„Ohne Ehrenamtliche wäre die Lebensqualität ruckzuck im Eimer“…

…so der Titel eines Interviews mit Franz Müntefering in den Ruhr Nachrichten. Müntefering hebt dabei die Bedeutung von Ehrenamtlichen für viele Aufgaben im Gemeinwesen heraus, die Haushaltstätigkeiten, die einen viel höheren Umfang an Stunden in Anspruch nehmen, erwähnt er nicht.

Siehe hier und eine ausführliche Fassung hier, einen Kommentar von Stefan Sell hier, von mir hier und hier.

Was sagt der ehemalige SPD-Vorsitzende zum BGE?

„Ohne Ehrenamtliche wäre die Lebensqualität ruckzuck im Eimer“… weiterlesen

„Ohne Ehrenamt ginge die Welt zugrunde“ – ohne Haushaltstätigkeiten erst recht…

…das sei anlässlich eines Beitrags von Stephan-Andreas Casdorff im Tagesspiegel ergänzt, der zu recht auf die Bedeutung des Ehrenamtes hinweist und dabei eine mindestens ebenso wichtige Aufgabe nicht erwähnt: die sogenannten Haushaltstätigkeiten, die den größten Teil der „unbezahlten Arbeit“ ausmachen. Was Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Kulturrats sagte „Ohne eine neue Bundesregierung scheinen wir gut monatelang auskommen zu können, ohne das Ehrenamt der Vielen würden wir es keinen einzigen Tag schaffen“ gilt in noch größerem Maße – in Stunden gemessen – für Haushaltstätigkeiten. Siehe die Studien zur Zeitverwendung des Statistischen Bundesamtes.

„Die SPD und ihre Angst vor dem bedingungslosen Grundeinkommen“

Ein Beitrag von Manfred Schramm über eine Veranstaltung mit Sigmar Gabriel (siehe auch hier) in Wesel. Dort äußerte sich der Bundesaußenminister auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen – die Art und Weise spricht Bände. Wer kann – Gabriel ist ja keine Ausnahme – die SPD ernsthaft als eine Alternative betrachten, wenn sie in dasselbe Horn bläst wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Vorgestern war wieder zu erleben, wie der Kanzlerkandidat der SPD damit umgeht, wenn die Frage darauf kommt, wie denn Familien, im konkreten Fall eine Mutter mit sechs Kindern, so unterstützt werden können, dass sie nicht auf Altersarmut zusteuert. Die Antwort: es muss ausreichend Kinderbetreuung geben. Das ist aber keine Unterstützung von Familien, sondern eine des Arbeitsmarktes und der dort erreichbaren Wertschöpfung, es sei denn Eltern wollen ausdrücklich nicht zuhausebleiben für ihre Kinder.

„Die SPD und ihre Angst vor dem bedingungslosen Grundeinkommen“ weiterlesen

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine schlechte und in sich widersprüchliche Idee“…

…schrieb Norbert Häring, der auch für das Handelsblatt tätig ist, am 11. März in seinem Blog über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer schon Beiträge zu wirtschaftspolitischen Fragen desselben Autors gelesen hat, wird sich über seine Auslassungen zum BGE wundern. Wie schnell in Schubladen gedacht, wie oberflächlich die Auseinandersetzung geführt wird, ist verblüffend. Der Unwille ist in jeder Zeile zu verspüren und zugleich macht er deutlich, weshalb das BGE es so schwer hat. Nicht die Finanzierungsfrage ist die Hürde, die es zu nehmen gilt, es ist unser Verhältnis dazu, was wir als Leistung verstehen, wie wir uns als Gemeinwesen begreifen und welche Stellung wir darin den Staatsbürgern einräumen.

Er schreibt zu Beginn:

„…Ich sehe den gemeinsamen Kern der verschiedenen Vorschläge für ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass jedem durch Geldtransfer ein auskömmliches Mindestmaß an Konsum und die Mittel für würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden soll – und zwar ohne Bedingungen. Alles vor dem Spiegelstrich finde ich erstrebenswert. Es wird auch in einem Sozialstaat wie dem unseren versucht umzusetzen. Dabei kann man sich streiten, ob die Umsetzung gut gemacht ist und ob die Transfers großzügig genug sind. Ich bin für mehr Großzügigkeit, sowohl bei der Höhe der Transfers, als auch bei den Bedingungen und der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen.“

Damit ist schon eröffnet, weshalb Häring wohl gegen das BGE sein wird – die Geister scheiden sich an der Bedingungslosigkeit. Sie macht gerade den Unterschied ums Ganze zum heutigen System sozialer Sicherung, das um das Erwerbsgebot und damit die Verpflichtung, Einkommen darüber zu erzielen, gebaut ist. Sicher, das BGE verschafft Kaufkraft, das ist wichtig. Gewichtiger noch ist jedoch der Modus der Bereitstellung: es geht darum, weshalb jemand etwas gilt, ob der Leistung oder um seiner selbst willen und um des Gemeinwesens willen. Letzteres ist, was das BGE leistet.

Großzügigkeit, wie der Autor es nennt, was sagt uns diese Haltung? Geht es in den Sicherungssystemen um mehr oder weniger Großzügigkeit? Wer das im Auge hat, denkt vor allem an die Einkommensleistung, also die Bereitstellung von Ersatzeinkommen. Ersatzeinkommen oder auch kompensatorische Einkommen für das Fehlen von Erwerbseinkommen bleiben all diese Leistungen, sofern sie nur dann gewährt werden, wenn der Einzelne zur Einkommenserzielung – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist. Diese Ersatzeinkommen senden damit aber ein Signal dahingehend, was reguläre, originäre, legitimierte Einkommen sind: Erwerbseinkommen eben. Wer daran nicht teilnimmt, fällt heraus und steht am Rand.

„Diejenigen, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintreten, haben eine andere Stoßrichtung. Ihnen geht es vor allem um die Bedingungslosigkeit. Aus gutem Grund ist das in der Bevölkerung bei weitem nicht konsensfähig. Daher ist meine Befürchtung, dass die Diskussion dem Ziel einer Verbesserung der Bedingungen für die Benachteiligten mehr schadet als nützt. Aber hier soll es nicht um das Strategische gehen, auch wenn ich mich des Verdachts nicht erwehren kann, dass Vorschläge wie der von Drogeriebaron Götz Werner, für ein bedingungsloses Grundeinkommen alle sonstigen staatlichen Transfers zu streichen, durchaus auch darauf abzielen, den Sozialstaat zu diskreditieren.“

In der Tat, die Bedingungslosigkeit im Sinne dessen, dass die Gewährung des BGE weder eine kompensatorische Leistung darstellt, noch Erwerbsstreben voraussetzt. Worin besteht der vermeintlich gute Grund, der die Bedingungslosigkeit nicht konsensfähig sein lässt? Wäre dieser Konsens einfach hinzunehmen oder durch Argumente darüber aufzuklären, dass er viel mit Vorurteilen oder verzerrten Wahrnehmungen unserer Lebensverhältnisse zu tun hat? Es gibt ja nun etliche gute Gründe für das BGE, anhand derer sich gerade zeigen lässt, wie sehr die heutigen Systeme sozialer Sicherung an unserer Lebenswirklichkeit vorbeigehen (verengter Arbeitsbegriff, Abwertung von Familie und bürgerschaftlichem Engagement usw.) – und damit an den Voraussetzungen der Demokratie (siehe hier und hier).

Befürchtungen sind ein schlechter Ratgeber, weil sie Möglichkeiten verstellen und im Alten verharren. Sie unterstellen denjenigen Unmündigkeit, die zu entscheiden haben (siehe hier, hier und hier). Über das BGE müssen die Bürger befinden, nicht diejenigen, die irgendetwas befürchten oder meinen, den Bürgern würde etwas vorgemacht oder sie würden gar über den Tisch gezogen. Was Norbert Häring von einem BGE befürchtet, ist die Realität der vergangenen Jahre, gegen die gerade ein BGE sich wendet. Seine Befürchtungen sind also nichts Zukünftiges, sie müssten etwas schon in der Vergangenheit Erfülltes sein. Es darf natürlich nicht an dem Hinweis darauf fehlen, dass manche, hier wird pauschal (zu Unrecht) auf Götz Werner verwiesen, der sich über die Jahre unterschiedlich dazu geäußert hat, ob das BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen soll oder nicht. Warum wird hier nicht differenziert argumentiert?

„Warum halte ich die Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens für zu Recht nicht konsensfähig?“

Zuvor hieß es noch, das BGE sei nicht konsensfähig, hier nun hält es der Autor für nicht konsensfähig, das sind zwei Paar Schuh. Während er zuvor noch andere dafür vereinnahmt hat, seine eigene Position zu stärken, ohne zu wissen, wie sie tatsächlich dazu stehen, ist er hier nun vorsichtiger.

„Die Idee vereint zwei extreme und widersprüchliche gesellschaftsphilosophische Strömungen: Sie ist libertär-individualistisch, indem sie das Recht des Individuums auf die Verfolgung seiner Ideale, Ziele, Wünsche und Launen ganz nach oben stellt; über die Zwänge der Daseinsvorsorge und über die Wünsche derer, die für einen sorgen.“

Zwar gibt es diese Position in der Debatte, sie kann aber nicht auf die Idee im Ganzen umgeschlagen werden. Das BGE ist nicht individualistisch, auch wenn manche das meinen. Bedenkt man, dass ein Gemeinwesen von Bürgern es sich gewährt, damit alle allen, was sowohl das Individuum fördert und in seiner Bedeutung anerkennt zugleich jedoch Ausdruck von Solidarität ist, kann die Deutung, ein BGE sei individualistisch nur als Verkürzung betrachtet werden. Individuum und Gemeinwesen sind zwei Momente eines Ganzen, das eine steht nicht über dem anderen. Es deutet sich mit dieser Verkürzung allerdings ein Einwand an, der folgenreich ist, dass nämlich das Individuum sich gegen die Gemeinschaft wendet, die Gemeinschaft davor geschützt werden müsse. Darüber hinaus wird suggeriert, dass ein BGE nicht dem Gedanken der Daseinsvorsorge entspreche und letztlich darauf hinauslaufe, die einen für die anderen bezahlen zu lassen. Norbert Häring ist nicht der erste, der diese Zuspitzung vornimmt, die erst durch die Zuspitzung wie ein vermeintlicher Widerspruch erscheint. Vergleichbar wird hier und hier argumentiert. Würde er den Blick weiten und die Leistungen anerkennen, die in anderen Formen erbracht werden (Familie, bürgerschaftliches Engagement), könnte er zu seinem Schluß nicht kommen.

Wie fährt er fort?

„Gleichzeitig postuliert sie eine unbedingte Verpflichtung der Gemeinschaft, für alle Individuen großzügig zu sorgen. Da jedoch die Gemeinschaft wiederum aus Individuen besteht, beinhaltet das die Verpflichtung all derer, die mehr als das Grundeinkommen haben, einen Teil, wahrscheinlich einen beträchtlichen Teil, ihres Einkommens an andere Individuen abzugeben. Weil das jedoch eine Einschränkung der individuellen Freiheit ist, beißen sich an dieser Stelle extremer Individualismus und extremes Sozialstaatsdenken. Der Gegenentwurf sind die vielen Formen des unterschiedlich stark ausgeprägten Einer für alle – alle für Einen, die wir in realen Gesellschaften beobachten und die als Einzige funktionieren.“

Das kommt einem doch bekannt vor und entspricht einer Haltung, die sich quer durch alle bekannten politischen Lager und zahlreiche intellektuelle Positionen findet. Es kann als Kostgänger-Argument bezeichnet werden. Für ungerecht hält Häring das BGE, weil diejenigen, die mehr als es beziehen, von ihrem Teil an die anderen, die nur BGE beziehen, abgeben müssen. Diese Betrachtung ist schon schief, denn nicht geben die einen an die anderen ab, sondern an das Gemeinwesen, das wiederum eine Aufgabe wahrnimmt, für die seine Bürger sich entschieden haben. Häring lässt in seiner Argumentation eine Prämisse mitlaufen, die nicht weiter ausgeführt wird: dass nämlich Leistung nur darin besteht, Wertschöpfung zu erzeugen, die dann in Gestalt von Geld als Einkommen verteilt werden kann. Dass Erwerbstätige wiederum von Leistungen anderer abhängen, die in nicht erwerbsförmigem Engagement erbracht werden, wird schlicht übergangen (Familie, Ehrenamt, Loyalität der Bürger). Einer für alle – alle für Einen, das ist für ihn die Logik der „Arbeitsgesellschaft“, nicht jedoch der Gemeinschaft von Staatsbürgern, wie sie in unserer politischen Ordnung zum Ausdruck kommt.

Wie fährt er fort?

„Ohne den extremen und widersprüchlichen Libertär-Individualismus, der in jeder Bedingung für ein Geschenk der sorgenden Gemeinschaft eine Entwürdigung des Individuums erblickt, macht es wenig Sinn, sich lange zu streiten, ob und wie ein Grundeinkommen in dieser oder jener Höhe finanzierbar wäre. Wir sind mit Hartz IV weit weg von Bedingungslosigkeit und von großzügig. Kämpfen wir dafür, die Bedingungen zu lockern, Kontrollen nur in einer Weise und in einem Maß durchzuführen, die mit der Würde der Kontrollierten vereinbar sind, und die Unterstützungszahlungen zu erhöhen. Dann sehen wir schon, was finanzierbar, und wichtiger, was politisch durchsetzbar ist.“

Für diese Passage verweise ich auf meinen älteren Kommentar zu einer ähnlichen Haltung. Häring legt sich zurecht, wie es passt, wenn er auf den „Libertär-Individualismus“ verweist. Der demokratischen politischen Verfasstheit eines Gemeinwesens entspricht es gerade nicht, für ein Mindestmaß an Existenzsicherung Leistungsbedingungen aufzuerlegen, die wiederum nur die Leistung in Erwerbstätigkeit meint, alles andere hingegen zur Privatangelegenheit zu erklären, obwohl das Gemeinwesen darauf ebenso angewiesen ist.

„Ich habe behauptet, dass nur die Zwischenlösungen funktionieren, die die gegenseitigen Ansprüche von Gesellschaft und Individuen irgendwie austarieren.“

Nun, das tut das BGE ja gerade, sofern der Blick von der „Arbeitsgesellschaft“ auf das politische Gemeinwesen gerichtet wird, in dem sich jeder fragen muss, was er geben kann – auf einer Basis, die keinen Weg bevorzugt im Unterschied zu heute.

„Zur Begründung, stellen Sie sich vor, eine Bootsbesatzung mit Passagieren strandet auf einer einsamen Insel. Material und Werkzeug sind auskömmlich vorhanden, Nahrungsmittel ebenfalls, aber es gibt durchaus Gefahren und Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist leicht zu sehen, dass ein radikales Jeder-für-sich kein gutes Arrangement wäre, um aus dieser Situation das Beste zu machen.“

Woher rührt der Unwille, die zwei Seiten des BGEs ins Auge zu fassen? Ein BGE vereint Individualförderung und Solidargemeinschaft, weil es ja gerade dem Individuum deutlich macht, dass es ohne die Gemeinschaft nicht bestehen kann. Dass also kollektive Herausforderungen gemeinsam nur bewältigt werden können, daran ändert ein BGE gar nichts, es macht sie umso deutlicher. Bei allen libertären Denktraditionen, die es gibt, ist es schlicht eine Diskussionsverweigerung, wenn Häring das BGE auf sie reduziert. Angesichts der zahlreichen, leicht auffindbaren Veröffentlichungen zur Sache muss man sich über diese Einseitigkeit wundern.

„Aber auch das Pendant zum bedingungslosen Grundeinkommen wäre sicherlich das Letzte, worauf sich die Schiffbrüchigen ausdrücklich oder implizit einigen würden. Sie kennen sich kaum. Selbst wenn sie davon ausgehen, dass die meisten kooperativ und gutwillig sind. Warum sollen sie den Egomanen oder sonstigen Soziopathen, die in unbekannter Anzahl unter ihnen sind, das Signal geben: „Egal was ihr tut: alle anderen geben euch genug von dem ab, was sie haben, dass ihr davon gut leben könnt.“

Das Gemeinwesen an der Ausnahme ausrichten, nicht an der Regel? Sind die „Soziopathen“ nicht in diesem Gemeinwesen aufgewachsen und müssen wir uns dann nicht fragen, was schief gegangen ist? Wo solche Phänomene auftreten, sind sie heute meist leicht zu erklären, ein Blick in die Lebensgeschichte reicht dazu aus. Wie so viele vor ihm beschwört Häring hier ein Problem herauf, das es so nicht gibt. Ein Popanz wird aufgebaut, dem die Empirie fehlt. Wo nun in der Tat die Fortexistenz des Gemeinwesens in Gefahr gerät, ist die Solidargemeinschaft aufgerufen zu handeln. Geht die Gefahr heute nicht vielmehr von dem weltfremden System sozialer Sicherung aus, von dem wir bislang meinen, dass es gerecht sei? Drängt es nicht die Bürger in eine bestimmte Richtung, wenn Erwerbstätigkeit als einziger, herausragender Beitrag betrachtet wird? Wertet dies nicht alle anderen Beiträge herab und vor allem: degradiert es die Würde nicht, wenn diese nur am Beitrag gemessen wird und nicht an der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen?

„Nur wenn die Gemeinschaft etwas von den Individuen erwarten und verlangen kann und gleichzeitig die Individuen etwas von der Gemeinschaft erwarten können, wird die Inselgemeinschaft florieren.“

Erwarten ist nicht mit Erzwingen gleichzusetzen. Zu fragen ist ebenso, was die „Gemeinschaft“ denn erwartet, erwarten soll und will – an den Erwartungen bestimmt sich ihr Selbstverständnis. Leistungsbereitschaft, tatkräftiges Engagement, Solidarität und Loyalität sind gerade nicht erzwingbar. So klug sind wir bislang gewesen, nicht auf Zwang zu setzen, wie ein Blick in das Grundgesetz zeigt. Es ist ja gerade der Druck, der durch die Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld aufgebaut werden kann, der der Haltung der politischen Grundordnung entgegensteht.

„Wer sich zutraut, junge Menschen zu gesellschaftsfähigen Wesen aufzuziehen, indem er ihnen beibringt, dass die Familie und jede andere Form von Gemeinschaft nur dafür da sind, ihnen ein gutes Leben zu ermöglichen, ohne je etwas dafür erwarten zu dürfen, der möge es versuchen.“

Was hat das mit dem BGE zu tun? Härings Popanz setzt sich fort, das BGE geht im so gegen den Strich, dass er sich auf die Argumente dafür nicht einlassen kann. Der entscheidende Modus der Kooperation in Familien ist nicht Zwang, sondern Vertrauen und Zuwendung, sofern aus Kindern einmal selbstdenkende und selbstbestimmungsfähige Erwachsene werden sollen. Gerade aus dieser Erfahrung erwächst dann die Haltung, wie sehr das eigene Wohlergehen davon abhängt, dass andere einen so anerkennen, wie man ist und folglich ich auch andere so anerkennen muss, wie sie sind, solange sie sich nicht gegen das Gemeinwesen als solches richten. Wiederum geht Häring über all das Engagement hinweg, das wir heute jenseits von Erwerbstätigkeit vorfinden und dass eben zeigt, wie wichtig es Menschen ist, beizutragen – aber in der ihnen gemäßen Form.

„Man kann lange und gut darüber streiten, was genau die Gesellschaft von den Individuen erwartet und wie sie deren Leistungen honoriert.“

In unserer Demokratie ist dieser Streit grundsätzlich entschieden, Loyalität ist unerlässlich, die Grundrechte gelten bedingungslos und sind mit keiner sanktionierbaren Gegenleistung verbunden. Genau diese Leistungen werden gerade nicht honoriert, sondern selbstverständlich erwartet, sie sind Voraussetzung dafür, dass ein Gemeinwesen fortbestehen kann. Innerhalb dieses Rahmens kann gestritten werden, will man ihn verlassen, muss zuvor die Demokratie aufgegeben werden. Dass nun der gegenwärtige Sozialstaat mit seinen Ersatzleistungssystemen gerade dieser Verfasstheit der politischen Ordnung nicht entspricht, sagt viel über unser Selbstverständnis aus.

„Aber diesen notwendigen Streit kann man nicht darüber kurzschließen, dass man jedem eine gewisse Summe Geld gibt, und so tut, als wären die Probleme damit erledigt.“

Wer sagt, dass „die Probleme“ damit erledigt seien? Etliche allerdings würden in anderem Licht erscheinen.

„Deswegen wird es immer noch ungerecht sein, dass die Frauen, die Kinder in Kindergärten betreuen oder Alte und Kranke pflegen, nur einen Bruchteil dessen verdienen, was die Männer mit nach Hause nehmen, die Finanzgeschäfte von fragwürdigem gesellschaftlichen Wert einfädeln. Wenn man will, dass die Gesellschaft bestimmte Tätigkeiten und Leistungen besser honoriert, muss man dafür eintreten, dass die Gesellschaft diese Leistungen und Tätigkeiten besser honoriert. Daran führt kein bedingungsloses Grundeinkommen vorbei.“

Was soll man dazu sagen? Das eine hat mit dem anderen nur mittelbar zu tun. Das BGE öffnet gerade den Blick auf die Tätigkeiten, von denen wir genauso leben, die wir aber in keiner Weise honorieren, gleichwohl jedoch in Anspruch nehmen. Dass mit einem BGE dann mittelbar die Verhandlungsbedingungen andere sind, um den von Häring aufgezeigten Missstand zu verändern, stimmt – das sieht er jedoch gar nicht.

Sascha Liebermann

Die Würde des Menschen – als solche oder durch Arbeit?

Dieser Ausschnitt (ab Minute 3’10) aus der Sendung „Wahlarena“ des WDR (hier ab Minute 49’30), einer Diskussionsrunde zur Landtagswahl in Nordrhein Westfalen, zeigt sehr klar, weshalb das Vorankommen des Bedingungslosen Grundeinkommen so zäh ist. Joachim Paul, Spitzenkandidat der Piratenpartei argumentiert für das BGE als langfristige Lösung, indem er auf die gestiegene Produktivität bei sinkendem Arbeitsvolumen verweist und leitet daraus ab, dass bei sinkendem Arbeitsvolumen dem Einzelnen nicht die Kaufkraft zur Verfügung stehe, um sein Recht auf Existenz zu sichern: „…es kann nicht sein, dass wir diese Leute draußen vorlassen…“ („Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“, Grundsatzprogramm Piratenpartei 2009, Punkt 11). Dem Faulheitseinwand greift er dann – ohne Not – vor und bezieht sich hier auf das Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner in Die Zeit. Da schauen die anderen so, als hätten sie mit diesem Einwand nichts am Hut.

Was ist an der Argumentation von Paul unglücklich, wenn nicht gar problematisch? Das BGE wird zu einer Ausgleichs-, einer Kompensationsleistung gemacht. Es ist eine Reaktion auf die Schwierigkeiten, ausreichend Einkommen über Erwerbstätigkeit zu erzielen, wenn das Arbeitsvolumen sinkt. Würden aber aufgrund der demographischen Veränderungen auf lange Sicht, diese Schwierigkeiten verschwinden, so muss gefolgert werden, wäre ein BGE nicht mehr notwendig. Das sagt zwar Herr Paul nicht, es wäre jedoch die Konsequenz. Dieser Einwand kehrt stetig wieder. Bei Paul bleibt das BGE zunächst eine Reparaturleistung. Zugleich aber soll es allen bereitgestellt werden in Absehung davon, ob sie es „brauchen“. So konzipiert wäre es keine Reparaturleistung mehr. Offenbar gibt es in der Argumentation noch Unklarheiten, beide Gedankenstränge sind nämlich gegenläufig: Im einen Fall ist es eine Entschädigung oder Reparatur, die dann nicht mehr notwendig wäre, wenn der Schaden nicht mehr vorläge; im anderen Fall würde die Leistungsvergabe nicht mehr nach dem Bedürftigkeitskriterium erfolgen, die Gewährung des BGE wäre davon unabhängig. Wie aber wäre es dann begründet? Das wird nicht ausgesprochen. Es bleibt, wenn es keine Leistung aus Bedürftigkeit sein soll, nur noch das Statuskriterium, also die Stellung des Menschen als Bürger im Gemeinwesen. Genau dieser Punkt wird leider nicht benannt, er hätte die Position von Herrn Paul gestärkt.

Wie reagieren nun die anderen? Während Paul ausführt, sind die Gesichtsbewegungen der Diskutanden zu sehen, hier ein süffisantes Lächeln (Kraft, Röttgen, Lindner), dort ein strenger, genervter Blick (Löhrmann). Paul hingegen bleibt sachlich. Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin in NRW, schon unruhig geworden durch die Ausführungen zum BGE, erwidert, indem sie auf persönliche Erfahrungen und Begegnungen mit Menschen verweist, u.a. dies:

Kraft: „…wie wichtig es für die Würde des Menschen ist, dass er Arbeit hat, dass er einen geregelten Tagesablauf hat, dass er dort auch soziale Kontakte hat…“.

Diese Argumentation ist altbekannt, ein Syndrom geradezu, denn die Würde des Menschen wird so nicht mehr aus sich heraus, weil er Mensch ist, begriffen, sondern als eine, die durch anderes erst entsteht: durch Erwerbsarbeit (Siehe auch „Würde haben oder erhalten?“ und „Geld oder Würde?“). Damit unterläuft Frau Kraft sogar die Grundlagen unserer politischen Ordnung, in der die Bürger als solche eine Würde haben und den Souverän bilden (Auch wenn der Artikel 1 des Grundgesetzes hierin gerade missverständlich ist). Wenn nun diese Würde heute gefährdet ist, liegt es nicht daran, dass sie sich durch Erwerbsarbeit erst herstellt, was Frau Kraft annimmt. Die Würde ist gefährdet, weil wir sie nicht als eigenständig begreifen und sie von Erwerbstätigkeit abhängig machen. Die Würde ist nicht bedingungslos gewahrt als Mensch und Bürger, sondern bedingt: als Erwerbstätiger. Genau diese Verkehrung spiegelt sich in den Erfahrungsberichten von Frau Kraft.

Obwohl sie einige Folgen des BGE verstanden hat, reden sie und Paul aneinandervorbei. Während es ihm um Selbstbestimmung und frei gewähltes Engagement geht (also: Bürgerstatus), spricht sie nur von Erwerbsarbeit (siehe auch „Eltern als Störung“). Ehrenamtliches Engagement, „das sei etwas anderes“, kontert sie. Ja, aber inwiefern? Wohl etwas anderes, da es für Frau Kraft nicht den Nimbus von Erwerbsarbeit hat.

Die Spitzenkandidatin der Grünen, die zuvor noch die intensive Befassung mit dem BGE in ihrer Partei hervorhob, fragte: „…Warum soll jemand, der gut verdient, zusätzlich vom Staat ein Leistung bekommen, Geld, das er gar nicht braucht…“. Wie unverständig sie über unsere politische Ordnung spricht, ist erschreckend. Der Grundfreibetrag steht heute ebenfalls jedem zu, er leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her. Weiß Frau Löhrmann das nicht? Weiß sie nicht von den vielen Abschreibungsmöglichkeiten, die gerade Gutverdiener auch nicht „brauchen“, wir sie dennoch geschaffen haben. Eine bloß ideologische, vermeintlich nah bei den Menschen seiende Haltung, tritt da zutage (siehe Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?).

Das Denken in Bedürftigkeiten ist gerade das Elend des heutigen Sozialstaats, weil es den Vorrang von Erwerbstätigkeit zementiert. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl und weiterer Landtagswahlen im nächsten Jahr, wäre es wichtig herauszustellen, dass gerade das BGE die Würde des Menschen anerkennt, ohne Wenn und Aber. Gerade deswegen ist es unserer politischen Ordnung gemäß.

Sascha Liebermann

Nachtrag 15 Mai: Kommentare zu diesem Beitrag haben darauf hingewiesen, dass Frau Kraft doch nur sage, Arbeit sei wichtig, nicht aber eine Voraussetzung für Würde. Beschränkt man sich auf die wörtliche Äußerung in dem zitierten Ausschnitt, könnte man zu diesem Schluß gelangen. Zum einen jedoch ist schon dies eine Entwertung von Würde, wenn sie nicht aus sich heraus besteht. Wird Erwerbsarbeit – nur von der spricht sie – als wichtig erachtet, damit die Würde uneingeschränkt gilt, relativiert dies ihre Eigenständigkeit. Darauf hatte ich oben hingewiesen. Zum anderen wird im Zusammenhang deutlich, dass es ihr nicht um ein selbstbestimmtes Engagement oder Tätigwerden geht, sondern um Erwerbstätigkeit. Selbstbestimmung, Freiheit, sich entscheiden zu können, in welche Richtung man wirken will, ist für Frau Kraft nicht maßgeblich. Siehe auch „Eltern als Störung“.

Verkehrte Welt

Wer kennt ihn nicht, den wiederkehrenden Einwand, ein bedingungsloses Grundeinkommen sei ungerecht, weil dann diejenigen, die weiterhin erwerbstätig sind, diejenigen finanzieren, die es nicht sind. Was so einleuchtend scheint, ist es bei näherer Betrachtung nicht.

Sicher: die Erzeugung von standardisierten Gütern und Diensten, die gekauft werden können, ist wichtig. Wer würde das bestreiten. Ohne diese Güter wäre unser Leben beschwerlicher. Genauso wichtig aber ist auch dasjenige Engagement, das wir stets für selbstverständlich halten, es aber nicht gleichermaßen anerkennen.

Stellen wir uns vor, diejenigen, die sich ohne Bezahlung engagieren, z.B. in Parteien und Initiativen, in Familien und Wohltätigkeitsorganisationen würden ihr Engagement einstellen, nur weil es nicht bezahlt wird. Sie würden dies auch tun, weil sie darüber ungehalten sind, dass andere sich nicht gleichermaßen engagieren. Wahrscheinlich würden wir ihnen entgegenhalten, dass jeder selbst zu entscheiden habe, ob er sich ehrenamtlich oder familial oder wo auch immer engagieren will. Nun ist es aber gerade nicht so, dass die freiwillig oder ehrenamtlich Engagierten über die anderen schimpfen und ihre Untätigkeit beklagen. Sie hätten, vergleicht man ihre Situation mit derjenigen der Helden der Arbeit, durchaus Anlass, sich zu beklagen.

Denn ohne ihr Engagement könnten wir viele Leistungen nicht in Anspruch nehmen, die wir mehr oder weniger selbstverständlich voraussetzen. Wer auf den Fussballplatz geht, um dem lokalen Sportverein zuzuschauen; wer Stadtteilfeste besucht, um ein wenig mit den Nachbarn zu feiern; wer sich über die von einer Bürgerinitiative erwirkten baulichen Veränderungen in verkehrsberuhigten Zonen freut; wer die Dienste der freiwilligen Feuerwehr in Anspruch nimmt usw. usf. – für all das bezahlt er nicht, allenfalls steuert er einen Obulus bei.

Obwohl wir also auf dieses Engagement angewiesen sind und der Freiwilligen bedürfen, reden wir wenig darüber, wie es zu größerer Wertschätzung gelangen könnte, ohne es direkt zu bezahlen und dadurch in Erwerbsarbeit zu verwandeln. Womit hat das zu tun?

Je weniger sich der Nutzen von etwas direkt messen lässt, z.B. durch seinen Verkaufswert, desto weniger neigen wir dazu, es als Leistung anzuerkennen. Je weniger es in bestehende Schubladen passt, desto mehr zweifeln wir am Sinn einer Tätigkeit. Ist das nun das Problem derer, die dennoch sich dort weiter engagieren wollen, wo sie es für wichtig und richtig erachten, oder ist es das Problem der Helden der Erwerbsarbeit, die den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde Wertschätzung zum Ausdruck bringen, ohne dieses Engagement in Erwerbsarbeit zu verwandeln, Wertschätzung durch solidarische Ermöglichung, das ist der Weg, den das BGE vorschlägt.

Sascha Liebermann

„Kostgänger“ des Staates – ein Einwand gegen das Grundeinkommen

Ein häufig gegen das bedingungslose Grundeinkommen (bGE) vorgebrachter Einwand besagt, es mache die Bürger zu „Kostgängern“ des Staates; es halte sie in Abhängigkeit, statt ihnen Möglichkeiten zur Selbstversorgung zu eröffnen.

Angesichts der Möglichkeiten, die ein bGE uns Bürgern tatsächlich eröffnete, angesichts der Verantwortung, die es in unsere Hände legte, kann dieser Einwand nur verwundern. Die bevormundende Fürsorglichkeit, die unser heutiges Sozialsystem kennzeichnet und schon immer gekennzeichnet hat, all die Kontrollen und Überwachungen, höbe ein bGE ja gerade auf. Wir erklärt sich dann dieser Einwand?

„Kostgänger“ soll wohl heißen, der Einzelne werde vom ‚Staat’ abhängig, entmündigt und in seiner Initiative geschwächt. Hier wird ein Bild vom Gemeinwesen gezeichnet, in dem seine grundlegende Bedeutung für Entwicklung und Entfaltung des Einzelnen gar nicht gesehen wird. Schon jedes Kind ist, da es unselbständig auf die Welt kommt, von der bedingungslosen Anerkennung durch seine Eltern abhängig, um sich zu entwickeln. Nur in dem von ihnen gewährten Schutzraum und durch ihre Liebe kann es reifen und nur dadurch wird es einmal in der Lage sein, seine Familie zu verlassen, um sein Leben in die Hand zu nehmen und eine eigene zu gründen. Familie gibt es aber nur dort, wo es ein Gemeinwesen gibt, das sie wiederum schützt und unterstützt, das also Möglichkeiten schafft, damit Eltern sich auch ihren Kindern widmen können. Schon diese ‚Abhängigkeit’, wenn man sie so nennen will, ist eine Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung. Diese ‚Abhängigkeit’ ist also Bedingung des Bestehens und nicht, wie manche offenbar noch heute glauben, ein notwendiges Übel, dessen man sich besser entledigen sollte, wie der ‚Staat’ ein Übel sei, mit dem man „wohl“ leben müsse. Der ‚Staat’ ist aber unser Gemeinwesen, das Gemeinwesen etwas, ohne das wir nicht wären und zugleich wäre es nicht ohne uns. Nähmen wir Bürger nicht ohnehin unser Leben in die Hand, achteten nicht unsere politische Ordnung und trügen nichts zum Gemeinwohl bei, dann existierte unser Gemeinwesen gar nicht – wir aber auch nicht.

Ideologische Schlagworte wie „Kostgänger“ oder auch Wendungen wie „Sozialhilfeempfänger liegen dem Gemeinwesen auf der Tasche“ offenbaren also lediglich, dass diejenigen, die sie benutzen, noch gar nicht begriffen haben, weshalb ihr Leben möglich ist. Alle, so müßte es eigentlich heißen, liegen in einem Gemeinwesen notwendig allen auf der Tasche, alle sind „Kostgänger“ aller, denn ein Gemeinwesen ist ein Solidarverband. Zwar benötigen wir auch Geldmittel zur Finanzierung unserer öffentlichen Infrastruktur, so daß manche sagen könnten, die Erwerbstätigen finanzierten den Sozialstaat. Doch auch diese Leistung sowie die Leistungsbereitschaft hat ihre Wurzeln in der Solidarität, in der Anerkennung des Einzelnen – des Bürgers – um seiner selbst willen. Nicht durch Geld erhält sich ein Gemeinwesen, sondern durch Loyalität. Leistungen in Familie und Ehrenamt sind ebenso wichtig wie solche im Beruf, keine ist wichtiger als die andere – ohne eine von allen, ohne Loyalität, wäre unser Gemeinwesen gar nichts, es würde nicht existieren.

Weshalb dem Einzelnen eine bestimmte Solidarität, eine bestimmte Loyalität abfordern – also: Ewerbsarbeit zu leisten -, wenn wir ohnehin auf sein Engagement vertrauen können und es auch müssen? Solidarisch und loyal ist der Einzelne am besten, wenn man ihn das tun läßt, womit er einen Beitrag leisten kann – und nicht wenn wir ihm sagen, welchen er zu leisten hat.

Sascha Liebermann

Bürgergeld und Grundeinkommen – Geniestreich oder Wahnsinn?

Unter diesem Titel hatte die Stiftung Marktwirtschaft zu einer Diskussion über Grundeinkommen und Bürgergeld in den Deutschen Bundestag nach Berlin eingeladen. Der Titel zeugt noch von der Befremdung, die der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens auslöst, denn ein Geniestreich im Sinne einer genialischen Einzelleistung einer Person ist der Vorschlag keinesfalls. Vielmehr entspringt er einer sachhaltigen Analyse unserer gegenwärtigen Lage und der Möglichkeiten, die sich uns bieten, die wir bislang aber nicht ergreifen wollen.

Götz W. Werner, der den Eröffnungsvortrag hielt, hob vor allem eines heraus, was schon darin zum Ausdruck kam, wie er das Publikum ansprach: Als Bürger seien wir aufgerufen, über das bedingungslose Grundeinkommen nachzudenken, da es eine Vielzahl an Möglichkeiten für unsere Probleme biete. Unser Bemühen, unsere Probleme mit Methoden zu lösen, die diese Probleme erst hervorgebracht haben, habe dazu geführt und könne dies weiter tun, daß das Vertrauen der Bürger in unser Gemeinwesen abnimmt. Das bedingungsloses Grundeinkommen hingegen vertraue in den Initiativgeist des Einzelnen, in dem auch unser Gemeinwesen gründet.

Angesichts des großen Interesses an der Veranstaltung (ca. 300 Gäste, darunter Politiker, Vertreter von Wirtschaftsverbänden und Wohlfahrtsorganisationen) war bezeichnend, wie wenig, beinahe gar nicht, in den folgenden Beiträgen auf genau diesen Punkt: das Vertrauen in den Einzelnen als Vertrauen in die Bürger, eingegangen wurde. Nicht eine Frage in der anschließenden Diskussion griff diesen Zusammenhang auf. Von „Anreizen“ wurde in einem fort gesprochen, von Freiheit war nicht die Rede, denn sie ist das Gegenteil von Anreizen. Prof. Horst Siebert (Vortragsmanuskript) bemerkte an einer Stelle gar: Würde man die „Anreize“ beseitigen, dann bliebe nur die intrinsische Motivation, ein Wahnsinn. Intrinsische Motivation ist in seinem Verständnis offenbar bedenklich, eher ein zu steuernder Trieb als der Ausgangspunkt von Initiative. Da nimmt es nicht wunder, wenn wir unsere ausgefahrenen Bahnen nicht verlassen können: wo Freiheit winkt, droht Untergang.

Um so größer war das Interesse an den Berechnungen, die die vermeintliche Untauglichkeit des bGEs belegen sollten. Prof. Clemens Fuest, als Experte geladen, verlor kein Wort über die Annahmen, die den Berechnungen zu grunde lagen. War von „Beschäftigungseffekten“ die Rede, dann ging es um Erwerbsarbeit, nicht aber um die vielfältigen Formen von Engagement, von denen ein Gemeinwesen lebt. Wertschöpfung wurde nur gefaßt als die in Preisen ausdrückbare volkswirtschaftliche Leistung, nicht aber wurde von der „Leistung“ gesprochen, die in Preisen nicht vorliegt: Erziehung, Bildung, politische Loyalität usw. ohne die unser Gemeinwesen gar nicht bestehen könnte. Neben Götz W. Werner wies nur Katja Kipping (Die Linke/ Netzwerk Grundeinkommen) auf deren Bedeutung hin.

Prof. Fuest behauptete zwar, daß er nur von Fakten spreche, erläuterte aber an keiner Stelle, daß Berechnungen Arte-Fakte sind. Sie sind statisch und schreiben die Annahmen in die Zukunft fort, die den Berechnungen zugrunde liegen – also Annahmen der Vergangenheit. Sie beziehen also gerade nicht die Möglichkeiten ein, die das bGE schafft und wie sich das Handeln der Menschen ändern könnte. Wie sollten Berechnungen auch dazu in der Lage sein, sie simulieren lediglich eine Wirklichkeit, nicht aber sind sie die Wirklichkeit. Diese Borniertheit, vor dem Hintergrund einer schon lange währenden Diskussion auch in den Wirtschaftswissenschaften darüber, wie es möglich ist, nicht-monetär erfaßte Leistungen in Berechnungen auszudrücken, war erstaunlich – vor allem angesichts der Gewißheit, in der sie sich präsentierte. Berechnungen schauen in die Vergangenheit, das bGE hingegen in die Zukunft.

Womöglich war es der Dauerbeschuß der Freiheitsidee mit den „Anreizproblemen“, der sie hat verschütt gehen lassen in der Diskussion. Geradezu beängstigend war es, wie Experten und auch Politiker immerzu von den Anreizen sprachen, die nötig seien, damit wir Bürger etwas leisten. Eine wunderbare Allianz ergab sich zwischen dem Vertreter der SPD (Grotthaus), der Vertreterin der Grünen (Dückert) und Prof. Fuest. Alle gemeinsam gegen das Solidarische Bürgergeld von Herrn Althaus.

Wieder einmal hat sich gezeigt: die Gegner des Grundeinkommens wie die Befürworter stehen auf allen Seiten.

Sascha Liebermann