„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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Solidarisches Grundeinkommen vs. Regelbedarf Arbeitslosengeld II…

…eine Beispielrechnung für die Stadt Wuppertal hat Harald Thomé, tacheles e.V., vorgelegt:

„Der vorgesehene Nettolohn von 1.200 € ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit einem Nettolohn von 1.200,- € (1.658,- € Bruttolohn) bleibt häufig sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch, wie die Beispielrechnung anhand des Hartz IV-Bedarfes einer alleinstehenden Person in Wuppertal zeigt:

Regelbedarf: 416,00 €
Bruttokaltmiete in Wuppertal*: 376,00 €
Heizkosten: 80,00 €
Mehrbedarf Warmwasser: 9,57 €
Sozialrechtlicher Bedarf: 881,57 €

Dem sozialrechtlichen Bedarf ist das Einkommen entgegen zu stellen:
Nettoeinkommen : 1.200,00 €
– Grundfreibetrag (ggf. höhere Kosten): 100,00 €
– Erwerbstätigenfreibetrag: 200,00 €
Anrechenbares Einkommen: 900,00 €“

„Hartz IV ist ein Angstmache-Instrument“…

…sagt Klaus Barthel (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Er begrüßt die jüngere Debatte über die Folgen des Arbeitslosengeldes II, hält ein solidarisches Grundeinkommen aber nicht für ausreichend in der jetzigen Konzeption. Was er stattdessen befürwortet, wird nicht deutlich, ein BGE kommt nicht zur Sprache.

Barthel hat offenbar vor 15 Jahren schon die Arbeitsmarktpolitik kritisiert, siehe hier, hier und hier.

„Die Welt der Regelbedarfe sollte für niemanden ein Zuhause werden“…

…dieses Zitat stammt aus einem treffenden Kommentar zur Hartz IV-Diskussion auf der Website des Satire-Magazins titanic. Der Originalbeitrag von Henrike Roßbach in der Süddeutschen, auf den Bezug genommen wird, findet sich hier. Der scharfe Ton des titanic-Autors ist nachvollziehbar, da Roßbach nur am Ende erwähnt, was den Alltag der ständigen Drohung ausmacht, mit Sanktionen überzogen werden zu können – und zwar wegen Kleinigkeiten.

Wenn Roßbach schreibt:

„Natürlich ließe sich mehr Teilhabe erkaufen mit höheren Hartz-IV-Sätzen. Gerecht aber wäre auch das nicht. Weder gegenüber denen, die in der Grundsicherung feststecken, noch gegenüber denen, die gerade so noch ohne sie zurechtkommen. Ziel staatlicher Fürsorge sollte eigentlich sein, sich überflüssig zu machen. Besser als Hartz IV ist nicht mehr Hartz IV, sondern kein Hartz IV mehr zu brauchen. Die Welt der Regelbedarfe sollte für niemanden ein Zuhause werden, in dem er dann vergessen werden kann.“

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Keine Spur von Aufbruch…

…so klingt zumindest, wie die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im Tagesspiegel zitiert wird:

„Es geht darum, dass eigentlich der Abstand zu denjenigen, die arbeiten, größer sein müsste. Das heißt nicht, dass man die Sätze senken soll. Aber man sollte schauen, wie können diejenigen, die arbeiten, besser verdienen.“

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass das sogenannte Lohnabstandsgebot, hinter dem das Armutsfallentheorem steht, eine empirielose Annahme ist, die sich als Vorurteil unbeirrt hält. Siehe dazu nachstehende Studien:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

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„Man kann davon überleben“…

…wer nun meint, dieser Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wolle Jens Spahn und anderen zur Seite springen, die leichtfertig darüber reden, was das Arbeitslosengeld II zu leisten vermag, lese genau und übertrage, wovon Sandra S. berichtet, auf seine eigene Haushaltssituation. Eine bittere Einsicht darein, welchen Sozialstaat wir uns angesichts des Wohlstandes leisten. Deutlich wird auch, um wieviel besser Sandra S. dastünde, wenn es ein BGE als Leistung pro Person gäbe, denn sie hat einen Sohn.

Siehe auch meinen Kommentar zur Armutsdiskussion im Anschluss an die Äußerungen Jens Spahns.

Sascha Liebermann

Von den einen, die für die anderen bezahlen… oder: zur unscharfen Bestimmung von Armut

Jens Spahn hat für Aufregung (siehe auch hier) gesorgt mit seinen Äußerungen über Hartz IV. Sie finden sich in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Thilo Sarrazin hatte vor Jahren schon einmal einen Hartz IV-Speiseplan vorgestellt. Und die SPD war über die Jahre mit vergleichbaren Äußerungen zu vernehmen, wie Spahn sie getätigt hat.

Was hatte Spahn nun genau gesagt? Die Passage beginnt mit einer Äußerung, die sich auf die Essener Tafel bezieht, die in den vergangenen Wochen heftig kritisiert wurde:

BM: „… die sich entschieden hat, vorerst nur noch Menschen mit deutschem Pass aufzu­nehmen.
Spahn: „Ich tue mich schwer, von Berlin aus ­besser zu wissen, was in der konkreten Situation vor Ort die richtige Entscheidung ist. Für die Essener Tafel engagieren sich Bürger, die Mitmenschen helfen ­wollen. Und die dann feststellen: Junge Männer treten derart dreist und robust auf, dass Ältere oder Alleinerziehende keine Chance mehr haben, auch etwas von den Lebensmitteln abzubekommen. Dass dann Maßnahmen ergriffen werden, finde ich richtig.“

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„So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben“…

…darüber informiert Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Vergleichen Sie diese Leistungen einmal mit der Pfändungsfreigrenze für Erwerbseinkommen von 1139,99 €. Woher rührt die Differenz? Von der Annahme, dass es aus „Anreizgründen“ eines Lohnabstandsgebots bedürfe?
Stichwort Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle – siehe dazu die Studien von Georg Vobruba und Kollegen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

„Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist“…

…dieser Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel online gibt Einblick in die Eigenheiten darein, wie das Existenzminimum bestimmt wird und welche Tücken in der dafür genutzten statistischen Basis lauern. Siehe auch diesen Beitrag von Lutz Hausstein (ausführliche Fassung hier) sowie die Expertise von Irene Becker.