„Darf das Existenzminimum gekürzt werden?“…

…fragt Anja Nehls im Deutschlandfunk anlässlich der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionierung des Existenzminimums, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall ist. An einer Stelle zitiert sie den Sozialrichter Jens Petermann (siehe auch hier), der vor vier Jahren dem BVerG diese Frage vorgelegt hat:

„Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: ‚Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?'“

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„Es gibt kein Recht auf Arbeit, Frau Nahles“ – oder wie Leistung in Sozialfürsorge verwandelt wird

Darüber hätte Thomas Straubhaar in Die Welt schreiben können, betrachtete aber nur eine Seite dieser Diskussion, und zwar wie wahrscheinlich es denn ist, dass zukünftig ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein werden:

„Wie will die Parteivorsitzende der SPD ein Recht auf Arbeit garantieren, in einem Zeitalter, in dem gerade mit rasender Geschwindigkeit künstliche Intelligenz und immer klügere Automaten dem Menschen die Arbeit abnehmen? Soll der Staat in Verwaltung und Bürokratie noch mehr Personen beschäftigen? Oder sollen Firmen per Gesetz gezwungen werden, mehr Personal einzustellen? Beides würde komplett in die Irre führen und neuen technologischen Entwicklungen diametral entgegenlaufen.“

Straubhaar hält es angesichts der Entwicklung künstlicher Intelligenz und damit einhergehender Automatisierungsmöglichkeiten für unrealistisch, dass ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen werden. Mag sein, kann sein, dass es so kommen wird. Aber, wäre das das entscheidende Argument für ein BGE? Wer solche Aussagen trifft, begibt sich unweigerlich in den Bereich des Prophetischen und schwächt den Vorschlag eines BGE, beraubt ihn seiner Bedeutung. Sicher, ein BGE würde eine Antwort auf technologische Arbeitslosigkeit bieten, eine weitreichende, es ist aber von ihrer Entstehung gar nicht abhängig, benötigt sie nicht, um als weitreichende Antwort verstanden werden zu können. Es macht schlicht eines, verschafft ein Einkommensfundament für alle Bürger, weil sie Bürger sind. Auf dieser Basis lässt sich die Frage anders beantworten, wie der Einzelne beitragen will, wo er dafür den richtigen Ort sieht, was ihm wichtig erscheint. Das ist alles, das ist viel, das ist Demokratie.

Sascha Liebermann

„SPD will Kinderarmut bekämpfen“ – mit oder ohne Eltern?

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe die SPD ein Papier für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, um etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Solche Vorschläge gibt es schon länger, es ist also keine neue Diskussion. Aber, was ist der Haken? Wenn man etwas für Kinder tun will, müsste man etwas für ihre Familien tun, denn Kinder ohne ihre Eltern zu betrachten, führt zu einer individualistischen Reduzierung von Familie und Bildungsprozessen (siehe frühere Beiträge dazu von uns hier). Hat die SPD also Familie im Blick und nur Kinder? Eine Kindergrundsicherung wird manchmal als Einstieg in ein Bedingungsloses Grundeinkommen gesehen, das halte ich für unplausibel, denn heute schon erwartet man von Kindern nicht, erwerbstätig zu sein, von Erwachsenen aber sehr wohl. Eine Kindergrundsicherung würde daran gar nichts ändern.

Sascha Liebermann

Wer ist auf dem Irrweg – Henning Vöpel oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Diese Frage stellt sich angesichts eines Beitrags von Henning Vöpel für Die Welt.

Es handele sich bei der Diskussion um ein BGE um eine Scheindiskussion, es sei gerade nicht, was es vorgebe zu sein, eine Lösung. Mit diesem Auftakt kann man gespannt sein, was Vöpel zu sagen hat, die Stoßrichtung ist mehr als klar. Vöpel schreibt:

„Die Eignung des bedingungslosen Grundeinkommens als sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument lässt sich sinnvoll nur anhand möglicher Ziele diskutieren, die damit erreicht werden sollen. Im Wesentlichen sind das erstens eine bessere soziale Sicherung gegen (technologisch verursachte plötzliche und vorübergehende) Arbeitslosigkeit und zweitens eine humanere und effizientere Einbindung von Menschen gemäß ihrer Fähigkeiten und Motivation am Arbeitsmarkt.“

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Subsidiarität, Bedürftigkeit und Mündigkeit – wie steht die Demokratie dazu? Wie das Bundesverfassungsgericht?

Diese Frage wirft ein interessantes Gespräch mit Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, übertitelt, in neues deutschland auf. Veröffentlicht wurde es wegen des bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Beiträge zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts von uns hier) zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Neskovic ist sehr deutlich und sieht die Sanktionen im Widerspruch zur Unverfügbarkeit des Existenzminimums, die das BVerfG selbst in Urteilen festgestellt hatte. Neskovic sagt, dass Juristen selten die Verbindung zwischen dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip herstellen und deswegen bislang Sanktionen für verfassungskonform gehalten wurden. Er erwartet hier kein umstürzendes Urteil in dieser Hinsicht, aber hält sich mit einer Prognose zurück. An einer Stelle äußert er sich indirekt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Er sagt auf die Frage:

Gibt es weitere Urteile [über das von 2010 hinaus, SL] des Bundesverfassungsgerichts, aus denen Sie ableiten, dass das Existenzminimum nicht gekürzt werden darf?
Ja. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz verdeutlicht, dass das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums zwar nicht bedingungslos ist, aber nur eine Bedingung beziehungsweise Einschränkung kennt: die Bedürftigkeit. Danach ist das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums gerade kein Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung allerdings unmissverständlich klargestellt, dass es neben der Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen oder Bedingungen für die Inanspruchnahme dieses Rechts gibt. So heißt es in der Entscheidung, dass »migrationspolitische« Gründe keine Kürzungen rechtfertigen. Konsequenterweise müsste das auch für die Gründe gelten, mit denen Sanktionen gerechtfertigt werden: Demnach können auch »pädagogische Gründe«, wie das Prinzip des »Förderns und Forderns«, Kürzungen nicht legitimieren.“

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„Die Perspektive der „tüchtigen, der arbeitenden Mitte unseres Landes…

…sei ein Dreh- und Angelpunkt, sagte die SPD-Chefin“ laut Zeit Online. So sieht also die Neuorientierung der SPD aus. Wäre der Slogan nicht schon vergeben, könnte die Neuorientierung als „Vorrang für die Anständigen“ oder „Politik für die hart arbeitenden Menschen“ überschrieben werden, dann hätte man auch Sahra Wagenknecht im Boot, Jens Spahn, Martin Schulz und andere. Dass Politik für Bürger gemacht wird und es diesbezüglich zwischen „hart arbeitenden“ und anderen, die ja offenbar nicht hart arbeiten, keinen Unterschied gibt, daran muss wohl eigens erinnert werden. Ralf Dahrendorf brachte diese einst auf den Punkt: „Der Staatsbürger ist der Feind der Klassen, weil er keine Menschen zweiter Klasse neben sich duldet“ (Dahrendorf, Ralf (1965), „Die soziale Schichtung des deutschen Volkes“, in: Gesellschaft und Demokratie in Deutschland, München, S. 90).

Sascha Liebermann

„Für viele ein ‚Stückchen Freiheit'“…

…schreibt Reinhard Wolff in der taz über das Projekt in Finnland. Im Untertitel wird über die „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens“ geschrieben, was natürlich irreführend ist, denn um ein solches handelte es sich in Finnland nicht. Das wird auch im Beitrag deutlich, es wäre also besser gewesen, auf die Untertitelung zu verzichten. Was ließe sich denn trotz alldem und der Problematik von Feldexperimenten aus dem Projekt schließen? Dazu müsste der Blick darauf gerichtet werden, was eine Einkommensgarantie, die ohne Gegenleistungsverpflichtungen bereitgestellt wird und durch zusätzliche Erwerbseinkommen nicht sinkt, zum Ausdruck bringt: eine Anerkennung des Einzelnen um seiner selbst willen. Diese normative Dimension wird – trotz des an den Lebenshaltungskosten gemessenen niedrigen Betrags in Finnland – unterschätzt. Um ihre Bedeutung zu ermessen, bräuchte es allerdings keines Feldexperimentes, sie ließe sich auch anders untersuchen, ohne BGE, wenn der Blick genau auf Erfahrungen des bedingungslosen Angenommenwerdens gerichtet wird.

Sascha Liebermann

„Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland 2019“ – welche Grundsicherung?

Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland entwirft Nobert Häring in seinem Blog und stellt manch interessante Forderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

An einer Stelle kommt er auf die Frage nach einer Grundsicherung zu sprechen und formuliert:

„Erhöhen Sie die Grundsicherung auf ein Niveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, insbesondere für Familien mit Kindern.
Beenden Sie die Kürzungen von Leistungen unter das Existenzminimum. Stellen Sie (falls und wo finanzielle Anreize tatsächlich nötig sein sollten) auf ein Bonussystem um.“

Was folgt hieraus genau?

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