„Vorsicht: Hartz-IV-Falle!“…

…damit befasst sich der Beitrag von Eva Roth in neues deutschland angesichts der seit etwas mehr als einem Jahr immer wieder einmal verkündeten Abkehr von Hartz IV, die bislang meist keine war. Was ist davon zu halten? Die Frage lässt sich beantworten mit dem Blick darauf, ob denn im bestehenden System, mit seiner normativen Fundierung, auf Sanktionen überhaupt verzichtet werden könne. Die Gründe für die Sanktionspraxis liegen jedoch im System selbst begründet, darauf macht Roth aufmerksam und verweist auf den Sozialwissenschaftler Stefan Sell, der eine vollständige Aufhebung der Sanktionen für nicht möglich hält, solange Bedürftigkeit geprüft werden muss. Diesen Zusammenhang haben auch andere, z. B. Helga Spindler, schon gesehen und einen vollständigen Verzicht auf Sanktionen ausgeschlossen. Wer eine Neuausrichtung will, müsste die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung mindestens relativieren und mehr auf Steuerfinanzierung setzen. Eine wirkliche Befreiung vom normativen Fundament wäre aber nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen möglich – das schreibt Eva Roth allerdings nicht, auch Stefan Sell will davon nichts wissen.

Sascha Liebermann

Widersprüchlichkeiten im Hartz IV-System und das Bedingungslose Grundeinkommen

Es mehren sich die kritischen Kommentare zu Lars Klingsbeils Vorschlag eines Grundeinkommensjahres. Der SPD-Generalsekretär will damit zur Erneuerung der SPD beitragen, kapert das positiv konnotierte Wort Grundeinkommen und bietet etwas an, das vor allem Besserverdienern helfen würde. Auch Stefan Sell hat sich damit nun befasst und teilt die Kritik daran, aber auch an dieser Art, Vorschläge in die politische Diskussion zu werfen, die sich – wie das „solidarische Grundeinkommen“ oder der Mindestlohn von 12 Euro – doch eher als Luftnummern erweisen. Am Ende seines Beitrags kommt Sell ganz kurz, nur nebenbei, auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er schreibt:

„Man könnte jetzt den Finger auf die zahlreichen praktischen Hartz IV-Wunden legen, also die Frage der in vielen Fällen nicht ausreichenden Unterkunftskosten, die Höhe der Regelleistungen, das Sanktionsregime – um nur einige Punkte zu nennen. Allein der Hinweis auf diese Fragen sollte genügen, um aufzuzeigen, warum es innerhalb des bestehenden Systems derart viele Reibungspunkte und Widersprüchlichkeiten gibt (was spiegelbildlich ja auch den Reiz eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ für viele ausmacht, denn dort wird das (scheinbar) vermieden, weil es eben keine Bedingungen gibt, aus deren Operationalisierung dann die beschriebenen Widersprüche resultieren), so dass die Politik institutionenegoistisch gut beraten ist, bei den praktischen Fragen des Hartz IV-Systems toten Mann bzw. Frau zu spielen und lieber mit wolkiger Begriffshuberei jonglieren geht, die aber nach kurzer Erregungswelle wieder in der Sackgasse enden wird.“

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„Hartz IV ist von gestern“…

…das soll Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in einem Interview mit focus gesagt haben. Nun haben wir solche Ankündigungen im vergangenen Jahr schon öfter gehört (siehe auch hier), im Debattencamp der SPD vom Wochenende wurden sie wiederholt, bislang jedoch haben sie sich als Enten erwiesen. Die entscheidende Frage ist, wie die SPD das erreichen will? Solange es eine Grundsicherung heutigen Zuschnitts gibt, wird die Realität von Hartz IV, auch wenn die Bezeichnung verschwindet, fortbestehen. Denn diese Realität hängt nicht an Bezeichnungen, sondern an der Verknüpfung von Grundsicherung und Erwerbsverpflichtung samt der nötigen Sanktionsinstrumente, um Wohlverhalten von Leistungsbeziehern erreichen zu können.

Das kann man nun lange kritisieren und – wie andere – eine repressionsfreie Grundsicherung fordern. Doch sie erliegt der Illusion, dass sich dann Entscheidendes verändert, wenn schöne Bezeichnungen gewählt werden, ohne den normativen Charakter einer solchen Leistung in Augenschein zu nehmen. Denn entscheidend ist, ob das Erwerbsgebot bestehen bleibt oder nicht. Solange es bestehen bleibt, wird es Sanktionsinstrumente geben müssen, damit Leistungen nicht auf Dauer bezogen werden. Solange es das Erwerbsgebot gibt, sind sie eben nicht auf Dauer angelegt. Da ist es doch geradezu sympathisch, wenn, wie z. B. Christoph Butterwegge es getan hat, zumindest ganz offen auf die Erwerbsverpflichtung jeder erwerbsfähigen Person gepocht wird. Da weiß man, womit man es zu tun hat.

Sascha Liebermann

Beharrlichkeit von Mythen und ein vereinfachender Blick auf Armut…

…das konnte wieder gut in der jüngsten Ausgabe von Maischberger beobachtet werden, wenn die üblichen Vedächtigen, muss man fast sagen, sich ein Stelldichein geben und keine Expertise bemüht wird, um dazu einmal differenziertere Aussagen zu erhalten. Es war gerade der jüngste Gast in der Sendung, Jeremias Thiel, der einen Einblick gab in das Leben einer Familie, in der beide Eltern krank sind und die Höhe von Sozialleistungen weder Hindernis noch Hilfe dafür ist, sich diesen Erkrankungen stellen zu können. Manches davon scheint im Kommentar von Hand Hütt in der Frankfurter Allgemeine Zeitung auf, wird aber auch nicht vertieft.

Der Wirtschaftsredakteur der FAZ, Rainer Hank, konnte sich wieder über einen Auftritt freuen, um seine üblichen Invektiven gegen den Sozialstaat loszulassen und an die Eigenverantwortung zu appellieren. Dabei könnte eine treffende Kritik am Paternalismus des deutschen Sozialstaats sehr wohl die Richtung weisen, um ihn fortzuentwickeln zu einem, der Autonomie und Initiative tatsächlich unterstützt, statt durch Beaufsichtigung und Kontrolle zu behindern. Hank wandte sich hier zurecht gegen die Vorstellung der Börsen-Expertin Anja Kohl, der Staat hätten Herrn Thiel helfen, ihn aus der Familie nehmen müssen. Sie weiß vermutlich nicht, dass der Auftag des Jugendamtes gesetzlich definiert ist (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) und die Entscheidung, ein Kind aus einer Familie zu nehmen, keine so einfache Angelegenheit ist. Dann läge es ja nahe, sich dazu nicht zu äußern. Das scheint schwer zu sein, selbst für eine erfahrene Journalistin. Doch Hank meint mit Paternalismus die angeblich passivierenden Folgen von Sozialleistungen, wenn sie denn zu hoch ausfallen. Ein Blick in die dynamische Armutsforschung würde hier weiterhelfen, um mit Mythen aufzuräumen (siehe z. B. hier und auch hier: Verweildauer im Leistungsbezug). Aber daran scheint er kein Interesse zu haben.

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Selbstverklärung – Carsten Schneider (SPD) über den Aufbruch vor 20 Jahren

Darüber schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion im Tagesspiegel.

„Zwanzig Jahre und sechs Regierungen später hat sich in Deutschland eine gewisse Zukunftsernüchterung breitgemacht. Es ist paradox: Eigentlich geht es unserem Land so gut wie nie. Die Gesellschaft ist vielfältiger und offener geworden. Die Wirtschaft ist in bester Verfassung. Der Sozialstaat steht – bei allen Mängeln – auf festem Fundament. „Cool Germany“ titelte jüngst der britische Economist; 1999 hatte das Blatt Deutschland noch als „kranken Mann Europas“ bezeichnet. Dies sind nicht zuletzt die Früchte des rot-grünen Reformprojektes von 1998 bis 2005, das eben weit mehr als die Arbeitsmarktpolitik umfasste.“

Wäre es hier nötig zu erwähnen, welche Stellung der Niedriglohnsektor hat, wie viele Personen sich im Arbeitslosengeld II-Bezug (siehe auch hier) befinden und wie immer mehr das ganze Leben an Arbeitsmarkttauglichkeit ausgerichtet wird? Herr Schneider hat das sicher nur unabsichtlich übersehen. Schaut man darüber hinaus auf die Entwicklung der Erwerbstätigen und das Arbeitsvolumen (siehe hier, hier und hier), werden einem die Folgen des hohen Maßes an Teilzeitarbeit vor Augen geführt, der im Alter zu niedrigen Renten führt, wenn Teilzeiterwerbstätigkeit dauerhaft ausgeübt wird.

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„Umkehren, Genossen!“ – aber wohin, einfach zurück oder nach vorn?

Gesine Schwan rief in der Zeit ihre Genossen aus der SPD zum Umkehren auf, aber wohin? Der Beitrag war noch vor der Landtagswahl in Bayern erschienen.

Ihre Diagnose beginnt damit, die Erfahrungen, die Grund dafür seien, die AfD zu wählen, ernst zu nehmen:

„Folgt man verschiedenen Analysen, sind dies die wesentlichen Gründe, die sie antreiben: Sie fühlen sich nicht angemessen anerkannt und wertgeschätzt, empfinden einen massiven Macht-, Zugehörigkeits- und Kontrollverlust in ihrer Arbeits- und Lebenswelt, und sie haben Angst vor der Zukunft.“

Sie verweist darauf, dass manche diese Sorgen mit Hilfe des Verweises auf einen Sündenbock oder mehrere zu artikulieren versuchen. Was könnte die SPD dem entgegensetzen?

„Kurzfristig dringend notwendig ist es daher, ihnen gegen ihr Ohnmachtsgefühl eine „Ermächtigungserfahrung“ zu bieten, ihnen die Chance auf eine konkrete Verbesserung und Gestaltung ihrer Situation zu bieten. Finanzielle Wahlversprechen reichen nicht aus. Das bewährte sozialdemokratische Konzept der Mitbestimmung und Teilhabe muss wieder fruchtbar gemacht werden, und zwar möglichst in übersichtlichen, vor allem kommunalen Kontexten.“

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Arbeitslosigkeit, offiziell und tatsächlich sowie Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher

…hier wieder die aktuelle Grafik. Vergessen werden sollte hierbei nicht, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II darin nicht enthalten sind. Dazu schrieb O-Ton-Arbeitsmarkt im Juli:

„Insgesamt belief sich die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Februar 2018 auf knapp 2,76 Millionen Personen. Zu ihnen zählten jedoch auch rund 794.000 erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger. Bei der vorliegenden Berechnung wurden daher ausschließlich die insgesamt 1,96 Millionen Langzeitleistungsbezieher ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt.“

Mit der „misanthropischen Grundhaltung“ brechen…

…darum gehe es laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. September:

„Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“.

Wie soll das nun erreicht werden? Ist ein Sozialstaat, in dessen Zentrum das Erwerbsgebot steht, und der zur Durchsetzung desselben Sanktionsinstrumente benötigt, denn ohne das ganze vorstellbar? Vorstellbar vielleicht, aber unrealistisch, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt.

Siehe auch die Info-Broschüre des Paritätischen „Hartz IV hinter uns lassen“. Ulrich Schneider (siehe auch hier und zur „repressionsfreien Grundsicherung“ hier) Vorsitzender des Paritätischen, äußerte sich schon wiederholt gegen ein BGE. Wie soll dann aber erreicht werden, was die Pressemitteilung verspricht? Man scheint sich dort „schöne Gedanken“ zu machen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen oder vielleicht sie doch gar nicht überwinden zu wollen!?

Sascha Liebermann

„Immer wieder Konflikte um die Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger. Und eine eigenartige Seitwärtsbewegung des Bundesverfassungsgerichts“…

…ein Beitrag von Stefan Sell, der deutlich macht, dass politische Gestaltungsentscheidungen nicht über das Bundesverfassungsgericht gelöst werden können. Kommentare von unserer Seite zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier, zu überzogenen Erwartungen an diese Entscheidungen hier und hier.