„Jüngere können vielleicht schneller arbeiten, aber Ältere kennen die Abkürzung“…

…die andere Seite des ach so guten Arbeitsmarktes schreibt Spiegel Online:

„Auf 60 Prozent seiner Anschreiben habe er noch nicht mal eine Absage bekommen, erzählt er. Nur ein einziges Mal sei er zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Und was aus der Stelle wurde, weiß er nicht. Auf Nachfragen reagierte niemand. „So kann man nicht mit Leuten umgehen“, sagt er.“

Ist das ein Zeichen für Fachkräftemangel?

Und weiter heißt es im Artikel:

„Nur eines, das könne er sich gar nicht vorstellen: Hartz IV zu beantragen. „Das mach ich nicht. Da hab‘ ich eine Schranke“, sagt Rohrmann.“

Dieser Erniedrigung will er sich nicht aussetzen, die viele für so gerechtfertigt halten. Hieran wird deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Sascha Liebermann

„Jobless Recoveries“…

…eine Studie von Henry Siu und Nir Jaimovich zum Widerspruch zwischen der Entwicklung des Bruttoinlandprodukts und der Arbeitsmarktsituation in den USA. Sie schließen die Studie mit folgender Bemerkung:

„One of the big puzzles of the U.S. economy is where the jobs have gone during the most recent economic recovery. How can it be that Real GDP and stock market valuations have recovered, and yet employment has remained flat, years since the end of the Great Recession? And how does this relate to the ongoing hollowing out of the American middle-class?
We show that over the past 40 years, structural change within the labor market has revealed itself during downturns and recoveries. The arrival of robotics, computing, and information technology has allowed for a large-scale automation of routine tasks. This has meant that the elimination of middle-wage jobs during recessions has not been accompanied by the return of such jobs afterward. This is true of both blue-collar jobs, like those in production occupations, and white-collar jobs in office and administrative support occupations. Thus, the disappearance of job opportunities in routine occupations is leading to jobless recoveries.“

„Grundeinkommen in der Schweiz: Dagegen und trotzdem irgendwie dafür“…

…ein anderer Blick auf die Debatte in der Schweiz im Standard aus Österreich. Interessant ist der Hinweis auf die Haltung Thomas Straubhaars, dass die Schweiz der falsche Ort für ein Experiment sei, denn die Arbeitlosigkeit sei niedrig. Deswegen werde er gegen die Volksinitiative votieren. Weshalb befürwortet er es dann im Allgemeinen? Das lässt sich dann wohl nur damit erklären, dass er ein BGE als Mittel gegen Arbeitslosigkeit betrachtet (siehe auch hier). Es ist aber viel mehr als das und von Arbeitslosigkeit gar nicht abhängig.

„Die Schweiz hat einen liberalen Arbeitsmarkt…“ – braucht sie deswegen kein Grundeinkommen?

Dass die Schweiz deswegen kein Bedingungsloses Grundeinkommen brauche, diese Auffassung hat jüngst in einem Interview Thomas Straubhaar in der Neuen Zürcher Zeitung geäußert. Damit verkürzt er das BGE auf ein Instrument zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes. Was hat er genau in dem Interview, in dem es auch um andere Fragen ging, über das BGE gesagt?

„NZZ: Im Juni stimmt die Schweiz über ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Sie sind als Schweizer stimmberechtigt und haben Sympathien für die Idee. Werden Sie ein «Ja» einlegen?“
Straubhaar: Nein! Ich bin zu wenig risikofreudig, um einem solchen Systemwechsel bei so viel offen bleibenden Kernpunkten zuzustimmen. Zwei wesentliche Fragen sind nämlich ausgeklammert. So wird nichts über die Finanzierung gesagt und nichts über die konkrete Höhe des Grundeinkommens.“

Weshalb ist das ein Hindernis? Es würde doch gerade eine Diskussion darüber nötig machen, wie hoch es ausfallen sollte und wie es zu gestalten sei? In einem anderen Interview hatte er gerade diese Offenheit für hilfreich erklärt, dass die Initiative eine Diskussion über die Zukunft der Sicherungssysteme befördere. Darüber hinaus äußerte er dort auch, wie nah die Schweiz an einem Grundeinkommen sei aufgrund ihrer Sicherungssysteme, die eine höhere Umverteilung vollziehen als in Deutschland.

„Wie müsste das Grundeinkommen denn ausgestaltet sein?
Ich bin ein Anhänger eines niedrigen Grundeinkommens, das nur die Existenz absichert. Dies würde Effizienzgewinne erlauben, indem man Doppelspurigkeiten die Bürokratie der Sozialwerke abbaut. Die Befürworter in der Schweiz wollen jedoch ein hohes Grundeinkommen, was hohe Steuern mit sich bringen würde. Das wird die Arbeitsmotivation senken.“

Hierfür darf ich auf einen jüngeren Kommentar zum „Arbeitsanreiz“ verweisen. Die Schlussfolgerung träfe nur zu, wenn Einkommenserzielung und Steuerbelastung (ob dies zutrifft, sei dahingestellt) direkte Wirkungen auf die Leistungsbereitschaft hätten. Straubhaar setzt hier ein ganz bestimmtes Modell zur Erklärung von Handeln an, dessen empirische Basis mehr als fragwürdig ist.

„Aber passt ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt zu einer liberalen Gesellschaft?
Absolut. Es geht um die Unterstützung der Schwächeren. Urliberal ist, wenn man Transfers nicht an Bedingungen knüpft, wenn der Staat gerade nicht ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Deshalb hat auch der liberale Ökonom Milton Friedman die negative Einkommenssteuer – und nichts anderes ist das bedingungslose Grundeinkommen – propagiert.“

Der Hinweis auf Friedman, der in der Tat kein Verhalten vorschreiben wollte, ist treffend. In der meist hierfür zitierten Passage aus „Capitalism and Freedom“ sagt er genau das, was Straubhaar wiedergibt. Der Vergleich von Negativer Einkommensteuer und BGE, zumal in der Friedmanschen Version, trifft jedoch nicht zu, wie in dem genannten Buch ebenfalls deutlich wird (siehe auch den verlinkten Kommentar zur NES).

„Aber Sie selbst haben einmal geschrieben, dass in der Sozialen Marktwirtschaft die Menschen eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln. Wo bleibt die Eigenverantwortung, wenn jeder automatisch Geld vom Staat erhält?
Es wird ja nur das Existenzminimum abgedeckt, in Deutschland zum Beispiel 7500 € pro Erwachsenen und Jahr. Das Existenzminimum ist durch die Sozialhilfe schon heute für jeden garantiert. Alles darüber hinaus bleibt der Eigenverantwortung überlassen. Wer mehr will, muss selbst aktiv werden.“

So sähe das BGE von Thomas Straubhaar aus, das wäre für eine alleinstehende Person in der Tat wenig, ohne Erwerbsarbeit würde das nicht ausreichen. Für einen Haushalt hingegen wäre es mehr als heute, sofern er nur vom BGE leben wollte, allerdings nur bei drei bis vier Personen. Sofern bedarfsgeprüfte Leistungen fortbestehen, könnte aber auch ein solches BGE schon dazu führen, dass eine entscheidende Barriere für den Wandel genommen wird: die Bedingungslosigkeit. Selbst bei einem solchen Betrag könnte das erhebliche Veränderungen nach sich ziehen. Denn verglichen mit der gegenwärtigen Situation wäre auch das eine erhebliche Verbesserung.

Straubhaar versäumt es – vielleicht sieht er es auch nicht -, dass die „soziale Marktwirtschaft“ nicht im luftleeren Raum existiert, sondern nur dort, wo ein Gemeinwesen ihre Funktionsvoraussetzungen schafft und schützt. Den Begriff der „Eigenverantwortung“ auf die Einkommenserzielung zu verkürzen, ist eine typisch verengte Sichtweise auf den Zusammenhang von Autonomie und Verantwortung. „Eigenverantwortung“ – die immer zugleich Verantwortung für andere ist, insofern ist es ein ungeeigneter Begriff – im politischen Sinne als Souverän tragen die Bürger jeden Tag selbstverständlich, ob die Bedingungen dafür ihrer Stellung im Gemeinwesen angemessen sind, wird kaum gefragt. Ein BGE würde aber diese Bedingungen genau verbessern, den Sozialstaat den Voraussetzungen der Demokratie gemäß gestalten.

„Selbst bei einem Grundeinkommen gibt es Leute, die darüber hinaus finanzielle Unterstützung benötigen, wie Behinderte oder alte Menschen.
 Ich gebe zu: Die Ergänzungsleistungen sind beim Grundeinkommen eine offene Flanke. Mir gehen die Argumente aus, wenn jemand eine schwere Behinderung hat. Da reicht das Grundeinkommen nicht. Dabei wäre die Eleganz gerade, dass ich keine Bedürfnisprüfung mehr machen muss. Man sollte aber auch sagen: Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist das ein kleiner Prozentsatz, bei dem sich dieses Problem stellt.“

Straubhaar räumt hier ein, dass es weitere Leistungen oberhalb des BGE geben müsse, sonst, so würde ich sagen, verkehrt es sich in sein Gegenteil. Der Charme ist nicht die Reduzierung von Verwaltungskosten, wie er vor Augen zu haben scheint, sondern die Ermöglichung von mehr Selbstbestimmung. Ein BGE, das vom Bürger seinen Ausgang nimmt, vom Status der Person, und nicht von einer Leistungsverpflichtung, verändert auch den Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen. Sie dienen dann nicht mehr dem Ausgleich von Erwerbsunfähigkeit oder -einschränkung, sondern zur Ermöglichung von Selbstbestimmung.

Was Straubhaar hier vollkommen übersieht, das sind Zwei-Personen-Haushalte wie im Fall eines alleinerziehenden Elternteils und eines Kindes. Sie wären mit diesem Grundeinkommen nicht gut versorgt, da es kaum ausreichen würde.

„Braucht es bei einem bedingungslosen Grundeinkommen noch eine Sicherung durch den Mindestlohn oder den Kündigungsschutz?
 Nein, diesen Schutz braucht es nicht mehr. Das ist auch ein Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Schweiz hat keinen Kündigungsschutz und keinen Mindestlohn, sondern einen vergleichsweise liberalen Arbeitsmarkt. Deshalb setze ich mich für das Grundeinkommen in der Schweiz auch nicht ein.“

Einen gewissen Kündigungsschutz gibt es allerdings auch in der Schweiz. Worin er den Unterschied sieht, wird nicht deutlich, vermutlich ist der Kündigungsschutz in Deutschland umfangreicher und strikter. Dass ein BGE in ausreichender Höhe die Frage aufwirft, ob heutige Kündigungsschutzregelungen noch den neuen Verhältnissen angemessen, wo sie zu verändern, aufzugeben oder beizubehalten wären, diese Diskussion wäre dann eröffnet. Letztlich ist das keine theoretische, sondern eine praktisch zu beantwortende Frage, was gewollt ist. Straubhaars Einschätzung des Mindestlohns halte ich für treffend (siehe meine früheren Kommentare hier und hier). Deutlich wird, was in Straubhaars Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen über die Jahre oft entweder ausdrücklich oder zwischen den Zeilen zu erkennen gaben. Dass es ihm vor allem um Flexibilität für und am Arbeitsmarkt geht. Existenzsicherung, ja, aber Vorsicht, die Anreize dürfen nicht untergraben werden, weshalb er es gleich auf der Höhe des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer belassen will. Weder setzt er das BGE ins Verhältnis zu den Grundfesten der Demokratie, noch sieht er die Stellung, die die Bürger darin schon innehaben. Er verbindet damit also etwas ganz Anderes mit dem BGE als die Stärkung des demokratischen Gemeinwesens durch die Stärkung seiner Bürger. Auch geht es ihm nicht darum, die für ein Gemeinwesen gleichermaßen unerlässlichen Tätigkeiten – Familie, Freiwilligendienst und Erwerbstätigkeit – zu egalisieren, also sie in ihrer Bedeutung gleichermaßen anzuerkennen. Dazu müsste der Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgehoben werden. Das geht nur mit einem BGE.

Sascha Liebermann

„Was bleibt für mich?“ – Mark Schieritz über das Bedingungslose Grundeinkommen

Auf ZEIT ONLINE ist ein Beitrag von Mark Schieritz erschienen, der sich mit der Lohnentwicklung der vergangenen dreißig Jahre und den möglichen Folgen zukünftiger Automatisierung befasst. Es handelt sich bei diesem Beitrag um einen Vorabdruck aus seinem Buch „Der Lohnklau“. An zwei Stellen kommt er auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Was sagt er dazu?

„Die Roboterelite hätte damit allerdings nicht viel Freude, denn der Mangel an Kaufkraft würde früher oder später zum Systemzusammenbruch führen. Als Ausweg bleibt nur, den Verdienst von der Arbeitsleistung zu entkoppeln – zum Beispiel durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, bei dem der Staat jedem Bürger ohne Gegenleistung einen festen Geldbetrag zur Verfügung stellt.“

Schieritz weist auf etwaige Folgen radikaler Automatisierung hin, wie manche Autoren sie für die nächsten Jahrzehnte voraussagen. Wenn die Entwicklung so einträte, wie vorausgesagt, dann gäbe es aufgrund des damit einhergehenden Kaufkraftmangels ein Absatzproblem für die Unternehmen. Um dem entgegenzuwirken, wäre dann ein BGE das adäquate Mittel. In der Tat wäre das BGE ein Mittel, um dem entgegenzuwirken. Was aber, wenn die Prognosen nicht eintreten, sie sind ja nur Prognosen und keine Realitäten – Schieritz weist darauf ebenso hin? Dann also kein BGE? Oder es wieder aufheben, wenn die Lage am Arbeitsmarkt sich gebessert hätte? Auch solche Prognosen gibt es (siehe bisherige Beiträge von uns dazu). So einleuchtend Schieritz Überlegungen sind, so kurzsichtig sind sie. Das BGE würde, wenn es vor allem damit begründet würde, eine Reparaturmaßnahme bleiben, eine Ausgleichsleistung zum mangelnden Erwerbseinkommen. Darin liegt aber nicht seine grundsätzliche Bedeutung. Sie reicht viel weiter, denn die Frage, ob BGE oder nicht, ist von der Entwicklung am Arbeitsmarkt gar nicht abhängig. Es geht um die Frage, nach welchem Maßstab wir Einkommen verteilen, ob sich diese Verteilung aus dem Erwerbsprinzip herleitet oder aus einem anderen. Die Stärke des BGE, deswegen ist es so weitreichend, relativiert das Erwerbsprinzip, weil es davon unabhängig bereitgestellt werden soll, und zwar aufgrund der Angehörigkeit zu einem Gemeinwesen bzw. des Umstandes, seinen Lebensmittelpunkt darin zu haben. Das ist ein Unterschied ums Ganze. Erst so verstanden wäre das BGE keine Repartur- oder Notfallmaßnahme mehr.

Schieritz schreibt weiter:

„Der Staat ist mit der Rolle als Reparaturbetrieb für ein derartiges Versagen überfordert. Eine politisch organisierte Umverteilung wie beim bedingungslosen Grundeinkommen oder bei anderen Lohnzuschüssen stößt in der Praxis schnell an Akzeptanzgrenzen.“

„Der Staat“ – damit sind wohl die vom Volkssouverän beautragten öffentlichen Behörden und Einrichtungen gemeint. Wieso sollten sie überfordert sein? Immerhin sind sie heute schon dafür zuständig, die existierenden Sicherungssysteme zu verwalten und für die Bereitstellung der Leistungen Sorge zu tragen. Wer sollte sonst für die Durchführung gesetzlicher Bestimmungen legitimiert sein, wenn nicht diese Einrichtungen? Allenfalls kann von einer Überforderung gesprochen werden, die aus einer unüberschaubaren Kompliziertheit des heutigen Leistungsgefüges mit all seinen Bereitstellungsverfahren herrührt. Das müsste so aber nicht sein, worauf BGE-Befürworter durchaus hinweisen.

Dass ein BGE an Akzeptanzgrenzen stößt, ist auch kein Beleg für die Überforderung, weil die Frage, ob ein BGE eingeführt werden soll, zugleich die Frage danach ist, ob wir uns vom Vorrang der Erwerbstätigkeit verabschieden wollen – mit allen Folgen. Das ist eine eminent politische Frage, wie die Aktion von Ralph Boes deutlich macht.

„Die Erfahrung lehrt, dass die Menschen gegen höhere Löhne wenig einzuwenden haben, weil sie als Entgelt für eine entsprechende Mehrleistung angesehen werden. Der Empfang von Transferzahlungen hingegen gilt schnell als Schmarotzertum.“

Was folgt daraus? Es einfach hinnehmen? Oder vielmehr deutlich machen, dass – wenn überhaupt schon von Schmarotzertum gesprochen wird – alle bei allen notwendig und unausweichlich schmarotzen, weil sie aufeinander angewiesen sind? Weil die Bürger eines Gemeinswesens laut unserer politischen Ordnung um ihrer und der politischen Ordnung selbst willen den Souverän bilden und nicht weil sie etwas leisten? Weil in arbeitsteiligen Lebenszusammenhängen alle aufeinander angewiesen sind? Weil diejenigen, die sich für ihre Kinder zuhause engagieren, es den anderen erst ermöglichen, erwerbstätig zu sein? Das Erwerbsleben schmarotzt also notwendig am gemeinschaftlichen Gefüge, zu dem es direkt keinen Beitrag leistet. Wie ist das gemeint? Das Erwerbsleben ist eben nicht gemeinschaftsbildend, weil Erwerbstätige nicht um ihrer selbst willen etwas gelten, sondern nur um der Aufgabe willen, die sie auszufüllen haben. Wo das nicht mehr der Fall ist, werden sie als Aufgabenträger ausgetauscht. Für den Wertschöpfungsprozess ist das sogar notwendig und unerlässlich. Wo aber gilt der Bürger um seiner selbst willen etwas? Nur dort, wo er als ganze Person im Zentrum steht, im Gemeinwesen und in der Familie (und davon hergeleiteten ähnlichen Beziehungen wie Freundschaften).

Schieritz schließt dann:

„Deshalb dürfen die Unternehmen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Nur wenn wir wieder verdienen, was wir verdienen, findet der Untergang des Kapitalismus auch weiter nicht statt.“

Die Unternehmen? Sollen die Unternehmen darum gebeten oder gesetzlich dazu gedrängt werden, dass wir „wieder verdienen, was wir verdienen“? Wie genau stellt er sich das vor? Sicher, die Arbeitnehmer könnten aufbegehren, wie Schieritz es für die USA notiert. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen könnte das erheblich erleichtern. Erst ein BGE jedoch würde den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufheben, erst durch es würde die Gemeinschaftsbildung gestärkt, die am Status der Angehörigkeit sich orientiert und nicht an Leistung. Erst mit einem BGE würde der Bürger ins Zentrum des Sozialstaats rücken und dem Erwerbstätigen seinen ihm angemessenen Platz zuweisen. Das scheint Schieritz – wie so viele in der BGE-Diskussion – nicht zu sehen.

Sascha Liebermann

„Wir trauen Menschen nicht zu, …

…mit einem pauschalierten Regelsatz verantwortungsvoll umzugehen. Wir setzen es aber selbstverständlich und zu Recht voraus, sobald sie eine Arbeit haben. Eigenverantwortung stärken lautet der gesetzliche Auftrag, nicht portionierte Fürsorge.“, so Heinrich Alt, der nun in Rente gehende Vorstand der sogenannten Bundesagentur für Arbeit in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Juni 2015. Er plädiert dafür, die vielen Einzelfall- und Einzelantragsentscheidungen („Duschgeld“!), die mittlerweile in die Hartz IV-Vergabe Einzug gehalten haben, zurückzufahren und den Empfängern zuzutrauen, verantwortlich mit dem Sozialtransfer umzugehen. Aber so ganz konsequent ist er dabei nicht, will er doch weiter vorschreiben: „Die Menschen sollen sich darauf konzentrieren, wie sie in eine existenzsichernde Arbeit kommen“. Wenn er die Verantwortungsübernahme durch die Bürger ernstnehmen würde, könnte er weder von „Kunden“ sprechen, noch etwa die Formulierung wählen, dass „der Arbeitsmarkt derzeit sehr aufnahmefähig ist.“ Denn weder können die Bürger, die auf Zahlungen angewiesen sind, wie Kunden auf einem Markt wählen, ob sie eine Ware erwerben (etwa eine „Maßnahme“ annehmen) wollen oder nicht, noch können sie über den Verkauf ihrer Arbeitskraft ernsthaft verhandeln, dient doch die auf dem sogenannten Arbeitsmarkt angebotene Arbeitsstelle der Existenzsicherung und nicht der Produktivität – wie die norwegische Literaturnobelpreisträgerin Sigrid Undset schon 1908 in ihrer Erzählung „Den lykkelige alder“ schrieb: „Bürosklaven! Wir alle haben eine Arbeit, von der wir leben müssen – wir können nicht für sie leben.“ – Was also wäre konsequent? Nun, den Bürger als Bürger ernstzunehmen, seine Existenz mit einem BGE bedingungslos und in einem kulturell angemessenen Umfang zu sichern und es ihm zuzutrauen und zuzumuten, mit seinem Leben etwas anzufangen – ob es nun ein „für die Arbeit leben“ ist oder nicht – wobei also das „etwas“ eben nicht vorgeschrieben würde, sondern Moment der Verantwortung wäre, Moment der Verantwortung, die Herr Alt doch offensichtlich selbstverständlich und zu Recht wertschätzt.

Thomas Loer