Kindergrundsicherung gegen Grundeinkommen oder: Kinder absichern ohne Eltern

vorwärts hat in diesem Jahr schon einige Beiträge über das Grundeinkommen veröffentlicht. Nun meldet sich dort Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie, ein familienpolitischer Fachverband der Arbeitwohlfahrt, mit dem Beitrag „Die Kindergrundsicherung ist besser als ein Grundeinkommen für alle“, zu Wort. Er war unter anderen als Experte in der Anhörung im Landtag von Nordrhein Westfalen zu Kindergrundsicherung und Bedingungslosem Grundeinkommen geladen, von der wir berichtet haben (hier, zu den Expertenstellungnahmen geht es hier).

Es entbehrt nicht der Ironie, dass ein Verein wie das Zukunftsforum Familie, der sich als Vertreter von Familieninteressen versteht, vorwiegend für Erwerbsbeteiligung argumentiert, statt dafür, Eltern mehr Freiraum dafür zu verschaffen, sich der Aufgabe Elternschaft stellen zu können.

Im Beitrag heißt es ziemlich zu Beginn:

„Als ZFF sehen wir die Gefahr, dass die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) Anstrengungen zu einer sozial gerechten Arbeitsmarktpolitik, wie beispielsweise tarifvertraglichen Errungenschaften, entgegensteht. Bei den Befürworter*innen des Grundeinkommens ist auch der gesetzliche Mindestlohn umstritten. Das ZFF hingegen ist der Überzeugung, dass die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürfen, für existenzsichernde und rentenfeste Löhne zu sorgen und die Realisierung von Bedingungen guter Arbeit zu erreichen, wie beispielsweise Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Lohngerechtigkeit, Work-Life-Balance und Gesundheitsmanagement.“

Eine Gefahr kann man in allen Vorschlägen erkennen, deren Auswirkungen nicht genau zu bestimmen sind, will sagen, die zwar Möglichkeiten schaffen, aber nicht garantieren, dass diese Möglichkeiten auch ergriffen werden. Dann müsste so ziemlich alles abgelehnt werden, das vom Bestehenden wegführt. Möglichkeiten haben es jedoch so an sich, dass sie auch nicht genutzt werden können und es ist gerade die Demokratie, die auf das selbstbestimmte Ergreifen bzw. Nicht-Ergreifen von Möglichkeiten setzt, statt das Ergreifen derselben vorzuschreiben. Statt abstrakt über Gefahren zu sprechen wäre doch auszuloten, welche Möglichkeiten ein BGE denn nun schüfe im Vergleich zum bestehenden Sozialstaat. Das geschieht in dem Beitrag jedoch nicht, sonst würde der Autor sich klar machen, weshalb ein ausreichend hohes BGE einen Mindestlohn (siehe auch hier) nicht mehr erforderlich macht, ein zu niedriges hingegen ihn womöglich notwendig machte.

Was die Arbeitgeber nicht alles leisten sollen. Die Frage wäre doch, ob es ihre Aufgabe ist und sein kann, ob sie dies Verantwortung überhaupt tragen können, all das zu leisten, was der Autor erwartet. Oder ob nicht vielmehr dies alles leichter erreichbar wäre, wenn die Arbeitnehmer über die entsprechende Verhandlungsmacht verfügten, dann könnten sie für vieles selbst streiten. Wo das nicht ausreicht, könnte über allgemeine Regelungen immer noch nachgedacht werden. Verhandlungsmacht wird es aber erst dann in jeder Lebenslage geben, wenn der eigene Lebensunterhalt unabhängig von einem Erwerbsverhältnis gesichtert ist. Genau das leistet ein BGE, eine Kindergrundsicherung hingegen nicht. Für die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sei hier auf meinen älteren Beitrag verwiesen.

Weiter heißt es:

„Darüber hinaus erkennt das ZFF in einem BGE einen Widerspruch zum Ziel der Geschlechtergerechtigkeit: Es stünde dem feministischen Ideal einer eigenständigen Erwerbstätigkeit als emanzipatorische Praxis gegenüber. Zudem könnte es dazu führen, die aktuelle „Care-Krise“ zu verschärfen, anstatt sie zu mildern: Gut bezahlte (männliche) außerhäusliche Erwerbsarbeit stünde einer (weiblichen) privaten Fürsorgetätigkeit gegenüber, die durch ein bedingungsloses Grundeinkommen zwar abgesichert, aber nicht ebenso gut entgolten wäre.“

Wer Emanzipation als Fortschritt hin zur weiteren Befestigung eines Arbeitsbegriffes versteht, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht – dann muss das so gedacht werden wie in dem Beitrag. Wenn Emanzipation aber Selbstbestimmung in Gemeinschaft, Freiraum zum Ergreifen von Möglichkeiten in alle Richtungen des Tätigseins heißt, dann geht das nicht ohne BGE. Nöhring bemerkt nicht, dass eine weitere Ausdehnung von Erwerbstätigkeit ihren normativen Vorrang weiter bekräftigt und gerade Fürsorgeeaufgaben in der Familie und darüber hinaus weiter herabsetzt.

Zu betonen, dass „eigenständige Erwerbstätigkeit“ emanzipatorisch sei, heißt letztlich, die Familie als Schonraum für Intimität und Nähe aufzugeben, denn, wer vollerwerbstätig ist, kann nicht mit den Kindern zuhause sein. Als sei es nicht schon länger ein Missstand, wenn Eltern – faktisch meist Väter – so wenig zuhause präsent sind, weil Vollerwerbstätigkeit dies eben nicht erlaubt. Nun soll dieser Missstand noch auf Mütter ausgehnt werden, damit wenigstens beide nicht da sein können. Worin besteht da der Fortschritt? Es ist ein Fortschritt, der den Schonraum Familie zerstört und an ihrer Statt die Zeit, die Kinder in Betreuungseinrichtungen verbringen sollen, weiter erhöht. Statt eine Sozialpolitik fortzuführen, die genau dahin strebt, würde ein BGE Freiräume öffnen, es würde gerade Eltern signalisieren, dass sie dazu ihre Haltung finden sollen, ohne ein bestimmtes Ziel anstreben zu sollen, heute die Rückkehr in Erwerbstätigkeit. In dem Moment, da Eltern unabhängig von Erwerbseinkommen dies entscheiden könnten, stellt sich nicht mehr die Frage, wer besser verdient – die heute manchmal bittere Realität, manchmal eine Ausrede und manchmal Ausdruck einer bewussten Entscheidung ist. Soll denn verwehrt werden, sich für das Zuhausebleiben zu entscheiden, ganz gleich, ob das „gleich“ oder „ungleich“ verteilt wäre? Wo keiner mehr muss, zeigt sich die Verantwortung für Fürsorge um so stärker – Ausreden wie heute – Erwerbstätigkeit – gibt es dann nicht mehr.

Aufklärung über den Emanzipationsbegriff folgt auf den Fuß:

„Für das ZFF steht die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch eigenständige Erwerbsarbeit an erster Stelle. Diese sorgt nicht nur für gesellschaftliche Wertschöpfung, sondern kann gleichfalls die Emanzipation von wirtschaftlicher Abhängigkeit unterstützen. Darauf hat u.a. auch Christoph Butterwegge in seinem Beitrag zu dieser vorwärts-Debatte hingewiesen.“

Es setzt sich fort, was wir schon diagnostizieren konnten: Individualistisch ganz im Sinne des erfolgreichen Marktakteurs argumentiert Nöhring hier. Das ZFF setzt sich – so kann man daran erkennen – nicht für Familie ein, sondern dafür, Familie der Erwerbstätigkeit und individualistischer Selbstversorgung nachzuordnen. Aus dem Blick gerät dabei, was Familie wie jede andere Lebensgemeinschaft auszeichnet, dass es keine, einzelnen Personen zuzuordnende Einkommen geben kann, sondern alle Einkommen immer Familieneinkommen sind, sonst ist es keine Lebensgemeinschaft. Das Gemeinschaftliche im Leben besteht bei Familie und Paarbeziehungen gerade darin, dass das Leben ein gemeinsames und kein separates ist. Wer Emanzipation daran festmacht, über eine unabhängige Einkommensquelle zu verfügen, hebt das gemeinschaftliche Leben gerade auf (siehe auch hier), reißt es auseinander. Dass unser Sozialstaat heute auf diese Eigenheiten nur ungenügende Antworten bietet, wie z. B. die lächerliche Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, steht auf einem anderen Blatt. Das BGE würde genau diesbezüglich eine große Verbesserung darstellen, aber nicht gegen, sondern mit Gemeinschaft. Es würde nicht weiter die Illusion nähren, dass Einkommen Individualverdienst seien und statt dessen deutlich machen, wie sehr hinter jedem Einkommen Gemeinschaftsleistungen stehen.

Indem Nöhring den Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung herausstellt, der durch Erwerbsarbeit erfolge, degradiert er die Leistungen von Familie zum Privatvergnügen – für einen solchen Verein, der Familieninteressen zu vertreten behauptet, erstaunlich. Wie soll Familie da eine Zukunft haben?

„Der Satz „Dem Staat und der Gesellschaft sollte jedes Kind gleichviel wert sein“ gewinnt hier eine besondere Bedeutung: Als ZFF meinen wir, dass dies nicht bedeutet, dass auch alle gleichviel ausbezahlt bekommen müssen. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle Kinder auch tatsächlich ein Existenzminimum erhalten, welches zum Leben ausreicht und die soziokulturelle Teilhabe ermöglicht. Und um es deutlich zu sagen: Die derzeitigen Kinderregelsätze im SGB II/XII sind hierfür zu gering!“

Ganz konsequent der Linie einer individualistischen Vorstellung folgend wird für eine Kindergrundsicherung argumentiert, ohne nur ins Auge zu fassen, dass Kinder viel Zeit mit ihren Eltern – und anderen für sie wichtigen Personen – für ihr Wohlergehen benötigen. Dazu leistet eine Kindergrundsicherung keinen Beitrag, sie nährt nur die Ilusion, das Kindeswohl könne ohne die Eltern betrachtet werden:

„Das Konzept der Kindergrundsicherung könnte genau dies leisten. Im Rahmen des Bündnisses Kindergrundsicherung streiten wir deshalb zusammen mit vielen weiteren namhaften Verbänden (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Kinderschutzbund, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, pro familia Bundesverband, Naturfreunde Deutschland, Verband berufstätiger Mütter) und Wissenschaftler*innen für dessen Realisierung.“

Wer für mehr Erwerbstätigkeit der Eltern streitet, weil sie zu „gesellschaftlicher Wertschöpfung“ beitrage, hat eine Vorstellung vom Wohlergehen von Kindern, ohne an Eltern zu denken, ohne daran zu denken, dass gemeinsame Erfahrungen Zeit benötigen. Das Zusammenleben wird darauf reduziert, zur Wertschöpfung beizutragen, ohne dass die anderen Beiträge zum Fortbestehen des Gemeinwesens durch sozialisatorische Leistungen von Familien oder das Engagment der Bürger überhaupt erwähnt wird. Manche würden womöglich die Haltung, die hier gegenüber Familie an den Tag gelegt wird, als „neoliberal“ bezeichnen.

Sascha Liebermann

„Kinder sollen sich auch langweilen…Frühförderung heisst auch Freiraum, Freizeit, Freiheit“…

…ein interessantes Interview mit der Erziehungswissenschaftlerin Margrit Stamm in der Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag über die Bedeutung des Spiels für Bildungsprozesse, Zeit mit den Eltern und Freiräume für unbeaufsichtigtes Erkunden der Lebenswelt. Wie stark die von Margrit Stamm vertretene Haltung der aktuellen Sozialpolitik entgegensteht, lässt sich am Achten Familienbericht ersehen:

„…Notwendig ist ein bedarfsgerechter Ausbau an qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, der den Bedürfnissen der Kinder und Eltern entspricht und mit der lokalen Infrastruktur vernetzt ist. Erst wenn für alle Kinder Ganztagsbetreuungsplätze in hervorragender Qualität vorhanden sind, haben Eltern tatsächlich eine Wahlmöglichkeit. Die zeitliche Flexibilität der Betreuungsangebote sollte sich nach den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern ausrichten. Für lange Betreuungsbedarfe im ersten Lebensjahr oder abends und nachts eignet sich (ergänzend) eine Tagespflegefamilie, die dem Kind eine familienähnliche, vertraute Umgebung bietet, besser als eine Kindertageseinrichtung, in der Kleinkinder schicht- und fluktuationsbedingtem Personalwechsel ausgesetzt sind.“ (Achter Familienbericht, 2012: „Zeit für Familie. Familienzeitpolitik als Chance einer nachhaltigen Familienpolitik“ – Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/9000, S. 137).

Von den Bedürfnissen von Kindern und Eltern zu sprechen ist in diesem Zusammenhang bloße Gleichheitsrhetorik, die die Bedürfnisse der Kinder schon vergessen hat. Sie artikulieren von sich aus bis weit in das vierte Lebensjahr hinein gar kein „Bedürfnis“, einen Kindergarten oder eine Kita zu besuchen (siehe auch „Wahlfreiheit, die sogenannte“). Es sind die Eltern, die diese Bedürfnisse äußern, unter anderem weil Erwerbstätigkeit im Allgemeinen als erheblich wichtiger erachtet wird, als Zeit für die Kinder zu haben.

Vielleicht sollte der Familienbericht in Anlehnung an dieses Zitat besser umbenannt werden in „Zeit für Erwerbsarbeit“, denn alle „Wahlmöglichkeit“, die es heute gibt, besteht auf eigenes Risiko (kaum Anerkennung in der Rentenversicherung). Gravierender noch ist die normative Degradierung von Haushaltstätigkeiten. Wer für Kinder zuhause bleibt, um ihnen einen Schonraum in vertrauter Umgebung zu gewähren, muss sehen, wo er bleibt. Nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen weist hieraus einen Ausweg, der nicht wieder über die Individuen hinweggeht.

Sascha Liebermann

„Jobcenter kürzen Zehntausenden Familien Hartz-IV-Zahlungen“…

…meldet neues deutschland: „…Die staatlichen Zuwendungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind sehr knapp bemessen, das gilt für Bürger mit und ohne Kinder. Und wenn Hartz-IV-Empfänger ihre sogenannten Pflichten nicht erfüllen, werden sie mit Geldentzug bestraft. Auch das gilt für Menschen mit und ohne Kinder. Im vorigen Jahr gab es jeden Monat durchschnittlich rund 132 000 Hartz-IV-Bezieher, die mit Sanktionen belegt wurden. Etwa weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen waren oder ein Arbeitsangebot abgelehnt hatten. Unter den Bestraften waren monatlich 42700 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten. Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt »O-Ton Arbeitsmarkt«.“

Gegen Ende des Beitrags heißt es:

„…Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter prinzipiell für fragwürdig. Bei der staatlichen Grundsicherung gehe es um ein Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums. »Wie kann das unterschritten oder gar vollständig entzogen werden?« Es werde Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht abschließend kläre, ob die Sanktionen zulässig sind, sagte Sell dem »nd«.“

In der Tat stellt sich die Frage, nach welchen Bedingungen unser Gemeinwesen das Existenzminimum bereitstellen will und ob die heutige Praxis angemessen ist. Aber zugleich muss man fragen, wie in einem Sicherungssystem, das sich auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen stützt, auf Sanktionen verzichtet werden soll? Sicher, der Gebrauch des Instruments lässt sich ändern, weniger restriktiv könnte er sein. Doch macht es den erwerbszentrierten Sozialstaat aus, sanktionieren zu können, das war auch vor der Agenda 2010 schon so. Die Forderung nach einer „repressionsfreien Grundsicherung“ ist entweder eine, die zum BGE führen soll, oder sie verbleibt im heutigen Gefüge. Dann ist sie politisch naiv, denn ohne Sanktionen, kein erwerbszentrierter Sozialstaat.

Sascha Liebermann

Und noch einmal: Wozu Zeit für Familie?

In der Sendung „Unter den Linden“ (Phoenix) ging es kürzlich um „Armut in Deutschland – Wer hat warum zu wenig?“. Ganz ähnlich wie in der Anhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen ging es darum, was gegen Armut unternommen werden könne. Dabei fiel das Stichwort Kindergrundsicherung, die in der Anhörung ebenfalls eine große Rolle spielte. Ganz wie dort war derselbe Widerspruch auszumachen, dass, wenn über Familie und wie ihnen geholfen werden könnte, Vorschläge unterbreitet wurden, die Familien gerade nicht besonders helfen. Wer, wie Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (diw), auf den Wunsch von alleinerziehenden Frauen hinweist, mehr als nur Teilzeit erwerbstätig sein zu wollen und damit die Forderung nach einem Ausbau von Kinderbetreuung verbindet, unterstützt vermeintlich diese Familien. Tatsächlich jedoch tut er das Gegenteil, denn mehr Erwerbstätigkeit heißt weniger Zeit für Familie. Gerade wo nur ein Elternteil vorhanden ist, würde deren Zeit für sein Kind bzw. seine Kinder noch mehr reduziert.

Siehe meinen Kommentar zur Anhörung über Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Sascha Liebermann

Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus – eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen

Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.

Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?

„Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung.“ (Protokoll der Anhörung, S. 16)

Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.

Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er – und das ist eine Unterstellung – behauptet, dass „meistens“ Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.

Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:

„Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend.“ (S. 10)

Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).

In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?

Sascha Liebermann

„Bedingungsloses Grundeinkommen: NEIN, Grundrecht auf soziale Teilhabe: JA“ – widersprüchliche Einwände…

…von Peter Glaser auf Makroskop. Der Beitrag zeichnet sich trotz seines wortstarken Auftakts nicht gerade durch Klarheit aus. An manchen Stellen ist er ein Plädoyer für ein BGE, ohne dass der Autor das so sieht. Er beginnt:

„Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise Sprache, die es erforderlich macht, Sachverhalte korrekt zu beschreiben. Die Begrifflichkeit „bedingungsloses Grundeinkommen“ ist einerseits eine „Unmöglichkeit“ und andererseits eine sachlich falsche Beschreibung. Hier bewegen wir uns auf dem Gebiet sprachlicher „Schlampigkeit“, die dafür sorgt, dass Sachverhalte verschleiert werden und damit missbraucht werden können.“

Starke Worte. In der Tat ist das Schlagwort Bedingungsloses Grundeinkommen nicht so prägnant, wie man es sich wünschen würde. Was wären die Alternativen, etwa: allgemeines oder garantiertes Grundeinkommen oder Sozialdividende? Das wäre auch kein Prägnanzgewinn und der Favorit des Autors „soziale Teilhabe“ ist nicht besser. Erklärt er sich etwa von selbst? Kaum.

Bei aller mangelnden Prägnanz des Schlagworts BGE, so ist auch Wohlwollen geboten. Es handelt sich beim BGE nicht um einen wissenschaftlichen Begriff, es ist vielmehr ein politischer. Bei den genannten Alternativen oben bleibt noch mehr im Unklaren, was sie von heute existierenden, mit Leistungsbedingungen versehenen Sicherungsleistungen unterscheidet. Ebensowenig ist das der Fall bei „sozialer Teilhabe“. Wir werden das noch sehen. Arbeitslosengeld 2 ist eben auch ein garantiertes Grundeinkommen in einer bestimmten Form. Kontextualisiert man hingegen die Entstehung des Schlagwortes BGE, dann wird die Bedeutung des Attributes „bedingungslos“ sehr prägnant. Es richtete sich in der deutschen – wie in der internationalen – Diskussion von Anfang an gegen die Leistungsbedingungen, die diejenigen erfüllen müssen, die ein Ersatzeinkommen benötigen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.).

Weiter schreibt Glaser:

„Aber auch der Begriff „Grundeinkommen“ ist für etwas, für das niemand etwas tun soll, zumindest irreführend. Einkommen ist immer das Ergebnis des Einsatzes der Produktivfaktoren Boden, Arbeit und Kapital. Das Teilwort „Grund…“ deutet eher auf den Verwendungszweck des Einkommens, hat aber mit der Erlangung von Einkommen nichts zu tun.“

Sicher kann es kein Einkommen geben, ohne daß etwas hervorgebracht wurde. Das bezweifeln BGE-Befürworter nicht. Wir können diesen Einwand aber auch verlängern und sagen: Es kann auch nichts hervorgebracht werden, ohne daß es handlungsfähige erwachsene Personen gibt, die etwas hervorbringen können. Was hängt nun wovon ab? „Arbeit“ – im Sinne menschlicher Arbeitskraft – ist eben nicht einfach „da“, sie muss sich erst bilden durch einen langwierigen Bildungsprozess. Auch für „Boden, Arbeit, Kapital“ gilt also, das sie erst vorhanden sein müssen. Nicht nur sie sind „Produktivfaktoren“, auch wenn diese Darstellung in den Wirtschaftswissenschaften gängig ist, Bildungsprozesse in Vergemeinschaftungen sind es ebenso, wenn auch nur mittelbar. Wenn schon, dann sollte der Blick auf das Ganze gerichtet werden, nicht auf das Halb-Ganze.

Dass die Vorsilbe „Grund-“ etwas darüber sagt, wie Einkommen bereitgestellt wird, ist unstrittig. Denn die Erlangung von Einkommen aus dem Wertschöpfungsprozess sagt noch nichts darüber, wie das Einkommen nun zu Individualeinkommen von Personen wird. Es geht beim BGE nicht darum, dass Wertschöpfung vom Himmel fällt, sondern dass die Bereitstelltung eines Anteils daran von keiner Gegenleistung direkt (!) abhängig gemacht wird. Insofern ist Glaser vorschnell.

Er schreibt dann weiter:

„Worum es bei diesem Thema eigentlich geht, ist die Ausübung eines „Grundrechts auf soziale Teilhabe“ in unserer Gesellschaft. Da dies im Kapitalismus nun mal nur mit „Geld“ möglich ist, geht es letztendlich um eine angemessene Verteilung! Wenn die für das Einkommen erforderliche Leistung erbracht wird, Indikator dafür wäre ein steigendes BIP, muss man fragen, wie das Einkommen verteilt werden soll, so dass das Grundrecht auf Teilhabe gewährleistet ist.“

Ja, eben, deswegen „Grund“-Einkommen, wobei dieses Einkommen von der Geldseite her lediglich ökonomische Teilhabe ist, wenn man präzise sein will. Glaser schreibt zu Recht, dass Geld diese „Teilhabe“ nur ermöglicht. Sozial ist diese Teilhabe nicht des Geldes wegen, sondern weil die Bereitstellung durch ein Gemeinwesen erfolgen muss.

Dann folgt ein Bekenntnis:

„In Artikel 2 (2) im Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…“. Wenn wir dieses Recht ernst nehmen, müssen wir jedem Menschen in unserem Land die dafür erforderliche Ausstattung – in unserem System „Geld“ – zur Verfügung stellen.“

Aha, also ein Plädoyder für BGE, oder? Das hängt nun entscheidend davon ab, nach welchem Modus Geld bereitgestellt werden soll.

„Dies sollte vorrangig über die Möglichkeit, das Geld durch Arbeit zu verdienen, erfüllt werden. Wenn dies, durch welchen Umstand auch immer, nicht möglich ist, ist unsere Volkswirtschaft leistungsstark genug, einen Teil in Form von Geld an die Menschen zu verteilen, für die wir zeitweise oder dauerhaft keinen bezahlten Arbeitsplatz bereitstellen.“

Warum „vorrangig“ über Erwerbsarbeit? Diese Werthaltung kann man haben, sie führt zu den Widersprüchen, in denen wir heute leben. Glaser baut nun eine Ausnahme von der Regel ein, wenn er die Bereitstellung vorsieht, ohne dass jemand erwerbstätig ist „durch welchen Umstand auch immer“? Was ist mit „Umstand“ gemeint? Sonderbar wäre, wenn als Umständ gelten könnte, für die eigenen Kinder zuhause zu bleiben, denn das wäre eine freie Entscheidung und kein Umstand. Das passte dann auch nicht mit Glasers Regel zusammen, „Geld durch Arbeit“ zu verdienen. Erst im Fortgang wird klar, worin dieser Umstand besteht. Er geht nicht vom Individuum aus, dass eine Entscheidung trifft, sondern vom Gemeinwesen „wir“, das zu etwas nicht in der Lage ist: einen bezahlten Arbeitsplatz bereitzustellen. Was geschieht mit dem, für den ein Arbeitsplatz bereitgestellt wäre, der aber Besseres zu tun hätte? Wie man es dreht und wendt, so fortschrittlich es klingt, so wenig änderte es am heutigen normativen Gefüge, dass Erwerbstätigkeit den Vorrang vor allem anderen hätte und dass diejenigen, die daran nicht teilnehmen wollen, kein Einkommen erhielten oder nur eines, das mit Auflagen versehen wäre, z. B. angebotene Arbeit anzunehmen. Willkommen im Hartz-IV-Land, das wäre also die Konsequenz der „sozialen Teilhabe“ nach Glaser.

Er schreibt weiter:

„Dass sich die Machtverhältnisse mit der Einführung eines solchen Rechts verschieben werden, ist klar. In einer wirklich demokratischen Gesellschaft sollte das aber niemand besorgen, da es für die Masse Leistungen ermöglicht, die bisher vielen zu teuer sind. Ökonomie und Ökologie könnten sich beispielsweise viel leichter im Gleichschritt entwickeln, wenn allen Menschen eine angemessene Teilhabe am gemeinsam erarbeiteten Fortschritt erlaubt wird. Dann wäre wirklich die Wirtschaft für die Menschen da und nicht umgekehrt!“

Was verschiebt sich denn, wodurch? Allenfalls würde die Stellung der Erwerbstätigen gestärkt, nicht aber der Bürger im Gemeinwesen, denn für die gälte nach wie vor: Erwerbsarbeit ist der höchste Zweck, alles andere kommt danach. Glasers Vorschlag würde wie jeder erwerbszentrierte Sozialpolitik, an der Abwertung anderer Tätigkeiten festhalten und nicht die Person um ihrer und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Erwerbstätigkeit bliebe wie heute die normative Verpflichtung, Nicht-Erwerbstätigkeit die Ausnahme von der Regel.

Vielleicht folgt Aufklärung noch:

„Für jede Leistungserbringung in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft ist immer ein „Startkapital“ erforderlich. Bei der Anschaffung einer Maschine ist dies jedem selbstverständlich, nur für den Primärleistungserbringer „Mensch“ soll das nicht gelten?“ […]
Da es heute nicht mehr mit der Überschreibung eines Grundstückes getan ist, müssen wir andere Systeme verwenden. Wenn wir wieder „Vermögen“ als Basis für die Grundversorgung benutzen wollen, müssen wir das alte römische Recht des Eigentums entsprechend anpassen. Wie in dem interessanten Buch von Sarah Wagenknecht mit dem Titel „Reichtum ohne Gier“ überzeugend beschrieben wird, wäre ein anderer Umgang mit dem Eigentum denkbar und könnte die Basis für ein kapitalbasiertes Einkommen für alle schaffen.“

Was hat er nun hier vor Augen? Liefe das alles nicht auf ein Grundeinkommen hinaus und wenn er das zumindest als „Startkapital“ vorsieht, dann für alle zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben, z. B. der Volljährigkeit? Dann wären wir beim Vorschlag von Bruce Ackerman und Anne Alstott (siehe auch hier), dem „stakeholder grant“. Immerhin, auch hier bleibe die Erwerbsverpflichtung bliebe bestehen, denn das „Startkapital“ muss investiert werden, um einen „return“ bringen, der langfristig Einkommen verschafft.

Interessant und wieder in eine andere Richtung weisend dies:

„Damit ein Mensch Arbeit leisten kann, müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein. Der Mensch als soziales Wesen benötigt in der heutigen Zeit neben menschlichen Zuwendungen, die schon immer von großer Bedeutung waren, Geld zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit.“

In dieser Allgemeinheit unstrittig, aber wie genau? Wessen Zuwendungen zu welcher Zeit benötigt „der Mensch“? Geld, damit Eltern sich dieser Aufgabe widmen können, meint Glaser das? Das würde aber zu seinem Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht passen, also dann doch Ausbau der Ganztagsbetreuung – auch eine Art menschlicher Zuwendung -, damit Eltern die angebotenen Arbeitsplätze annehmen könnten. Warum sagt er es nicht?

„Die Leistungsbasis „Mensch“ damit zu versorgen, um damit die Leistungserbringung zu ermöglichen, ist mit dem in der Regel aus dem Nichts geschaffenen Geld für die Investition einer Maschine durchaus vergleichbar, wenn auch den meisten dieser Vergleich aus moralischen Gründen nicht gefällt. Sachlich ist er vollständig angemessen.“

Und weshalb dann kein Bedingungsloses Grundeinkommen, um deutlich zu machen, dass es um den „Menschen“ und das Gemeinwesen geht, dem die Wirtschaft letztlich zu dienen hat? Der Beitrag ist ein Durcheinander, in dem an einem auf jeden Fall festgehalten wird: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

„Lohn ohne Arbeit, Geld ohne Gegenleistung“ – Grundeinkommen im Schweizer Fernsehen

Eine sehr interessante Diskussion, die auch die Widersprüche deutlich macht, in denen sich die Kritiker der Eigenössischen Volksinitiative bewegen. Theo Wehner wies darauf hin, dass alle Aussagen darüber, was mit einem BGE passieren würde, spekulativ seien, auf sie könne man sich also nicht berufen. Sehr wohl könne man sich aber fragen, welches Menschenbild wir in der Praxis vorfinden und da zeigt sich, dass der Mensch ein tätiges Wesen sei. Darauf setze die Initiative. In der ersten Hälfte spielten etwaige, ebenso spekulative Folgen der Digitalisierung eine große Rolle. Denen könnte man zwar mit einem BGE gelassen entgegen sehen, eine gute Begründung dafür sind sie jedoch nicht (siehe dazu hier).

Es kamen in der Sendung viele der bekannten Argumente pro und contra vor, es zeigten sich alle Widersprüche deutlich, insofern eine sehr gelungene Diskussion. Erschreckend war wieder einmal, wie über Familie von den Kritikern gesprochen wurde. Dass mehr Zeit für Familie, für Väter wie Mütter, etwas Gutes wäre, konnten die Kritiker in keiner Weise erkennen. Dabei kann es heute als Problem gelten, dass nun nicht nur mehr die Väter wenig präsent sind, die Mütter werden es zunehmend ebenfalls sein, wenn die Verherrlichung der Erwerbsarbeit weiter voranschreitet. Für die Familie als Erfahrungsraum von Solidarität und verlässlicher Zuwendung ist das ein sehr schlechtes Zeichen (siehe auch hier und ein kürzlich erschienes Interview mit Remo Largo).

Es sind nicht die Befürworter des BGE, die Erwerbsarbeit ihren Sinn absprechen, es sind die Kritiker, wenn sie immer wieder die „negativen Erwerbsanreize“ hervorheben, die von einem BGE ausgehen sollen. Wenn man es mit den sinnerfüllenden Möglichkeiten von beruflichem Engagement ernst meint, das müssten die Kritiker des BGE, dann dürften sie konsequenterweise den Beruf nicht auf „Anreiz“ durch Einkommen reduzieren. Sie tun es aber und entwerten berufliches Engagement gerade dadurch selbst.

Daniel Straub fragte schon in der ersten Hälfte der Sendung den Bundesrat Berset sinngemäß, ob er den Schweizern nicht zutraue, mit dem BGE vernünftig umzugehen. Das verneinte dieser, doch die weitere Diskussion bezeugte denau das. Dieser Anfangsimpuls, der es erlaubt hätte, die Existenzbedingungen einer republikanischen Demokratie wie in der Schweiz zum Argument für ein BGE zu machen, wurde leider nicht aufgegriffen und weitergeführt. Es ist misslich, dass ein solch zentraler Begründungszusammenhang, der unmittelbar aus dem Heute zum BGE führt, in der Debatte so wenig Berücksichtigung findet.

Der Schweizer tagesanzeiger hat einen Faktencheck zusammengestellt.

Sascha Liebermann