„Darum geht es im Sanktionsprozess“…

…darüber schrieb Alina Leimbach in neues deutschland, bevor die Verhandlung begonnen hat. Interessant war die voraussichtliche Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts, weil darin deutlich wird, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Das Gericht ist gefordert, Sachverhalte einzuschätzen und dazu den Forschungsstand zur Kenntnis zu nehmen, zugleich aber die grundsätzlichen Verfassungsbestimmungen (also Stellung und Bedeutung der Grundrechte) auszudeuten.

Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online.

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Podiumsdiskussion in Frankfurt mit Christoph Butterwegge – Rückschau von Sabine Halter

Sabine Halter hat auf Basis ihrer Mitschrift eine ausführliche Rückschau auf die Podiumsdiskussion im Haus am Dom in Frankfurt am Main verfasst, die anlässlich des Erscheinens des Buches „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“ veranstaltet wurde. Auf dem Podium saßen Christoph Butterwegge (einer der Herausgeber des Buches), Philipp Jacks (DGB), Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen) und Gabi Hagmans (Caritas).

Die Autorin geht auch auf die Schwierigkeiten ein, die in der Finanzierungs- bzw. Finanzierungsrechnung liegen, die nicht selten als Totschlageinwand gebraucht wird, siehe dazu z. B. hier und hier. Zu Feldexperimenten siehe hier.

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BGE macht Ausbeutung zum Grundprinzip für alle…

…so steht es in der Kurzfassung des Memorandums 2018 der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (ab S. 9). Da die Überschrift aus dem Text sinngemäß herausgenommen ist, hier die Passage im Zusammenhang:

„Der beste Armutsschutz in einer Gesellschaft sind Vollbeschäftigung, eine zumindest verteilungsneutrale Lohnpolitik und armutsfeste Lohnersatz und Existenzsicherungsleistungen.
Beim BGE geht es darum, dass Menschen andere Menschen für sich arbeiten lassen. Im Kapitalismus kann das bislang die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für sich beanspruchen. Das BGE macht dies zu einem Grundprinzip für alle. Ökonomisch nennt man das Ausbeutung.“

Damit ist alles gesagt, was die Stellungnahme für die BGE-Diskussion zu bieten hat, denn das Solidarverständnis der Arbeitsgesellschaft wird gegen das Solidarverständnis der Bürgergemeinschaft in einer Demokratie hochgehalten.

Sascha Liebermann

Anreize, Werturteile und das Bedingungslose Grundeinkommen – ein Interview mit Sascha Liebermann

Das nachstehende Interview wurde von Unternimm die Zukunft mit Sascha Liebermann vor sechs Jahren, im April 2013, geführt. Anlass war zum einen seine Ernennung zum Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter, zum anderen eine damals gerade veröffentlichte Studie zum Bedingunglosen Grundeinkomme. Es wird hier wieder veröffentlicht, nachdem die Website von Unternimm die Zukunft abgeschaltet wurde.

„Unternimm die Zukunft: Welche wissenschaftlichen Fragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) möchten Sie nach Ihrer Ernennung zum Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule vorantreiben?

Sascha Liebermann: Mich interessieren Grundlagen von Sozialität, auch vom Zusammenhalt politischer Gemeinschaften, so bin ich damals auf das BGE gestoßen. Ich möchte Grundlagenforschung betreiben und so zur Erhellung mancher Fragen, die das BGE aufwirft, beitragen. Faszinierend ist das BGE für mich als Soziologe, weil es Selbstverständlichkeiten und Selbstverständnisse angreift und so Fraglichkeiten sichtbar werden lässt. Es ist eine frappierende Erfahrung in der Grundeinkommensdiskussion, wie schwach das öffentliche Bewusstsein über die konkreten Voraussetzungen ausgebildet ist, auf deren Basis wir heute schon zusammenleben. Schaut man sich einmal die politische Ordnung in Deutschland an, fällt auf, dass sie dem Bedingungslosen Grundeinkommen viel mehr entspricht, als es die Sozialpolitik heute erkennen lässt. Von dieser Warte aus betrachtet, ist das Menschenbild des BGE keine Utopie, es ist Realität. Es ist die Diskrepanz zwischen dieser Realität und unserer Vorstellung davon, die das BGE als utopisch erscheinen lässt. Weshalb aber wird das nicht oder kaum gesehen? Dazu muss unser Selbstverständnis als Gemeinwesen untersucht werden, was ich teils schon getan habe. Neben den Voraussetzungen des BGE interessieren mich die Folgen für verschiedene Lebensbereiche, z.B. Familie, Sozialisation, Bildung. Sie lassen sich natürlich nur indirekt sichtbar machen, indem durch eine Analyse der normativen Verhältnisse heute in ihnen selbst das mögliche Anderssein aufgesucht wird.

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„Fördern UND Fordern“ – doch, wozu?

Das fragt sich angesichts eine Plädoyers in diese Richtung von Kolja Rudzio auf Zeit Online angesichts der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Arbeitslosengeld II (siehe unsere bisherigen Kommentare hierzu, zum Autor selbst hier). Nach einleitenden Worten fragt Rudzio:

„Ist nun also die Zeit reif, ein Relikt der Hartz-Reformen abzuräumen – Strafen für Arbeitslose? Wenn man es so formuliert, mag das einleuchtend klingen. Doch für den radikalen Schnitt – ein bedingungsloses Grundeinkommen, vor dem viele Fachleute warnen [andere Fachleute aber nicht, SL] – gibt es keine politische Mehrheit. Und ob viele Menschen es wirklich gerechter fänden, wenn beispielsweise das wiederholte Versäumen von Gesprächsterminen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger keinerlei Konsequenzen hätte, ist keineswegs klar.“

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„Gegen ein Grundeinkommen gibt es viele Argumente“ – das eine ist nicht besser als das andere…

…wäre Jan Petter entgegenzuhalten, der sich auf bento gegen Andrea Nahles Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen wandte, da die SPD für ein Recht auf Arbeit, nicht aber für „bezahltes Nichtstun“ stehe. Zwei Varianten gebe es, sich gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen auszusprechen, so Petter:

„Man kann sagen, es sei ungerecht, wenn Reiche dasselbe Geld wie alle anderen erhalten, obwohl sie es gar nicht brauchen.

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