„So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben“…
…darüber informiert Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Vergleichen Sie diese Leistungen einmal mit der Pfändungsfreigrenze für Erwerbseinkommen von 1139,99 €. Woher rührt die Differenz? Von der Annahme, dass es aus „Anreizgründen“ eines Lohnabstandsgebots bedürfe? Stichwort Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle – siehe dazu die Studien von Georg Vobruba und Kollegen: Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer … “So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben“… weiterlesen