Staatszentrierte Versorgung, ein Volk von Transferempfängern – worüber schreibt Armin Nassehi?

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung besprach Armin Nassehi, Professor für Soziologie, das neue Buch von Richard David Precht „Jäger, Hirten, Kritiker…“. Da Precht in seinem Buch eine große Herleitung anbietet, um das Bedingungslose Grundeinkommen zu rechtfertigen, liegt es nahe, dass Nassehi sich zum BGE äußert. Das verdient Aufmerksamkeit, denn besonders häufig und dazu noch außerhalb einer Fachöffentlichkeit äußern sich Soziologen nicht zu diesem Thema. Was schreibt Nassehi?

„Und es bleibt ein Verdienst, auch wenn man Precht in einigen Punkten nicht folgen will. So ist sein Lösungshorizont ziemlich staatszentriert. Ganz abgesehen davon, dass die Einführung eines Grundeinkommens einen Großteil der Bevölkerung zu Transferempfängern durch staatliche Institutionen macht, plädiert Precht dafür, die digitale Grundversorgung mit Suchmaschinen, E-Mail-Verkehr und sozialen Netzwerken, die Überwachung von E-Privacy, die Kontrolle von Geschäftsmodellen der Künstlichen Intelligenz unter staatliche Kontrolle zu nehmen.“

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„Das Kreuz mit den Sanktionen im Hartz IV-System“ und die Menschenbildfrage…

…darüber schreibt Stefan Sell wieder einmal in einem sehr informativen Beitrag (siehe auch sein Interview im Deutschlandfunk).

Es gehe bei der Haltung gegenüber Sanktionen, die ganz der „Fördern und Fordern“-Logik entsprechen, um zwei verschiedene Menschenbilder. Auf der einen Seite fänden sich diejenigen, die Sanktionen für notwendig halten, auf der anderen die, die die Drangsalierung kritisieren. Obwohl das Bundesverfassungsbericht die Unverfügbarkeit des Existenzminimums sicher gestellt habe und nun schon mehrere Jahre ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha beim BVerfG auf eine Entscheidung wartet, gelte bislang, dass das Existenzminimum eben doch verfügbar sei – d. h. gekürzt werden könne. Sell hofft auf das Bundesverfassungsgericht – darauf hofft man in Deutschland oft, doch letztlich ist der politische Wille ausschlaggebend (siehe zur Kritik an der Überhöhung des Bundesverfassungsgerichts den Beitrag von Ingeborg Maus hier und hier). Wer nun ernst machen will damit, Sanktionen der Vergangenheit angehören lassen zu wollen, kommt nicht umhin, sich mit ihrem Zweck zu beschäftigen, denn auch vor der Agenda 2010 waren Sanktionen schon vorgesehen (siehe hier). Wer sie also nicht mehr haben will, muss über ein Bedingungsloses Grundeinkommen reden.

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Die SPD im Aufbruch – endlich wieder Würde durch Erwerbsarbeit…

…so muss das Fazit eines umwälzenden Beitrags im IPG-Journal im Grunde lauten, in dem der stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel seine Überlegungen zur Digitalisierung skizziert. Es wird Zeit, die Geltung der Grundrechte an den Erwerbsstatus zu koppeln und sich von der Vorstellung, die Demokratie werde von den Bürgern getragen, zu verabschieden. Tatsächlich hängen Wohl und Wehe von den Erwerbstätigen ab, das haben die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens – überhaupt die der Demokratie – noch nicht verstanden. Was schreibt er zum BGE?

„In links-libertären Kreisen ist seit vielen Jahren die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens en vogue. Ich halte das für reine Augenwischerei. Die Idee entkoppelt den Sozialstaat von der Arbeitsgesellschaft. Doch ein Ende der Arbeit, wie häufig prophezeit, sehe ich nicht, wohl aber einen ständigen Wandel der Arbeit. Erwerbstätigkeit ist in unserer Gesellschaft aber ein Baustein der eigenen Identität und Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. All das übersehen die Befürworter. Im schlimmsten Fall kann ein bedingungsloses Grundeinkommen zur staatlichen Subventionierung von Billiglöhnen werden und eine Spaltung der Gesellschaft befördern. Umverteilung ist darin ohnehin nicht vorgesehen.“

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„Was ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt“ oder: wie man auf halbem Wege stehenbleibt

…das lässt sich einem Beitrag von Florian Diekmann auf Spiegel online verfolgen. Der Autor hatte in jüngerer Zeit wiederholt über Armut und Hartz IV geschrieben, siehe hier. Sein Beitrag über das BGE ist sehr informiert, bleibt in seinen Schlussfolgerungen jedoch auf halbem Wege hängen, wie ich an wenigen Passagen zeigen möchte.

Diekmann referiert zwei Zugänge in der BGE-Diskussion, die zur Zeit besonders beachtet werden: Digitalisierung und die Abschaffung von Hartz IV. Er nimmt die Rede von der „Arbeitsgesellschaft“ auf und fragt, ob ihr wirklich die Arbeit ausgehe. Dass schon diese Beschreibung unserer Lebensverhältnisse schief ist und die politische Dimension der Bürgergemeinschaft nicht erwähnt wird, muss als Symptom verstanden werden, als Symptom eines Selbstmissverständnisses (siehe hier und hier). Das Problem beginnt schon bei der Frage, ob denn Erwerbsarbeit ausgehe oder nicht, die letztlich für ein BGE unbedeutend ist. Wenn also der „Arbeitsgesellschaft“ die Erwerbsarbeit nicht ausgehe, gleichwohl aber ein tiefgreifender Strukturwandel durch die Digitalisierung befördert werde, dann stelle sich die Lage folgendermaßen dar:

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Über Wohlstand, Alimentierung und die Sorge davor, von anderen abhängig zu sein

Jüngst gab der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit dem Kölner Stadtanzeiger ein Interview. Während der Titel lautet „Man bekommt kein Gehalt aus Solidarität“ und das so klingt, als habe der Vorsitzende eine Aussage über Löhne im Allgemeinen getroffen, sagte er im Interview etwas anderes. Dort ging es um das „solidarische Grundeinkommen“ und was es auszeichnet:

„Berlins Bürgermeister Michael Müller hat ein „solidarisches Grundeinkommen“ gefordert: Sie halten den Ansatz für falsch. Warum?
Ich war einer der Ersten, der gesagt hat, wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt für eine kleine Gruppe von Menschen. Ich halte aber den Begriff eines solidarischen Grundeinkommens für falsch. Er liegt zu nah am „bedingungslosen Grundeinkommen“. Damit weckt der Begriff Erwartungen, die er nicht erfüllen kann. Denn auch auf einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt geht es um einen Lohn – entweder den Tariflohn oder den ortsüblichen Lohn – als Gegenleistung für erbrachte Arbeit. Man bekommt sein Gehalt also nicht aus Solidarität.“

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Befürworter wider Willen? – Jens Spahn zum Grundeinkommen

In dieser Aufzeichnung einer Diskussion in Bonn über „Werte und Disruption…“ im Zusammenhang mit der Digitalisierung, die bei Phoenix ausgestrahlt wurde, geht es ab Minute 53’40 um das BGE. Zwar ist die Passage sehr kurz, der Austausch sehr gedrängt, aber es wird doch eines deutlich: dass es um grundsätzliche Fragen geht, wenn die Sprache auf das BGE kommt. Götz W. Werner hebt hervor, dass man es sich leisten können müsse, eine Arbeitsstelle anzunehmen, Einkommen sei gar keine Bezahlung, sondern eine Ermöglichung. Dieser einfache Gedanke sorgt immer wieder für Irritation, weil wir heute das Verhältnis genau umdrehen. Werner lenkt damit jedoch den Blick weg von einem individualistisch verkürzten Leistungsverständnis hin zu den Voraussetzungen dafür, weshalb der Einzelne sich einzubringen in der Lage ist. Befürworter wider Willen? – Jens Spahn zum Grundeinkommen weiterlesen

Heiligt der Zweck die Mittel…

…oder zerstören manche Mittel auch den Zweck? – Das fragt man sich, wenn man die jüngsten Ausführungen von Philippe van Parijs liest. Van Parijs, einer der frühen philosophischen Streiter für das Bedingungslose Grundeinkommen, der mit seinem Aufsatz „Why surfers should be fed“ provokant und kompromisslos ein BGE gefordert hat und der das Basic Income Earth Network als Basic Income European Network mitgründete, macht dort Vorschläge für den Weg zur Einführung eines BGE, die überraschen.

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Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

„Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben.“

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Widersprüchlich und verwirrend – Richard Sennett zum Grundeinkommen

Vor wenigen Tagen haben wir auf einen Beitrag von Richard Sennett hingewiesen, ohne ihn weiter zu kommentieren. Dabei wäre ein Kommentar mehr als angebracht gewesen. Thomas Loer wies darauf hin, dass Sennett, bei aller Unterstützung für ein „garantiertes Grundeinkommen“, in der Sache, um die es geht, doch widersprüchlich oder verwirrend ist. Er plädiert auf der einen Seite für ein „garantiertes Mindesteinkommen“, ohne dass man erfährt, was genau damit gemeint ist. Auf der anderen sieht er die Aufgabe von Unternehmen darin, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten, ganz gleich, ob sie für den Wertschöpfungsprozess benötigt werden oder nicht. Damit bleibt er der Vorstellung verhaftet, Arbeitsplätze seien als solche wertvoll. Doch der Reihe nach. Zuerst sagt Sennett dies:

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„Die falsche Gerechtigkeit“ und die Frage der Individuierung…

…damit befasste sich ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der auf ein Gespräch mit dem Soziologen Stefan Liebig (Universität Bielefeld/ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zurückgeht. Darin ging es um die Frage, ob der Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit, also der Verteilung von Einkommensströmen, nicht ein anderes Gerechtigkeitsmoment an die Seite gestellt werden müsse, denn in jüngerer Vergangenheit hätten Vorschläge zu einer stärkeren Umverteilung im klassischen Sinne nicht die entsprechende Resonanz erhalten. Liebig, folgt man dem Bericht, macht damit auf einen interessanten Punkt aufmerksam, ob nämlich der heutige Sozialstaat und seine Vorstellung von Umverteilung nicht einem anderen wichtigen Moment des modernen Lebens entgegensteht: Selbstbestimmung und individuellem Freiraum. Diese Frage führt direkt, ohne dass es im Beitrag erwähnt würde, zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das genau damit gerechtfertigt werden könnte. Dabei ist mit der Stärkung des Individuums nicht der Marktteilnehmer gemeint. Im Zentrum steht dabei eine Existenzvoraussetzung der modernen Demokratie: der mündige, autonome Bürger.

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