staat uns alle retten“ der war irreführend, denn der Staat ist nicht das Almosenamt, von dem wir etwas erbeten, der Staat ist die Gemeinschaft der Bürger. Wenn wir uns an ihn wenden, wenden wir uns an uns selbst.

Gibt es Neues über die Einwände gegen das BGE zu berichten?

Nein. Frau Wiest hat es verstanden, genau diesen Zusammenhang, dass wir eine Bürgergemeinschaft sind und uns fragen müssen, wie wir ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen können, deutlich zu machen. Unbeirrt von statistischen Nebelkerzen zum gegenwärtigen Beschäftigungsstand, die die Politprofis gerne zünden, und diese als „Tatsachen“(Lesen Sie die Ausführungen von Wolfgang Strengmann-Kuhn) feilbieten, hat Frau Wiest die Freiheit, die das BGE eröffnen würde, verteidigt. Angesichts der geballten Kraft der Talkshowprofis in der Runde war das kein leichtes Unterfangen, denn diese grundsätzlichen Fragen wollte niemand stellen.

Wolfgang Clement meinte noch zu Beginn der Sendung, Freiheit sei ein Grundwert der SPD – man fragte sich unweigerlich, von welcher Partei er sprach, denn in unserem Land setzt sich die SPD für die Freiheit, die das BGE meint, nicht ein – andere aber auch nicht. Keiner der Herren in der Runde, auch Herr Wallraff weder in seinem Kleinkrieg mit Herrn Clement noch in seinem anklagenden Ton (die Besserverdienenden sollen das BGE nicht bekommen), hat die Tragweite des BGE verstanden. Mit ihm wären alle Bürger dadurch anerkannt, dass sie als Bürger das BGE erhalten und nicht würden sie „versorgt“, wie Herr Röttgen meinte. Das BGE ist kein Versorgungsinstrument, sondern ein Mittel zur Ermöglichung, es schüfe mehr Freiräume. Ob sie sich dann noch beraten lassen oder qualifizieren wollen, läge in ihrer Hand.

Wer wie Wolfgang Clement zu seiner Amtszeit „Vorrang für die Anständigen“ forderte, um gegen den vermeintlich hohen Sozialleistungsmissbrauch zu kämpfen, von dem kann man wohl nicht erwarten, dass er ein Auge für die Selbstbestimmung der Bürger hat. So legt sich dann die paternalistische Bevormundung den Mantel der Fürsorglichkeit um, plädiert statt für die Freiheit für Qualifizierungsmassnahmen, die natürlich immer auch bedeuten: Massnahmen der Arbeitsagentur, Zwangsqualifizierung statt Bildung durch Selbstbildung – oder kurz gesagt: Integration von oben auf ein bestimmtes Ziel hin. Auch hier konterte Frau Wiest treffend (sinngemäß): Ich kann mich selbst um meine Bildung kümmern und muss nicht „versorgt“ werden.

Herr Röttgen (CDU) bemühte für sein Verständnis von Eigenverantwortung und Solidarität das Subsidiaritätsprinzip, das in diesem Zusammenhang gerne angeführt wird, weil es angeblich gegen ein BGE spreche. Herr Röttgen hätten selbst stutzen müssen, als er davon sprach, der Mensch als tätiges Wesen habe laut Katholischer Soziallehre Vorrang – ja, ganz recht, nicht aber als Erwerbsarbeiter. Subsidiarität und BGE sind kein Gegensatz, wie er behauptet hat. Wer allerdings Eigenverantwortung auf individualistische Autarkie verkürzt, der ist davon überzeugt, wie Herr Röttgen, dass der Einzelne sich zuerst einmal selbst zu versorgen habe. Eine weltfremde Vorstellung, denn der Einzelne kann sich nicht selbst versorgen, er lebt von den gemeinschaftlichen Leistungen aller – immer und überall. Das ist kein Missstand, der beseitigt werden müsste, es ist vielmehr eine Notwendigkeit unseres Zusammenlebens: Wir sind alle notwendig „Kostgänger“ unseres Gemeinwesens. Es wäre ein Schritt der Befreiung anzuerkennen, dass Freiheit nur durch Gemeinschaft der Bürger möglich ist.

Die Sendung gab einen Ausblick darauf, was uns in diesem Wahlkampfjahr erwartet – die Parteien stecken fest, sie wandeln auf ausgetretenen Pfaden, wie auch Frau Maischberger feststellte. Die BGE-Befürworter sind um so mehr aufgerufen, in diesem Jahr mit vielen Wahlkämpfen diese vielen Möglichkeiten zu ergreifen, um das BGE bekannter zu machen und Politiker mit ihm zu konfrontieren. Die Finanzkrise erweist sich als Chance, denn sie ist eine Sinnkrise.

Sascha Liebermann

Die Soziologin spricht über das Leben – und verwechselt es mit Statistik

Aus der Soziologie, die etwas dazu sagen könnte, hört man wenig über Forschungsergebnisse zur Autonomie der Lebensführung und Gemeinwohlbindung, die Aufschlüsse über mögliche Auswirkungen eines bedingungsloses Grundeinkommen zulassen. Um so aufmerksamer sind die Ausführungen von Jutta Allmendinger zu lesen, die sich im Gespräch mit Götz Werner im Online-Magazin Chrismon zu ähnlichen Fragen äußert. Es sei dem Leser überlassen, was man aus den Ausführungen der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) über den Zustand der Soziologie herauslesen kann. Was zum BGE gesagt wird, kommentieren wir.

chrismon: Viele Menschen quälen sich morgens aus dem Bett, weil sie arbeiten müssen.
Allmendinger: Die meisten Menschen würden arbeiten, aber viele in anderen Jobs als heute. Ich bin in der luxuriösen Situation, mir meine Arbeit weitgehend wählen zu dürfen. Aber nicht alle Menschen haben eine Bildung, wie ich sie genießen durfte, weil ich zufällig im richtigen Elternhaus groß geworden bin.

Was lässt diese Antwort nun erwarten? Plädiert sie dafür, dass Menschen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, wählen zu können? Das wäre konsequent. Gemeint ist wohl, dass Bildung die Wahlmöglichkeiten verbessert. Das ist statistisch betrachtet der Fall, nicht aber für den Einzelnen gesichert (wie auch Paul Krugman weiß), wie man an zahlreichen, sich von einem zum nächsten befristeten Arbeitsvertrag hangelnden Wissenschaftlern und Freiberuflern sehen kann.
Frau Allmendinger entgegnet dann auf die Äußerung Götz W. Werners, der feststellt, dass auch viele Akademiker arbeitslos seien:

Allmendinger: Das stimmt so nicht. Unter Akademikern sind, statistisch betrachtet, keine drei von hundert Menschen arbeitslos. Unter den Bildungsarmen im Osten sind es 50 von hundert.
Werner: Also fast drei Prozent! Ist das nichts? Wie viel Hunderttausend Menschen stehen dahinter?

Was aber ändert der statistische Befund am Einzelschicksal? Gar nichts, wie Werner treffend feststellt. Für eine Vorstellung von Politik, die Probleme über Planung lösen will, ist ein solcher Befund relevant, nicht aber für eine, die den Einzelnen im Auge hat und seine Möglichkeiten maximieren will.

Allmendinger: Sie sehen das Problem individuell. Aufs Ganze gesehen bedeutet eine Arbeitslosenquote von drei Prozent Vollbeschäftigung. Das Thema Akademikerarbeitslosigkeit wird in den Medien überbetont.

Das Einzelschicksal werde also überbetont. Für den Einzelnen ist diese Auskunft eine Verhöhnung, denn er ist nicht nur arbeitslos, er sieht sich auch dem ALG-Apparat gegenüber. Dass die von Frau Allmendinger genannte Zahl eine willkürliche Definition darstellt, dass „Arbeitslosigkeit“ ohnehin ein Artefakt ist, insofern sie davon bestimmt wird, auf welchem Weg wir unser Einkommen erhalten bzw. nicht erhalten – heute durch sozialversichungspflichtige, abhängige Beschäftigung, sei hier nur erwähnt.

chrismon: Wird es in Zukunft so stete Berufsbiografien geben, wie die heutige Rentnergeneration sie gelebt hat?
Allmendinger: Lebensläufe, die Brüche aufweisen, sind produktiver. Ich wünsche mir mehr davon. Sie nehmen ohnehin zu.

Man staunt. Soll doch der Einzelne darüber entscheiden ob er mit solchen Brüchen leben will. Auf der Basis einer Absicherung durch ein BGE könnte er es tun. Jedoch eine Lebensmaxime daraus zu machen und an der Arbeitshauspolitik der vergangenen Jahre festzuhalten, die antifreiheitlich ist, ist zynisch.

chrismon: Ist Hartz IV, konkret das Arbeitslosengeld II, nicht schon so etwas wie ein Grundeinkommen?
Werner: Nein. Das Arbeitslosengeld II wird nicht bedingungslos gezahlt. Wer es beantragt, muss sich dafür rechtfertigen und seine Lebensverhältnisse offenbaren. Hartz IV ist offener Strafvollzug. Die Menschen sind ihrer Freiheitsrechte beraubt.
Allmendinger: Aber Ihr Grundeinkommen wäre deutlich niedriger als Hartz IV, wenn Sie bei 800 Euro im Monat beginnen.
Werner: Aber jeder kann dazu verdienen.
Allmendinger: Sie rechnen das Grundeinkommen doch auch an. Wenn Sie 800 Euro als Grundeinkommen haben und 2000 durch Erwerbsarbeit verdienen, entfällt das Grundeinkommen.

Abgesehen davon, dass Frau Allmendinger Bildung nur als Bildung für den Arbeitsmarkt begreift, hat sie sich offenbar auch mit der Diskussion um das BGE wenig beschäftigt, zumindest verwechselt Sie das BGE Herrn Werners mit dem von Herrn Althaus.
Und dann bringt Frau Allmendinger etwas zur Sprache, was auch in der BGE-Diskussion umstritten ist. Zwei verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit sind zu erkennen.

Allmendinger: Sicher, aber man muss doch leben! Angenommen ich habe nur 800 Euro Grundeinkommen pro Monat. Sie, Herr Werner, haben 10000 Euro, Grundeinkommen plus Verdienst. Pro Monat geben wir beide 300 Euro für die nötigsten Lebensmittel, Toilettenpapier und Kleidung aus. Um unsere Grundbedürfnisse zu decken. Das Ergebnis: Gemessen an unseren Einkommen würde ich mehr Steuern zahlen als Sie.
Werner: Ja, schon. Aber wir hätten beide 300 Euro eingesetzt, aber mir bleiben 9700 Euro. Das Grundeinkommen heißt nur: Hier ist die Teilhabe, jetzt zeig mal, was du kannst! Die Frage ist, was man mit seinen Talenten macht.

Und eine weitere Passage, an der zu erkennen ist, dass sich die Wissenschaftlerin nicht auf die Umgestaltungsmöglichkeiten durch ein BGE einlässt und sie einfach bezweifelt statt zu argumentieren.

chrismon: Und wer leert dann die stinkende Biomülltonne?
Werner: Die Frage drückt die Haltung aus, dass man Menschen zwingen muss, etwas zu tun, was man selbst nicht tun will. Wer eine Leistung haben will, hat drei Möglichkeiten: erstens einen attraktiven Arbeitsplatz zu schaffen, an dem diese Leistung erbracht wird. Zweitens: Wenn sich niemand findet, der die Leistung erbringt, muss man diesen Arbeitsplatz noch attraktiver gestalten und die Arbeit besser bezahlen. Dritte Möglichkeit: Sie machen es selbst.
Allmendinger: Sie haben die Hoffnung, dass ein Grundeinkommen würdevolle Jobs schafft. Ich bezweifle das.

Die Frage der Freiheit wird immer auf die Frage reduziert, wie komme ich am beste
n in den Arbeitsmarkt, wie in der folgenden Passage zu sehen ist. Das Leben erscheint immer nur als Leben für einen ‚Job’, eines außerhalb ist für Frau Allmendinger nicht denkbar. Sie trifft damit zwar die heutige Lage, denn wer ohne Einkommen ist, hat ein Problem. Gerade das aber würde ein BGE ja ändern, die Orientierung am ‚Job’ wäre nicht mehr notwendig, diejenige am Beruf, an der Berufung jedoch viel mehr als heute möglich.

Allmendinger: Für Sie wären 800 Euro Gold wert gewesen, weil sie gute Voraussetzungen hatten, vor allem eine gute Ausbildung. Auch ein Grundeinkommen schafft nicht automatisch gleiche Zugangschancen. Dieses Gerechtigkeitsprinzip ist in unserer Gesellschaft durchbrochen. Menschen mit niedriger Bildung bekommen schlechte oder keine Jobangebote. Sie vertreten da ein elitäres Konzept. Denen, die viel haben, wird noch mehr gegeben.
Werner: Jetzt öffnen Sie sich doch mal! Wenn alle ein Grundeinkommen hätten, könnten alle etwas tun, ohne dass es gleich ums Verdienen geht. Das würde ehrenamtliche Arbeit befördern, Bürgerinitiativen, Sozialarbeit. Schon heute gibt es 22 Millionen Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich arbeiten!

Ist das alles, was die Soziologie dazu zu sagen hat? Ein Grund mehr, auf die Bürger und ihr Engagement für ein BGE zu setzen.

Sascha Liebermann

Stillstand durch Diskussion – bei Anne Will

Unter dem Titel „Hungern muß hier keiner, ein Land redet sich arm“ hatte Anne Will in die Sendung am 24. Mai Gäste eingeladen, um über Armut in Deutschland zu diskutieren.

Wie gewohnt wurden in den Einspielern Experten aufgeboten, dieses Mal um zu widerlegen, daß Armut in den letzten Jahren zugenommen habe. Auf die umstrittene Datenlage ist von verschiedenen Seiten hingewiesen worden (hier und hier). Auch die üblichen Klischees über ALG-II-Empfänger erhielten ihren Platz (Frau Knobel-Ulrich tat sich hier hervor) – da mußte sogar Hubertus Heil widersprechen. Aber, so Herr Heil, man könne doch die Wenigen nicht mit den Vielen vergleichen. Flucks waren Leistungsempfänger in zwei Klassen unterteilt, in gute und schlechte, und damit das Argument zum Mißbrauch des Sozialstaates vorbreitet, der zwar nur von wenigen (Wieviele denn und worin besteht der Missbrauch?) mißbraucht werde, dieser Zustand keinesfalls aber kleingeredet werden dürfe. Der Sozialstaat solle ja den „Bedürftigen“ nicht den „Faulen“ dienen, letztere seien doch „Schmarotzer“ (Westerwelle). Auf „Staatskosten zu leben“, das – so konnte man den Eindruck gewinnen – dürfe auf keinen Fall geschehen, dabei leben in einem Gemeinwesen immer alle auf Kosten aller und keiner aus sich selbst.

Statt bloß beklagend und ermahnend darauf hinzuweisen, wie sehr in manchen Milieus das Leben von Sozialhilfe für selbstverständlich gehalten werde, sollten wir uns fragen, woher diese Haltung kommt, was dahinter steckt. Ist jemand damit voll beschäftigt, sein Leben auf die Reihe zu bekommen, weil seine Lebensgeschichte ihm mehr nicht erlaubt, dann sollten wir ihn doch nicht schlagen und treten, sondern unterstützen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte dies und noch viel mehr. Dann wäre auch die Stigmatisierung aufgehoben, die er oder sie heute noch erfahren. Gerade diejenigen, die sich am wenigsten verteidigen können, trifft die Hartz 4-Politik am stärksten.

Wo es Bürger gibt, die tatsächlich nichts beitragen wollen, werden wir dagegen ohnehin nichts ausrichten können, außer sie als Bürger zu kritisieren. Vielleicht aber sind die vielbeklagten Faulen auch nur mit etwas beschäftigt, das wir im allgemeinen nicht für richtig halten, weil es unseren Vorstellungen nicht entspricht. Darin kann zurecht ein großes Problem gesehen werden, die Neigung, andere daran zu messen, was man selbst für richtig hält.

Die Gäste waren also wieder einmal so gewählt, daß eine Polarisierung in die vertrauten Lager möglich wurde. Auf der einen Seite die Kritiker an dem zu niedrigen ALG-II-Regelsatz, die den Befürwortern einer härteren Gangart vorhielten, was es bedeutet, von ALG-II zu leben, wie weit die Schere von Arm und Reich auseinander gegangen sei und dass es eines Mindestlohns bedürfe. Auch müßten die Reichen, z.B. die „Brüder Albrecht“ (Butterwegge), stärker belastet werden. Auf der anderen Seite diejenigen, denen der Druck auf Leistungsempfänger noch nicht groß genug ist, denen zufolge die Faulen das System mißbrauchen und die wirklich Bedürftigen nicht genügend unterstützt werden. Heiner Geißler wies darauf hin, wie zerstörerisch gerade dieses ewig polare Denken ist.

Weder von Befürwortern noch von Kritikern gegenwärtiger Sozialpolitik fiel ein Wort über die Hartz-Mühle, die erniedrigende Antragsprozedur, den Druck auf Leistungsempfänger und die Verschärfung der Vergabebedingungen seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Was zeigt uns das?

Es wird viel über arm und reich und wenig über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Die Selbstbestimmung der Bürger wird nicht wirklich für wichtig erachtet, ihrer Bereitschaft zu Engagement vertraut man nicht, sonst müßten die Damen und Herren nicht ständig Ausnahmen skandalisieren, statt nach der Mehrheit der Bürger sich zu richten. Angst und Bange kann einem auch werden, wenn Hubertus Heil angesichts eines starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen sagt, wir müssen diesen Zusammenhang „durchbrechen“ (Heil). Soll Bildung nun verordnet, eine neue Zwangsveranstaltung eingeführt werden? Als setze Bildung nicht die Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. In sie gilt es zuerst einmal zu vertrauen; wo sie nur in geringem Maße vorhanden ist, wäre sie umso behutsamer zu fördern. Das allerdings tut nicht einmal unser Schulwesen: es herrscht allgemeine Schulpflicht.

Das größte Hindernis für die Einführung eines BGEs bleibt also das Mißtrauen. Solange wir nicht bereit sind, den Bürgern die Verantwortung zu geben, die sie gemäß unser demokratischen Ordnung tragen müssen, solange werden wir auf der Stelle treten.

Sascha Liebermann

"Einfache Tätigkeiten", Bildungsabschlüsse, ständisches Denken – und das BGE

Wollen wir erfahren, wie in unserem Land über die Selbstbestimmungsfähigkeiten des Einzelnen gedacht wird und welche Vorstellung davon herrscht, weshalb Menschen sich für etwas engagieren, dann müssen wir uns nur betrachten, wie über „einfache Tätigkeiten“ gesprochen wird.

„Einfache Tätigkeiten“, so heißt es, ergreife jemand dann, wenn er nur geringe berufliche Qualifikationen vorweisen könne, wenn sie nur als Zuverdienst benötigt werden oder auch, weil er oder sie keine andere Wahl habe. Nicht selten wird denjenigen, die solche Tätigkeiten ausüben, attestiert, sich mit ihnen nicht zu identifizieren. Sicher, es wird Arbeitnehmer geben, für die das Geld wichtiger ist als die Sache, um die es geht. Nicht verwunderlich ist das, wenn jemand in Not ist, dennoch aber eine schlechte Voraussetzung dafür, eine Arbeit gut zu machen. Denn Geld selbst ist nicht sinnerfüllend, ist kein Inhalt, sondern lediglich Mittel dazu, sich etwas zu verschaffen. Wenn Geld den Vorrang hat und die Sache unbedeutend ist, mit der es verdient wird, dann ist zweifelhaft, welcher Qualität die Leistung ist, die erbracht wird. Voraussetzung für Leistung ist die Bereitschaft, sich mit einer Sache, ganz gleich welcher, auseinanderzusetzen. Person und Sache müssen sich entsprechen, soll dabei etwas Brauchbares herauskommen. Auch für einfache Tätigkeiten, können wir sagen, bedarf es also eines inneren Antriebes.

Was für diese Tätigkeiten gilt, gilt selbstverständlich im allgemeinen, wie sollte man sonst erklären, dass auch gegen Widerstände und unter widrigen Umständen Menschen dennoch an ihren Zielen festhalten. Die Rede von „einfachen Tätigkeiten“ ist auch irreführend, weil unsere Erfahrung lehrt, dass Automatisierung vor komplexen Tätigkeiten nicht halt macht. Entscheidend ist also, wie routineförmig ein Beruf ist, wieviel der Arbeitsgänge, die mit ihm verbunden sind, auf Maschinen übertragen werden können. Man denke nur an den Geldautomaten, der vor vielen Jahren qualifizierte Bankangestellte ersetzt hat.

Wer nun gegen das BGE den Einwand vorbringt, es werde sich niemand mehr finden, der bereit sei, einfache oder gar „schmutzige“ Tätigkeiten auszuführen, der geht davon aus, dass diese Tätigkeiten nicht sinnerfüllend sein können. Er geht davon aus, dass man keinesfalls damit etwas Positives verbinden könne. Wir kommt das?

Wir denken in festen Definitionen und bemerken es nicht. Wir sehen davon ab, dass die Frage, was sinnerfüllend ist, nur der Einzelne für sich beantworten kann, es gibt darauf keine allgemeine Antwort. Genau damit aber, es dem Einzelnen zu überlassen, tun wir uns schwer. Für das „Volk der Dichter und Denker“ scheint es so zu sein, dass der Mensch nur durch Bildungszertifikate und Arbeit zum Menschen werde, nicht aber durch Bildung, in deren Zentrum der Einzelne als Individuum steht. Eine solche Bildung bestimmt sich durch Erfahrungen, die dem Einzelnen ermöglicht werden. Weil aber Zertifikate Bildung schon ersetzt haben, streben wir danach, möglichst viele durch eine rigide und selektive Schule zu schleusen, einen großen Anteil davon dann wiederum durch ein Studium zu schleusen – und beides folgt mehr denn je den Maximen von Unterwerfung und Anpassung, nicht aber denen von Selbstbestimmung und Auseinandersetzung.

Aus diesem Grund, weil jemand ohne gehobenen Abschluß nichts ist, werten wir einfache Tätigkeiten und die Menschen, die sie ausüben, ab. Deswegen können wir uns nicht vorstellen, dass jemand eine solche Tätigkeit seinen Ambitionen entsprechend ausüben will. Mit einem BGE täten wir den ersten Schritt, um die Beantwortung dieser Frage dem Einzelnen zu überlassen.

Sascha Liebermann

Kunst und Wissenschaft – und das bedingungslose Grundeinkommen

Die Förderung von Kunst und Wissenschaft gehört zu unserem Selbstverständnis als Gemeinwesen, beide zu fördern, gehört zu unserer Identität. Dies haben wir entsprechend im Grundgesetz zum Ausdruck gebracht.

Kunst und Wissenschaft zu fördern heißt: Neues zu ermöglichen, Neues, das um seiner selbst willen hervorgebracht wird. Ob daraus ein praktischer Nutzen gezogen werden kann, bleibt dabei stets offen. Gestaltete Erkenntnis, sei es sinnliche in der Kunst, sei es begriffliche in der Wissenschaft ermöglicht Verstehen und Erfahrung. Erkenntnis um ihrer selbst willen heißt, Routinen aufzugeben; Selbstverständliches wie Fremdes zu betrachten, nur um zu verstehen, wie es zu dem geworden ist, was es ist, muss in Absehung davon geschehen, wozu es gut sein kann. Erst dann ist es frei davon, in den Dienst eines bestimmten praktischen Zweckes gestellt zu werden. Kunst und Wissenschaft kann es nur geben, wo ihre Erkenntnis und Erfahrung um ihrer selbst willen geachtet und ermöglicht werden.

Da Kunst und Wissenschaft nicht an Verkauf und Absatz orientiert sind, sich also nicht selbst unterhalten können, bedürfen sie einer Alimentierung. Diese Alimentierung eröffnet einen Schonraum das zu tun, was beide auszeichnet. Der heute verschmähte und als Überbleibsel der Vergangenheit gescholtene Elfenbeinturm ist nichts Verdammenswertes, er ist für Wissenschaft unerlässlich – er bildet diesen Schonraum, in dem nach eigenen Regeln methodisch diszipliniert über die Geltung von Hypothesen gestritten werden kann. Das muß keineswegs heißen, dass Probleme der Gegenwart in ihn nicht hereingelassen werden. Sie werden dort aber nicht praktisch gelöst, sondern nur erforscht.

Wie sieht es in unserem Gemeinwesen aus, fördern wir Kunst und Wissenschaft so, wie es angemessen wäre?

Wer heute künstlerisch oder wissenschaftlich tätig sein will, sieht sich vielen Unwägbarkeiten und Hindernissen gegenüber. Verläßliche Einkommen erzielen nur diejenigen Künstler, die eine Dauerstelle an einer Hochschule innehaben, sehr bekannt sind, stetig Engagements erhalten (z.B. bei Ausstellungen, Theater, Oper, Film und Fernsehen) oder ihre Werke aufgrund großer Nachfrage einkömmlich verkaufen können. Das ist eine Minderheit. Andere müssen ihre Werke verkaufen oder einen Nebenberuf ergreifen, wenn sie künstlerisch tätig sein wollen. Wieder andere können froh sein, wenn sie eine Förderung (Stipendien usw.) erhalten, die ihnen den Freiraum gewährt, künstlerische Werke zu schaffen. Die Unsicherheit, ein Einkommen zu erzielen, ist in diesem Beruf besonders groß.

Für Wissenschaftler ist die Lage ähnlich. Nur Dauerstellen an Universitäten, Hochschulen oder Forschungsinstituten erlauben heute eine kontinuierliche, von Modediskussionen und der Wissenschaft äußerlichen Zwecken unabhängige Forschung. Wer eine solche Stelle nicht in Aussicht hat, ist auf befristete Verträge angewiesen, während deren Laufzeit (meist 2-3 Jahre) schon die Finanzierungsmittel für Folgeverträge eingeworben werden müssen. Wer solche Verträge nicht erhält, kann auf befristete Stipendien hoffen, die ihm eine Verschnaufpause im Rattenrennen um die Forschungsfinanzierung verschaffen. Aber, wie soll geforscht werden, wenn kurz nach Projektbeginn schon wieder Mittel eingeworben werden müssen? Ist Muße unter diesen Bedingungen überhaupt möglich oder wird Wissenschaft zu Wissenschaftsmanagement?

Und die anderen? Viele Forscher, heute insbesondere die jungen, die ja bekanntlich unsere Zukunft sein sollen, warten Jahre darauf, falls sie überhaupt einmal auf eine Professur berufen werden – das ist der Gang der Dinge. Eine wissenschaftliche Karriere ist riskant wie kaum eine andere. Einige verlassen die Universitäten und müssen ein Einkommen für ihren Lebensunterhalt außerhalb von Forschung und Lehre erzielen. Nicht einmal Lehraufträge vergüten wir angemessen (30 € pro Semesterwochenstunde, Vor- und Nachbereitung inklusive). An anderen Ländern nehmen wir uns gerade in dieser Frage kein Beispiel, wo wir uns doch sonst nicht scheuen, sie als Vorbild zu nehmen. In der Schweiz z.B. ist die Vergütung für Lehraufträge bis zum Zehnfachen höher als bei uns. Kunst und Wissenschaft, können wir daraus schliessen, sind uns wenig wert, auch wenn Sonntagsreden anderes verkünden.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde auch in diesem Zusammenhang enorme Möglichkeiten schaffen. Sicher, an der inneren Verfasstheit von Wissenschaft und Kunst änderte es nichts, dafür müssen Wissenschaftler und Künstler selbst sorgen. Doch mit einem BGE wären sie zumindest davon entlastet, in Hochschulen streben zu müssen, um ein Einkommen zu erzielen. Sie könnten gar ihre Stellen aufgeben, wenn wie heute – u.a. durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen – die Vernichtung der Wissenschaft betrieben wird.

Gäbe es ein BGE, müßten Universitäten und Kunsthochschulen vielmehr um gute Mitarbeiter werben. Wer heute eine Stelle aufgibt, gibt damit beinahe automatisch auch Forschung und Lehre auf, denn er muß nun auf anderem Wege ein Einkommen erzielen. Mit einem BGE wäre dies anders. Eine Stelle aufzugeben, wie manche Professoren (Frühpensionierung) es heute schon tun, um wieder forschen zu können, wäre einfach. Junge Wissenschaftler müßten sich nicht bieten lassen, was ihnen heute abgefordert wird. Auf der Grundlage eines BGEs könnten sie forschen, Künstler könnten Werke schaffen. Sich mit Kollegen zu assoziieren, ohne in einer Forschungseinrichtung angestellt zu sein, wäre selbstverständlich. Wissenschaftler wie Künstler wären freier, auch Stipendien abzulehnen, die sie zu sehr gängeln.

Ein BGE fördert Vielfalt, Kunst und Wissenschaft könnten auch unabhängig von festen unbefristeten Arbeitsstellen betrieben werden. Zugleich schätzten wir damit Bildung um ihrer selbst willen wert. Mit einem BGE machten wir ernst mit der Freiheit von Forschung und Lehre. Zwar könnte es die Umwandlung von Universitäten und Hochschulen in Lernfabriken, die sich gegenwärtig vollzieht, nicht verhindern, es schüfe aber ein Gegengewicht.

Sascha Liebermann

Die Grünen gegen ein Grundeinkommen

Auf Ihrer Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg haben sich die Grünen mit 432 zu 296 Stimmen gegen den Vorschlag eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ auf der Basis einer Negativen Einkommensteuer entschieden.

Um zu sehen, wo die Grünen stehen, ist es aufschlußreich, die Einwände gegen ein solches Grundeinkommen zu betrachten. Deutlich wird dann, dass die vehemente Kritik auch des Bundesvorstandes an den menschenverachtenden Äußerungen Oswald Metzgers (hier ein früherer Kommentar von uns zu seinen Äußerungen gegen das bGE) im Stern zwar angemessen ist. Doch, was die Kritiker gegen ihn ins Feld führen – ein dankbarer Gegner angesichts der schwierigen Lage des Bundesvorstandes – fällt bei genauerer Betrachtung auf sie zurück. Hinter dem ewigen Plädoyer für Bildungsinvestitionen und einem „angemessenen“Fördern lugt dasselbe Gängelband hervor, das auch Herr Metzger nicht aufgeben will. Alle wohlmeinenden Absichten (siehe Beschluss des Bundesvorstands), wie die, den Menschen aus Armut herauszuhelfen, durch Bildung ihre Chancen zu erhöhen, in den Arbeitsmarkt zurückkehren, sie nicht „stillzulegen“ (wie es angeblich ein bGE tue) usw. usf. halten an der bevormundenden Sozialpolitik fest, gegen die sie sich wenden. Im Beschluss heisst es z.B. auf 13:

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"Nie mehr arbeiten und trotzdem Geld für alle?" – SWR Fernsehen 31. Oktober 2007

Unter diesem tendenziösen Titel wurde im SWR-Fernsehen über Grundeinkommen (Dieter Althaus, Boris Palmer) diskutiert. Neues an Einwänden gegen das bedingungslose Grundeinkommen gibt es nicht zu vermelden. Doch, um zu sehen, wo die Diskussion steht, ist die Sendung interessant.

Wo die SPD-Bundespolitiker stehen, wurde an der Äußerung Ludwig Stieglers (SPD) deutlich, die er Ralf Engelke (ALG II-Empfänger und Mitglied imNetzwerk Grundeinkommen) entgegenhielt: „Sie [Herr Engelke] leben von der Gemeinschaft und Sie müssen Ihren Teil der Gemeinschaft geben und Sie können nicht sagen, ihr alle anderen zahlt eure Steuern, damit ich mein Leitbild leben kann. Das geht eben nicht, sondern Sie sind genauso verantwortlich, sich einzubringen. Und wenn Sie eine Stelle in Köln oder in Stuttgart kriegen, dann müssen Sie dort auch hingehen. Als Langzeitarbeitsloser! Das kann ich Ihnen nicht ersparen, ich habe das Gesetz mitgemacht, Herr Althaus auch. Wir waren miteinander im Vermittlungsausschuss und dazu müssen wir auch stehen, weil ja das Grundprinzip besteht: Jeder muss zunächst einmal für sich selber aufkommen“. Christoph Keese (Welt am Sonntag) stand dem SPD-Politiker zur Seite gegen das Grundeinkommen und sprach zuvor von den „Anreizen“, die beim bGE fehlen und zu einem Absinken der Beschäftigungsquote führen. Als bloßes Gerede ist das darauf folgende Plädoyer für Bildung zu werten. Christoph Keese will sie offenbar verordnen, obwohl doch allzubekannt ist, daß Bildung nur mit und nicht gegen eine Lebensgeschichte möglich ist. Auch hier aber war deutlich genug: statt auf die Initiative des Einzelnen zu setzen, sie zu ermöglichen, wollen wir über das Leben des Einzelnen bestimmen.

Was es heißt, davon zu sprechen, daß jemand von oder gar auf Kosten der Gemeinschaft lebe, haben wir ausführlich kommentiert. Diese Denkhaltung zeigt, wie eng unser Verständnis von Leistung und Wertschöpfung ist, wie wir sehen wollen, daß wir alle von jedem leben und niemand „sich selbst versorgt“, wie es so gerne heißt. Dies erkennen wir nicht an, weil Erwerbsarbeit alles sein soll, nur, was einen Preis hat, zählt offenbar. Andere Leistungen, ohne die Erwerbsarbeit gar nicht möglich wäre, werden verächtlich behandelt, uns Bürgern wird unterstellt, daß wir sofort den Griffel fallen lassen, wenn ein bGE für unsere Absicherung sorge. Der „Freizeit“-Zuwachs, den ein bGE brächte, wie manche das nennen, lasse unser Sozialgefüge erodieren (Siehe „Leben auf Kosten anderer“. Man beachte die Kritik an den Berechnungen von Opielka und Strengmann-Kuhn zum Solidarischen Bürgergeld. Ihnen wird vorgehalten, sie seien statisch und enthielten die zu erwartenden dynamischen Effekte nicht, die vom bGE ausgehen – als könnten Berechnungen darüber jemals Auskunft geben. Daß nun auf den „Nachdenkseiten“, einer sonst durch reflektierte Kommentare auf sich aufmerksam machenden Website dem beipflichtet wird, ist erstaunlich – unreflektiert). Daß es im Gefolge eines bGEs überhaupt zu einer Abnahme von Initiative und Engagement komme, was Christoph Keese bezogen auf Erwerbsarbeit behauptete – blieb eine Behauptung. Vergeblich wird man nach Belegen suchen, denn dort, wo man sie zu finden meint, zeigt sich z.B. eins: Ein bGE wird wohl dazu führen, daß Eltern sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen, in den Augen Christoph Keeses ein großes Problem. Dabei wäre es doch für unser Gemeinwesen wünschenswert, wenn nicht nur Eltern, sondern wir alle mehr Freiräume hätten, ganz gleich, wozu wir sie nutzen. Wo sich Bürger nicht engagieren, in keiner Weise, können wir, wenn wir wollen, auch Gründe erkennen – sie sind mit der Lebensgeschichte des Einzelnen verbunden. Ein bGE ließe jeden in Würde leben, statt ihn zu etwas zu drängen, dem er nicht gewachsen ist.

Die öffentliche Diskussion um Alternativen kann also – im Gegensatz zur Aufassung, die Boris Palmer in der Sendung vertrat – nicht umhin, auch über das Menschenbild zu diskutieren, von dem wir ausgehen. Allerdings ist dieses Menschenbild keines, was jenseits der Gegenwart zu suchen wäre. Wir müssen uns nur klar machen, welches Menschenbild unserer Demokratie zugrundeliegt. Wollen wir unsere Demokratie stärken, dann müssen wir den Bürgern mehr zutrauen, sie sind der Souverän. Ohne ihre Bereitschaft sich einzubringen, wäre unsere Demokratie gar nichts, sie existierte nicht. Offenbar können wir das noch nicht sehen, sonst wäre es nichts als konsequent, ein bGE einzuführen.

Sascha Liebermann