„Italien führt Grundsicherung ein“ – mehr Details dazu…

…liefert ein Beitrag von Michael Braun in der taz. Interessant ist hier auch der Hintergrund, vor dem die Einführung erfolgt, denn im Unterschied zu Deutschland ist Wohneigentum in Italien sehr verbreitet, so dass die Frage, wie es mit einem Wohngeld steht, von anderer Bedeutung ist. Die Grundsicherung ist aber ähnlich rigoros gestaltet wie das Arbeitslosengeld II in Deutschland. Für Italien ist eine solche Leistung allerdings ein Fortschritt, gab es bislang nichts Vergleichbares.

„Hartz IV – undemokratisch?“ Oder Ausdruck des Zeitgeistes und eines verbreiteten Konsenses?

Diese Frage stellt sich angesichts dessen, wie „Die Anstalt“ im ZDF auf sehenswerte Weise die Entstehung von „Hartz IV“ rekonstruierte, geschehen in der Sendung vom 24. April 2018. Zu leicht macht man es sich, wenn das als Projekt „von oben“, von „bestimmten Kreisen“ usw. abgetan wird.

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Ist enthalten, was draufsteht? „Italien führt das Bürgergeld ein“…

…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dass es sich bei der „Reddito di cittadinanza“ nicht um ein Bedingungsloses Grundeinkommen handelt, war schon länger deutlich (siehe hier), doch wie schon beim Solidarischen Grundeinkommen führte der Begriffsgebrauch zu Verwirrung. Hier nun ganz klar: es geht um eine bedürftigkeitsgeprüfte Leistung auf Zeit.

Selbstblockade: „Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist“…

…so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: „Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist.“

Es kann immer Fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die „Geschlechterfrage“ einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine „emanzipatorische Wirkung“, z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.

Was war los vor 5, 10 und 15 Jahren in der Grundeinkommensdebatte?…

„06.03.2019: archiv-grundeinkommen.de: Rückschau:

2014: Was war los vor ca 5 Jahren in der dt. BGE-Diskussion?
2009: Was war los vor ca 10 Jahren in der dt. BGE-Diskussion?
2004: Was war los vor ca 15 Jahren in der dt. BGE-Diskussion?“

Das ist für alle interessant, die sich einen Überblick verschaffen wollen, gerade das Thema für sich entdeckt haben oder es für ganz neu halten.