[:de]Über Wohlstand, Alimentierung und die Sorge davor, von anderen abhängig zu sein[:]

[:de]Jüngst gab der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit dem Kölner Stadtanzeiger ein Interview. Während der Titel lautet „Man bekommt kein Gehalt aus Solidarität“ und das so klingt, als habe der Vorsitzende eine Aussage über Löhne im Allgemeinen getroffen, sagte er im Interview etwas anderes. Dort ging es um das „solidarische Grundeinkommen“ und was es auszeichnet:

„Berlins Bürgermeister Michael Müller hat ein „solidarisches Grundeinkommen“ gefordert: Sie halten den Ansatz für falsch. Warum?
Ich war einer der Ersten, der gesagt hat, wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt für eine kleine Gruppe von Menschen. Ich halte aber den Begriff eines solidarischen Grundeinkommens für falsch. Er liegt zu nah am „bedingungslosen Grundeinkommen“. Damit weckt der Begriff Erwartungen, die er nicht erfüllen kann. Denn auch auf einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt geht es um einen Lohn – entweder den Tariflohn oder den ortsüblichen Lohn – als Gegenleistung für erbrachte Arbeit. Man bekommt sein Gehalt also nicht aus Solidarität.“

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[:de]Befürworter wider Willen? – Jens Spahn zum Grundeinkommen[:]

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In dieser Aufzeichnung einer Diskussion in Bonn über „Werte und Disruption…“ im Zusammenhang mit der Digitalisierung, die bei Phoenix ausgestrahlt wurde, geht es ab Minute 53’40 um das BGE. Zwar ist die Passage sehr kurz, der Austausch sehr gedrängt, aber es wird doch eines deutlich: dass es um grundsätzliche Fragen geht, wenn die Sprache auf das BGE kommt. Götz W. Werner hebt hervor, dass man es sich leisten können müsse, eine Arbeitsstelle anzunehmen, Einkommen sei gar keine Bezahlung, sondern eine Ermöglichung. Dieser einfache Gedanke sorgt immer wieder für Irritation, weil wir heute das Verhältnis genau umdrehen. Werner lenkt damit jedoch den Blick weg von einem individualistisch verkürzten Leistungsverständnis hin zu den Voraussetzungen dafür, weshalb der Einzelne sich einzubringen in der Lage ist. [:de]Befürworter wider Willen? – Jens Spahn zum Grundeinkommen[:] weiterlesen

[:de]Heiligt der Zweck die Mittel…[:]

[:de]…oder zerstören manche Mittel auch den Zweck? – Das fragt man sich, wenn man die jüngsten Ausführungen von Philippe van Parijs liest. Van Parijs, einer der frühen philosophischen Streiter für das Bedingungslose Grundeinkommen, der mit seinem Aufsatz „Why surfers should be fed“ provokant und kompromisslos ein BGE gefordert hat und der das Basic Income Earth Network als Basic Income European Network mitgründete, macht dort Vorschläge für den Weg zur Einführung eines BGE, die überraschen.

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[:de]Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung[:]

[:de]In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

„Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben.“

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[:de]Widersprüchlich und verwirrend – Richard Sennett zum Grundeinkommen[:]

[:de]Vor wenigen Tagen haben wir auf einen Beitrag von Richard Sennett hingewiesen, ohne ihn weiter zu kommentieren. Dabei wäre ein Kommentar mehr als angebracht gewesen. Thomas Loer wies darauf hin, dass Sennett, bei aller Unterstützung für ein „garantiertes Grundeinkommen“, in der Sache, um die es geht, doch widersprüchlich oder verwirrend ist. Er plädiert auf der einen Seite für ein „garantiertes Mindesteinkommen“, ohne dass man erfährt, was genau damit gemeint ist. Auf der anderen sieht er die Aufgabe von Unternehmen darin, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten, ganz gleich, ob sie für den Wertschöpfungsprozess benötigt werden oder nicht. Damit bleibt er der Vorstellung verhaftet, Arbeitsplätze seien als solche wertvoll. Doch der Reihe nach. Zuerst sagt Sennett dies:

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[:de]“Die falsche Gerechtigkeit“ und die Frage der Individuierung…[:]

[:de]…damit befasste sich ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der auf ein Gespräch mit dem Soziologen Stefan Liebig (Universität Bielefeld/ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zurückgeht. Darin ging es um die Frage, ob der Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit, also der Verteilung von Einkommensströmen, nicht ein anderes Gerechtigkeitsmoment an die Seite gestellt werden müsse, denn in jüngerer Vergangenheit hätten Vorschläge zu einer stärkeren Umverteilung im klassischen Sinne nicht die entsprechende Resonanz erhalten. Liebig, folgt man dem Bericht, macht damit auf einen interessanten Punkt aufmerksam, ob nämlich der heutige Sozialstaat und seine Vorstellung von Umverteilung nicht einem anderen wichtigen Moment des modernen Lebens entgegensteht: Selbstbestimmung und individuellem Freiraum. Diese Frage führt direkt, ohne dass es im Beitrag erwähnt würde, zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das genau damit gerechtfertigt werden könnte. Dabei ist mit der Stärkung des Individuums nicht der Marktteilnehmer gemeint. Im Zentrum steht dabei eine Existenzvoraussetzung der modernen Demokratie: der mündige, autonome Bürger.

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[:de]“Opium für das Volk“ – Diagnose als Symptom…[:]

[:de]…eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus „Süßes Gift“ (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.

Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.

Sascha Liebermann[:]

[:de]Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt[:]

[:de]In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE – ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch „Radikal gerecht“ ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

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[:de]“…die dürften dann zuhause bleiben“…[:]

[:de]…so leitet der Journalist der Süddeutschen Zeitung den Abschnitt eines Gesprächs mit Kardinal Reinhard Marx ein, der sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Voraus geht dieser Äußerung ein Passage, in der es um etwaige Folgen der Digitalisierung geht und um die These, dass diejenigen, die dann ihre Arbeitsplätze verlören und ein BGE bezögen, zuhause bleiben dürften. Darauf reagiert Marx mit der Prognose, dies sei das Ende der Demokratie, wenn es soweit komme. Doch die These des Journalisten ist genauso eine Verkürzung, wie die Reaktion von Marx einen erstaunen kann. Denn, nicht diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlören, könnten zuhause bleiben, im Prinzip könnten das alle – allerdings würde es dann bald kein BGE mehr geben. Alleine die Vorstellung davon, dass, nur weil jemand keinen Arbeitsplatz habe, er dann „zuhause“ bleibe und dass offenbar „zuhause“ nicht der Ort von Tätigkeit oder nur minderwertiger Tätigkeit sein kann, ist bemerkenswert.

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