Ein Denkmal für Leistungsfeindlichkeit…

…will Michael Theurer (FDP, MdB) in seinem Beitrag in der taz errichten, in dem wieder einmal die vermeintlichen Erfolge der Agenda 2010 gefeiert werden. Hier dürfen die üblichen Erfolgsanzeichen nicht fehlen: gestiegene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und halbierte Langzeitarbeitslosigkeit. Es stört dabei den Verfasser nicht, dass der größte Anstieg der Beschäftigung in Teilzeit (siehe Arbeitszeit je Erwerbstätigen) zu verzeichnen ist und die Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit nichts darüber sagt, was sie an Wertschöpfungssteigerungen mit sich bringt. Dabei macht Theurer die Crux der Sozialpolitik deutlich:

„Wenn wir heute über eine weitere Sozialstaatsreform diskutieren, müssen wir uns zunächst fragen, was die Zielsetzung eines Sozialstaats sein sollte. Die Agenda-Reformen hatten das Ziel, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen.“

Das wäre in der Tat zu fragen. Soll der Sozialstaat dazu dienen, die Autonomie der Bürger zu stärken oder soll er Arbeit zum Selbstzweck erheben? Diese Frage ist nicht ohne. Orientiert sich die Antwort in die erste Richtung wäre zu fragen, wie die Handlungsfähigkeit der Bürger maximal unterstützt werden kann entsprechend der vielfältigen Ambitionen und Neigungen. Autonomie setzt Vertrauen in die Mündigkeit voraus, dass die Bürger sehr wohl wollen und wünschen, ihre Leben in die eigenen Hände zu nehmen, aber nach ihrer Vorstellung davon. Die zweite Richtung, in die noch immer die Antwort gesucht wird, erhebt Erwerbsarbeit zum Selbstzweck, als ob Wohl und Wehe einer Demokratie davon abhingen. Dabei kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass es für Unternehmen gleichgültig ist, welche Mitarbeiter sie haben, ob diese dort sich engagieren wollen oder nicht. Zwar ist die Haltung verbreitet, als wäre es Aufgabe von Unternehmen, Mitarbeiter zu erziehen, im Sinne der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, im Sinne der Erzeugung neuer Problemlösungen ist das nicht. Während die Unterstützung von Autonomie dem Leistungsethos gewogen ist, ist die Überhöhung von Erwerbstätigkeit leistungsfeindlich. Deswegen kann auch die oben genannte Erfolgsmeldung nur die Hälfte der Geschichte sein. Sie geht zu Lasten anderer Lebensbereiche, wenn wir nur daran denken, in welch absurde Dimensionen die außerhäusliche Betreuung von Kindern getrieben wird: je früher, je länger, desto besser (siehe hier und hier).

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„Ein gefährliches Spiel“ der SPD und eine missverständliche Feier von Hartz IV

In seinem Beitrag im Deutschlandfunk wies Frank Capellan auf Widersprüche in den Verlautbarungen der SPD zu einer Abkehr von Hartz IV hin. Wer von Hartz IV und dem damit verbundenen Stigma wegwolle, müsse ernsthafte Schritte ergreifen, die wären aber nur mit einem bedingungslosen „Grundeinkommen“ möglich. Andrea Nahles wie auch andere führende SPD-Politiker seien dafür nicht zu haben.

Der SPD attestiert er, dass sie an der alten Maxime festhalte, es gebe kein Einkommen ohne Arbeit. Dann heißt es:

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„Arbeitswelt im Wandel“ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?

Die Talksendung Anne Will (Kommentare zu früheren Sendungen finden Sie hier) befasste sich in der jüngsten Sendung mit der Diskussion über die heutige Konstruktion des Sozialstaats, die Sanktionen im Arbeitslosengeld und die verschiedenen Vorschläge, die sich die positiven Konnotationen des Wortes „Grundeinkommen“ zunutze machen wollen. Da sollte ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht fehlen, hierfür war Michael Bohmeyer eingeladen. Die einzige, die dafür gewisse Sympathien hatte und die Absurditäten der Sanktionen erkannte, war die Unternehmensberaterin Simone Menne. Die Sendung verlief wie so oft, die Einheitspartei aus Linke, SPD und CDU stritt an der Oberfläche, war sich aber einig, dass der status quo im Wesentlichen verteidigt werden müsse, d. h. an Sanktionen darf nicht gerüttelt werden.

Als die Runde auf das BGE zu sprechen kam, wurde im Einspieler von Anne Will sogleich darauf hingewiesen, dass ja bestimmte Personen dafür einträten, genannt wurden Unternehmer aus dem Silicon Valley (von denen oft nicht bekannt ist, was sie genau meinen), Joe Kaeser (Siemens, der sich nicht für ein BGE ausgesprochen hat) sowie Timotheus Höttges (Deutsche Telekom, der es tatsächlich für sinnvoll hält). Im Grunde war dieser Einstieg ein Versuch, den Vorschlag zu diskreditieren, denn, wenn Vorstände von Unternehmen bzw. Unternehmer dafür sind, kann es sich nicht um einen brauchbaren Vorschlag handeln. Entsprechend reagierten manche in der Runde. Andere wiederum sehen das als Adelung, wenn gerade sie dafür seien, dann müsse auch etwas dran sein. Michael Bohmeyer machte auf die vereinseitigende Darstellung aufmerksam. Wer sich ein wenig informiert, wird schnell herausfinden, dass die BGE-Diskussion seit 2004 öffentlich geführt wird und von ganz anderen als Unternehmern angestoßen wurde (Götz W. Werner ist eine Ausnahme). Unterstützer finden sich in den meisten Parteien, mal mehr, mal weniger, je weiter man in der Funktionshierarchie herabsteigt.

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Sanktionen helfen?

Das sollen sie, nicht bestrafen. Geäußert wurde dies kürzlich in einer Diskussionsrunde von einem Wissenschaftler, der sich intensiv mit den Sozialsystemen und darin den Sanktionen beschäftigt. Hartz IV sei besser als sein Ruf, nur ein geringer Teil der Bezieher werde überhaupt sanktioniert, wie kann es dennoch sein, dass darüber so breit diskutiert wird? In dieser Diskussionsrunde ging es um Auswirkungen des Sanktionssystems, wie es im Sozialgesetzbuch niedergelegt ist, aber eben auch um das Bedingungslose Grundeinkommen. Dabei sind Sanktionen nichts Neues, die Möglichkeit gab es auch im Bundessozialhilfegesetz von 1962 schon, sie kennzeichnen Sozialsysteme, in denen ein dauerhafter Leistungsbezug nicht vorgesehen ist, weil die Aufnahme von Erwerbstätigkeit oberstes Ziel ist.

Was irritierte den Kollegen? Vielleicht war es das, was er übersah. Sicher, wer nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstößt, erfährt keine Sanktionen. Aber alle, die im Leistungsbezug sind, sind mit Sanktionen bedroht, denn – darüber informiert die Broschüre zum Arbeitslosengeld „Ihre Rechte, ihre Pflichten“ -, sie sind ein Instrument, das jeden treffen kann. Sanktionen sollen Konformität mit der Gesetzgebung erzwingen, das ist ihr Sinn. Sie treffen aber nicht nur diejenigen im Leistungsbezug, es handelt sich um eine Gesamtdrohung, sie richtet sich an alle, das Gemeinwesen ruft sich selbst zur Ordnung und weist darauf hin, was bei Zuwiderhandeln geschehen kann.

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Sanktionen zeigen Wirkung?

In der Tat zeigen die Sanktionen von Arbeitslosengeld II-Beziehern Wirkung, die Frage ist nur welche, was steckt genau dahinter und zuletzt, ob man sie tatsächlich für sinnvoll hält? Bei der angesichts der Vorschläge von Robert Habeck und Andrea Nahles heftig einsetzenden Verteidigung von „Fördern und Fordern“ ist es hilfreich, sich den IAB Kurzbericht „Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen“ sowie die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes anlässlich einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts, vor Augen zu führen. Der DGB  hat sich davon selbst offenbar distanziert und das Gutachten aus dem Netz genommen, es scheint so gar nicht zu seiner offiziellen Linie zu passen.

Auch eine Studie, über die Zeit Online unter dem Titel „Mehr Kindergeld fließt nicht in Alkohol und Unterhaltung“ berichtet, widerspricht gängigen Vorurteilen. Deutlich wird an ihr allerdings, wie wenig die eingesetzten Methoden taugen, um der Frage nachzugehen. Statt nicht-standardisierte Forschungsgespräche zu führen und sie fallrekonstruktiv auszuwerten, werden standardisierte Befragungen eingesetzt, die nur an der Oberfläche der Phänomene kratzen und keine differenzierten Erklärungen ermöglichen.

Siehe zur Debatte auch:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

„Abschaffung Hartz IV: Die Wächter über den neoliberalen ‚Sozialstaat‘ melden sich zu Wort“…

…so der treffende Titel eines Beitrag von Marcus Klöckner auf den Nachdenkseiten. Klöckner führt manche Stimme an, die sich auf den Vorschlag Robert Habecks, eine Garantiesicherung einzuführen, zu Wort gemeldet hat bislang. Es kommt einem vor, als würden sich die Anhänger des missverstandenen Paulus-Zitats „Wer nicht arbeiten will [das Modalverb wird meist ausgelassen, SL], soll auch nicht essen“ erheben. Doch Klöckner trifft mit dem wenig hilfreichen Attribut „neoliberal“ nicht die Sache, denn der erwerbszentrierte Sozialstaat hat von Anbeginn auf Arbeitsverpflichtung gesetzt, das kam nicht durch die Agenda 2010 in die Welt. Wer den alten Sozialstaat diesbezüglich verteidigt, verklärt ihn, ganz wie die Befürworter einer repressionsfreien Grundsicherung (siehe auch hier), die kein Bedingungsloses Grundeinkommen wollen, aber eine Grundsicherung ohne Sanktionen, die zugleich dem Erwerbsgebot dient. Das ist ein Widerspruch in sich. Klöckner beschließt seinen Beitrag hiermit:

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„Vorsicht: Hartz-IV-Falle!“…

…damit befasst sich der Beitrag von Eva Roth in neues deutschland angesichts der seit etwas mehr als einem Jahr immer wieder einmal verkündeten Abkehr von Hartz IV, die bislang meist keine war. Was ist davon zu halten? Die Frage lässt sich beantworten mit dem Blick darauf, ob denn im bestehenden System, mit seiner normativen Fundierung, auf Sanktionen überhaupt verzichtet werden könne. Die Gründe für die Sanktionspraxis liegen jedoch im System selbst begründet, darauf macht Roth aufmerksam und verweist auf den Sozialwissenschaftler Stefan Sell, der eine vollständige Aufhebung der Sanktionen für nicht möglich hält, solange Bedürftigkeit geprüft werden muss. Diesen Zusammenhang haben auch andere, z. B. Helga Spindler, schon gesehen und einen vollständigen Verzicht auf Sanktionen ausgeschlossen. Wer eine Neuausrichtung will, müsste die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung mindestens relativieren und mehr auf Steuerfinanzierung setzen. Eine wirkliche Befreiung vom normativen Fundament wäre aber nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen möglich – das schreibt Eva Roth allerdings nicht, auch Stefan Sell will davon nichts wissen.

Sascha Liebermann

„Hartz IV ist von gestern“…

…das soll Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in einem Interview mit focus gesagt haben. Nun haben wir solche Ankündigungen im vergangenen Jahr schon öfter gehört (siehe auch hier), im Debattencamp der SPD vom Wochenende wurden sie wiederholt, bislang jedoch haben sie sich als Enten erwiesen. Die entscheidende Frage ist, wie die SPD das erreichen will? Solange es eine Grundsicherung heutigen Zuschnitts gibt, wird die Realität von Hartz IV, auch wenn die Bezeichnung verschwindet, fortbestehen. Denn diese Realität hängt nicht an Bezeichnungen, sondern an der Verknüpfung von Grundsicherung und Erwerbsverpflichtung samt der nötigen Sanktionsinstrumente, um Wohlverhalten von Leistungsbeziehern erreichen zu können.

Das kann man nun lange kritisieren und – wie andere – eine repressionsfreie Grundsicherung fordern. Doch sie erliegt der Illusion, dass sich dann Entscheidendes verändert, wenn schöne Bezeichnungen gewählt werden, ohne den normativen Charakter einer solchen Leistung in Augenschein zu nehmen. Denn entscheidend ist, ob das Erwerbsgebot bestehen bleibt oder nicht. Solange es bestehen bleibt, wird es Sanktionsinstrumente geben müssen, damit Leistungen nicht auf Dauer bezogen werden. Solange es das Erwerbsgebot gibt, sind sie eben nicht auf Dauer angelegt. Da ist es doch geradezu sympathisch, wenn, wie z. B. Christoph Butterwegge es getan hat, zumindest ganz offen auf die Erwerbsverpflichtung jeder erwerbsfähigen Person gepocht wird. Da weiß man, womit man es zu tun hat.

Sascha Liebermann