Grundeinkommensbefürworter von Bündnis 90/ Die Grünen lancieren Wahlaufruf

Das Grüne Netzwerk Grundeinkommen hat einen Wahlaufruf veröffentlicht, der bislang von über einhundert Befürwortern eines „Grundeinkommens“ aus den Reihen der Grünen unterzeichnet wurde. Damit positionieren sie sich klar.

Was allerdings im Aufruf teils zu lesen steht, ist nicht ganz in Einklang mit dem Programm zur Bundestagswahl oder der Haltung der Spitzenkandidaten. Diese hatten im vergangenen Dezember zum Bedingungslosen Grundeinkommen Stellung bezogen. Darin findet das BGE jedoch kaum Unterstützung.

Im Programm zur Bundestagswahl lautet der Passus zum Grundeinkommen:

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Sanktionen im SGB II – Stellungnahme des DGB online

Die DGB-Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II ist bei labournet verfügbar und wurde anlässlich der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage des Sozialgerichts Gotha erstellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wollte offenbar nicht, dass diese Stellungnahme Verbreitung findet und hat sie aus dem Netz nehmen lassen. Näheres zur Vorgeschichte bei labournet. Offenbar entspricht die Stellungnahme der DGB-Fachabteilung nicht den Ansichten des Bundesvorstands, der bislang in dieser Frage der Auffassung von Andrea Nahles folgte.

„Die Starre vor dem Fall. Wie ein junger Mensch vom Jobcenter unter das Existenzminimum gedrückt wird – und wie er aus dem System fällt“…

…eine Reportage von Timo Stukenberg auf der Website CORRECT!V.

Angesichts dessen, dass die Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter nach wie vor von „Jubelberichten über den Arbeitsmarkt“ (siehe auch hier) überstrahlt werden, kann nicht oft genug daran erinnert werden, wie wir heute mit denjenigen umgehen, die im Leistungsbezug sind. Und nicht nur mit denjenigen, denn die Gesetzgebung gilt für alle, sie ist also ein Zeichen dafür, wie wir als Gemeinwesen zu den anderen und uns selbst stehen.

Zur Wirkung von Sanktionen siehe hier und hier.

„Das Grundeinkommen als Alternative“ in einem Feature über „Hartz-IV-Sanktionen und ihr Nutzen“…

…von Maximilian Klein im Deutschlandfunk (zum Nachhören, zum Manuskript als PDF). Nach einer eindringlichen Schilderung dessen, was es bedeutet, im Leistungsbezug nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch zu sein, wird gegen Ende die Alternative eingeführt: das Grundeinkommen. Etwas überraschend ist dann das Schlusswort, nachdem der Autor deutlich vorgeführt hat, dass der Sozialstaat, der seine Bürger zur Arbeit erziehen will, gerade nicht funktioniert:

„Es gibt viele Ansätze um über Arbeit und das Leben von Morgen nachzudenken. Heute haben wir einen Sozialstaat, der im Minimalumfang auf seine Bürger aufpasst. Die Zustände in Deutschland sind paradiesisch im Vergleich zu den USA, Griechenland oder Ungarn. Der Sozialstaat funktioniert. Irgendwie. Aber wie gestalten wir ihn weiter?“

„Vorrang für die Anständigen“…

…wer erinnert sich noch an das entsprechende Papier des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, aus dem Jahr 2005? Das bringt den Geist der geltenden Sozialpolitik, an dem sich seitdem nicht allzuviel verändert hat, gut auf den Punkt. Es ist ja sogar noch zu Verschärfungen gekommen. Ganz in diesem Geist ist auch die zynische Broschüre, mit der vor wenigen Jahren das Jobcenter im Kreis Pinneberg auf sich aufmerksam machte. Wer angesichts dieser Sozialpolitik Alternativen aufzeigen will, hat mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen eine. Die SPD hat offenbar keine, die anderen großen Parteien aber auch nicht, wenn man davon absieht, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II letztlich nur einlösbar ist, wenn die Erwerbsorientierung der Systeme sozialer Sicherung vollständig aufgegeben wird. Weshalb dann nicht gleich Klartext reden und ein Bedingungsloses Grundeinkommen fordern?

Sascha Liebermann

„Jobcenter kürzen Zehntausenden Familien Hartz-IV-Zahlungen“…

…meldet neues deutschland: „…Die staatlichen Zuwendungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind sehr knapp bemessen, das gilt für Bürger mit und ohne Kinder. Und wenn Hartz-IV-Empfänger ihre sogenannten Pflichten nicht erfüllen, werden sie mit Geldentzug bestraft. Auch das gilt für Menschen mit und ohne Kinder. Im vorigen Jahr gab es jeden Monat durchschnittlich rund 132 000 Hartz-IV-Bezieher, die mit Sanktionen belegt wurden. Etwa weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen waren oder ein Arbeitsangebot abgelehnt hatten. Unter den Bestraften waren monatlich 42700 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten. Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt »O-Ton Arbeitsmarkt«.“

Gegen Ende des Beitrags heißt es:

„…Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter prinzipiell für fragwürdig. Bei der staatlichen Grundsicherung gehe es um ein Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums. »Wie kann das unterschritten oder gar vollständig entzogen werden?« Es werde Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht abschließend kläre, ob die Sanktionen zulässig sind, sagte Sell dem »nd«.“

In der Tat stellt sich die Frage, nach welchen Bedingungen unser Gemeinwesen das Existenzminimum bereitstellen will und ob die heutige Praxis angemessen ist. Aber zugleich muss man fragen, wie in einem Sicherungssystem, das sich auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen stützt, auf Sanktionen verzichtet werden soll? Sicher, der Gebrauch des Instruments lässt sich ändern, weniger restriktiv könnte er sein. Doch macht es den erwerbszentrierten Sozialstaat aus, sanktionieren zu können, das war auch vor der Agenda 2010 schon so. Die Forderung nach einer „repressionsfreien Grundsicherung“ ist entweder eine, die zum BGE führen soll, oder sie verbleibt im heutigen Gefüge. Dann ist sie politisch naiv, denn ohne Sanktionen, kein erwerbszentrierter Sozialstaat.

Sascha Liebermann

Belohnung von Komplettverweigerern oder Stärkung von Souveränität?

Nur weil das CSU-Twitter-Team das eine herausstellt, scheint das andere nicht ausgeschlossen zu sein, wenn auch keine offizielle Position. So verschickte die CSU über Twitter folgende Nachricht im Oktober:

…oder auch diese im November:

Siehe hierzu die angebrachten Kommentare zur Verunglimpfung unter dem Facebook-Beitrag.

In einer anderen Stellungnahme der CSU klingt das so:

Die Grünen wollen Sanktionen bei Hartz IV abschaffen. Damit werden Komplett- Verweigerer belohnt. Das ist ungerecht für jeden, der tagtäglich hart arbeitet.“

Am selben Tag sprach ich über das Bedingungslose Grundeinkommen in der CSU-Landesleitung in München auf Einladung eines Ortsverbandes. Es war eine ausnehmend sachliche und aufgeschlossene Diskussion mit etwa 100 Interessierten. Hier der Kurzbericht des Veranstalters:

„Bedingungsloses Grundeinkommen – sozialistisches Wunschdenken oder sinnvoller Ansatz?

Die Veranstaltung des OV Gern zum bedingungslosen Grundeinkommen fand am 14.11.2016 in der neuen CSU Landesleitung statt. Der Saal 1 war sehr gut gefüllt und der Resonanz der Teilnehmer nach zu urteilen, war die Veranstaltung ein großer Erfolg!
Im Vortrag von Prof. Dr Sascha Liebermann wurde klar herausgearbeitet, dass das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen eigentlich ein vom Grundgesetz her garantiertes Bürgergeld darstellt, was mit Sozialismus nichts zu tun hat. Im Gegenteil. Es wurde gezeigt, dass die momentanen sozialrechtlichen Strukturen, allen voran die Hartz IV Gesetze, noch dem gedanklichen Bereich der ehemaligen DDR entstammen, wo man versuchte mit Zwang und Sanktion Menschen zur Arbeit zu bewegen. Den Erfolg dieser „Denke“ kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.“ (Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier).

Wie in anderen Parteien, so ist auch die CSU vielstimmig, wenngleich das Interesse am BGE keine offizielle Position ist, aber in welcher Partei ist es das schon.

Sascha Liebermann