Verständlicher Einwand, aber: wir schreiben seit 14 Jahren darüber im Blog von Freiheit statt Vollbeschäftigung

„Frisst der Kapitalismus die Demokratie“ – Richard David Precht und Robert Habeck diskutieren…

hier geht es zum Video der entsprechenden Sendung im ZDF.

In dieser Sendung, die ich mir noch nicht angeschaut habe, hätte es um die Frage gehen müssen, was Demokratie auszeichnet, welche Stellung die Staatsbürger in ihr haben, welche Bedeutung Autonomie und Mündigkeit zukommen, wie Leistungsbereitschaft gestärkt werden kann, ohne Gemeinschaft zu schwächen und was dafür getan werden könnte. Ist das geschehen? Richard David Precht ist damit bislang selten bis gar nicht aufgefallen (siehe hier und hier). Robert Habeck hatte im Vorfeld zu dieser Sendung einen Blogbeitrag verfasst.

Sascha Liebermann

Die Alimentierung der Überflüssigen durch ein Grundeinkommen ist keine Antwort…

…schrieb Mathias Greffrath in der taz unter dem Titel „Her mit dem Zukunftsstaat“. Nein, das ist kein Beitrag, der sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt, das wäre zuviel erwartet, denn Greffrath hat sich schon wiederholt zum BGE geäußert. Gibt es denn überhaupt „Überflüssige“ in einer Demokratie? Dazu schrieb ich vor zwei Jahren:

„Ja, in der Arbeitsgesellschaft, die meint, Arbeit, also Erwerbsarbeit, halte sie zusammen, da gibt es überzählige menschliche Arbeitskraft (zur Vertiefung siehe hier), sofern sie durch Maschinen substituiert werden kann, wo es vernünftig ist. In einem Gemeinwesen von Bürgern hingegen gibt es keine Arbeitskraft, die nicht benötigt wird, weil das Benötigtwerden gar nicht das Kriterium ist, an dem die Existenz gemessen wird. Alle gehören dazu, die zum Gemeinwesen gehören bzw. sich in ihrem Rechtsbereich dauerhaft aufhalten.“

Von „Überflüssigen“ zu reden, verhöhnt gerade die Stellung der Bürger in der Demokratie. Es gibt in ihr niemanden, der überflüssig ist. Wer ein BGE allerdings als Stillhalte- bzw. Stilllegungsprämie versteht, für den mag das der Fall sein.

Sascha Liebermann

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht

Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird – und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann

Ob denn die Bürger mündig genug sind?

Alleine schon, dass diese Frage gestellt wird, könnte einem zu denken geben. Sie taucht ja nicht nur auf, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht, sie gehört zu den Standardbedenken, wenn die Sprache auf direkte Demokratie kommt – in Deutschland, in der Schweiz nicht. Genau diese Frage stellte kürzlich ein Kollege aus der Wissenschaft in einer Diskussionsrunde über Bedingungsloses Grundeinkommen. Im Raum standen Bedenken, wie denn wohl mit den Freiräumen umgegangen würde, wenn ein BGE eingeführt wäre; ob denn wohl die Freiheit nur eine Freiheit dazu wäre, die meiste Zeit World of Warcraft zu spielen?

Besonders häufig wird dies dann in Verbindung mit pubertierenden Kindern gebracht, durchaus auch den eigenen, mit denen man sich ja manches Wortgefecht liefern müsse und die so gar nicht dem folgen wollen, was man selbst für ungeheuer bedeutend hält. Vielleicht käme man mit den eigenen Bedenken weiter, wenn man sich klar machte, in welcher Lebensphase Adoleszente sind, dass sie gerade ihren Platz in der Erwachsenenwelt zu finden suchen – Erwachsene, die es ihnen nicht gerade leicht machen durch den Erwartungsdruck, den sie ausüben. Man könnte sich ein wenig kundig machen, eventuell bei Einsichten aus Forschung über kindliche Entwicklung (vielleicht hier, hier oder hier).

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„Es wird Zeit, die Weichen zu stellen“ – Richard David Precht im Interview…

…in der Sendung ttt (ARD). Mit seinem neuen Buch ist Precht omnipräsent und hat einen festen Platz in den Feuilletons und im Fernsehen. Mit prononcierten Äußerungen plädiert er für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und leitet diese stets von etwaigen Folgen der Digitalisierung ab, auch wenn er einräumt, dass wir nicht genau wissen, was die Folgen sein werden.

Precht beschäftigte sich in den vergangenen Jahren immer wieder einmal mit dem BGE, äußerte sich skeptisch über die „humanistischen“ Befürworter, die er mit den anthroposophischen gleichsetzte, auf deren Seite er sich nun zu schlagen scheint, wenn er der Perspektivlosigkeit der Gegenwart ein positives Menschenbild entgegensetzen will. Und dann scheint ganz kurz eine alternative Deutung dafür auf, weshalb ein BGE gerechtfertigt sein könnte ganz ohne Bezugnahme auf Digitalisierung und Arbeitsmarkt: „Mein Wahlrecht ist auch nicht an Bedingungen geknüpft“ – und weshalb ist das so? Weil das Wahlrecht aus der Staatsbürgerschaft folgt und die Staatsbürger die Legitimationsquelle des demokratischen Gemeinwesens bilden.

Auch Precht hat sich schon so geäußert, dass man den Eindruck gewinnen konnte, er traue dem Bürger nicht allzuviel zu (siehe hier; siehe weitere Kommentare zu Prechts Ausführungen).

Sascha Liebermann

Voraussetzungen des Staates, die er selbst nicht garantieren kann…

…das ist der Gegenstand des sogenannten Böckenförde-Diktums. Es geht auf Ausführungen des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zurück, der sich in einem mittlerweile berühmten Aufsatz mit der Frage befasste, wie sich das Verhältnis des Staates zu den Voraussetzungen seines Existierens darstellt. Im Wortlaut heißt es:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat. Die verordnete Staatsideologie ebenso wie die Wiederbelebung aristotelischer Polis-Tradition oder die Proklamierung eines „objektiven Wertsystems“ heben gerade jene Entzweiung auf, aus der sich die staatliche Freiheit konstituiert. Es führt kein Weg über die Schwelle von 1789 zurück, ohne den Staat als Ordnung der Freiheit zu zerstören.“ (Böckenförde, Ernst- Wolfgang (1976): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Böckenförde, Ernst Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt: Suhrkamp, S. 60)

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Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

„Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben.“

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„Da stiehlt sich der Staat aus der Verantwortung“…

…so Marcel Fratzscher in einem Interview mit dem Kurier, der in Österreich erscheint, in dem es auch wieder einmal um das Bedingungslose Grundeinkommen geht. Hier der Ausschnitt:

„Bei Diskussionen über das Ausgleichen von Chancen wird oft auch ein bedingungsloses Grundeinkommen angeführt. Was halten Sie davon?“

Fratzscher: „Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Da stiehlt sich der Staat aus seiner Verantwortung. Sie können Chancengleichheit nicht mit Geld kaufen. Deshalb sind auch nicht mehr Kitas oder mehr Sprachförderungen da. Außerdem haben wir mit Hartz IV ein Grundeinkommen.

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„Du bist uns als Mensch wichtig nicht nur als Arbeitskraft“

Dieses Wahlplakat trifft eine wichtige Aussage, dass nämlich der Mensch (als Bürger) um seiner selbst und um des Gemeinwesens willen im Zentrum stehen sollte – und nicht die Erwerbstätigen (siehe hier und hier). Der deutsche Sozialstaat ist jedoch einer, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ein BGE erst würde das ändern können.