„Hartz IV vor Gericht: Wie hart darf der Sozialstaat sein?“…

…darüber wurde in der Sendung Maischberger diskutiert. Erstaunlich unaufgeregt ging es zu mit Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen) und Christian Lindner (FDP). Eingeladen war auch die Journalistin Elisabeth Niejahr (Wirtschaftswoche) sowie Martina Leisten und Kevin Falke, die schon wiederholt bzw. länger auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren bzw. sind und ihre Erfahrungen berichteten.

Überbürokratisierung, Schärfe der Sanktionen und manch anderes wurden kritisiert, für eine Veränderung wurde plädiert. Doch vom Geist des Systems abzurücken ist offenbar schwerer, als es scheint, denn bei aller berechtigten Kritik wollten weder Lindner noch Niejahr von Sanktionen grundsätzlich lassen. Robert Habeck hat den Vorschlag einer Garantiesicherung (siehe auch hier) vor einigen Monaten ins Spiel gebracht, eine sanktionsfreie Grundsicherung, die mit „Anreizen“ für Arbeitsaufnahme gekoppelt werden soll. Das ist noch nicht zu Ende gedacht, den Bürgern wird doch nicht so ganz getraut, dass sie bereit sind beizutragen und es keinen Grund gibt, daran zu zweifeln (siehe hier).

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„Fördern UND Fordern“ – doch, wozu?

Das fragt sich angesichts eine Plädoyers in diese Richtung von Kolja Rudzio auf Zeit Online angesichts der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Arbeitslosengeld II (siehe unsere bisherigen Kommentare hierzu, zum Autor selbst hier). Nach einleitenden Worten fragt Rudzio:

„Ist nun also die Zeit reif, ein Relikt der Hartz-Reformen abzuräumen – Strafen für Arbeitslose? Wenn man es so formuliert, mag das einleuchtend klingen. Doch für den radikalen Schnitt – ein bedingungsloses Grundeinkommen, vor dem viele Fachleute warnen [andere Fachleute aber nicht, SL] – gibt es keine politische Mehrheit. Und ob viele Menschen es wirklich gerechter fänden, wenn beispielsweise das wiederholte Versäumen von Gesprächsterminen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger keinerlei Konsequenzen hätte, ist keineswegs klar.“

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„Das kalte Herz des Hartz IV-Gesetzes“ oder die Verklärung des alten Sozialstaats

So könnte Heribert Prantls Beitrag in der Süddeutschen Zeitung überschrieben werden, der sich mit der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Sozialgesetzgebuch, die das Existenzminimum beschneiden, befasst. Prantl schreibt dazu:

„Darf der Staat das Existenzminimum minimieren? Die schwarze Pädagogik, die in der Kindererziehung verpönt ist, hat Hartz IV bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Bei Verletzung der „Mitwirkungspflicht“ droht jedenfalls die „Absenkung der Grundsicherung“, wie das im Behördenjargon heißt.“

So treffend auf den Punkt gebracht wird, was gesetzlich festgeschrieben ist, so ungenau ist Prantl hier. Was genau soll durch Hartz IV eingeführt worden sein? Das Bundessozialhilfegesetz sah mit § 25 genau solche Sanktionen ebenso schon vor (siehe auch hier):

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„Schon morgen? Hartz-IV-Urteil könnte Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen ebnen“ – das geht doch nicht…

…darüber schreibt Volker Tietz auf focus. Am Ende findet sich die brisante Schlussfolgerung in aller Deutlichkeit:

„Dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen kommt damit Signalwirkung zu. Werden diese verboten, entfällt der Gestaltungsspielraum bei Mitarbeitern im Jobcenter. Das macht die Verfahren gerechter. Aber ein derartiges Urteil wirft ein neues Problem auf: Sanktionen sind ein Druckmittel, um auf das Einhalten der Regeln zu drängen.

Und ohne Druck wird es noch mehr auf den guten Willen der Betroffenen ankommen, ihre missliche Lage beenden zu wollen. Das ist bedenklich, denn: Wer pünktlich und regelmäßig den Einladungen vom Jobcenter folgt und bereit ist, Arbeit zu finden, darf nicht gleichgestellt werden mit denjenigen, die das System ausnutzen. Ansonsten ist ein Urteil zum Verbot von Sanktionen der erste Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen.“

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„Darf das Existenzminimum gekürzt werden?“…

…fragt Anja Nehls im Deutschlandfunk anlässlich der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionierung des Existenzminimums, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall ist. An einer Stelle zitiert sie den Sozialrichter Jens Petermann (siehe auch hier), der vor vier Jahren dem BVerG diese Frage vorgelegt hat:

„Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: ‚Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?'“

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Subsidiarität, Bedürftigkeit und Mündigkeit – wie steht die Demokratie dazu? Wie das Bundesverfassungsgericht?

Diese Frage wirft ein interessantes Gespräch mit Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, übertitelt, in neues deutschland auf. Veröffentlicht wurde es wegen des bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Beiträge zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts von uns hier) zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Neskovic ist sehr deutlich und sieht die Sanktionen im Widerspruch zur Unverfügbarkeit des Existenzminimums, die das BVerfG selbst in Urteilen festgestellt hatte. Neskovic sagt, dass Juristen selten die Verbindung zwischen dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip herstellen und deswegen bislang Sanktionen für verfassungskonform gehalten wurden. Er erwartet hier kein umstürzendes Urteil in dieser Hinsicht, aber hält sich mit einer Prognose zurück. An einer Stelle äußert er sich indirekt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Er sagt auf die Frage:

Gibt es weitere Urteile [über das von 2010 hinaus, SL] des Bundesverfassungsgerichts, aus denen Sie ableiten, dass das Existenzminimum nicht gekürzt werden darf?
Ja. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz verdeutlicht, dass das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums zwar nicht bedingungslos ist, aber nur eine Bedingung beziehungsweise Einschränkung kennt: die Bedürftigkeit. Danach ist das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums gerade kein Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung allerdings unmissverständlich klargestellt, dass es neben der Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen oder Bedingungen für die Inanspruchnahme dieses Rechts gibt. So heißt es in der Entscheidung, dass »migrationspolitische« Gründe keine Kürzungen rechtfertigen. Konsequenterweise müsste das auch für die Gründe gelten, mit denen Sanktionen gerechtfertigt werden: Demnach können auch »pädagogische Gründe«, wie das Prinzip des »Förderns und Forderns«, Kürzungen nicht legitimieren.“

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„Vorurteilsmaschine Hartz-IV“…

…ein nach wie vor aktueller Beitrag von Barbara Dribbusch in der taz aus dem Jahr 2010 (!).

Der Beitrag endet so:

„Nur weil fast jeder schon mal von einer Alleinerziehenden auf Hartz IV gehört hat, die einen neuen Lebenspartner verschweigt, kann man nicht ständig Sozialdetektive in Schlafzimmer schicken. Nur weil fast jeder schon mal einen kannte, der von einem arbeitslosen Bauhandwerker wusste, der viel nebenbei schwarz arbeitet, kann man die Leistung nicht generell kürzen. Auch bei den Wirtschaftssubventionen gibt es „Mitnahmeeffekte“, dennoch stellt man die Unternehmensförderung nicht ein.

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„Für gesunde Menschen unter 35 kein Hartz IV ohne Gegenleistung“…

…dieser Überzeugung ist der FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen laut einem Beitrag in der Rheinischen Post. Desweiteren wird er so zitiert:

„Der Arbeiter, der 40 Stunden in der Woche schrubbt, ist frustriert, wenn Hartz-IV-Empfänger mit Mietzuschuss und Freibeträgen für andere Leistungen ähnlich viel Geld haben, ohne einen Finger zu rühren.“

Es wäre manchmal hilfreich, sich die Sozialgesetzgebung anzusehen, bevor Empörung artikuliert wird. Die Diskussion um Sanktionen scheint am MdB vorbeigezogen zu sein und von der FDP, wenn man sie denn je für eine Unternehmerpartei gehalten hätte, ist nichts übrig geblieben. Unternehmen, hier der Spargelbetrieb, als Erziehungsanstalt (siehe auch hier), das war in jüngerer Zeit wiederholt zu vernehmen. Doch Unternehmen sind keine Erziehungsanstalten, Mitarbeiter, die bei ihnen nicht arbeiten wollen, dorthin zu verdammen – hier zum Spargelstechen – ist nicht sinnvoll. Der Spargelbetrieb wird sich bedanken.

Sascha Liebermann