Wo bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen…

…fragt Stefan Sell in seinem Blog:

„Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.“

Es geht um eine weitreichende Entscheidung, weshalb dauert das schon drei Jahre, wo es um Existenzfragen geht?

Sascha Liebermann

„Hartz IV vor Gericht: Wie hart darf der Sozialstaat sein?“…

…darüber wurde in der Sendung Maischberger diskutiert. Erstaunlich unaufgeregt ging es zu mit Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen) und Christian Lindner (FDP). Eingeladen war auch die Journalistin Elisabeth Niejahr (Wirtschaftswoche) sowie Martina Leisten und Kevin Falke, die schon wiederholt bzw. länger auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren bzw. sind und ihre Erfahrungen berichteten.

Überbürokratisierung, Schärfe der Sanktionen und manch anderes wurden kritisiert, für eine Veränderung wurde plädiert. Doch vom Geist des Systems abzurücken ist offenbar schwerer, als es scheint, denn bei aller berechtigten Kritik wollten weder Lindner noch Niejahr von Sanktionen grundsätzlich lassen. Robert Habeck hat den Vorschlag einer Garantiesicherung (siehe auch hier) vor einigen Monaten ins Spiel gebracht, eine sanktionsfreie Grundsicherung, die mit „Anreizen“ für Arbeitsaufnahme gekoppelt werden soll. Das ist noch nicht zu Ende gedacht, den Bürgern wird doch nicht so ganz getraut, dass sie bereit sind beizutragen und es keinen Grund gibt, daran zu zweifeln (siehe hier).

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„Darum geht es im Sanktionsprozess“…

…darüber schrieb Alina Leimbach in neues deutschland, bevor die Verhandlung begonnen hat. Interessant war die voraussichtliche Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts, weil darin deutlich wird, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Das Gericht ist gefordert, Sachverhalte einzuschätzen und dazu den Forschungsstand zur Kenntnis zu nehmen, zugleich aber die grundsätzlichen Verfassungsbestimmungen (also Stellung und Bedeutung der Grundrechte) auszudeuten.

Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online.

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„Fördern UND Fordern“ – doch, wozu?

Das fragt sich angesichts eine Plädoyers in diese Richtung von Kolja Rudzio auf Zeit Online angesichts der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Arbeitslosengeld II (siehe unsere bisherigen Kommentare hierzu, zum Autor selbst hier). Nach einleitenden Worten fragt Rudzio:

„Ist nun also die Zeit reif, ein Relikt der Hartz-Reformen abzuräumen – Strafen für Arbeitslose? Wenn man es so formuliert, mag das einleuchtend klingen. Doch für den radikalen Schnitt – ein bedingungsloses Grundeinkommen, vor dem viele Fachleute warnen [andere Fachleute aber nicht, SL] – gibt es keine politische Mehrheit. Und ob viele Menschen es wirklich gerechter fänden, wenn beispielsweise das wiederholte Versäumen von Gesprächsterminen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger keinerlei Konsequenzen hätte, ist keineswegs klar.“

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„Das kalte Herz des Hartz IV-Gesetzes“ oder die Verklärung des alten Sozialstaats

So könnte Heribert Prantls Beitrag in der Süddeutschen Zeitung überschrieben werden, der sich mit der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Sozialgesetzgebuch, die das Existenzminimum beschneiden, befasst. Prantl schreibt dazu:

„Darf der Staat das Existenzminimum minimieren? Die schwarze Pädagogik, die in der Kindererziehung verpönt ist, hat Hartz IV bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Bei Verletzung der „Mitwirkungspflicht“ droht jedenfalls die „Absenkung der Grundsicherung“, wie das im Behördenjargon heißt.“

So treffend auf den Punkt gebracht wird, was gesetzlich festgeschrieben ist, so ungenau ist Prantl hier. Was genau soll durch Hartz IV eingeführt worden sein? Das Bundessozialhilfegesetz sah mit § 25 genau solche Sanktionen ebenso schon vor (siehe auch hier):

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