Das ist ein Wort

Unsere Beiträge zur „Stillhalteprämie“ finden Sie hier.

Einfache Kriterien oder doch eher voraussetzungsvoll?

Auf der Website des Pilotprojekts von Mein Grundeinkommen werden gleich zu Beginn Kriterien angeben, die erfüllt sein müssen, damit ein BGE machbar ist:

„Ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist nur machbar, wenn es:

  • individuell und kollektiv positive Wirkungen entfaltet,
  • finanzierbar ist und
  • den Anreiz zu bezahlter Erwerbsarbeit nicht zu stark senkt.“

Was einfach klingt, ist gar nicht so einfach, denn was sind „individuell und kollektiv positive Wirkungen“, nach welchen Kriterien würden die Wirkungen hier eingeordnet werden können? Wie gelangt man zu den Kriterien, wer entscheidet darüber?

Was heißt genau, dass ein BGE „finanzierbar ist“, nach welchen Kriterien? Ist das grundsätzlich gemeint, dann bedarf es nur eines Blicks auf das Bruttoinlandsprodukts bzw. des Volkseinkommens. Es stellt sich dann eher die Frage, mit welchen Steuerarten und welchen Steuersätzen soll das geschehen? Wobei die entscheidende Frage noch ist, wird das denn gewollt, was wiederum keine wissenschaftliche Frage ist.

Wann wäre ein Sinken des „Anreizes“ zu „bezahlter Erwerbsarbeit“ „zu stark“? Senkt ein BGE den „Anreiz“ überhaupt? Wird hier nicht etwas vorausgesetzt, dass erst zu untersuchen wäre? Von „Anreizen“ zu sprechen setzt schon eine bestimmte Erklärung von Handeln voraus, obwohl dieser Begriff eine black box für die verschiedensten Dinge ist.

Sascha Liebermann

Angus Deaton über „Randomized control Trials“ und damit verbundene ethische Probleme,…

…allerdings sieht er diese vor allem in Entwicklungshilfeprojekten und wenn es um arme Menschen geht. Deaton schreibt gegen Ende des Beitrags: „Social plumbing should be left to social plumbers, not outside experimental economists who have no special knowledge, and no legitimacy“. Damit formuliert er eine Kritik an sozialingenieurialer Einflussnahme von Wissenschaftlern, wo politische Veränderungen gefordert wären, die aber nicht Aufgabe von Wissenschaft sind. Und zuvor hat er einen weiteren Zusammenhang der Hoffnung auf die Evidenzen, die RCTs herbeibringen könnten, hergestellt:

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Was ist die Prämisse des Vergleichs? Dass ein BGE bestimmte Dinge nicht fördern soll?

Die berechtigte Frage hier ist die nach den Voraussetzungen, die für das „Gelingen“ oder den „Erfolg“ eines BGE gesetzt werden. Weshalb soll es bestimmte Verhaltensänderungen bewirken, die mit BGE als solchem nichts zu tun haben? Es gibt Fragen und Probleme, deren Lösung woanders liegt als im BGE oder allenfalls mittelbar davon berührt wird.

Sascha Liebermann

Manchmal erstaunen die Fragen, die ein BGE aufwirft…

…als gäbe es im Grundgesetz eine Erwerbsobliegenheit oder die Option, Zwangsarbeit einzuführen. Beides ist bislang ausgeschlossen, die freie Berufswahl sogar geschützt, genau deswegen. Auf dem Boden also dieser politischen Verfasstheit, sind die Fragen damit beantwortet. Fängt denn der „Staat“ heute an, Arbeitsplätze zuzuweisen? Nein, das maximale Mittel, das er hat, um Druck auszuüben, sind Sanktionen und deren Sinn steht ja gerade in Frage, wenn Unternehmen (siehe auch hier) nicht zu Erziehungsanstalten werden, sondern zur Wertschöpfung beitragen sollen. Sollte der Fall eintreten, dass die Bereitschaft zur Beteiligung – und zwar in der Breite, da ist nicht nur Erwerbstätigkeit entscheidend – stark abnehmen, dann hat das Gemeinwesen ein Existenzproblem, der Staat wäre geschwächt. Da müssten ganz andere Diskussionen geführt werden, ein anderes Instrument bleibt einer Demokratie nicht.

Sascha Liebermann

Berechtigte Frage…

…denn das ist für das Handeln entscheidend und die Schlüsse, die daraus gezogen werden können. Über intensive Gespräche und eine detaillierte Auswertung (Fallrekonstruktive Verfahren) könnte dies allerdings herausgefunden werden.

Sascha Liebermann

„Der Staat hat das Geld nicht“ – was heißt das und welche Bedeutung hat das Volkseinkommen?

Ulrike Herrmann hat in der taz sich wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert. Anlass war die Bekanntmachung, dass das DIW ein Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen wissenschaftlich begleiten will. Ruprecht Polenz verweist in seinem Tweet auf ihren Beitrag. Wie bislang (siehe frühere Beiträge von uns dazu hier) ist Herrmanns Haltung zum BGE ablehnend, begründet wird das über die Unmöglichkeit, es zu finanzieren. Was meint sie damit, dass Anhänger die Frage der Finanzierung hartnäckig ignorieren? Helmut Pelzer hat schon vor etlichen Jahren im Ulmer Transfergrenzenmodell (siehe auch hier und eine aktualisierte Version von Jürgen Rettel hier) eine grundsätzliche Finanzierbarkeit nachgewiesen. Dazu hat er keineswegs das Sozialbudget umverteilt, andere, das merkt Herrmann zurecht an, haben das hingegen getan. Letztlich aber ist die Finanzierungsfrage auch eine Gestaltungsfrage, ganz gleich, welches Konzept eines BGE vorgelegt wird.

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