„Vorsicht: Hartz-IV-Falle!“…

…damit befasst sich der Beitrag von Eva Roth in neues deutschland angesichts der seit etwas mehr als einem Jahr immer wieder einmal verkündeten Abkehr von Hartz IV, die bislang meist keine war. Was ist davon zu halten? Die Frage lässt sich beantworten mit dem Blick darauf, ob denn im bestehenden System, mit seiner normativen Fundierung, auf Sanktionen überhaupt verzichtet werden könne. Die Gründe für die Sanktionspraxis liegen jedoch im System selbst begründet, darauf macht Roth aufmerksam und verweist auf den Sozialwissenschaftler Stefan Sell, der eine vollständige Aufhebung der Sanktionen für nicht möglich hält, solange Bedürftigkeit geprüft werden muss. Diesen Zusammenhang haben auch andere, z. B. Helga Spindler, schon gesehen und einen vollständigen Verzicht auf Sanktionen ausgeschlossen. Wer eine Neuausrichtung will, müsste die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung mindestens relativieren und mehr auf Steuerfinanzierung setzen. Eine wirkliche Befreiung vom normativen Fundament wäre aber nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen möglich – das schreibt Eva Roth allerdings nicht, auch Stefan Sell will davon nichts wissen.

Sascha Liebermann

Widersprüchlichkeiten im Hartz IV-System und das Bedingungslose Grundeinkommen

Es mehren sich die kritischen Kommentare zu Lars Klingsbeils Vorschlag eines Grundeinkommensjahres. Der SPD-Generalsekretär will damit zur Erneuerung der SPD beitragen, kapert das positiv konnotierte Wort Grundeinkommen und bietet etwas an, das vor allem Besserverdienern helfen würde. Auch Stefan Sell hat sich damit nun befasst und teilt die Kritik daran, aber auch an dieser Art, Vorschläge in die politische Diskussion zu werfen, die sich – wie das „solidarische Grundeinkommen“ oder der Mindestlohn von 12 Euro – doch eher als Luftnummern erweisen. Am Ende seines Beitrags kommt Sell ganz kurz, nur nebenbei, auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er schreibt:

„Man könnte jetzt den Finger auf die zahlreichen praktischen Hartz IV-Wunden legen, also die Frage der in vielen Fällen nicht ausreichenden Unterkunftskosten, die Höhe der Regelleistungen, das Sanktionsregime – um nur einige Punkte zu nennen. Allein der Hinweis auf diese Fragen sollte genügen, um aufzuzeigen, warum es innerhalb des bestehenden Systems derart viele Reibungspunkte und Widersprüchlichkeiten gibt (was spiegelbildlich ja auch den Reiz eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ für viele ausmacht, denn dort wird das (scheinbar) vermieden, weil es eben keine Bedingungen gibt, aus deren Operationalisierung dann die beschriebenen Widersprüche resultieren), so dass die Politik institutionenegoistisch gut beraten ist, bei den praktischen Fragen des Hartz IV-Systems toten Mann bzw. Frau zu spielen und lieber mit wolkiger Begriffshuberei jonglieren geht, die aber nach kurzer Erregungswelle wieder in der Sackgasse enden wird.“

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Platzende Testballons und politische Irreführung…

…darüber schreibt Stefan Sell in einem Blogbeitrag auf Makronom über die jüngsten Äußerungen des Bundesfinanzministers Olaf Scholz zum Mindestlohn von 12 Euro. Hier ein Auszug:

„Denn die damals bei der Implementierung dieser Lohnuntergrenze zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat bei der Frage der Anpassung mit der Mindestlohnkommission und dem zugrundeliegenden Regelwerk ganz bewusst einen Mechanismus geschaffen, der verhindern soll, dass der politisch gesetzte Mindestlohn stärker angehoben werden kann. Und Nahles hat wahrhaft deutsche Qualitätsarbeit abgeliefert: Denn auch wenn einige Leute es wollten – es wird mit diesem Regelwerk keinen ordentlichen Schluck aus der Mindestlohnpulle geben können: Die bisherigen Anhebungen des Mindestlohns sind nicht Pi-mal-Daumen festgelegt worden, sondern folgen einer ganz eigenen, zugleich in sich abgeschlossenen Dynamisierungslogik, die jede „politische Übergriffigkeit“ im Sinne einer deutlichen Anhebung verhindert.“

Wer in Absehung von bestehenden Regelungen Forderungen in die Welt setzt, die ohnehin solange nicht wirklich werden können, solange die Regelungen nicht angetastet werden, was richtet der an? Zumindest muss man sich fragen, inwiefern es sich um verantwortungs- weil praktisch folgenloses Agieren handelt, das an anderer Stelle doch Folgen zeitigt. Es beschädigt die Glaubwürdigkeit solcher Vorschläge und derer, die sie vorbringen, damit die Glaubwürdigkeit politischen Handelns. Wer also über den Zustand unserer Demokratie sich Gedanken macht, sollte darüber nicht schweigen.

Sascha Liebermann

„Die Postleitzahlen als Glaskugel-Ersatz für die Vorhersage der Bildungschancen der Kinder?“…

…eine differenzierte Besprechung der jüngsten Berichterstattung von Stefan Sell über eine OECD-Studie zu ungleichen Bildungschancen in Deutschland. Darin nimmt er nicht nur die Schlussfolgerungen aus der Studie und ihre Aufnahme in den Medien unter die Lupe, er zeigt sich auch kritisch bezüglich der Daten, auf die sich die Schlussfolgerungen beziehen: die PISA-Studie 2015. Einen der Vorschläge, Ganztagsschule (siehe auch hier und hier) auszubauen und sich davon Verbesserungen zu erhoffen, stuft er als Glaubensfrage ein. Sell äußert sich zwar nicht weiter dazu, es wäre hier aber zu ergänzen, dass die Ganztagsschule auf Kosten des Familienlebens geht und man sich fragen muss, was damit angerichtet wird, zumal echte Ganztagsschule heißt, dass Kinder sich immer in Beaufsichtigungszusammenhängen aufhalten, die gerade nicht zum Nahraum ihres Lebensumfeldes gehören.

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Erster Arbeitsmarkt statt dauerhafter Beschäftigungstherapie?

Das ist die Alternative, die Ursula Weidenfeld in ihrem Beitrag für den Tagesspiegel zum „solidarischen Grundeinkommen“ aufmacht, das in Berlin einer Umsetzung näherrückt. Stefan Sell wies schon im Frühjahr auf „Hoffnungen und Illusionen“ in diesem Zusammenhang hin, dass es ein besonderer Personenkreis sei, der von solchen Maßnahmen profitiere und für den es keine anderen Chancen gebe. Weidenfeld schreibt hingegen:

„Viele schlecht qualifizierte Langzeitarbeitslose brauchen eine individuellere und intensivere Betreuung. Bekommen sie die in einer Beschäftigungsgesellschaft, in der es nicht einmal mehr den Anspruch gibt, sie für den richtigen Arbeitsmarkt zu qualifizieren? Profitieren Menschen tatsächlich von einer dauerhaften Beschäftigungstherapie?“

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„Große Rentenlücke trifft Millionen Deutsche“…

…schreibt Alexander Hagelüken in der Süddeutschen Zeitung. Eine etwas ausführlichere Besprechung der Studie von Stefan Sell findet sich hier. Am Ende zitiert Sell, was die Autoren des DIW vorschlagen, um die Rentenlücke zu schließen bzw. ihr entgegenzuwirken:

„Welche Schlussfolgerungen ziehen die Studienautoren aus den Ergebnissen?

»Um das System der Alterssicherung zu reformieren, stehen der Politik unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Hierzu zählt unter anderem die Möglichkeit, ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu begrenzen und sich dabei stärker am österreichischen Modell, das mehr auf die erste Säule der Alterssicherung setzt, zu orientieren. In Frage kommt auch, zugunsten von Geringverdienenden das bis­her angewendete strikte Äquivalenzprinzip aufzuweichen, verbunden mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungs­grenze, oder auch den Kreis der Versicherten auszuwei­ten. Zudem sollten bessere Anreize zur Bildung privaten Vermögens gesetzt werden, zum Beispiel durch eine Umlei­tung der staatlichen Zuschüsse für Riester­-Renten in Rich­tung eines kapitalgedeckten Modells wie des Schwedenfonds oder der Deutschlandrente.« (Grabka et al. 2018: 818)“

Eine Untergrenze jenseits von Erwerbstätigkeit, wie sie das Bedingungslose Grundeinkommen darstellt, wird offenbar nicht in Erwägung gezogen. Wer sich eingehender damit befassen möchte, wie das Rentenniveau definiert wird, es gibt verschiedene Bezugsgrößen, dem sei dieser Beitrag von Stefan Sell empfohlen.

Sascha Liebermann

„Immer wieder Konflikte um die Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger. Und eine eigenartige Seitwärtsbewegung des Bundesverfassungsgerichts“…

…ein Beitrag von Stefan Sell, der deutlich macht, dass politische Gestaltungsentscheidungen nicht über das Bundesverfassungsgericht gelöst werden können. Kommentare von unserer Seite zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier, zu überzogenen Erwartungen an diese Entscheidungen hier und hier.

„Selektive Zahleninterpretation. Das Sozialbudget und die einseitige Instrumentalisierung der Euro-Beträge“…

…ein Beitrag von Stefan Sell zur wieder einmal aufgeflammten Diskussion zur Entwicklung der Sozialleistungsquoten. Wir hatten schon darauf hingewiesen. Hier ein Auszug aus Sells Beitrag.

„➔ Ein anderer, weitaus wichtigerer Einwand betrifft die sehr einseitige Darstellung von Bruttogrößen als reine Ausgaben. Ob nun gewollt oder nicht – bei dem normalen Bürger (und offensichtlich auch vielen Journalisten) wird eine Wahrnehmung der Sozialausgaben als ein reines Kostenproblem ausgelöst bzw. verfestigt. Als wenn die Ausgaben ins Nirwana fließen. Man muss an dieser Stelle doch zweierlei Klarstellungen vornehmen: Zum einen handelt es sich um Bruttoströme. Also wenn man berücksichtigt, dass die beiden größten Ausgabenblöcke mit 304,1 Milliarden Euro auf die Rentenversicherung und 228,6 Milliarden auf die Krankenversicherung entfallen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass diesen Zahlungsflüssen auch wieder Rückflüsse an den Staat und die Sozialversicherungen sowie weitere Effekte gegenüberstehen. Also die Renten, die ausgezahlt werden, geben die meisten Rentner wieder aus, daraus wird Beschäftigung generiert (aus der dann Steuern und Sozialabgaben fließen) und ganze Wirtschaftszweige werden darüber finanziert (Einzelhandel usw.). Die Gesundheits- und Pflegeausgaben sind in einem großen Umfang Ausgaben, die mit Personalausgaben verbunden sind. Also schon rein fiskalisch gesehen sind die Nettogrößen ganz anders, als es die Bruttowerte nahelegen. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Ausgaben nachfrageseitige Effekte in der Volkswirtschaft haben, die man mit berücksichtigen muss.“

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