Ein Denkmal für Leistungsfeindlichkeit…

…will Michael Theurer (FDP, MdB) in seinem Beitrag in der taz errichten, in dem wieder einmal die vermeintlichen Erfolge der Agenda 2010 gefeiert werden. Hier dürfen die üblichen Erfolgsanzeichen nicht fehlen: gestiegene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und halbierte Langzeitarbeitslosigkeit. Es stört dabei den Verfasser nicht, dass der größte Anstieg der Beschäftigung in Teilzeit (siehe Arbeitszeit je Erwerbstätigen) zu verzeichnen ist und die Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit nichts darüber sagt, was sie an Wertschöpfungssteigerungen mit sich bringt. Dabei macht Theurer die Crux der Sozialpolitik deutlich:

„Wenn wir heute über eine weitere Sozialstaatsreform diskutieren, müssen wir uns zunächst fragen, was die Zielsetzung eines Sozialstaats sein sollte. Die Agenda-Reformen hatten das Ziel, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen.“

Das wäre in der Tat zu fragen. Soll der Sozialstaat dazu dienen, die Autonomie der Bürger zu stärken oder soll er Arbeit zum Selbstzweck erheben? Diese Frage ist nicht ohne. Orientiert sich die Antwort in die erste Richtung wäre zu fragen, wie die Handlungsfähigkeit der Bürger maximal unterstützt werden kann entsprechend der vielfältigen Ambitionen und Neigungen. Autonomie setzt Vertrauen in die Mündigkeit voraus, dass die Bürger sehr wohl wollen und wünschen, ihre Leben in die eigenen Hände zu nehmen, aber nach ihrer Vorstellung davon. Die zweite Richtung, in die noch immer die Antwort gesucht wird, erhebt Erwerbsarbeit zum Selbstzweck, als ob Wohl und Wehe einer Demokratie davon abhingen. Dabei kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass es für Unternehmen gleichgültig ist, welche Mitarbeiter sie haben, ob diese dort sich engagieren wollen oder nicht. Zwar ist die Haltung verbreitet, als wäre es Aufgabe von Unternehmen, Mitarbeiter zu erziehen, im Sinne der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, im Sinne der Erzeugung neuer Problemlösungen ist das nicht. Während die Unterstützung von Autonomie dem Leistungsethos gewogen ist, ist die Überhöhung von Erwerbstätigkeit leistungsfeindlich. Deswegen kann auch die oben genannte Erfolgsmeldung nur die Hälfte der Geschichte sein. Sie geht zu Lasten anderer Lebensbereiche, wenn wir nur daran denken, in welch absurde Dimensionen die außerhäusliche Betreuung von Kindern getrieben wird: je früher, je länger, desto besser (siehe hier und hier).

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Die Alimentierung der Überflüssigen durch ein Grundeinkommen ist keine Antwort…

…schrieb Mathias Greffrath in der taz unter dem Titel „Her mit dem Zukunftsstaat“. Nein, das ist kein Beitrag, der sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt, das wäre zuviel erwartet, denn Greffrath hat sich schon wiederholt zum BGE geäußert. Gibt es denn überhaupt „Überflüssige“ in einer Demokratie? Dazu schrieb ich vor zwei Jahren:

„Ja, in der Arbeitsgesellschaft, die meint, Arbeit, also Erwerbsarbeit, halte sie zusammen, da gibt es überzählige menschliche Arbeitskraft (zur Vertiefung siehe hier), sofern sie durch Maschinen substituiert werden kann, wo es vernünftig ist. In einem Gemeinwesen von Bürgern hingegen gibt es keine Arbeitskraft, die nicht benötigt wird, weil das Benötigtwerden gar nicht das Kriterium ist, an dem die Existenz gemessen wird. Alle gehören dazu, die zum Gemeinwesen gehören bzw. sich in ihrem Rechtsbereich dauerhaft aufhalten.“

Von „Überflüssigen“ zu reden, verhöhnt gerade die Stellung der Bürger in der Demokratie. Es gibt in ihr niemanden, der überflüssig ist. Wer ein BGE allerdings als Stillhalte- bzw. Stilllegungsprämie versteht, für den mag das der Fall sein.

Sascha Liebermann

„Warum wir kein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen“…

…dazu äußert sich Frank A. Meyer, Publizist, auf der Website der Schweizer Tageszeitung Blick. Meyer ist in Deutschland durch die Sendung „vis à vis“ bekanntgeworden, die auf 3sat lief. Die kurze Videostellungnahme ist ein gutes Beispiel dafür, wie widersprüchlich Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausfallen können und wie wenig derjenige es bemerkt, der sich äußert. Ganz ähnlich wie bei Meyer war es einst bei Christian Lindner (FDP). Wer davon überzeugt ist, dass der Mensch etwas bewerkstelligen wolle, darüber spricht Meyer, müsste für ein BGE plädieren.

Sascha Liebermann

Befürworter eines BGE – mit Rechtsextremisten vergleichbar?

Diesen Vorwurf erhob laut zweier Berichte (einer hier, der andere hier) Christoph Butterwegge anlässlich einer Diskussionsveranstaltung in Frankfurt am Main gegen Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Zuerst hatte er sie – laut der Berichte – mit Rechtsextremisten verglichen, angesichts der Empörung im Publikum dann erklärt, er habe das nur als Vergleich benutzt, um die Verbohrtheit aufzuzeigen. Beispiele werden allerdings nicht einfach so gewählt, sie sprechen für denjenigen, der sie heranzieht. Es ist in der Diskussion nichts Neues, dass Befürworter eines BGE mit Heilspredigern oder Evangelikalen verglichen werden, Butterwegges Äußerung wäre eine Verunglimpfung, die auf ihn selbst zurückfällt. Er reiht sich damit in Äußerungen anderer ein, die jüngst eine Nähe eines BGE zu Populismus und AfD hergestellt hatten.

Diese Entgleisung entspricht Erfahrungen, die ich mit ihm bei einer Diskussion über ein BGE gemacht habe. Eine sachliche Auseinandersetzung lässt sich so jedenfalls nicht führen.

Sascha Liebermann

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht

Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird – und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann

„Karlsruhe prüft Hungerstrafen“ – Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht

Darüber berichtet Susan Bonath in junge Welt, in anderen Zeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war dies ebenfalls zu lesen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist schon lange anhängig (siehe hier). Manche hoffen darauf, dass damit die Sanktionierung von Leistungsbeziehern im Arbeitslosengeld II ein Ende haben könnte, darauf würde ich nicht wetten. Ganz gleich wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wäre damit die politische Frage, ob Sanktionen, die das Existenzminimum betreffen, einer Demokratie angemessen sind, nicht vom Tisch.

Sascha Liebermann

„Die SPD – Partei der Arbeit oder der Arbeitslosen?“…

…ein Beitrag von Florian Gerster, ehemals Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gerster zitiert teils aus dem Protokoll des Bundesparteitags der SPD 2003, um deutlich zu machen, wie groß die Unterstützung für die Agenda-Politik in der SPD, auch im Parteivorstand, war.

Wie ist der Duktus von Gersters Beitrag? Weitgehend ein Jubeltext auf die Reformen, der mit solchen Beispielen arbeitet:

„Wer Grundsicherungsleistungen für Kinder kritisiert, kritisiert Armutsbekämpfung. Wer Sanktionen zur Vermeidung von Sozialleistungsmissbrauch bekämpft, begünstigt auch das Treiben von Großfamilien vom Balkan, die sich im deutschen Sozial- und Arbeitsrecht bestens auskennen.“

Was die SPD jüngst als Sozialstaatsreform in die Diskussion warf, bezeichnet Gerster zurecht als Wortgeklingel. Es wird mit Begriffen wie „Bürgergeld“ gegen Bedingungsloses Grundeinkommen hantiert, um doch letztlich beim Alten in modifizierter Form zu bleiben.

Sascha Liebermann