Mit der „misanthropischen Grundhaltung“ brechen…

…darum gehe es laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. September:

„Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“.

Wie soll das nun erreicht werden? Ist ein Sozialstaat, in dessen Zentrum das Erwerbsgebot steht, und der zur Durchsetzung desselben Sanktionsinstrumente benötigt, denn ohne das ganze vorstellbar? Vorstellbar vielleicht, aber unrealistisch, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt.

Siehe auch die Info-Broschüre des Paritätischen „Hartz IV hinter uns lassen“. Ulrich Schneider (siehe auch hier und zur „repressionsfreien Grundsicherung“ hier) Vorsitzender des Paritätischen, äußerte sich schon wiederholt gegen ein BGE. Wie soll dann aber erreicht werden, was die Pressemitteilung verspricht? Man scheint sich dort „schöne Gedanken“ zu machen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen oder vielleicht sie doch gar nicht überwinden zu wollen!?

Sascha Liebermann

„Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern“ – und dann?

Die Frage stellt sich angesichts eines Interviews, das Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband, dem Südkurier gab. Lockern der Sanktionen, nicht abschaffen. Er erklärt auch gleich, weshalb er gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist:

Südkurier: „Die SPD-Chefin Andrea Nahles hat kürzlich vorgeschlagen, die Sanktionen für Hartz-4-Empfänger zu lockern. Widerspricht das nicht der Grundidee „Fördern und Fordern“ der Agenda 2010?“
Schneider: „Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern. Denn viele Jugendliche, denen man Sanktionen androht, verabschieden sich und werden durch die Sanktionen in echtes Elend geführt. Und was für junge Menschen schlecht ist, ist auch für die Erwachsenen schlecht. Die Gruppe der Leistungsverweigerer ist verschwindend gering. Man sollte sich lieber auf die Vermittlung derjenigen konzentrieren, die arbeiten wollen.“

Die Frage wäre hier natürlich, was „Leistungsverweigerer“ sind? Man muss noch in Betracht ziehen, dass sie womöglich zu der von ihnen erwarteten Leistung nicht in der Lage sind und dazu noch die Drohkulisse des Sozialstaats mit seinen Instrumenten und normativen Bewertungen ein Übriges tut. „Leistungsverweigerer“ haben eine Lebensgeschichte, von der nicht abstrahiert werden kann, wenn man beurteilen will, was der Grund für die „Leistungsverweigerung“ ist.

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„Hartz IV: starker Rückgang der Arbeitslosen, aber nicht der Hilfebedürftigen insgesamt“…

…vermeldet der Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Interessant ist die Bemerkung am Ende der Pressemeldung:

„In der politischen Debatte wird immer wieder gefordert, Hartz IV abzuschaffen. Ein Teil der Kritik bezieht sich auf die Sanktionen, die in Form einer Kürzung der Sozialleistungen im Falle eines Fehlverhaltens der Bedürftigen verhängt werden. Im ersten Quartal 2018 traf das auf gut 130 000 oder 3,1 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und damit einen eher kleinen Teil zu. In drei Viertel der Fälle waren Meldeversäumnisse die Ursache. Gleichwohl hat eine zusätzliche Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergeben, dass zwar nach wie vor die allermeisten Hartz-IV-Arbeitslosen eine angebotene Stelle sofort annehmen würden – ihr Anteil ist aber von 80 Prozent im Jahr 2008 auf zwei Drittel im Jahr 2016 gesunken.“

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„Überleben in der Ämterbürokratie“…

…eine Ergänzung zum veröffentlichten Hinweis auf „Sozialstaat gegen Arme“. Im Deutschlandfunk wird der Alltag von Leistungsbeziehern skizziert und was für sie die Kontrolle und Sanktionsdrohungen bedeuten. Vielleicht sollte der Beitrag Barbara Dribbusch empfohlen werden, die in der taz Sanktionen verteidigt hat?

„Abmildern ja, abschaffen nein“ – Sanktionsverteidigung in der taz…

…so muss ein Kommentar von Barbara Dribbusch in der taz zu den Sanktionen im Arbeitslosengeld II betrachtet werden. Andrea Nahles (Reaktionen auf Nahles Vorschlag, siehe hier) äußerte jüngst die erstaunliche Einsicht, die Sanktionen könnten bei jungen Erwachensen kontraproduktiv sein. Was schreibt Frau Dribbusch?

„Es ist der Albtraum für so manche Sozialpolitiker: Der junge Mensch aus einem sogenannten sozialen Brennpunkt, vielleicht Berlin-Neukölln, der auf die Frage nach seiner beruflichen Zukunft vor laufender Kamera antwortet: „Ich werde Hartz IV.“ Der Albtraum war vor einigen Jahren so bedrückend, dass man in Deutschland die Sanktionen für jüngere EmpfängerInnen von Hartz IV verschärfte.“

Dribbusch beschreibt zielsicher, wofür der Ausspruch „Ich werde Hartz IV“ steht. Reflektiert wird die Äußerung allerdings selten (siehe auch hier). Heute kann der Ausspruch als Protest gegen die Zumutungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verstanden werden, als Provokation der Erwachsenenwelt aus der Perspektive Jugendlicher, die gerade ihren Ort in der Welt zu finden versuchen. Wie gut diese Provokation funktioniert, lässt sich an der häufigen Bezugnahme darauf ablesen.

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„Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Abschaffung von Sanktionen“

Im Deutschen Bundestag wurden gestern die Anträge der Linken und der Grünen zur Abschaffung der Sanktionen im Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe abgelehnt. Die Debatte ist sicher aufschlussreich, um etwas über die Haltung der Abgeordneten zur gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu erfahren. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen an den Systematik des deutschen Sozialstaats vorbeigeht, denn das Erwerbsgebot steht in seinem Zentrum, Sanktionen dienen dazu, diesem Gebot Geltung zu verschaffen (siehe hier und hier). Es ist ein Widerspruch in sich, Sanktionen aufheben zu wollen, aber nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzutreten, denn die Aufhebung der Sanktionen wäre ein Vorgriff darauf.

Sascha Liebermann

„Das Kreuz mit den Sanktionen im Hartz IV-System“ und die Menschenbildfrage…

…darüber schreibt Stefan Sell wieder einmal in einem sehr informativen Beitrag (siehe auch sein Interview im Deutschlandfunk).

Es gehe bei der Haltung gegenüber Sanktionen, die ganz der „Fördern und Fordern“-Logik entsprechen, um zwei verschiedene Menschenbilder. Auf der einen Seite fänden sich diejenigen, die Sanktionen für notwendig halten, auf der anderen die, die die Drangsalierung kritisieren. Obwohl das Bundesverfassungsbericht die Unverfügbarkeit des Existenzminimums sicher gestellt habe und nun schon mehrere Jahre ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha beim BVerfG auf eine Entscheidung wartet, gelte bislang, dass das Existenzminimum eben doch verfügbar sei – d. h. gekürzt werden könne. Sell hofft auf das Bundesverfassungsgericht – darauf hofft man in Deutschland oft, doch letztlich ist der politische Wille ausschlaggebend (siehe zur Kritik an der Überhöhung des Bundesverfassungsgerichts den Beitrag von Ingeborg Maus hier und hier). Wer nun ernst machen will damit, Sanktionen der Vergangenheit angehören lassen zu wollen, kommt nicht umhin, sich mit ihrem Zweck zu beschäftigen, denn auch vor der Agenda 2010 waren Sanktionen schon vorgesehen (siehe hier). Wer sie also nicht mehr haben will, muss über ein Bedingungsloses Grundeinkommen reden.

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„Hartz IV ohne Sanktionen – das wäre bedingungsloses Grundeinkommen“…

…da hat die BILD-Zeitung recht, wer Sanktionen aus dem Gefüge der Sozialgesetzbücher entfernen will, verlässt einen Sozialstaat, der erwerbszentriert ist. Das scheint denjenigen noch nicht aufgefallen zu sein, die gegen ein BGE sind, aber eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten. Oder es soll eine Strategie sein, das BGE unter anderer Flagge einzuführen.