„Vorrang für die Anständigen“…

…wer erinnert sich noch an das entsprechende Papier des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, aus dem Jahr 2005? Das bringt den Geist der geltenden Sozialpolitik, an dem sich seitdem nicht allzuviel verändert hat, gut auf den Punkt. Es ist ja sogar noch zu Verschärfungen gekommen. Ganz in diesem Geist ist auch die zynische Broschüre, mit der vor wenigen Jahren das Jobcenter im Kreis Pinneberg auf sich aufmerksam machte. Wer angesichts dieser Sozialpolitik Alternativen aufzeigen will, hat mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen eine. Die SPD hat offenbar keine, die anderen großen Parteien aber auch nicht, wenn man davon absieht, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II letztlich nur einlösbar ist, wenn die Erwerbsorientierung der Systeme sozialer Sicherung vollständig aufgegeben wird. Weshalb dann nicht gleich Klartext reden und ein Bedingungsloses Grundeinkommen fordern?

Sascha Liebermann

„Jobcenter kürzen Zehntausenden Familien Hartz-IV-Zahlungen“…

…meldet neues deutschland: „…Die staatlichen Zuwendungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind sehr knapp bemessen, das gilt für Bürger mit und ohne Kinder. Und wenn Hartz-IV-Empfänger ihre sogenannten Pflichten nicht erfüllen, werden sie mit Geldentzug bestraft. Auch das gilt für Menschen mit und ohne Kinder. Im vorigen Jahr gab es jeden Monat durchschnittlich rund 132 000 Hartz-IV-Bezieher, die mit Sanktionen belegt wurden. Etwa weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen waren oder ein Arbeitsangebot abgelehnt hatten. Unter den Bestraften waren monatlich 42700 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten. Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt »O-Ton Arbeitsmarkt«.“

Gegen Ende des Beitrags heißt es:

„…Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter prinzipiell für fragwürdig. Bei der staatlichen Grundsicherung gehe es um ein Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums. »Wie kann das unterschritten oder gar vollständig entzogen werden?« Es werde Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht abschließend kläre, ob die Sanktionen zulässig sind, sagte Sell dem »nd«.“

In der Tat stellt sich die Frage, nach welchen Bedingungen unser Gemeinwesen das Existenzminimum bereitstellen will und ob die heutige Praxis angemessen ist. Aber zugleich muss man fragen, wie in einem Sicherungssystem, das sich auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen stützt, auf Sanktionen verzichtet werden soll? Sicher, der Gebrauch des Instruments lässt sich ändern, weniger restriktiv könnte er sein. Doch macht es den erwerbszentrierten Sozialstaat aus, sanktionieren zu können, das war auch vor der Agenda 2010 schon so. Die Forderung nach einer „repressionsfreien Grundsicherung“ ist entweder eine, die zum BGE führen soll, oder sie verbleibt im heutigen Gefüge. Dann ist sie politisch naiv, denn ohne Sanktionen, kein erwerbszentrierter Sozialstaat.

Sascha Liebermann

Fehlende Sensibilität der Grundeinkommensbefürworter oder von Christoph Butterwegge?

In einem Vorab-Interview zum heutigen Feature im 3Sat-Magazin makro (einige Videos sind schon online) über das Bedingungslose Grundeinkommen äußert sich Christoph Butterwegge, Politikwissenschaftler an der Universität Köln, zur Diskussion um ein BGE.

Nicht überraschend ist seine Einschätzung, hat er sich doch in den letzten Jahren immer vehement gegen ein BGE ausgesprochen und dabei nicht mit Etikettierungen der Befürworter gespart. Im Interview auf 3Sat geht es zu Beginn über etwaige Folgen der Digitalisierung, die schwer abzuschätzen, aber auch nicht einfach abzutun sind. Butterwegge sagt:

„Immer dann, wenn es technologische Innovationen im Sinne einer Revolution gab, wurde behauptet, dass der Gesellschaft die Arbeit ausgehe. Das war nach Erfindung der Dampfmaschine, der Elektrizität, der Roboter und der Computer so, stimmte aber nie. Heute werden die Menschen mit Schlagworten wie „Industrie 4.0“ oder „Digitalisierung“ hinter die Fichte geführt, damit sie Angst vor dem Arbeitsplatzverlust bekommen und Reallohnverluste oder schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren. Dabei fehlen im sozialen, im kulturellen, im Bildungs- und im Pflegebereich jede Menge Arbeitskräfte“.

Dass er sofort eine Täuschungsstrategie in der Debatte ausmacht, ohne ein sachhaltiges Argument dagegen vorzubringen, überrascht als Erstes. Denn mit den verfügbaren Daten zur Entwicklung des Arbeitsvolumens ist seine Einschätzung nicht zur Deckung zu bringen. Gerhard Schildt hat vor einigen Jahren schon darauf hingewiesen, dass das Arbeitsvolumen in Deutschland seit 1880 enorm gesunken ist. Ob es nicht noch viel stärker hätte sinken können bei gleichzeitigem Wertschöpfungszuwachs, ist unklar (siehe meinen Kommentar). Die Hysterisierung der öffentlichen Debatte, da wäre ihm zuzustimmen, erschwert eine sachliche Diskussion allerdings. Die Frage, was auf uns zukommt, herunterzuspielen, ist allerdings ebenso wenig angemessen. Überhaupt fällt auf, wie sehr, wenn es um Digitalisierung geht, immer die Sorge um Arbeitsplätze die Beschäftigung mit dem Thema dominiert. Alleine diesbezüglich könnte ein BGE schon für Gelassenheit sorgen, das erlaubte dann einen angemesseneren Umgang mit den Möglichkeiten durch Digitalisierung.

Butterwegge verweist auf das Fehlen von Arbeitskräften in bestimmten Bereichen, um die Diskussion über technologische Arbeitslosigkeit in eine andere Richtung zu biegen. Ist das eine triftige Antwort? Nein, solange es keine Zwangsverpflichtung zu Erwerbstätigkeit gibt, ist es praktisch immer möglich, dass Stellen unbesetzt bleiben. Die Beschränkung der Diskussion um das Arbeitsvolumen liegt vor allem darin, nur über Erwerbstätigkeit zu sprechen und den größeren Brocken an Leistungen, der in Haushalten erbracht wird, gar nicht zu erwähnen. Butterwegge erweist sich hier als Vertreter derer, die den größten Teil (unbezahlte Tätigkeiten) des gesamten Arbeitsvolumens (bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten) stets unter den Tisch fallen lassen (siehe auch die Erhebung des Statistischen Bundesamtes „Wie die Zeit vergeht“, insb. S. 7, den Datenreport 2016, S. 363. Dort wird auch erläurtert, was die statistischen Erhebungen überhaupt erheben). Was Butterwegge von der Auseinandersetzung mit unbezahlten Tätigkeiten und dabei dem größten Posten familialer Tätigkeiten hält, können Sie hier nachlesen.

Ein Rückfall hinter Erreichtes ist seine Haltung zur Frage, ob das Existenzminimum allen gewährt werden soll, die in einem Gemeinwesen leben oder nicht. Heute haben wir eine klare Haltung dazu, es soll allen gewährt werden. Butterwegge sieht das offenbar anders:

„…Was soll daran fair sein, wenn der Milliardär dieselbe Summe ausgezahlt bekommt wie der Müllwerker? Besteuert man es dem Milliardär wieder weg, ist das Grundeinkommen nicht bedingungslos, sondern an die Bedingung geknüpft, dass keine anderen Einkommensquellen vorhanden sind. Gleiches sollte gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden.“

Es zeichnet das Existenzminimum heute eben gerade aus, dass es in Absehung davon bereitgestellt wird (solange man nicht Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Leistungen bezieht), über welches Einkommen man verfügt. In Gestalt des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer wird das heute auch für diejenigen vollzogen, die über Einkommen verfügen. Über die Höhe kann immer gestritten werden. Es würde, so zumindest ein häufiges Plädoyer in der Diskussion, über das BGE hinaus auch bedarfsgeprüfte Leistungen geben. Weshalb will Butterwegge etwas nicht fortführen, das wir heute schon praktizieren?

Sein Verständnis von Bedingungslosigkeit gibt Rätsel auf. Was meint er hier? Das BGE des Miliardärs soll doch gar nicht besteuert werden, allenfalls andere Einkommensarten sind dafür vorgesehen (je nach Vorschlag). Dass indirekte Steuern immer alle betreffen, ist ein ganz anderer Punkt und ändert an der Bedingungslosigkeit nichts. Denn sonst wäre ein BGE immer nur dann bedingungslos, wenn es keine indirekten Steuern gäbe. Das ist eine sehr spezielle Deutung der Bedingungslosigkeit.

Weiter sagt er:

„Wer mehr soziale Gerechtigkeit verwirklichen möchte, benötigt dafür einen starken Sozialstaat, der Hilfebedürftige, aber nicht Wohlhabende und Reiche finanziell unterstützt. Um zwischen beiden Gruppen differenzieren zu können, braucht man eine staatliche Bürokratie, die nach Bedarfsgerechtigkeit strebt. Würde ein Grundeinkommen verwirklicht, hätten die Neoliberalen ihr Hauptziel erreicht: den Sozialstaat zerschlagen und freie Bahn für den Markt geschaffen.“

Wer Bedarfsgerechtigkeit zum ausschließlichen Kriterium erhebt, muss die Folgen mittragen. Die sehen wir im heutigen Gefüge der Sozialgesetzgebung. Sicher könnte manches darin verändert, könnten Leistungen anders gestaltet werden, aber eines bliebe unverändert: der Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen – dessen Komplementär ja die Bedarfsprüfung ist. Denn erst, wer nicht erwerbstätig sein kann, hat eben Anspruch auf diese Leistungen, ganz gleich in welchem Umfang sie bereitgestellt werden. Von einer „repressionsfreien Grund- oder Mindestsicherung“ zu sprechen ist da bloß eine kosmetische Formel vergleichbar der Umdeklarierung von Erwerbslosen zu Kunden der Arbeitsagentur. Ein Sozialstaat, der seinen Lebensquell in der Erwerbstätigkeit sieht, belohnt immer ein bestimmtes Handeln (bezahlte Arbeit) und bestraft ein anderes (unbezalte Arbeit), in dem keine oder nur unter bestimmten Bedingungen Ansprüche auf Versicherungs- bzw. Transferleistungen erworben werden.

Dann sagt Butterwegge:

„…Nein, nicht zufällig gehören namhafte Unternehmer und Spitzenmanager großer Konzerne wie der Telekom und der Post zu den Verfechtern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Denkt man die Grundeinkommenslogik zu Ende, könnten schließlich alle übrigen Sozialleistungen abgeschafft und alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes gestrichen werden. Es gäbe womöglich keinen Schutz vor Kündigungen mehr, sondern bloß noch betriebliche Abfindungsregeln.“

Dass Butterwegge nur diese „Verfechter“ anführt, mag ideologisch begründet sein, das Spektrum der Befürworter ist ja viel breiter und diverser. Könnte, könnte – wenn es gewollt wäre. Aber wer befindet darüber? Wenn die Bürger tatsächlich damit einverstanden wären, dass „alle Sozialleistungen abgeschafft“ werden sollen, dann würde es wohl geschehen. Will Butterwegge sie vor sich selbst retten? Ein anmaßendes Unterfangen. Warum denkt Butterwegge nicht in die andere Richtung: Verhandlungsmacht, Option zum Nein-Sagen, nicht mehr erpressbar usw. – all das wären ebenfalls Folgen eines BGEs. Dazu müsste er aber in die Mündigkeit der Bürger, in die Bereitschaft und Veranwortung sich zu organisieren vertrauen und auch wenn diese nicht geschähe, es als demokratische Willensbildung gelten lassen können.

In der Tat müsste es Mindestlöhne nicht mehr geben, wenn die Existenzsicherung durch das BGE erreicht wäre, aber was wäre daran das Problem? In Kombination mit der Verhandlungsmacht können sehr wohl neuartige Rahmenbedingungen entstehen, die es erschweren, ein bestimmtes Lohnniveau zu unterschreiten. Wer aber nicht verhandeln will, würde eben nicht verhandeln, das BGE hätte er ja ohnehin. Dann kommt Butterwegge wieder mit dem Kombilohn-Vergleich, das BGE ist aber gerade kein Kombilohn.

Folgende Passage ist noch aufschlussreich:

makro: Einer der prominentesten Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens ist Götz Werner. Er fordert 1000 Euro für jeden. Könnte so ein fester monatlicher Betrag nicht vielen Leistungsempfängern Armut und Demütigung ersparen?
Butterwegge: Das bezweifle ich. Götz Werner, Gründer der dm-Drogeriemarktkette, möchte sämtliche Steuerarten abschaffen, die Großunternehmer wie er zahlen müssen: die Reichensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Refinanzieren möchte Werner das Grundeinkommen durch eine drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer, obwohl diese besonders kinderreiche Familien von Geringverdienern und Transferleistungsbeziehern hart trifft, weil sie praktisch ihr gesamtes Einkommen in den Alltagskonsum stecken müssen.“

Bezweifeln kann man Vieles, was ist das Argument gegen diese Möglichkeit, „Armut und Demütigung“ zu ersparen? Butterwegge richtet sich nur gegen den Vorschlag einer Konsumsteuer, die andere Steuerarten überflüssig machen soll laut Götz W. Werner. Das alleine rechtfertigt aber Butterwegges Zweifel nicht. Er hätte, wenn er ernsthaft aufgeschlossen wäre, genau so argumentieren können, dass dieses Ziel – „Armut und Demütigung“ zu ersparen – richtig sei, ein BGE entsprechend ausgestaltet sein müsste. Es geht Butterwegge aber gar nicht um eine Klärung dieser Frage, es ist ein Werturteil, das ihn leitet: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dass die heute anzutreffende Ungleichheit in den Einkommen auch mit der viel geringeren Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer zu tun hat, kommt ihm gar nicht in den Sinn. Welchen Anteil die Idolatrie der Erwerbsarbeit daran hat, der jeder Arbeitsplatz besser als keiner ist, liegt auf der Hand. Ein klares Verständnis davon, was unser Gemeinwesen zusammenhält, eben nicht Erwerbsarbeit, fehlt weitgehend. Eine Konsumsteuer könnte dann mit entsprechend gestalteten Freibeträgen, die noch höher sind als das BGE, sinnvoll sein, wenn diese Ungleichheit durch die Verhandlungsmacht langfristig wieder relativ gerade gerückt wäre, das scheint ihn aber nicht zu interessieren.

Dann äußert er folgendes:

„Während ein Milliardär wie Götz Werner seiner Gattin den nächsten Brillantring auf den Bermudas oder den Bahamas ohne hohe Steuerlast kaufen könnte, würden Mittelschichtangehörige und Arme ihr Grundeinkommen selbst finanzieren, wenn sie im heimischen Kiez einkaufen gehen. Wie man sieht, bildet die Refinanzierung des Grundeinkommens seine Achillesferse, zumal es prominenten Befürwortern des Grundeinkommens an sozialer Sensibilität, Empathie und Solidarität mit den Unterprivilegierten fehlt.“

An Vorurteilen mangelt es ihm auch nicht, damit zeigt er dieselbe Haltung wie diejenigen, die über „Hartz-IV-Schmarotzer“ herziehen, nur andersherum. Mangelt es Butterwegge womöglich an „sozialer Sensibilität, Empathie und Solidarität“, wenn er die Stigmatisierungen, die der um Erwerbstätigkeit konstruierte Sozialstaat hervorbringt, einfach unter den Tisch fallen lässt?

Sascha Liebermann

Rechtsverschärfung durch Rechtsvereinfachung – Neue Anweisung der Bundesagentur für Arbeit

Stefan Sell führt in einem Blogbeitrag aus, was es mit der „Rechtsvereinfachung“ auf sich hat, auch Harald Thomé hat in seinem Newsletter vom 31. August darauf hingewiesen.

Wäre die Konsequenz nicht, das Mindesteinkommen auf andere Weise bereitzustellen und damit die Erwerbszentrierung der Sicherungssysteme zu verlassen, die die Legitimationsbasis für Sanktionen abgibt? Das wäre der Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Über diesen sind sich viele Kritiker des Bestehenden, auch Stefan Sell, doch nicht ganz sicher. Stattdessen fordern manche eine „repressionsfreie Grundsicherung“, als könne ein erwerbszentriertes Sicherungssystem auf Sanktionen verzichten.

Sascha Liebermann

„Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit“ – sonderbare Vorbehalte von Inge Hannemann

…meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?

Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:

„…Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?“

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Repressionsfreie Mindestsicherung im heutigen Sozialstaat – Fortschritt oder Verklärung?

Anlässlich einer Podiumsdiskussion, an der ich kürzlich teilnahm, kam wieder einmal die Frage auf, ob es nicht besser sei, statt eines Bedingungslosen Grundeinkommens eine sanktionsfreie bzw. „repressionsfreie“ Mindestsicherung einzuführen, vielleicht auch als Übergangslösung. Das würde den Menschen im Hier und Heute schon helfen, wäre eher durchsetzbar, während eine Einführung des BGE auf absehbare Zeit unrealistisch erscheine. Verschiedentlich ist schon in diese Richtung argumentiert worden, nicht selten waren die Befürworter zugleich Gegner des BGE (siehe hier, hier und hier).

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Sanktionsfreie Mindestsicherung für Arbeitslose, nicht aber für Faule – Gregor Gysi zum Bedingungslosen Grundeinkommen

In einem Gespräch mit „jung und naiv“ hat sich Gregor Gysi wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert (Danke für den Hinweis an Christoph Guthmann). Gysi sagt folgendes:

„Das geht nicht, glaube ich, weil ich denen, die arbeiten, erklären muss, warum dann auch derjenige, der einfach keine Lust hat, der faul ist, warum sie den, für den unentlohnt, ohne dass sie Geld bekommen, mitarbeiten müssen, damit der alles zur Verfügung gestellt bekommt.“ Auf diese Passage folgt sein Plädoyer für eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Arbeitslose.

Sind Arbeitslose bei ihm gleichgesetzt mit Arbeitsuchenden, also mit Arbeitswilligen? Nur wenn Gysi diese gleichsetzt, also eine Prüfung der Arbeitswilligkeit voraussetzt und solche Arbeitslose meint, die sie bestehen, kann er sie von den anderen unterscheiden, die er als faul bezeichnet. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung also für arbeitswillige Arbeitslose, nicht aber für alle Arbeitslosen? Und was ist mit den anderen, die in anderen Aufgaben ihre Aufgabe entdecken, sollen sie nicht auf Basis einer Mindestsicherung die Möglichkeit erhalten, diese Aufgaben wahrzunehmen? So muss er es wohl meinen, doch von einer sanktionsfreien Mindestsicherung im Allgemeinen kann dann nicht gesprochen werden – sie bleibt eine schöne rhetorische Blase, in der sich der Sprecher wohlfühlen und sein Gewissen beruhigen kann. Überhaupt, in einem System sozialer Sicherung, dass alle Mindestsicherungen, die es vorsieht, von Erwerbsarbeit ableitet oder sie an die Bereitschaft zu ihr bindet, kann es keine sanktions- oder repressionsfreie Mindestsicherung geben (siehe hier).

Gysi müsste, wenn er es ernst meint, den Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen. Das kann und will er nicht. Dann kann er sich die Rede von der sanktionsfreien Mindestsicherung auch sparen. – Jüngst hatte sich auch Sahra Wagenknecht zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, mit einer ähnlichen Haltung.

Sascha Liebermann

Zumutbarkeitsregelung, Mindestlohn, repressionsfreie Grundsicherung – Übergangsszenarien und BGE

Von manchen Vertretern einer Sozialpolitik, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, sich aber gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen, wird folgendes Argument vorgebracht: Ein Mindestlohn habe eine wichtige Schutzfunktion, da er eine Zumutbarkeitsgrenze schaffe, unterhalb derer ein Arbeitsuchender kein Arbeitsangebot annehmen müsse. Schön und gut, wenn wir einmal nur diesen Sachverhalt betrachten, dass dadurch tatsächlich eine Verdienstuntergrenze eingerichtet wird. Wird damit eine weitreichende Veränderung erreicht?

Wer keine Erwerbsarbeit hat, aber ein Einkommen benötigt, muss weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen, davor schützt ihn auch der Mindestlohn nicht. Er schützt ihn (so die Behauptung) lediglich davor, eine Stelle anzunehmen, die kein auskömmliches Einkommen verschafft. Er muss jedoch weiterhin, schon im Bundessozialhilfegesetz von 1961 war das vorgesehen, dazu beitragen, die Leistung nicht mehr zu benötigen, d.h. er muss dazu beitragen, selbst ein Einkommen zu erzielen, es sei denn, er ist erwerbsunfähig oder erfüllt einen anderen Ausnahmetatbestand. Damit bleibt also eine Erwerbsverpflichtung bestehen, die Transferleistungen sind nach wie vor Ersatzleistungen.

Gehen wir einen Schritt weiter und pauschalieren den Leistungsbezug, indem heute unterschiedene Leistungen zusammengefasst werden. Das wäre auf jeden Fall ein Schritt zu einer liberaleren Handhabung. Bestehen bleibt aber auch hier, dass, wer Leistungen haben will, Ansprüche anmelden und die Berechtigung nachweisen muss. Wer nun aber gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen will, sich stattdessen um pflegebedürftige Mitmenschen ehrenamtlich kümmern will, wer für seine Kinder zuhause bleiben will, was würde derjenige denn machen? Woher erhält er sein Einkommen? Entweder vom Partner oder von einer Sozialbehörde, der gegenüber er wiederum eine Anspruchsberechtigung nachweisen muss, damit er die Pauschale erhält. Auch hier ist die pauschalierte Leistung eine Ersatzleistung, das Erwerbsideal bleibt aufrechterhalten, an dem sich der Einzelne orientieren muss.

Gehen wir noch einen Schritt weiter und lassen die pauschalierten Leistungen nach dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer (dazu ausführlich hier) finanzieren. Sie geht soweit, dass lediglich eine Mindesteinkommensgrenze, sagen wir pro Jahr, festgelegt wird. Wer sie unterschreitet, erhält eine Steuergutschrift. Dieser Weg ist noch liberaler als die Pauschalierung, da lediglich das Einkommen erfasst und überprüft werden muss, ob es oberhalb oder unterhalb der Mindesteinkommensgrenze liegt. Ansprüche müssen nicht eigens gelten gemacht, Anträge nicht ausgefüllt werden. Liegt das Einkommen unterhalb des festgelegten Minimums, erhält die betreffende Person eine Steuergutschrift. Sie ist weder mit Arbeitsförderungs- noch mit Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen notwendig verbunden. Doch an einem Sachverhalt ändert auch die Negative Einkommensteuer gar nichts: Die Steuergutschrift ist immer noch eine Ersatzleistung, die erst gewährt wird, wenn kein ausreichendes Einkommen durch eigene Bemühungen erzielt worden ist. Auch die Negative Einkommensteuer hält also am Erwerbsideal fest, selbst wenn alle Beaufsichtigungen bis auf die Einkommensfeststellung wegfallen, muss der Bezieher sein Handeln vor dem Erwerbsideal rechtfertigen.

Die stigmatisierenden Effekte, die auch diejenigen beseitigen wollen, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, hängen aber gerade am Charakter der Ersatzleistung relativ zum Erwerbsideal. Solange es gilt, solange bleiben Transferleistungen Ersatzleistungen und folglich ihr Bezug stigmatisierend. Kommen weitere Auflagen hinzu, Verpflichtungen, die der Bezieher eingeht, verstärken sie die Stigmatisierung.

Wer sie tatsächlich aufheben will, muss das Erwerbsideal aufheben, es steht ihm dafür ein einfacher Weg offen: die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von der Wiege bis zur Bahre für jeden Staatsbürger, Kinder wie Erwachsene gleichermaßen. Dass dann, wie oft behauptet wird, öffentliche Leistungen reduziert werden, ist nicht notwendig so. Wo das BGE Leistungen ersetzen kann, bedarf es keiner weiteren. Hier handelt es sich dann nicht um eine Reduzierung, sondern um eine Reorganisation. Wo es sie nicht ersetzen kann, erhalten beizubehaltende Transferleistungen einen anderen Charakter. Was genau ersetzt werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung.

All diese Überlegungen machen auf eine Schwierigkeit aufmerksam, die allzuleicht übersehen werden kann. Das volle BGE, so wie es einmal erreicht werden sollte, wird es nicht von Anfang angeben, es bedarf einer evolutiven Umgestaltung. Aus diesem Grund beschäftigen sich auch die Grundeinkommensbefürworter in jüngster Zeit damit besonders (Siehe die Beiträge auf der Seite des Netzwerk Grundeinkommen). Sie sehen sich in der Defensive gegenüber den Verteidigern des Bestehenden oder denjenigen, die die ungewissen Entwicklungen fürchten, die ein BGE mit sich bringt. Hilfreich sind Übergangsszenarien allemal, sie machen deutlich, wie angefangen werden könnte. Doch sie sind auch defensiv, können sogar bremsend wirken auf die öffentliche Diskussion. Solange kein öffentlicher Konsens darüber herrscht, dass es ein BGE langfristig geben soll, solange müssen mögliche Auswirkungen eines BGE in aller Breite entworfen werden. Erst wenn wir wissen, wohin wir gelangen wollen, verstellen Übergangsschritte nicht den Blick und werden mit Zielen verwechselt. Eine Darstellung der Auswirkungen eines BGE in aller Breite tut Not und wird nach wie vor viel zu wenig geleistet. Erst wenn die Breitenwirkung zum Gemeingut geworden ist, sind Übergangsszenarien ungefährlich.

Sascha Liebermann