„Die Unsicherheit wächst“ – über die Grenzen der Vermögensbesteuerung und neue Finanzierungsquellen

Ein Interview, das Timo Reuter mit dem Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der FH Koblenz in der Wochenzeitung der freitag geführt hat. Das Interview ist in verschiedener Hinsicht interessant. Zuerst, weil Sell deutlich sagt, dass die Agenda 2010 die Deregulierung, die schon in den 1990er Jahren begann, nur verstärkte, aber nicht geschaffen hat.

Dann fragt Reuter, was das Problem daran sei, „Millionäre und Vermögende“ mehr zu belasten. Sell antwortet:

„Es ist verständlich, die Vermögenden zu belasten, aber auch gefährlich, denn die dringend notwendigen Ausgaben können wir dadurch nie stemmen. Das ist ein Mengenproblem. Das Kapital kann sich einer nationalstaatlichen Vorgehensweise entziehen. Außerdem liegt das meiste Vermögen nicht in Form von Geld vor, sondern als Unternehmensbeteiligung. Wenn wir also nicht zum Mittel der Enteignung greifen wollen, werden nur durch Besteuerung von Reichtum nicht genug Mittel frei.“ Deswegen müssten andere Finanzierungsquellen her, welche, sagte Sell nicht. Vielleicht das BGE? Die Möglichkeiten des Nationalstaats scheint er in meinen Augen etwas zu unterschätzen.

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen wählbar machen – Grundeinkommen auf den Wahlzettel“…

…das zu erreichen, hat das Bündnis Grundeinkommen sich vorgenommen: „Wir wollen eine Ein-Themen-Partei gründen und das Grundeinkommen auf den Wahlzettel zur Bundestagswahl 2017 bringen“, kündigen die verantwortlichen hinter der Website an. Unterstützer können sich auf der Website eintragen. Alleine durch die Präsenz auf den 45 Millionen Wahlzetteln wird das BGE als Alternative in der Wahlkabine sichtbar. Letztlich kann das Vorhaben, auch wenn dazu auf der Website nichts zu lesen ist, keine Ein-Wahl-Fliege sein. Weshalb auch? Es gilt also, die bevorstehenden Landtagswahlen ebenfalls ins Auge zu fassen.

Wer nun „Partei“ hört und womöglich deswegen abwinkt, sollte sich das Vorhaben genau anschauen. Es geht nicht darum, einfach eine weitere Partei zu gründen, sondern unserer repräsentativen Demokratie gemäß einen Weg zu finden, das Bedingungslose Grundeinkommen in den Deutschen Bundestag zu tragen. Das über den Gewinn von Direktmandanten zu erreichen, ist ungleich schwierigerer als über die Zweitstimme. Um Zweitstimmen erhalten zu können, bedarf es aber des Partei-Status, denn die Zweitstimme kann nur für Parteien bzw. die von ihr vorgeschlagene Kandidatenliste abgegeben werden.

Sicher, manche Frage ist offen, z. B. wie geht man als Mandatsträger im Bundestag mit Stellungnahmen zu anderen Fragen um? Dieser Verantwortung wird man sich nicht entziehen können, um so wichtiger ist es, dass diejenigen, die kandidieren wollen, sich darüber klar werden.

Die öffentliche Diskussion ist für die Willensbildung unerlässlich und kann das entscheidende Gegengewicht zu einer parteipolitischen Verengung der Thematik darstellen. Sie sollte also unter dem Vorhaben nicht leiden – das hängt aber von uns Bürgern ab, ob das geschieht oder nicht. Das BGE ist keine Parteiangelegenheit, denn „die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes“ (Art. 21 Abs.1 Satz 1 GG) nur mit, sie sind mit ihr nicht gleichzusetzen. Bundestagsabgeordnete verfügen über ein „freies Mandat“, sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG).

Obwohl in den Texten auf der Website von „wir“ die Rede ist, bleibt unklar, wer spricht. Es wäre angesichts der Bedeutung des Vorhabens an der Zeit, sich zu erkennen zu geben, statt im Hintergrund zu bleiben. Sonst könnte Glaubwürdigkeit verloren gehen.

Ist das ganze ein riskantes Unterfangen? Hoch scheiterungsfähig? Ja, natürlich. Neuerungen im Leben sind aber nicht zu haben, ohne dass etwas gewagt wird.

Die Parteigründung ist für den 25. September vorgesehen.

Sascha Liebermann

Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus – eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen

Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.

Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?

„Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung.“ (Protokoll der Anhörung, S. 16)

Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.

Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er – und das ist eine Unterstellung – behauptet, dass „meistens“ Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.

Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:

„Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend.“ (S. 10)

Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).

In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?

Sascha Liebermann

Rechtsverschärfung durch Rechtsvereinfachung – Neue Anweisung der Bundesagentur für Arbeit

Stefan Sell führt in einem Blogbeitrag aus, was es mit der „Rechtsvereinfachung“ auf sich hat, auch Harald Thomé hat in seinem Newsletter vom 31. August darauf hingewiesen.

Wäre die Konsequenz nicht, das Mindesteinkommen auf andere Weise bereitzustellen und damit die Erwerbszentrierung der Sicherungssysteme zu verlassen, die die Legitimationsbasis für Sanktionen abgibt? Das wäre der Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Über diesen sind sich viele Kritiker des Bestehenden, auch Stefan Sell, doch nicht ganz sicher. Stattdessen fordern manche eine „repressionsfreie Grundsicherung“, als könne ein erwerbszentriertes Sicherungssystem auf Sanktionen verzichten.

Sascha Liebermann

Feldexperimente – methodische, praktisch-legitimatorische und strategische Einwände dagegen

Am 22./ 23. September findet in Kopenhagen (Dänemark) im Rahmen der Internationalen Woche des Grundeinkommens die Nordic Conference on Basic Income Pilots statt.

Einige Referenten sind ausgewiesene Kenner der internationalen Grundeinkommensdiskussion wie Guy Standing, Karl Widerquist oder auch Louise Haagh. Dass es zu einer solch großen Veranstaltung kommt ist sicher auch Resultat der enormen internationalen Resonanz auf die Schweizer Volksabstimmung im Juni. In einigen Ländern sind Grundeinkommensexperimente im Gespräch, sei es durch öffentliche Träger wie in den Niederlanden oder Finnland oder auch durch private Organisationen wie GiveDirectly in Kenia. Karl Widerquist scheint auf der Konferenz in Kopenhagen die Fallstricke und Möglichkeiten von Feldexperimenten zum Gegenstand zu machen. Guy Standing und Philippe van Parijs haben ebenfalls wiederholt darauf hingewiesen, dass man sorgfältig abwägen muss, welche Experimente überhaupt sinnvoll sein können.

Angesichts der enormen Erwartungen an den Beitrag von Feldexperimenten zur Klärung der Frage, ob ein Grundeinkommen erwünschte Auswirkungen haben würde, ist es wichtig, auf die methodische Beschränktheit hinzuweisen. Nicht nur ist die methodische Aussagekraft sogar zweifelhaft, Feldexperimente können für die praktisch-politische Diskussion irreführend, wenn nicht gar hinderlich sein (siehe meinen Kommentar hier, weitere hier). Angesichts dessen, dass demokratisch verfasste Nationalstaaten ohnehin auf die Mündigkeit ihrer Bürger vertrauen, ja, diese ihre Legitimationsquelle sind, erscheinen Feldexperimente wie Bürgermündigkeitsprüfungsinstrumente. Das alleine schon macht sie fragwürdig.

Sascha Liebermann