Von den einen, die für die anderen bezahlen… oder: zur unscharfen Bestimmung von Armut

Jens Spahn hat für Aufregung (siehe auch hier) gesorgt mit seinen Äußerungen über Hartz IV. Sie finden sich in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Thilo Sarrazin hatte vor Jahren schon einmal einen Hartz IV-Speiseplan vorgestellt. Und die SPD war über die Jahre mit vergleichbaren Äußerungen zu vernehmen, wie Spahn sie getätigt hat.

Was hatte Spahn nun genau gesagt? Die Passage beginnt mit einer Äußerung, die sich auf die Essener Tafel bezieht, die in den vergangenen Wochen heftig kritisiert wurde:

BM: „… die sich entschieden hat, vorerst nur noch Menschen mit deutschem Pass aufzu­nehmen.
Spahn: „Ich tue mich schwer, von Berlin aus ­besser zu wissen, was in der konkreten Situation vor Ort die richtige Entscheidung ist. Für die Essener Tafel engagieren sich Bürger, die Mitmenschen helfen ­wollen. Und die dann feststellen: Junge Männer treten derart dreist und robust auf, dass Ältere oder Alleinerziehende keine Chance mehr haben, auch etwas von den Lebensmitteln abzubekommen. Dass dann Maßnahmen ergriffen werden, finde ich richtig.“

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Planifikatorische Befreiung durch Festhalten an der Erwerbsfixierung

Christoph Butterwegge in einem kurzen Gespräch auf 3sat über Kinderarmut und was gegen sie unternommen werden könnte. Er geht dabei auf bestehende Angebote wie das Bildungs- und Teilhabepaket ein, das zu bürokratisch sei. Höhere Löhne seien wichtig, dass Eltern ein entsprechendes Einkommen erzielen können, der Mindestlohn nicht ausreichend. Nicht fehlen darf die Ganztagsschule, auch die Gemeinschaftsschule, damit Kinder aus armen Familien aus ihrem Milieu hinauskommen. Um welchen Preis? Wer entscheidet darüber, dass sie da hinauskommen sollen?

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„Die SPD und ihre Angst vor dem bedingungslosen Grundeinkommen“

Ein Beitrag von Manfred Schramm über eine Veranstaltung mit Sigmar Gabriel (siehe auch hier) in Wesel. Dort äußerte sich der Bundesaußenminister auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen – die Art und Weise spricht Bände. Wer kann – Gabriel ist ja keine Ausnahme – die SPD ernsthaft als eine Alternative betrachten, wenn sie in dasselbe Horn bläst wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Vorgestern war wieder zu erleben, wie der Kanzlerkandidat der SPD damit umgeht, wenn die Frage darauf kommt, wie denn Familien, im konkreten Fall eine Mutter mit sechs Kindern, so unterstützt werden können, dass sie nicht auf Altersarmut zusteuert. Die Antwort: es muss ausreichend Kinderbetreuung geben. Das ist aber keine Unterstützung von Familien, sondern eine des Arbeitsmarktes und der dort erreichbaren Wertschöpfung, es sei denn Eltern wollen ausdrücklich nicht zuhausebleiben für ihre Kinder.

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„Die Luxusmütter“ – und das Bedingungslose Grundeinkommen

In dem gleichnamigen Beitrag auf Zeit Online geht es um das Selbstverständnis in Schweden, zu dem es gehört, Erwerbstätigkeit noch mehr über alles zu stellen als in Deutschland. Was aus deutscher Sicht nicht selten als Gleichstellungs- oder Emanzipationserfolg gefeiert wird, erweist sich bei genauerer Betrachtung als eine um so stärkere Überbewertung von Erwerbstätigkeit um den Preis, dass Familie zum Anhängsel des Erwerbsarbeitstages wird. Nun beschränkt sich der Beitrag bedauerlicherweise weitgehend auf die Lage von Müttern, was er darstellt, trifft jedoch genauso auf Väter zu. Wieder einmal wird deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen alleine dadurch leisten könnte, dass es mit der Idolatrie der Erwerbstätigkeit bricht und keine Entscheidung für etwas als besonders erwünscht bewertet, wie es die heutige Sozialpolitik tut. Jüngst hat Susanne Garsoffky in einem Interview das BGE in diesem Sinne ins Spiel gebracht (siehe hier und hier), einen Ausweg aus nicht Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu weisen.

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Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen – Protokoll der Anhörung online

Am 27. Oktober 2016 fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Nun ist das Ausschussprotokoll online verfügbar, so dass man sich einen Eindruck von den Ausführungen machen kann, die über die vorab eingereichten Stellungnahmen hinausgehen. Eindrücke von der Anhörung hatte Sasche Liebermann hier geschildert.

Kindergrundsicherung gegen Grundeinkommen oder: Kinder absichern ohne Eltern

vorwärts hat in diesem Jahr schon einige Beiträge über das Grundeinkommen veröffentlicht. Nun meldet sich dort Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie, ein familienpolitischer Fachverband der Arbeitwohlfahrt, mit dem Beitrag „Die Kindergrundsicherung ist besser als ein Grundeinkommen für alle“, zu Wort. Er war unter anderen als Experte in der Anhörung im Landtag von Nordrhein Westfalen zu Kindergrundsicherung und Bedingungslosem Grundeinkommen geladen, von der wir berichtet haben (hier, zu den Expertenstellungnahmen geht es hier).

Es entbehrt nicht der Ironie, dass ein Verein wie das Zukunftsforum Familie, der sich als Vertreter von Familieninteressen versteht, vorwiegend für Erwerbsbeteiligung argumentiert, statt dafür, Eltern mehr Freiraum dafür zu verschaffen, sich der Aufgabe Elternschaft stellen zu können.

Im Beitrag heißt es ziemlich zu Beginn:

„Als ZFF sehen wir die Gefahr, dass die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) Anstrengungen zu einer sozial gerechten Arbeitsmarktpolitik, wie beispielsweise tarifvertraglichen Errungenschaften, entgegensteht. Bei den Befürworter*innen des Grundeinkommens ist auch der gesetzliche Mindestlohn umstritten. Das ZFF hingegen ist der Überzeugung, dass die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürfen, für existenzsichernde und rentenfeste Löhne zu sorgen und die Realisierung von Bedingungen guter Arbeit zu erreichen, wie beispielsweise Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Lohngerechtigkeit, Work-Life-Balance und Gesundheitsmanagement.“

Eine Gefahr kann man in allen Vorschlägen erkennen, deren Auswirkungen nicht genau zu bestimmen sind, will sagen, die zwar Möglichkeiten schaffen, aber nicht garantieren, dass diese Möglichkeiten auch ergriffen werden. Dann müsste so ziemlich alles abgelehnt werden, das vom Bestehenden wegführt. Möglichkeiten haben es jedoch so an sich, dass sie auch nicht genutzt werden können und es ist gerade die Demokratie, die auf das selbstbestimmte Ergreifen bzw. Nicht-Ergreifen von Möglichkeiten setzt, statt das Ergreifen derselben vorzuschreiben. Statt abstrakt über Gefahren zu sprechen wäre doch auszuloten, welche Möglichkeiten ein BGE denn nun schüfe im Vergleich zum bestehenden Sozialstaat. Das geschieht in dem Beitrag jedoch nicht, sonst würde der Autor sich klar machen, weshalb ein ausreichend hohes BGE einen Mindestlohn (siehe auch hier) nicht mehr erforderlich macht, ein zu niedriges hingegen ihn womöglich notwendig machte.

Was die Arbeitgeber nicht alles leisten sollen. Die Frage wäre doch, ob es ihre Aufgabe ist und sein kann, ob sie dies Verantwortung überhaupt tragen können, all das zu leisten, was der Autor erwartet. Oder ob nicht vielmehr dies alles leichter erreichbar wäre, wenn die Arbeitnehmer über die entsprechende Verhandlungsmacht verfügten, dann könnten sie für vieles selbst streiten. Wo das nicht ausreicht, könnte über allgemeine Regelungen immer noch nachgedacht werden. Verhandlungsmacht wird es aber erst dann in jeder Lebenslage geben, wenn der eigene Lebensunterhalt unabhängig von einem Erwerbsverhältnis gesichtert ist. Genau das leistet ein BGE, eine Kindergrundsicherung hingegen nicht. Für die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sei hier auf meinen älteren Beitrag verwiesen.

Weiter heißt es:

„Darüber hinaus erkennt das ZFF in einem BGE einen Widerspruch zum Ziel der Geschlechtergerechtigkeit: Es stünde dem feministischen Ideal einer eigenständigen Erwerbstätigkeit als emanzipatorische Praxis gegenüber. Zudem könnte es dazu führen, die aktuelle „Care-Krise“ zu verschärfen, anstatt sie zu mildern: Gut bezahlte (männliche) außerhäusliche Erwerbsarbeit stünde einer (weiblichen) privaten Fürsorgetätigkeit gegenüber, die durch ein bedingungsloses Grundeinkommen zwar abgesichert, aber nicht ebenso gut entgolten wäre.“

Wer Emanzipation als Fortschritt hin zur weiteren Befestigung eines Arbeitsbegriffes versteht, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht – dann muss das so gedacht werden wie in dem Beitrag. Wenn Emanzipation aber Selbstbestimmung in Gemeinschaft, Freiraum zum Ergreifen von Möglichkeiten in alle Richtungen des Tätigseins heißt, dann geht das nicht ohne BGE. Nöhring bemerkt nicht, dass eine weitere Ausdehnung von Erwerbstätigkeit ihren normativen Vorrang weiter bekräftigt und gerade Fürsorgeeaufgaben in der Familie und darüber hinaus weiter herabsetzt.

Zu betonen, dass „eigenständige Erwerbstätigkeit“ emanzipatorisch sei, heißt letztlich, die Familie als Schonraum für Intimität und Nähe aufzugeben, denn, wer vollerwerbstätig ist, kann nicht mit den Kindern zuhause sein. Als sei es nicht schon länger ein Missstand, wenn Eltern – faktisch meist Väter – so wenig zuhause präsent sind, weil Vollerwerbstätigkeit dies eben nicht erlaubt. Nun soll dieser Missstand noch auf Mütter ausgehnt werden, damit wenigstens beide nicht da sein können. Worin besteht da der Fortschritt? Es ist ein Fortschritt, der den Schonraum Familie zerstört und an ihrer Statt die Zeit, die Kinder in Betreuungseinrichtungen verbringen sollen, weiter erhöht. Statt eine Sozialpolitik fortzuführen, die genau dahin strebt, würde ein BGE Freiräume öffnen, es würde gerade Eltern signalisieren, dass sie dazu ihre Haltung finden sollen, ohne ein bestimmtes Ziel anstreben zu sollen, heute die Rückkehr in Erwerbstätigkeit. In dem Moment, da Eltern unabhängig von Erwerbseinkommen dies entscheiden könnten, stellt sich nicht mehr die Frage, wer besser verdient – die heute manchmal bittere Realität, manchmal eine Ausrede und manchmal Ausdruck einer bewussten Entscheidung ist. Soll denn verwehrt werden, sich für das Zuhausebleiben zu entscheiden, ganz gleich, ob das „gleich“ oder „ungleich“ verteilt wäre? Wo keiner mehr muss, zeigt sich die Verantwortung für Fürsorge um so stärker – Ausreden wie heute – Erwerbstätigkeit – gibt es dann nicht mehr.

Aufklärung über den Emanzipationsbegriff folgt auf den Fuß:

„Für das ZFF steht die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch eigenständige Erwerbsarbeit an erster Stelle. Diese sorgt nicht nur für gesellschaftliche Wertschöpfung, sondern kann gleichfalls die Emanzipation von wirtschaftlicher Abhängigkeit unterstützen. Darauf hat u.a. auch Christoph Butterwegge in seinem Beitrag zu dieser vorwärts-Debatte hingewiesen.“

Es setzt sich fort, was wir schon diagnostizieren konnten: Individualistisch ganz im Sinne des erfolgreichen Marktakteurs argumentiert Nöhring hier. Das ZFF setzt sich – so kann man daran erkennen – nicht für Familie ein, sondern dafür, Familie der Erwerbstätigkeit und individualistischer Selbstversorgung nachzuordnen. Aus dem Blick gerät dabei, was Familie wie jede andere Lebensgemeinschaft auszeichnet, dass es keine, einzelnen Personen zuzuordnende Einkommen geben kann, sondern alle Einkommen immer Familieneinkommen sind, sonst ist es keine Lebensgemeinschaft. Das Gemeinschaftliche im Leben besteht bei Familie und Paarbeziehungen gerade darin, dass das Leben ein gemeinsames und kein separates ist. Wer Emanzipation daran festmacht, über eine unabhängige Einkommensquelle zu verfügen, hebt das gemeinschaftliche Leben gerade auf (siehe auch hier), reißt es auseinander. Dass unser Sozialstaat heute auf diese Eigenheiten nur ungenügende Antworten bietet, wie z. B. die lächerliche Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, steht auf einem anderen Blatt. Das BGE würde genau diesbezüglich eine große Verbesserung darstellen, aber nicht gegen, sondern mit Gemeinschaft. Es würde nicht weiter die Illusion nähren, dass Einkommen Individualverdienst seien und statt dessen deutlich machen, wie sehr hinter jedem Einkommen Gemeinschaftsleistungen stehen.

Indem Nöhring den Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung herausstellt, der durch Erwerbsarbeit erfolge, degradiert er die Leistungen von Familie zum Privatvergnügen – für einen solchen Verein, der Familieninteressen zu vertreten behauptet, erstaunlich. Wie soll Familie da eine Zukunft haben?

„Der Satz „Dem Staat und der Gesellschaft sollte jedes Kind gleichviel wert sein“ gewinnt hier eine besondere Bedeutung: Als ZFF meinen wir, dass dies nicht bedeutet, dass auch alle gleichviel ausbezahlt bekommen müssen. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle Kinder auch tatsächlich ein Existenzminimum erhalten, welches zum Leben ausreicht und die soziokulturelle Teilhabe ermöglicht. Und um es deutlich zu sagen: Die derzeitigen Kinderregelsätze im SGB II/XII sind hierfür zu gering!“

Ganz konsequent der Linie einer individualistischen Vorstellung folgend wird für eine Kindergrundsicherung argumentiert, ohne nur ins Auge zu fassen, dass Kinder viel Zeit mit ihren Eltern – und anderen für sie wichtigen Personen – für ihr Wohlergehen benötigen. Dazu leistet eine Kindergrundsicherung keinen Beitrag, sie nährt nur die Ilusion, das Kindeswohl könne ohne die Eltern betrachtet werden:

„Das Konzept der Kindergrundsicherung könnte genau dies leisten. Im Rahmen des Bündnisses Kindergrundsicherung streiten wir deshalb zusammen mit vielen weiteren namhaften Verbänden (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Kinderschutzbund, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, pro familia Bundesverband, Naturfreunde Deutschland, Verband berufstätiger Mütter) und Wissenschaftler*innen für dessen Realisierung.“

Wer für mehr Erwerbstätigkeit der Eltern streitet, weil sie zu „gesellschaftlicher Wertschöpfung“ beitrage, hat eine Vorstellung vom Wohlergehen von Kindern, ohne an Eltern zu denken, ohne daran zu denken, dass gemeinsame Erfahrungen Zeit benötigen. Das Zusammenleben wird darauf reduziert, zur Wertschöpfung beizutragen, ohne dass die anderen Beiträge zum Fortbestehen des Gemeinwesens durch sozialisatorische Leistungen von Familien oder das Engagment der Bürger überhaupt erwähnt wird. Manche würden womöglich die Haltung, die hier gegenüber Familie an den Tag gelegt wird, als „neoliberal“ bezeichnen.

Sascha Liebermann

„Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ – Eindrücke von der Anhörung

Am 27. Oktober fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Den vorab einsehbaren Stellungnahmen einiger Sachverständiger, die geladen waren, konnte schon entnommen werden, woher der Wind weht: Anreize, Anreize, Anreize – Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Bekämpfung von Kinderarmut durch den Ausbau von Betreuungsinfrastruktur, um Erwerbstätigkeit von Eltern zu fördern. Um die Eigenheiten von Familie und wie Eltern sich dieser Herausforderung am besten stellen könnten, ging es im Grunde kaum, denn die meisten Vorschläge zur „Bekämpfung“ von Kinderarmut liefen darauf hinaus, die Erwerbschancen von Eltern zu stärken, nicht aber ihre Entscheidungsmöglichkeiten für ihre Kinder dazusein.

Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft führte – wie schon im Juni – ein einprägsames Beispiel dafür an, was es mit der bedingungslosen Zuwendung in Familien auf sich hat. Auch die Hinwendung von Eltern sei nicht so bedingungslos, denn sie erwarteten als Gegenleistung für ihre Mühen eben doch eine Gegenleistung: das Lächeln des Säuglings. Das brachte er wieder in Zusammenhang mit der Gegenleistung für Hilfeleistungen des Gemeinwesens.

Aufschlussreich war auch seine Bemerkung, dass er den Eindruck habe, das BGE werde von Menschen gefordert, die ihre Produkte am Markt nicht loswürden, woraufhin Daniel Düngel, Ausschussmitglied für die Piratenfraktion, auf dm und das Engagement von Götz Werner hinwies. Dass ein Sachverständiger eine solch argumentationslose, herablassenden Bemerkung äußert, um einen Vorschlag wie das BGE als unseriös zu erklären, kann einen verwundern.

Eine wichtige Anmerkung sei abschließend noch gemacht. In der Anhörung, unter anderm von Herrn Enste, wurde das Armutsfallentheorem als Begründung dafür bemüht, weshalb ein BGE eine schlechte Idee sei. Dieses Theorem, das sehr verbreitet ist, aber einer empirischen Prüfung nicht standhält, besagt, dass zwischen Transferleistung und Lohn ein nennenswerter Abstand (Lohnabstandsgebot) gegeben sein müsse, damit Transferleistungbezieher einen „Anreiz“ haben, den Leistungsbezug zu verlassen. Verschiedene Untersuchungen der dynamischen Armutsforschung haben sich einer empirischen Überprüfung des Theorems gewidmet. Sie konnten zeigen, dass es empirisch nicht gedeckt ist. Dennoch halten viele Wissenschaftler unbeirrt an ihm fest.

Einige Arbeiten, die sich mit dem Theorem beschäftigen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Das Protokoll der Ausschussitzung soll in den nächsten Monaten online verfügbar sein.

Sascha Liebermann

Alleinerziehende und Armutsrisiko – ewig das alte Lied…

…so könnte man kommentieren, was die stellvertretende SPD-Vorsitzende Carola Reimann im Deutschlandfunk an Lösungen für diese Problematik zu bieten hat. An einer Stelle sagt sie:

„Sie brauchen auch gute Arbeit, Zugang zum Arbeitsmarkt, insbesondere für die Frauen, und eine gute Betreuungs-Infrastruktur für eine gute Vereinbarkeit. Und da, muss man sagen, ist ja in den letzten Jahren sehr, sehr viel gemacht worden, was den Kita-Ausbau angeht, was die Qualität angeht, und das werden wir auch fortsetzen. Im nächsten Jahr wird das Betreuungsgeld komplett in den Kita-Ausbau gegeben und wir werden 450 Millionen für den Kita-Ausbau wieder zur Verfügung haben.“

Nun, sicher, Betreuungsinfrastruktur kann hilfreich sein, aber unter heutigen Vorzeichen führt sie in die Erwerbstätigkeitsfalle, denn nur Erwerbstätigkeit gilt als wirklich wichtig und wird gemeinschaftlich als solches anerkannt. Wer für die Kinder zuhause bleiben will, weil er  es für wichtig erachtet, kann dies zwar tun, doch muss er es sich leisten können, er benötigt dazu also Einkommen. Darüber hinaus ist aber der normative Druck hoch, in Erwerbstätigkeit zurückzukehren, denn heute bestehende Einkommensleistungen wie das Elterngeld belohnen Erwerbstätige. 

Ein BGE würde mit dieser Familienpolitik brechen und Familien wieder ernst nehmen in ihren Aufgaben und Herausforderungen. Es würde nicht nur das Einkommen dafür bereitstellen, es würde die Entscheidung für gleichermaßen wünschenswert erachten wie eine andere. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine schönfärbereische und unrealistische Illusion ist, ist seit einiger Zeit stärker zu vernehmen. Siehe auch meine früheren Kommentare dazu z. B. hier und hier.

Sascha Liebermann

„Wenn Väter zuviel arbeiten, leiden die Kinder“…

…berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine neue Studie, an der Forscher des Wissenschaftszentrums Berlin beteiligt waren. Ein nicht überraschendes Ergebnis, für die Diskussion um Familie und Beruf bedeutsam, da sie einmal mehr die Chancen eines Bedingungslosen Grundeinkommens für Familie deutlich macht. Siehe frühere Kommentare dazu hier, hier und hier.