„Recht auf Arbeit? Recht auf Faulheit?“ – eine irreführende Entgegensetzung…

…leistet sich wieder ein Beitrag in der taz, von Anna Lehmann, über die Unterschiede zwischen „solidarischem“ und Bedingungslosem Grundeinkommen. Man fragt sich, was das soll angesichts der weit fortgeschrittenen, differenzierten BGE-Diskussion, in der immer wieder deutlich gemacht wurde, dass es weder um ein Arbeitsverbot noch um Faulheit gehe. Der Beitrag von Sebastian Beug in der BZ ist da schon sachlicher. Und in der taz fragt sich Susanne Messmer wie wieder Zeit für Muße zu gewinnen wäre, die sie allerdings als „Nichtstun“ bezeichnet.

„Eine Diskussion mit Hindernissen: Das Grundeinkommen“…

…ein Beitrag von Sebastian Thieme auf Oxi-Blog. In seinem Beitrag weist Thieme auf manche Missverständnisse hin, die dadurch entstehen, dass verschiedene Vorstellungen von BGE nicht differenziert würden. Sehr schnell werden Schubladen aufgemacht oder wird bei Voraussetzungen verharrt, die gerade als fragwürdig in der BGE-Diskussion thematisiert würden. Es ist wohl nicht übertrieben zu behaupten, dass manche, durchaus prominente Autoren, die ein BGE ablehnen, zu einer ernsthaften Auseinandersetzung, einer sachlichen Klärung, gar nicht bereit sind. Da geht es dann schnell nicht mehr argumentativ zu, es geht um Werthaltungen. Das ist legitim, sollte dann aber auch offen benannt werden. Siehe z. B. hier und meine Replik hier.

Sascha Liebermann

Noch einmal: Sanktionen im Hartz IV-System

Stefan Sell beschäftigt sich noch einmal differenzierter mit den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug. Besonders hart trifft es Jugendliche:

„Und dann geht die BA auf eine Sonderproblematik im bestehenden Sanktionsregime ein. Dazu muss man wissen, dass die Sanktionsvorschriften für junge Hartz IV-Bezieher (also für die unter 25-Jährigen) erheblich restriktiver sind als für den Rest der Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor, dann werden nur noch die Unterkunftskosten gewährt, bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres werden auch die dann vollständig gestrichen […] dass junge Menschen dreimal so häufig sanktioniert werden wie über 25‐Jährige. Jede fünfte Sanktion führt zur völligen Leistungsstreichung. Um ihr Überleben abzusichern, flüchten sich die betroffenen jungen Menschen oft in illegale Beschäftigung oder Kleinkriminalität. Auch ein völliges „Verschwinden“ der Hilfebedürftigen aus dem Hilfesystem kommt vor. So versagt auch die Jugendhilfe diesen jungen Menschen ihre Unterstützung, denn nach herrschender Rechtsmeinung befürchtet sie, die Regelung des SGB II zu unterlaufen, wenn sie für sanktionierte Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II tätig wird. Daher ist es verbreitete Praxis der Jugendämter, sich für diese Jugendlichen als „nicht zuständig“ zu erklären.“

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Deutschland-Chefin von Dell EMC, Doris Albiez, hat Sympathien für Bedingungsloses Grundeinkommen…

…so zumindest in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung.

„Albiez sagt zwar, „das Glas wird halb voll sein. Ich bin ein optimistischer Mensch“. Doch die Digitalisierung und die damit einhergehenden Entwicklungen wie künstliche Intelligenz würden Jobs kosten, und zwar auch in Berufen, für die es derzeit eine hohe Qualifikation braucht. Das gelte etwa für Medizin genauso wie für juristische Berufe. Zwar habe man bisher aus jedem technologischen Schub immer auch Positives gezogen, aber sie hält es dennoch für nötig, sich bereits Gedanken darüber zu machen, was passiert, wenn tatsächlich sehr viele Jobs wegfallen. Aus diesem Grund ist sie etwa auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen.“

„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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