…ein Beitrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn in derFreitag, in dem zwar nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentiert wird, aber für eine Verbesserung im bestehenden System mit Garantieelementen. Es geht darin auch um die Abschaffung der Sanktionen (siehe dazu hier) und das sogenannte Lohnabstandsgebot, das letztlich auf das Theorem der Armutsfalle zurückgeht (siehe dazu hier).
Kategorie: Repressionsfreie Grundsicherung
Noch einmal: Sanktionen im Hartz IV-System
Stefan Sell beschäftigt sich noch einmal differenzierter mit den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug. Besonders hart trifft es Jugendliche:
„Und dann geht die BA auf eine Sonderproblematik im bestehenden Sanktionsregime ein. Dazu muss man wissen, dass die Sanktionsvorschriften für junge Hartz IV-Bezieher (also für die unter 25-Jährigen) erheblich restriktiver sind als für den Rest der Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor, dann werden nur noch die Unterkunftskosten gewährt, bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres werden auch die dann vollständig gestrichen […] dass junge Menschen dreimal so häufig sanktioniert werden wie über 25‐Jährige. Jede fünfte Sanktion führt zur völligen Leistungsstreichung. Um ihr Überleben abzusichern, flüchten sich die betroffenen jungen Menschen oft in illegale Beschäftigung oder Kleinkriminalität. Auch ein völliges „Verschwinden“ der Hilfebedürftigen aus dem Hilfesystem kommt vor. So versagt auch die Jugendhilfe diesen jungen Menschen ihre Unterstützung, denn nach herrschender Rechtsmeinung befürchtet sie, die Regelung des SGB II zu unterlaufen, wenn sie für sanktionierte Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II tätig wird. Daher ist es verbreitete Praxis der Jugendämter, sich für diese Jugendlichen als „nicht zuständig“ zu erklären.“
„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…
…starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?
„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“
Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.
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„Im Grunde ein 1-Euro-Job“ – stattdessen eine „sanktionsfreie Grundsicherung“?
Darüber schreiben Sven Lehmann und Lisa Paus (Bündnis 90/ Die Grünen) in der taz und nehmen den Vorschlag eines solidarischen Grundeinkommens auf’s Korn. Ebenso kritisch schreibt Arno Widmann „Trickserei und Dummheit der SPD“ in der Frankfurter Rundschau. Selbst bekannte Nachrichtensendungen wie die Tagesschau berichten differenziert über den Vorschlag und seine irreführende Bezeichnung.
Was schreiben Lehmann und Paus?
„Da schau an: Auch innerhalb der SPD mehren sich die Stimmen, dass wir Hartz IV überwinden und durch ein neues System der sozialen Sicherung ersetzen müssen. Das begrüßen wir Grüne sehr. Und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, hat auch ein Modell eingespeist: das „solidarische Grundeinkommen“.“
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„Sie kochen Kohlrabiblätter aus und heizen nur ein Zimmer“…
…ein Beitrag von Irene Götz auf Zeit Online. Es geht um Altersarmut, die Frauen viel stärker betrifft als Männer, da sie weniger erwerbstätig waren und wenn meist nur in Teilzeit. Frau Götz nimmt dabei die Pläne zur Grundrente unter die Lupe (siehe auch hier), die von der Großen Koalition unterbreitet werden. Zwar sieht sie dabei die Problematik, dass die Grundrente nur nach Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden soll, erwähnt aber nicht, dass dies in einem Sozialstaatsgefüge, das auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit als Prinzip beruht, keinen anderen Weg geben kann. Es sei denn, es gäbe den Willen, neue Wege zu beschreiten. Dass eine Grundrente ein, wenn auch kleiner, Schritt in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens sein könnte, erwähnt sie nicht, da sie den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht in Frage stellt. Damit bleibt sie in den Strängen des Bestehenden hängen, ganz wie die Befürworter eine repressionsfreien Grundsicherung.
Sascha Liebermann
„Muss Hartz IV weg? „Ja, auf jeden Fall“…
…das sagte Andrea Ypsilanti (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Aber was bietet sie als Alternative an?
FR: „Was bedeutet das mit Blick auf den Hauptstreitpunkt? Würden Sie sagen: Hartz IV muss weg?“
Ysilanti: „Ja, auf jeden Fall. Als Erstes müssen die Sanktionen weg. Das Fördern sollte eine bessere Qualität haben. Diejenigen, die in Hartz IV sind, müssen sich Gängelungen aussetzen. Sie müssen Arbeiten annehmen zu jedweden Bedingungen. Da ist der Mindestlohn nur eine kleine Hilfe. Dann gibt es diejenigen, die noch in Arbeit sind, aber die sich bedroht fühlen von der Situation, in die sie Hartz IV bringen würde.“
„Bedingungsloses Grundeinkommen klingt schön, ist es aber nicht“…
…unter diesem Titel fasst Norbert Häring eine Stellungnahme des verdi-Bundesvorstands zum Bedingungslosen Grundeinkommen zusammen (Langfassung). Häring teilt die Einschätzung, was seiner eigenen Stellungnahme zum BGE aus dem Jahr 2015 entspricht. Damals stellte er schon fest, dass es sich um eine „schlechte und in sich widersprüchliche Idee“ handelt. Ich verfasste darauf eine Entgegnung, auf die Norbert Häring wiederum reagierte. Ein aufschlussreicher Disput war das, der zeigt, dass es bei volkswirtschaftlichen Fragen um viel mehr als um „Wertschöpfung“ und „Erwerbsarbeit“ geht. Ein weiteres Mal antwortete ich allerdings nur, um einen bestimmten Aspekt herauszuheben, und zwar die Frage, ob es bei Existenzsicherungsleistungen um Großzügigkeit oder einen Rechtsanspruch geht.
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Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit
Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.
„Eine schöne Utopie“ – weshalb haben wir sie noch nicht eingeführt?
…fragt sich Lea Hampel in der Süddeutschen Zeitung in ihrem Beitrag, der sich mit dem Wiedererstarken der Grundeinkommensdiskussion befasst. Auf der einen Seite diagnostiziert die Autorin dem Vorschlag eine starke Präsenz in der Öffentlichkeit, auf der anderen rührt sie verschiedene Vorschläge zusammen, wie z. B. denjenigen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, der ein „solidarisches Grundeinkommen“ ins Spiel brachte, über die „repressionsfreie Grundsicherung“ (also Hartz IV ohne Sanktionen) bis zum „solidarischen Bürgergeld“ (nicht das von Dieter Althaus), das von Frauke Petry favorisiert werde. Alle drei haben mit einem Bedingungsloses Grundeinkommen recht wenig bis gar nichts zu tun. Lea Hampel fragt, weshalb wir das BGE noch nicht haben, attestiert der Debatte Uneinigkeit und dass auf wichtige Fragen keine Antworten gegeben würden, z. B. auf die Frage, wie „Anspruchsrechte“ definiert werden. Der Reihe nach:
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Planifikatorische Befreiung durch Festhalten an der Erwerbsfixierung
Christoph Butterwegge in einem kurzen Gespräch auf 3sat über Kinderarmut und was gegen sie unternommen werden könnte. Er geht dabei auf bestehende Angebote wie das Bildungs- und Teilhabepaket ein, das zu bürokratisch sei. Höhere Löhne seien wichtig, dass Eltern ein entsprechendes Einkommen erzielen können, der Mindestlohn nicht ausreichend. Nicht fehlen darf die Ganztagsschule, auch die Gemeinschaftsschule, damit Kinder aus armen Familien aus ihrem Milieu hinauskommen. Um welchen Preis? Wer entscheidet darüber, dass sie da hinauskommen sollen?
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